JVA

Im „Hamburger Abendblatt" vom 3. Februar 2003 wird berichtet, dass eine unabhängige Untersuchungskommission bereits im November 2001 dem Justizsenator einen Untersuchungsbericht zu den Zuständen in der JVA Suhrenkamp, Anstalt 1, zukommen lassen hat.

Deshalb frage ich den Senat.

Die Kommission zur Untersuchung aggressivitätsfördernder Strukturen in der Justizvollzugsanstalt Suhrenkamp hat ihren Bericht am 21. November 2001 der zuständigen Behörde übergeben.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt.

1. Wann wurde dem Senat der Untersuchungsbericht der unabhängigen Untersuchungskommission zugeleitet?

Vgl. Vorbemerkung.

2. Welcher Auftrag mit welchem Ziel lag dem Untersuchungsbericht zugrunde?

Die Untersuchungskommission hatte den Auftrag, zu prüfen, ob die seinerzeit beobachtete Zunahme gewalttätiger Auseinandersetzungen in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Suhrenkamp darauf zurückzuführen ist, dass es in der Anstalt besonders aggressivitätsfördernde Strukturen gibt. Sie sollte Vorschläge für Maßnahmen unterbreiten, mit denen über den geplanten Abbau der Saalbelegung hinaus aggressivitätsfördernden Strukturen kurzfristig entgegengewirkt werden kann.

3. Auf welche Anstalten hat sich die unabhängige Untersuchungskommission im Untersuchungsbericht bezogen?

Auf die JVA Suhrenkamp.

4. Wer war Mitglied der Untersuchungskommission und wie hat die Auswahl der Mitglieder/innen der Untersuchungskommission durch wen stattgefunden?

Prof. Dr. Hans-Joachim Plewig, Universität Lüneburg, VRiLG am Landgericht Hamburg, Vorsitzender der Kommission, Leitender Regierungsdirektor Jörg Alisch, Leiter der JVA Neumünster, Psychologiedirektor Thomas Rappat, Leiter der JVA Uelzen, seinerzeit Referent im Niedersächsischen Justizministerium, Verwaltungsamtmann Robert Savickas, seinerzeit Referent für Sicherheitsangelegenheiten im Strafvollzugsamt der Justizbehörde.

Die Auswahl erfolgte durch die zuständige Behörde.

5. In welchem Zeitraum hat die Untersuchungskommission welche Justizvollzugsanstalten untersucht?

Die Untersuchungskommission hat im Zeitraum vom 24. Juli 2001 bis November 2001 fünfmal getagt.

Im Übrigen siehe Antwort zu 3.

6. Welchen Umfang hat der Untersuchungsbericht?

Der Untersuchungsbericht umfasst mit Deckblatt fünf Seiten.

7. Warum wurde der Untersuchungsbericht bisher nicht veröffentlicht?

Die Untersuchungskommission hat ihren Bericht auf der Grundlage eines internen Auftrages erstellt.

Es bestand keine Veranlassung, den Untersuchungsbericht zu veröffentlichen, bevor die Feststellungen der Kommission unter Beteiligung der JVA Suhrenkamp abschließend bewertet sind und über ggf. zu ziehende Konsequenzen entschieden ist.

8. Ist es richtig, dass „aggressionsfördernde Strukturen" festgestellt wurden? Wenn ja, in welcher Anstalt und was versteht der Senat und die Untersuchungskommission unter „aggressionsfördernden Strukturen"? Wenn nein, was hat die Untersuchungskommission tatsächlich festgestellt?

Ja. Der Untersuchungsbericht äußert sich jedoch weder zu dem von der Kommission zugrunde gelegten Inhalt des Begriffs „aggressivitätsfördernde Strukturen" noch beschreibt er die entsprechende Feststellung konkret. Die zuständige Behörde verband mit dem Untersuchungsauftrag die Erwartung, dass die Kommission sich mit der Frage befasst, ob in der JVA Suhrenkamp Strukturen feststellbar sind, die aggressives Verhalten der Gefangenen begünstigen oder verstärken. Im Übrigen siehe Antwort zu 3.

