Hilfen zur Erziehung (HzE) und Steuerungsmaßnahmen in Altona

Der Senat hat angekündigt, im Bereich der Hilfen zur Erziehung erhebliche Umsteuerungen vorzunehmen. Vor diesem Hintergrund ist es interessant, wie sich die Hilfen zur Erziehung beispielhaft am Bezirk Altona entwickelt haben.

1. Welche generellen Steuerungsvorgaben und Absprachen gibt es im Bezirk Altona zur Bearbeitungs- und Umgangsweise mit Hilfen zur Erziehung (HzE)? Generelle Steuerungsvorgaben sind in den Globalrichtlinien „Hilfen zur Erziehung" und „Hilfen für junge Volljährige" sowie in der gemeinsamen Dienstanweisung der Bezirksämter „Hilfen zur Erziehung" enthalten. Zwischen der damals für Jugendaufgaben zuständigen Behörde und der Bezirksverwaltung waren darüber hinaus die Arbeitshilfen „Arbeitshilfe zur Hilfeplanung" und „Fachliche Standards, Hilfebewilligung und Hilfeplanung" abgesprochen, die weiterhin gelten.

Für die Ressourcensteuerung ist zwischen Fachbehörde und Bezirksämtern die bezirkliche Mengenplanung und ein zugehöriges Berichtswesen vereinbart. Das Bezirksamt Altona hat diese Regelungen durch „Altonaer Umsetzungsstandards für Hilfen zur Erziehung und Hilfen für junge Volljährige" sowie durch regionale Teilbudgets weiter konkretisiert.

2. Welches prognostizierte Budgetergebnis lag im Bezirk Altona im Bereich der HzE im Jahr 2002 vor? Bitte aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Quartalen angeben.

Für Altona prognostizierte Budgetergebnisse 2002:

3. Welche bezirkliche Mengenplanung und Planüber- bzw. Planunterschreitung gab es im Jahr 2002 im Bezirk Altona im Bereich der HzE?

Für das Jahr 2002 hat das Bezirksamt Altona jahresdurchschnittlich 707 Hilfen kalkuliert. Das vorläufige Ergebnis zum Erfassungsstand 31. Dezember 2002 zeigt eine Planüberschreitung von 25 Hilfen.

4. Welche Ansätze und Planungen gibt es, im Bezirk Altona die HzE an die offene Kinder- und Jugendarbeit anzubinden bzw. HzE in anderen Einrichtungen unterzubringen?

Außer den integrativen Projekten der Kinder- und Jugendhilfe im Stadtteil (kurz „Schnittstellenprojekte" genannt) in Altona/St.Pauli-Süd und Lurup gibt es ein Kooperationsprojekt in Bahrenfeld, in dem modellhaft die Vernetzung zwischen der offenen Kinder- und Jugendarbeit und den Hilfen zur Erziehung umgesetzt wird. Mit Planungen hat sich der Senat bisher nicht befasst.

5. Welche strukturellen Veränderungen muss es nach Ansicht des Senats geben, um Maßnahmen gemäß §34 SGB VIII/KJHG (Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform) in Maßnahmen gemäß §33 SGB VIII/KJHG (Vollzeitpflege) im Bezirk Altona umzusetzen, und wie sehen diese konkret aus?

Hiermit hat sich der Senat bisher nicht befasst.

Ende 1. Quartal: Ende 2. Quartal: Ende 3. Quartal: Ende 4. Quartal: Keine Prognose Rund -500 Tsd. Rund -660 Tsd. Rund -600 Tsd.

6. Aufgrund welcher Situation und auf welcher rechtlichen Grundlage besteht im Bezirk Altona bei den Hilfen für junge Volljährige gemäß §41 SGB VIII/KJHG keine Steuerungsmöglichkeit mehr für das HzE-Budget?

Art und Dauer der im Einzelfall zu leistenden Hilfen richten sich nach den Vorschriften des SGB VIII. In diesem Rahmen ist das HzE-Budget generell steuerbar. Mit der speziellen Frage, ob und ggf. inwiefern für junge Volljährige im Bezirk Altona eine Ausnahmesituation vorliegen könnte, hat der Senat sich bisher nicht befasst.

7. Welche Maßnahmen werden im Bezirk Altona konkret ergriffen, um ggf. Hilfe gemäß §41 SGB VIII/KJHG abzubauen?

Im Rahmen der Hilfeplanung nach § 36 SGB VIII wird auf rechtzeitige Maßnahmen zur Verselbständigung der Jugendlichen hingewirkt. Zudem unternimmt das Bezirksamt Altona Bemühungen, jungen Menschen, die im Anschluss an die geleistete Hilfe nicht zu ihren leiblichen Eltern zurückkehren können, sogleich geeigneten Wohnraum anzubieten, um Verzögerungen von Hilfebeendigungen bei betreuten Wohnangeboten zu vermeiden.

