Neues Konzept der Polizei zur Bekämpfung der Jugendkriminalität ­ mehr als eine Pressemeldung?

Im August 2002 haben der Polizeipräsident und der Präses der Innenbehörde im Rahmen einer Pressekonferenz ein neues Konzept zur Bekämpfung der Jugendkriminalität vorgestellt. Im Herbst 2002 ist die Behörde für Inneres einer Bitte der SPD-Abgeordneten nachgekommen, wenn nicht der Bürgerschaft, so doch zumindest den Mitgliedern des Innenausschusses das „Konzept zur Bekämpfung der Jugendkriminalität durch die Hamburger Polizei" zu übermitteln. Die Bekämpfung der Jugendkriminalität hat danach für die Arbeit der Hamburger Polizei hohe Priorität. Unter dieser allgemein anerkannten Prämisse wird derzeit auf eine zentrale Steuerung und Koordination der Jugendkriminalitätsbekämpfung hingearbeitet, wobei die unmittelbare Einflussnahme und Kontrolle durch das Polizeipräsidium im Vordergrund steht.

Die Neuzuordnung der vorhandenen Aufgaben und der Aufbau einer neuen Organisationsstruktur sollen effizientere Arbeitsabläufe sicherstellen.

Ende November 2002 hat die Innenbehörde den Medien eine Reform der Polizeiführungsorganisation vorgestellt, die Mitte Dezember vom Innensenator als noch nicht beschlossenes „Grobkonzept" bezeichnet wurde.

Die Bekämpfung der Jugendkriminalität gehört ­ wie z. B. auch die Bekämpfung der Drogenkriminalität ­ zur Schwerpunktsetzung des Senats. Der Komplex der Bekämpfung der Jugendkriminalität ist im Rahmen dieser Schwerpunktsetzung zunächst bezogen auf vorhandene Konzepte und Strukturen polizeilichen Handelns untersucht und mit dem Ziel höherer Effektivität überarbeitet worden. Ergebnisse wurden durch den Präses der Behörde für Inneres (BfI) und den Polizeipräsidenten am 22. August 2002 im Rahmen einer Pressekonferenz der Öffentlichkeit als „Bekämpfung der Jugendkriminalität durch die Hamburger Polizei ­ Wesentliche Aspekte aktueller Schwerpunktsetzung" vorgestellt. Vordringliche und unabhängig von der Reform der Führungsstruktur der Polizei umsetzbare Maßnahmen der Neukonzeption wurden in den folgenden Wochen und Monaten realisiert. Gleichzeitig wurde herausgestellt, dass ein Teil der angestrebten Veränderungen in Abhängigkeit steht zu weiteren Organisationsreformen wie z. B. der Neustrukturierung des Landeskriminalamtes oder dem Wegfall der Polizeidirektionen.

Die Polizei Hamburg befindet sich in einem notwendigen Umstrukturierungsprozess, um die Zukunftsaufgaben erfüllen zu können. Die in der Polizei eingesetzte Projektgruppe (ProNeo) erarbeitet eine Gesamtkonzeption zur Neuordnung der Führungsstruktur. Die Neugestaltung der Organisation soll Ende 2003 abgeschlossen sein. Die Veränderung der Strukturen zur Bekämpfung der Jugendkriminalität besitzt innerhalb dieses Projektes Priorität. Vor dem Hintergrund des andauernden Prozesses kann derzeit zu detaillierten Fragen künftiger Strukturen der Jugendkriminalitätsbekämpfung sowie zu Konzeptionen, die in Abhängigkeit zu künftigen Strukturen stehen, keine Stellung genommen werden.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt.

I. Formale Qualität des Konzepts

1. Handelt es sich bei dem den Mitgliedern des Innenausschusses übermittelten „Konzept zur Bekämpfung der Jugendkriminalität durch die Hamburger Polizei" um eine Konzeption der Polizei, der Behörde für Inneres oder des Senats? Wann haben die Deputation der Innenbehörde und/oder der Senat das Konzept beschlossen bzw. wann wird es beschlossen?

2. Wer hat wann darüber entschieden, welche organisatorischen Konsequenzen aus dem Konzept zu ziehen sind, und welche organisatorischen Veränderungen wurden bisher umgesetzt bzw. sollen umgesetzt werden?

