Jugendämter gewähren Hilfen auf der Grundlage des Sozialgesetzbuches Achtes Buch (SGB VIII)

Die Jugendämter gewähren Hilfen auf der Grundlage des Sozialgesetzbuches Achtes Buch (SGB VIII). Maßnahmen zum Schutz von Kindern umfassen beratende und unterstützende Hilfen sowie ambulante oder stationäre Hilfen zur Erziehung, die Inobhutnahme des Kindes oder die Information an das Familiengericht, wenn Entscheidungen über die Einschränkung der elterlichen Sorge erforderlich sind.

II. Kinder und Jugendliche mit suchtmittelabhängigen oder psychisch kranken Eltern

Die Gruppe Kinder, die von Experten als die vergessenen Kinder bezeichnet werden, bleiben mit ihren Ängsten und Nöten weitgehend auf sich gestellt: Misshandlungen, sexueller Missbrauch und Verwahrlosung können ihren Kindheitsalltag prägen. 40 Prozent aller Kindesmisshandlungen geschehen an Säuglingen unter einem Jahr. Laut einer amerikanischen Studie begehen 50 Prozent der alkoholkranken Eltern Kindesmisshandlungen und 76 Prozent der aggressiven sexuellen Handlungen gegenüber Kindern geschehen unter Alkoholeinfluss (vgl.: Siller, Petra Andreas, Kinder und Alltagsdrogen 1991, Seite 26). Untersuchungen besagen, dass 30 Prozent der Kinder alkoholkranker Eltern sich später wieder einen suchtkranken Partner auswählen und 30 bis 50 Prozent der Kinder von Alkoholkranken werden wiederum selbst alkoholkrank (vgl.: Landesstelle gegen die Suchtgefahren Baden-Württemberg, „Kinder von Suchtkranken", Frühjahrstagung 1996, Seite 22). Untersuchungen belegen, dass Kinder und Jugendliche von Alkoholikern ­ und zwar insbesondere Söhne ­ als Risikogruppe für die Entwicklung von Alkoholmissbrauch und -abhängigkeit angesehen werden müssen. Es kann davon ausgegangen werden, dass diese Kinder ein bis zu sechsfach höheres Risiko haben, selber abhängig zu werden.

Offensichtlich ist auch, dass für Kinder aus suchtbelasteten Familien das Risiko der Erkrankung an anderen psychischen Störungen (insbesondere Angststörungen, Depressionen, Persönlichkeitsstörungen) deutlich erhöht ist (vgl.: Arenz-Grelving, Die vergessenen Kinder von Suchtkranken, Impuls 1998, Seite 7).

In einem Interview des Hamburg Journals auf N3 vom 25. Mai 2000 berichtet der Kinderarzt Willy Bruhn aus der damals noch bestehenden Kinderklinik Finkenau, dass in Hamburg jährlich ungefähr 150 drogenabhängige Babies geboren werden. Während in den Niederlanden bereits eine zehnjährige Studie über die Entwicklung drogenabhängiger Babies vorliegt und ein engmaschiges Kontrollsystem für diese Kinder besteht, ist in Hamburg vieles dem Zufall überlassen. Des Weiteren ist davon auszugehen, dass 60 bis 80 Prozent der drogenabhängigen Frauen in ihrer Kindheit sexuell missbraucht wurden (Bertenghl, Claudia, Kinder drogenabhängiger Eltern, 1997, Seite 9). 5000 Kinder in Hamburg wachsen von Geburt an mit einem psychisch kranken Elternteil auf. Bei seelisch Kranken ist die Gefahr, dass sie ihre Kinder misshandeln, deutlich erhöht. Jedes vierte Kind, das heute stationär psychiatrisch behandelt wird, hat ein psychisch krankes Elternteil.

Auch in diesen Fällen gilt, dass frühe Hilfe eine Eskalation innerhalb der Familie verhindern kann und nach längerer Beratung und Behandlung ein gemeinsames Leben in der Familie wieder möglich ist (vgl.: Die UKE-Zeitung, 12/2002, Seite 13).