9. Ist es richtig, dass in dem Untersuchungsbericht von „subkulturellen Verfestigungen" die Rede ist? Wenn ja, in welcher Anstalt wurde dieser Zustand festgestellt und was versteht der Senat und die Untersuchungskommission unter „subkulturellen Verfestigungen"?

Wenn nein, was hat die Untersuchungskommission tatsächlich festgestellt?

Ja. Der Untersuchungsbericht erwähnt die „Definition der Gegensteuerung subkultureller Verfestigungen" als eine zentrale Aufgabe der Aufsichtsbehörde und der Vollzugseinrichtungen, ohne jedoch die Feststellung subkultureller Verfestigungen zu konkretisieren. Die zuständige Behörde verbindet mit dem Begriff „subkulturelle Verfestigungen" den in der fachlichen Diskussion allgemein zugrunde gelegten Inhalt, wonach das Verhalten der Gefangenen untereinander von Normen und Werten beeinflusst ist, die strafbares Verhalten sowie Abhängigkeiten begünstigen und fördern und die Eingliederung des einzelnen Gefangenen in die Gesellschaft erschweren können. Im Übrigen siehe Antwort zu 3.

10. Ist es richtig, dass in dem Untersuchungsbericht von mangelnden Kontrollen der Gefangenen und unbeaufsichtigten Freizeitaktivitäten die Rede ist? Wenn ja, in welchem Bereich sind mangelnde Kontrollen der Gefangenen und unbeaufsichtigte Freizeitaktivitäten festgestellt worden? Wenn nein, was hat die Untersuchungskommission festgestellt?

Die Untersuchungskommission empfiehlt allgemein die Erhöhung der Kontrolldichte der Gefangenen und der Hafträume unter Verwendung modernen technischen Geräts sowie die Einschränkung unbeaufsichtigten Aufschlusses und unbeaufsichtigter größerer Freizeitaktivitäten, z. B. Kraftsport. Die Kommission konkretisiert ihre Empfehlung jedoch nicht. Von „mangelnden Kontrollen" dieser Bereiche ist nicht die Rede.

11. Auf welcher rechtlichen Grundlage müsse Vollzugspläne erstellt werden?

Vollzugspläne sind nach §7 Absatz 1 Strafvollzugsgesetz (StVollzG) aufgrund einer Behandlungsuntersuchung nach §6 StVollzG zu erstellen. Nach der bundeseinheitlichen Verwaltungsvorschrift (VV) zu §6 StVollzG ist bei einer Vollzugsdauer bis zu einem Jahr eine Behandlungsuntersuchung in der Regel nicht geboten.

12. Ist es richtig, dass der Untersuchungsbericht feststellt, dass gesetzliche Anforderungen wie regelmäßige Vollzugspläne nicht erfüllt werden? Wenn ja, warum und in wie vielen Fällen ist dieses ggf. festgestellt worden und wie gedenkt der Senat mit einer solchen Feststellung umzugehen? Wenn nein, was hat die Untersuchungskommission festgestellt?

Ja. Die Zahl der Fälle ist nicht dokumentiert. Die zuständige Behörde teilt die Auffassung der Untersuchungskommission nicht. In der JVA Suhrenkamp sind überwiegend Gefangene mit einer Vollzugsdauer von unter einem Jahr untergebracht. Die durchschnittliche Verweildauer beträgt fünf bis sechs Monate. Bei diesen Gefangenen ist eine Behandlungsuntersuchung und damit die Erstellung eines Vollzugsplanes in der Regel nicht geboten (vgl. Antwort zu 11.). In allen anderen Fällen werden in der JVA Suhrenkamp Vollzugspläne erstellt.

13. Ist es richtig, dass der Untersuchungsbericht feststellt, dass der gesellschaftliche Sicherungs- und Behandlungsauftrag einer Justizvollzugsanstalt mit dem Gefangenen im Mittelpunkt der Bemühungen unverhältnismäßig zurückgetreten sei? Wenn ja, was heißt das konkret? Wenn nein, was hat die Untersuchungskommission ggf. festgestellt?

Ja. Der Untersuchungsbericht erläutert die Feststellung nicht.