Die Inhalte der Konzeption „Bekämpfung der Jugendkriminalität durch die Hamburger Polizei ­ Wesentliche Aspekte aktueller Schwerpunktsetzung" wurden durch die Polizei entwickelt, mit der Leitung der BfI abgestimmt und der Deputation der BfI zur Kenntnis gegeben.

Mit Entscheidung des Polizeipräsidenten wurden ab dem 1. Oktober 2002 die organisatorischen Voraussetzungen geschaffen, um spezielle Sachgebiete an allen Polizeikommissariaten (PK) und am Kriminalkommissariat (KK) 15 einzurichten. Wesentliche Aufgabe dieser Sachgebiete ist die kriminalpolizeiliche Jugendsachbearbeitung. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

II. Funktion der Jugendbeauftragten im Zuge der Abschaffung der Polizeidirektionen

Im dem Innenausschuss übermittelten Konzept wird festgestellt, die (bisherige) Funktion der Jugendbeauftragten der Polizei habe eine unzureichend steuerbare Aufgabenvielfalt auf sich vereint und solle deshalb neu gestaltet werden.

Welche Verantwortung und welche Aufgaben umfasste die Funktion der bisherigen Jugendbeauftragten der Polizei im Einzelnen?

Die Aufgaben und die Verantwortung der Jugendbeauftragten umfassen verschiedene, vor allem regional ausgerichtete Beratungs- und Koordinierungsfunktionen bei der polizeilichen Bekämpfung der Jugendkriminalität. Näheres hierzu siehe im entsprechenden Textauszug der Polizeidienstvorschrift (PDV) 350 in Anlage 1.

Wie viele Jugendbeauftragte waren bisher an welchen Direktionen angesiedelt?

Mit Stand Dezember 2002 entfiel auf die einzelnen Polizeidirektionen (PD) die folgende Anzahl an dort tätigen Jugendbeauftragten (JB): PD 1: 1 JB und 1 Mitarbeiter PD 2: 1 JB und 1 Mitarbeiter PD 3: 2 JB PD 4: 1 JB Bereich Harburg 1 JB Bereich Bergedorf/Bille, Billstedt.

Wie sieht die neu gestaltete Funktion der Jugendbeauftragten aus?

Wo werden die Jugendbeauftragten (bzw. ihre Funktion) künftig angesiedelt?

3. Die Polizei strebt eine enge Zusammenarbeit mit den anderen Behörden an. Wie wird diese gewährleistet, insbesondere in organisatorischer Hinsicht?

An welcher Stelle soll künftig die Kenntnis der verschiedenen Milieus vor Ort gebündelt werden?

Inwieweit wird dabei sichergestellt, dass die bei den Jugendbeauftragten und den regionalen Beratungs- und Koordinierungsstellen vorhandene Kompetenz auch weiterhin für die Bekämpfung der Jugendkriminalität erhalten bleibt?

5. Wodurch soll die ­ in den letzten Jahren sehr gute ­ Kooperation der Polizei mit externen, örtlichen Einrichtungen der Jugendarbeit auch in Zukunft gesichert werden?

6. Wer übernimmt künftig die Rolle der polizeilichen Jugendbeauftragten als Ansprechpartner vor Ort?

Die Überlegungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

III. Auswirkungen des Konzepts auf polizeiliche Dienststellen und Polizeipräsidium

Das Konzept stellt fest, „in Anbetracht der Priorisierung der Bekämpfung der Jugendkriminalität" sei es geboten, „die Steuerung und das Controlling in der Präsidialabteilung zusammenzuführen".

Durch die Zusammenführung von Steuerung und Controlling in der Präsidialabteilung werde ­ so das Konzept ­ erreicht, dass der Polizeipräsident unmittelbar Einfluss nehmen könne und alle im Zusammenhang mit der Jugendkriminalitätsbekämpfung anfallenden Aufgaben zentral koordiniert werden könnten.

III. 1. Welche anderen Kriminalitätsfelder werden derart priorisiert, dass Steuerung und Controlling in der Präsidialabteilung der Polizei zusammengeführt werden bzw. worden sind?

Das Prioritätsfeld der Bekämpfung von Erscheinungsformen der Drogenkriminalität in der Öffentlichkeit. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

Welchen Vorteil sieht der Senat bzw. die zuständige Behörde in der unmittelbaren Einflussnahme des Polizeipräsidenten?