8. Welche Verbesserungen zur schulischen Versorgung werden vom Bezirk Altona und werden in anderen Bezirken gemeinsam mit den Regionalen Beratungs- und Unterstützungsstellen (REBUS) ergriffen, um eine auswärtige Unterbringung von Kindern und Jugendlichen im Rahmen von HzE zu verhindern? Aufgeschlüsselt nach Bezirken angeben.

9. Bestehen Planungen von Seiten des Senats, REBUS aufzulösen? Wenn ja, was plant der Senat stattdessen für Kinder und Jugendliche, die bisher von REBUS betreut worden sind?

10. Welche Planungen bestehen von Seiten des Senats im Rahmen des im Sommer 2003 zu beschließenden neuen Schulgesetzes für Kinder und Jugendliche, die bisher von REBUS betreut, in integrativen Regelklassen bzw. in Förderschulen unterrichtet worden sind, und wann ist die Umsetzung geplant?

11. Welche konkreten Schritte wurden diesbezüglich bereits unternommen?

Hiermit hat sich der Senat bisher nicht befasst.

12. Welche Anstrengungen und konkreten Schritte hat der Bezirk Altona unternommen, um die Unterbringungsquote beim Landesbetrieb Erziehung und Bildung (LEB) zu verbessern bzw. auszulasten, und welche Auswirkungen hatten diese Maßnahmen auf welche freien Träger?

Bei allen erforderlichen Trägeranfragen wird auch der LEB regelhaft mit der Fragestellung berücksichtigt, ob es ein für den jeweiligen Einzelfall passendes Angebot mit freiem Platz gibt. Dieses hat sich nicht zu Lasten freier Träger ausgewirkt.

13. Welche ergänzenden Steuerungsmaßnahmen hat der Bezirk Altona wann bis zu welchem Zeitpunkt erlassen, um die Entwicklung der Fallzahlen und der Budgetentwicklung im Jahr 2001 und 2002 im Bereich der HzE zu regeln?

Mit Wirkung vom 1. Juli 2001 hat das Bezirksamt Altona eine Steuerungsverfügung erlassen, nach der Maßnahmen der Kindeswohlsicherung Vorrang haben.

14. Welche und wie viele Fälle im Bereich der HzE im Bezirk Altona wurden in den Jahren 2001 und 2002 in diesem Zusammenhang umgehend bearbeitet, welche und wie viele ambulanten Maßnahmen wurden mit welcher Begründung eingeleitet und welche nicht, welche und wie viele Fälle wurden ggf. in eine Warteliste aufgenommen und welche und wie viele Verfahren im Bereich der HzE wurden bis zur Hilfekonferenz durchgeführt, aber keine Bewilligungsbescheide verschickt? Bitte getrennt nach Maßnahmen aufschlüsseln.

15. Wie viele Fälle im Bereich der HzE im Bezirk Altona in den Jahren 2001 und 2002 haben sich demnach in einer Warteposition befunden und wie viele Fälle wurden aufgrund welcher Beschwerdelage abgearbeitet?

16. Aufgrund welcher Budgetlage wurden ggf. HzE im Bezirk Altona nicht umgehend bewilligt?

Bei der Bewilligung von Hilfen zur Erziehung erfolgt in der Regel eine sach- und zeitangemessene Bearbeitung. An laufenden und unterjährig beendeten Maßnahmen wurden im Jahr 2001 insgesamt 1478 und im Jahr 2002 (Erfassungsstand 31. Dezember) insgesamt 1370 Hilfen geleistet. In 29 Fällen wurde ein Antrag auf Hilfe zur Erziehung temporär zurückgestellt, diese 29 Fälle gliedern sich auf einzelne Hilfearten wie folgt auf:

Weitere Auswertungen liegen nicht vor. Eine Aktenauswertung ist in der zur Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich.

17. Welche Erkenntnisse liegen dem Senat darüber vor, ob auch in anderen Bezirken in den Jahren 2001 und 2002 die HzE nach ähnlichen Steuerungsvorgaben bearbeitet wurden?

Wenn ja, um welche Bezirke handelt es sich?

Alle Bezirksämter haben interne Vorgaben zur Steuerung erlassen. Diese beziehen sich im Wesentlichen auf Regionalbudgets, Zielzahlen, Verfahrensstandards und verwaltungsinterne Kooperationsprozesse.