A. Kinder und Jugendliche mit alkoholabhängigen oder von Medikamenten abhängigen Eltern

1. Im Jahr 2002 haben 6000 Kinder und Jugendliche beim Notruftelefon des Vereins „Sucht- und Wendepunkt e.V." angerufen und um Hilfe gebeten. In der Drucksache 17/865, Seite 12, teilt der Senat mit, dass im Rahmen eines Modellprojektes der Betrieb eines „Nottelefons" durch den Verein „Sucht- und Wendepunkt e.V." unterstützt wird. Wie lange läuft das Modellprojekt, wie viele Mittel aus welchem Haushaltstitel wurden dafür bisher aufgewandt und sind dafür aktuell vorgesehen, wann liegt ein Abschlussbericht vor, der wann der Bürgerschaft zugeleitet wird?

Der Verein „Sucht- und Wendepunkt e.V." hat im Haushaltsjahr 2001 aus Haushaltsresten einmalig eine Zuwendung in Höhe von rund 21000 Euro aus dem Titel 4440.684.12 erhalten. Die Zuwendung wurde für den Betrieb eines Nottelefons, das sich an Kinder alkoholkranker Eltern wendet, für den Zeitraum vom 1. September 2001 bis 31. August 2002 gewährt. Der Träger hat im Januar 2003 einen Sachbericht vorgelegt, aus dem hervorgeht, dass im Zuwendungszeitraum rund 4000 Anrufe von Kindern und Jugendlichen erfasst wurden. Bei mindestens 50 Prozent dieser Anrufe handelte es sich um Wiederholungsanrufe. Mehr als 77 Prozent der Anrufe dauerten maximal fünf Minuten. Sachberichte von Trägern werden der Bürgerschaft üblicherweise nicht zugeleitet.

2. Der Verein „Sucht- und Wendepunkt e.V." strebt an, eine so genannte Notwohnung einzurichten, in der Kinder und Jugendliche bleiben können, deren häusliche Situation von psychischer und physischer Gewalt geprägt ist, bis eine Lösung mit dem Jugendamt, den Eltern und Familiengerichten gefunden werde. Wie stellt sich der Senat zu diesem Punkt und prüft der Senat ggf., ob eine öffentliche Förderung zu wann möglich ist? Wenn nein, warum nicht?

Mit dem Kinder- und Jugendnotdienst (KJND) besteht ein Hilfeangebot für Kinder und Jugendliche in allen Notsituationen, unter anderem bei einer psychischen oder physischen Bedrohung. Der KJND ist Tag und Nacht, auch an Sonn- und Feiertagen, erreichbar. Für Mädchen gibt es darüber hinaus das Mädchenhaus.

Die zuständige Behörde sieht keinen Bedarf für eine solche zusätzliche „Notwohnung".

II. A. 3. Die alkoholtoxische Embryopathie (unter anderem Entwicklungsverzögerung, Lernbehinderung, geistige Behinderung) ist eine der häufigsten angeborenen Behinderungen von neugeborenen Kindern und ist bedingt durch Alkoholkonsum während der Schwangerschaft. Wie hoch ist die Anzahl der Kinder in Hamburg, die jährlich mit einer alkoholtoxischen Embryopathie geboren werden?

Erkenntnisse über die Anzahl der Kinder, die jährlich mit einer durch Alkoholkonsum während der Schwangerschaft bedingten Embryopathie geboren werden, liegen nicht vor. Sowohl die Krankenhausdiagnosestatistik in der vorliegenden Form als auch die Perinatalstatistik erfassen nur die im jeweiligen Krankheitsfall festgestellten Diagnosen.

4. Welche Erkenntnisse liegen dem Senat darüber vor, welche Maßnahmen der Früherkennung und Frühförderung in welchen Institutionen (z.B. Krankenhäuser, Mütterberatungsstellen, Erziehungsberatungsstellen usw.) wo geleistet und angeboten werden?