Durch welche Maßnahmen soll diese direkte Einflussnahme ermöglicht werden?

In Anbetracht der Priorisierung der Bekämpfung der Jugendkriminalität war es geboten, die Steuerung und das Controlling der Aktivitäten durch Anbindung in der Präsidialabteilung zu zentralisieren. Die direkte Anbindung in der Präsidialabteilung entspricht der Bedeutung des Themas, ermöglicht eine zentrale Koordinierung der zahlreichen mit der Bekämpfung der Jugendkriminalität befassten polizeilichen Dienststellen und stärkt die Verankerung organisationsübergreifender Standards in der Aufgabenwahrnehmung.

3. Welche Aufgaben fallen im Zusammenhang mit der Jugendkriminalitätsbekämpfung an und welche davon werden zentral in der Präsidialabteilung koordiniert?

4. Wann sind Steuerung und Controlling in der Präsidialabteilung zusammengeführt worden bzw. wann werden sie zusammengeführt?

Im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Jugendkriminalität fallen bei der Polizei Aufgaben der Prävention und Repression an. Mit der vorläufigen Einrichtung der Präsidialabteilung im Mai 2002 wurden erste Maßnahmen zur Steuerung der Jugendkriminalitätsbekämpfung getroffen. Die Festlegung der einzelnen Koordinierungs-, Steuerungs- und Controllingaufgaben erfolgt im Rahmen des laufenden Organisationsprozesses.

Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

5. Werden bzw. wurden für die Zusammenführung von Steuerung und Controlling in der Präsidialabteilung der Polizei zusätzliche Planstellen geschaffen?

Wenn ja, wie viele und welche?

Wenn nein, wie werden die neu in der Präsidialabteilung angesiedelten Zuständigkeiten und Aufgaben auf die vorhandenen Stellen bzw. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verteilt?

Nein. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

6. Durch die Umstellung der kriminalpolizeilichen Sachbearbeitung auf das Wohnortprinzip und die damit mögliche Bündelung der Sachbearbeitung von Straftaten soll sich mit dem Fallaufkommen auch die erforderliche Personalstärke an Kommissariaten reduzieren.

Wann ist die allgemeine Jugendsachbearbeitung auf das Wohnortprinzip umgestellt worden bzw. wann soll sie umgestellt werden? Wenn sie schon umgestellt wurde, welche Erfahrungen wurden damit gemacht?

Die Umstellung erfolgte zum 1. Oktober 2002. Eine Bewertung ist aufgrund des kurzen Erfahrungszeitraums noch nicht möglich.

Wie viele Stellen können an welchen Kommissariaten durch die Umstellung der Sachbearbeitung voraussichtlich entfallen? In welchem Zeitraum?

Bedeutet dies, dass mit einem Abbau von Personal in den Kommissariaten zu rechnen ist? In welchem Umfang? Wenn nein, bitte erläutern.

Das Konzept zur Bekämpfung der Jugendkriminalität verfolgt das Ziel, die Bekämpfung der Jugendkriminalität effektiver zu gestalten. Durch die Umstellung vom Tatort- auf das Wohnortprinzip ändert sich nicht die Zahl der zu bearbeitenden Fälle.

Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

7. In dem Konzept wird die Einrichtung spezieller Jugendsachgebiete an Polizeikommissariaten angekündigt. Diese Maßnahme erfordere zum Teil eine personelle Verstärkung der PKs.

Wann sind die speziellen Jugendsachgebiete an welchen Polizeikommissariaten geschaffen worden und an welchen Polizeikommissariaten kann kein derartiges Sachgebiet eingerichtet werden?

Ab dem 1. Oktober 2002 wurde an allen PKs sowie am KK 15 jeweils ein Sachgebiet eingerichtet, das auf die Bearbeitung von Jugendkriminalität spezialisiert ist. Siehe im Übrigen Antwort zu I.1. und I.2.

Wie viele Planstellen werden dafür wo zusätzlich geschaffen?

Den PKs und dem KK 15 wurde zum 1. Oktober 2002 zusätzlich Personal zugewiesen. Zusätzliche Planstellen wurden nicht geschaffen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.