14. Welche Konsequenzen zieht der Senat aus dem Untersuchungsbericht?

Die zuständige Behörde prüft und bewertet die Empfehlungen der Kommission unter Beteiligung der JVA Suhrenkamp. Ggf. werden Empfehlungen umgesetzt. Hierzu zählen bisher unter anderem die Überprüfung des Einweisungsverfahrens, Überprüfung der Aufsicht über die Justizvollzugsanstalten, Erweiterung des Haftplatzangebots einschließlich der Aufgabe der Saalunterbringung, Veränderung organisatorischer Abläufe und inhaltlicher Strukturen durch die Zusammenlegung der Fuhlsbütteler Anstalten. Die Auswertung ist noch nicht abgeschlossen.

15. Wird die Saalunterbringung in der JVA Am Suhrenkamp mit der Eröffnung der JVA Billwerder abgeschafft? Wenn nein, warum nicht?

Die Schaffung zusätzlicher Haftplatzkapazitäten in der JVA Billwerder steht in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit dem Abbau von Haftplätzen in anderen Hamburger Justizvollzugsanstalten.

16. Welchen Stand haben die Überlegungen des Senats erreicht, aus den Fuhlsbüttler Anstalten ggf. eine Gesamtanstalt zu machen (vgl. Drucksache 17/1813)?

Wer soll ggf. zukünftig nach Ansicht des Senates eine solche Gesamtanstalt leiten?

18. Ist es richtig, dass der Senat Überlegungen angestellt hat, dem bisherigen Leiter der Justizvollzugsanstalt Am Suhrenkamp, Anstalt 1, diese Leitung zu übertragen? Wenn ja, warum? Wenn nein, was plant der Senat?

Die zuständige Behörde hat den Leiter der JVA Suhrenkamp mit Einsetzungsverfügung vom 22. Januar 2003 als Verantwortlichen für das Projekt „Zusammenlegung der Fuhlsbütteler Justizvollzugsanstalten" eingesetzt. Das Projekt hat den Auftrag, einen Vorschlag zur Zusammenführung der drei Fuhlsbütteler Anstalten unter einer einheitlichen Leitung zu entwickeln. Der Vorschlag soll bis zur Jahresmitte 2003 vorgelegt werden. Eine Entscheidung über die Leitung der Gesamtanstalt ist damit nicht verbunden. Entsprechende Planungen sind derzeit nicht anhängig.

19. Wie viele freie Helfer/innen sind in den Justizvollzugsanstalten mit welchen Angeboten in welchem Umfang (z.B. wöchentlich, monatlich) in den Jahren 2000, 2001, 2002 und 2003 wo tätig gewesen bzw. noch tätig und wie wird ihre Arbeit von der Justizbehörde unterstützt? Bitte aufgeschlüsselt nach Justizvollzugsanstalten angeben.

Die Zahl der in den Justizvollzugsanstalten tätigen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer wird nicht statistisch erfasst. Sie ist rückwirkend auch nicht zu ermitteln. Die Zahlen der am 5. Februar 2003

(Stichtag) in den Justizvollzugsanstalten tätigen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer lauten wie folgt:

­ JVA Suhrenkamp: 23 ehrenamtliche Helferinnen und Helfer betreuen in wechselnder Besetzung folgende Gruppen:

­ JVA Am Hasenberge: 61 ehrenamtliche Helferinnen und Helfer betreuen zehn Freizeitgruppen. Sieben Freizeitgruppen finden vierzehntäglich, drei Freizeitgruppen wöchentlich für je zwei Stunden statt.

­ JVA Glasmoor:

In der Einrichtung für Abschiebungshaft sind drei ehrenamtliche Helferinnen und Helfer für vier Stunden wöchentlich in einer Gesprächs- und in einer Spielgruppe tätig.

­ Jugend- und Frauenvollzugsanstalt Hahnöfersand: 32 ehrenamtliche Helferinnen und Helfer betreuen folgende Gruppen

a) im Bereich des Jugendvollzuges:

Neben den ehrenamtliche Helferinnen und Helfern bieten sechs Erzieherpraktikanten und drei Sozialpädagogik-Praktikanten Freizeitangebote in der Jugendanstalt an (drei Gruppen „soziales Training"; Bastel-, Spiele- und Musikgruppen: zusammen durchschnittlich 20 Stunden wöchentlich).