Alle Hamburger Krankenhäuser, die über Fachabteilungen für Gynäkologie und Geburtshilfe verfügen, leisten im Rahmen der Geburtsvorbereitung umfassende, an aktuellen wissenschaftlichen Standards orientierte Maßnahmen der Früherkennung von Krankheiten. Diese Maßnahmen unterscheiden sich nicht nach der Art des Suchtstoffes.

Die bezirklichen Mütterberatungsstellen sind ein niedrigschwelliges, offenes und kostenloses Angebot für junge Eltern. Über die ärztlichen Sprechstunden und die Hausbesuche bei Erstgebärenden durch Kinderkrankenschwestern oder Hebammen werden Kinder, die der Frühförderung bedürfen, identifiziert. Dabei richtet sich das Angebot an alle Kinder mit Verdacht auf Entwicklungsstörungen, unabhängig von Ursachen oder Risikogruppen. Wird in der Mütterberatungsstelle oder bei einem Hausbesuch eine Suchtproblematik ­ ungeachtet des Suchtstoffs ­ bei den Eltern erkannt, erfolgt eine Beratung hinsichtlich geeigneter Frühfördermaßnahmen und Wegweisung für die Eltern in Fragen des sozialen Hilfesystems in Kooperation mit den bezirklichen Beratungseinrichtungen und anderen vernetzten Institutionen. Auffällige Kinder suchtkranker Eltern werden über die behandelnden Kinderärzte in Fördereinrichtungen weitergeleitet. Die Ärzte und Ärztinnen der Mütterberatungsstellen sind selber nicht therapeutisch tätig.

Die Erziehungsberatungsstellen leisten unter anderem Fachberatung von Institutionen und konkrete Beratung in Einzelfällen (z.B. Schulen, Kindertagesheime) sowie Einzelfallhilfen im Rahmen von §§16 und 28 SGB VIII (Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie und Erziehungsberatung). Diese Hilfen stehen allen Bürgerinnen und Bürgern offen.

Im Projekt Frühintervention des Bezirksamtes Nord gibt es Einzelfälle, die durch ambulante Betreuung und Hausbesuche im Sinne des nachgehenden Ansatzes versorgt werden. Die Kontakte finden in der Regel einmal wöchentlich oder nach Vereinbarung statt.

Die Elterschulen der Bezirke begleiten, unterstützen und entlasten Eltern durch ein präventives Angebot, das sie befähigen soll, Erziehungsverantwortung zu tragen und zu entwickeln, um positive Bedingungen für das Aufwachsen von Kindern zu schaffen. Diese Angebote stehen grundsätzlich allen Bürgern zur Verfügung.

Im Übrigen siehe Antwort des Senats auf die Große Anfrage ­ Drucksache 17/1956 zu II.1. und II.6.

5. In welcher Form wird von Frauenärzten/innen und Geburtshelfer/innen Früherkennung und Aufklärung zur alkoholtoxischen Embryopathie geleistet und welche Informationen stehen von Seiten der Ärztekammer Hamburg zur Verfügung?

6. Welche Fortbildungen werden in Hamburg wo zum Thema „Alkoholtoxische Embryopathie" für Frauenärzte/innen und Geburtshelfer/innen angeboten?

Im Rahmen der Vorsorgeuntersuchungen nach dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen für schwangere Frauen findet regelhaft ein Screening auf Risikofaktoren durch den behandelnden Arzt bzw. die Ärztin statt. Dabei wird beim ersten Vorsorgetermin nach Feststellen der Schwangerschaft der Konsum von Alkohol, Zigaretten und Drogen erfragt. Das Ergebnis der Anamnese wird standardisiert in dem Mutterpass des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen dokumentiert. Der Mutterpass wird der Schwangeren nach der Feststellung der Schwangerschaft ausgehändigt und begleitet die werdende Mutter durch die Schwangerschaft, Entbindung und Nachsorge, so dass die darin enthaltenen Daten jederzeit verfügbar sind.

Nach Aussage der Ärztekammer Hamburg verfügen die Ärzte über ein entsprechendes, seit vielen Jahren gesichertes Fachwissen. Das Thema ist Gegenstand im Rahmen allgemeiner Fortbildungsveranstaltungen der Fachgesellschaften zu Risikoschwangerschaften. Der Hebammenverband Hamburg bietet in Kooperation mit Einrichtungen der Suchtprävention Kurse zum Thema Sucht und Schwangerschaft an.

7. Welche Hilfeangebote werden von welchen Behörden und Ämtern im Zuge der geburtlichen Nachsorge für Kinder mit einer alkoholtoxischen Embryopathie und deren Mütter angeboten?

8. In welchem Rahmen erfolgt die Nachsorge nach Entlassung der Mütter und Kinder aus der Klinik durch Frauenärzte/innen, Hebammen, Mütterzentren, Erziehungsberatungsstellen, Kinder- und Familienhilfezentren und Elternschulen? Bitte einzeln nach Beratungsstellen auflisten.

Die nachfolgend aufgeführten Angebote stehen suchtmittelunabhängig allen ­ nicht nur Suchtkranken

­ zur Verfügung.

Die Krankenhäuser informieren den ASD regelhaft über Mütter mit Kindern, für die eine Jugendhilfeleistung (Erziehungshilfe, Beratung usw.) notwendig erscheint. Einrichtungen wie Erziehungsberatungsstellen, Kinder- und Familienhilfezentren, Elternschulen und Mütterzentren machen mit Flyern, Programmen und anderen Informationsschriften, die bei Kinderärzten und in Kindertagesheimen, zum Teil auch in Krankenhäusern ausliegen, auf ihre Angebote aufmerksam. In Einzelfällen werden Nachsorgen in Erziehungsberatungsstellen durchgeführt. Im Bedarfsfall kann auf Antrag eine Nachsorge als Maßnahme der Hilfe zur Erziehung durch den ASD eingeleitet werden.

Nachsorgen werden darüber hinaus durch die niedergelassenen Hebammen, im Einzelfall auch durch Kinderkrankenschwestern der Mütterberatung durchgeführt.

Der Verein „BIFF Altona e.V." bietet psychiatrieerfahrenen Frauen die Möglichkeit der Nachsorge, z.B. durch Beratungs- und Gruppenangebote zur Alltagsbewältigung nach längeren Krankenhausaufenthalten und zum Aufbau von Perspektiven. Die Angebote richten sich nicht speziell an Mütter mit Kindern, sondern an alle betroffenen Frauen.

II. A. 9. Wie werden die vom Senat beschlossenen Familienhebammen eingesetzt und werden sie besonders auf den Umgang mit Kindern von suchtmittelabhängigen oder psychisch kranken Eltern durch wen vorbereitet? Welche Erkenntnisse liegen dem Senat bisher zur Arbeit der Familienhebammen vor?

Der Einsatz von Familienhebammen erfolgt schwerpunktmäßig in sozial benachteiligten Stadtteilen, weil dort tendenziell von Lebensverhältnissen auszugehen ist, die eine emotionale und soziale Vernachlässigung von Säuglingen und Kleinkindern eher begünstigen. Über die Zusammenarbeit in lokalen Kooperationsnetzwerken von Familienhebammen mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Suchthilfeeinrichtungen und sozialpsychiatrischen Diensten wird die kompetente Betreuung von suchtmittelabhängigen und psychisch kranken Schwangeren bzw. Eltern erleichtert. Die Familienhebammenprojekte zeigen, dass sie in der Lage sind, die Versorgung im Einzugsgebiet zu optimieren.

10. In den Drucksachen 17/1815 und 17/1915 teilt der Senat mit, dass im Bereich der Suchtprävention in drei Bezirken (Hamburg-Mitte/St.Pauli, Harburg/KirchdorfSüd und Bergedorf) insgesamt fünf Stellen gestrichen werden. Eine ausführliche Darstellung der Arbeit dieser Einrichtungen findet sich in der Drucksache 17/865.

Vor welchem fachlichen Hintergrund und aus welchen Gründen haben der Senat bzw. die Bezirke die Entscheidung getroffen, im Bereich der offenen Kinder- und Jugendarbeit und damit unter anderem in der Suchtprävention diese erheblichen Einsparungen vor dem Hintergrund seiner Aussage in der Drucksache 17/8765, dass der Senat der Suchtprävention eine hohe Bedeutung zumisst, vorzunehmen? Wie begründet der Senat seine Kürzungen?

Die bezirklichen Stellen für Suchtprävention werden aus der Rahmenzuweisung für Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit gefördert. Hier hat es keine Mittelkürzungen gegeben. Den Bezirken stehen im Gegenteil im Haushalt 2003 zusätzliche Mittel zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit zur Verfügung.

In der Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage ­ Drucksache 17/1915 ­ hat der Senat der Frage entsprechend die Anzahl der bislang in den Bezirken im Bereich Suchtprävention eingesetzten Stellen mitgeteilt. In der Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage ­ Drucksache 17/1815 ­ ist vom Senat die im Bezirk Hamburg-Mitte beabsichtigte Streichung von fünf Stellen in der Jugendsozialarbeit dargestellt worden. Hiervon entfallen zwei Stellen auf den Bereich der Suchtprävention.

Die Entscheidung, zwei Stellen im Bereich der Suchtprävention in St.Pauli zu streichen, ist am 3. Februar 2003 im Jugendhilfeausschuss des Bezirkes Hamburg-Mitte mit der Begründung getroffen worden, dass es sich bei dem Stellenabbau um einen innerbezirklichen Ausgleich handelt, da der Planungsraum St.Pauli überdurchschnittlich mit Angeboten der offenen Kinder- und Jugendarbeit ausgestattet ist. In den jährlich zu vereinbarenden Zweckbeschreibungen mit den freien und kommunalen Einrichtungen der Jugendhilfe wird der Schwerpunkt Suchtprävention regelhaft ausgewiesen; die Einrichtungen werden angehalten, operationalisierbare suchtpräventive Projekte zu planen, durchzuführen und über die Sachberichte auszuweisen.

In den Bezirken Harburg und Bergedorf sind im Bereich Suchtprävention keine Stellen abgebaut worden.

B. Kinder und Jugendliche mit Eltern illegalisierter Drogen

1. Gibt es in Hamburg ein spezifisches Betreuungskonzept und Kontrollsystem für drogenabhängige Babies? Wenn ja, seit wann und in welchem Rahmen wurde das Konzept vorgestellt? Wenn nein, zu wann ist dies ggf. geplant?

2. Welche spezifischen ambulanten und stationären Hilfen welcher Einrichtungen und Träger gibt es jeweils seit wann für Säuglinge drogenabhängiger Mütter bzw. für diese Mütter selbst (einschließlich der Zeit der Schwangerschaft)?

Seit 1997 gibt es im Bereich der ambulanten Hilfen zur Erziehung die Sozialpädagogische Familienhilfe des Projekts „IGLU". Die von „Palette e.V." angebotene Familienhilfe wendet sich vorrangig an drogenabhängige, substituierte und/oder „clean" lebende Eltern und ihre Kinder.

Im Bereich der Drogenhilfe betreibt der Träger Jugend hilft Jugend e.V. seit 1984 die Einrichtung THEKI, Therapie für Abhängige mit Kindern. Das Angebot ist als stationäre Drogenlangzeittherapie mit Nachsorge konzipiert.

Bei klinischer Behandlungsbedürftigkeit der Säuglinge erfolgt die stationäre Versorgung im Rahmen der pädiatrischen Regelangebote; bei Versorgungsbedürftigkeit der Mütter erfolgt die Behandlung ebenfalls innerhalb des Regelsystems.

Darüber hinaus ist ein spezielles Betreuungskonzept und Kontrollsystem derzeit nicht geplant.