Studiengang

Bearbeitungshinweise, die auf eine Überprüfung der eingereichten Unterlagen im Sinne eines Soll-/Ist-Abgleichs hindeuten, hat der Rechnungshof so gut wie nicht vorgefunden.

Der HfMT konnte insgesamt eine ordnungsgemäße Überwachung und hinreichende Erfüllung der Lehrverpflichtung nicht bestätigt werden.

Der Rechnungshof hat dies beanstandet und die HfMT aufgefordert, künftig die Unterlagen nicht nur abzulegen, sondern auszuwerten und die Ergebnisse der Lehrerfüllung zu dokumentieren. Zugleich hat er die Hochschule auf eine strikte Einhaltung der LVVO einschließlich ihrer Möglichkeiten zum semesterübergreifenden Lehrverpflichtungsausgleich und ihrer Regelungen berechtigter Ausnahmefälle bei der Lehrerfüllung verwiesen.

Die HfMT hat erklärt, sie werde noch im WS 2002/03 das Verfahren zur Überwachung der Lehrverpflichtung verbessern.

Mittelbewirtschaftung

Die HfMT hat es seit rund zehn Jahren versäumt, die Leistungen für die Gebäudereinigung (Jahreskosten 2001 rund 145.000 Euro) öffentlich auszuschreiben. Sie hat damit massiv gegen die geltenden Beschaffungsvorschriften verstoßen und innerhalb dieses Zeitraums Leistungen in einem Gesamtumfang von mehr als 1 Mio Euro dem Wettbewerb entzogen. Der Rechnungshof hat dies beanstandet und die HfMT aufgefordert, unverzüglich unter Beachtung der Zuständigkeit der Finanzbehörde die Grundlagen für eine ggf. kombinierte Ausschreibung der Gebäude- und Glasreinigung zu schaffen.

Die HfMT verfügt seit Mitte der 70er- bzw. Anfang der 80er-Jahre über zwei Tiefgaragen mit insgesamt rund 100 Stellplätzen, erhebt aber erst seit Anfang 1996 ein Nutzungsentgelt. Dadurch ist es in dem vor 1996 liegenden Zeitraum zu Einnahmeausfällen von insgesamt mehreren 100.000 Euro gekommen. Das von der HfMT erhobene Entgelt für jede einzelne Einfahrt in die Tiefgarage ist seit der erstmaligen Festsetzung im Jahre 1996 in Höhe von 3 DM - bei unbegrenzter Parkdauer - erst im Zuge der örtlichen Erhebungen des Rechnungshofs zum 01.10.2001 auf 4 DM angehoben worden (ab 2002: 2,00 Euro). Der Rechnungshof hat die HfMT aufgefordert, das Entgelt künftig der Marktentwicklung für Dauervermietungen im Raum Pöseldorf anzupassen.

Weitere Hinweise des Rechnungshofs betrafen u.a. - die Nachholung in den Jahren 1999 und 2000 in einem Gesamtumfang von ca. 50.000 Euro unterbliebener steuerrechtlich vorgeschriebener Kontrollmitteilungen an die Finanzämter über unversteuerte Honorarzahlungen (vgl. auch Jahresbericht des Rechnungshofs 2002, Tzn. 200 bis 210) und

- die notwendige Verbesserung der Kostendeckungsgrade im Aufbaustudiengang Musiktherapie und im Kontaktstudiengang Popularmusik, die derzeit lediglich bei rund 20 % bzw. rund 30 % der tatsächlichen Kosten liegen.

Die HfMT hat erklärt, dass der Bearbeitungsrückstand bei der Ausschreibung der Gebäudereinigung an der geringen Personalkapazität liege, die Vorbereitungen zur Ausschreibung jedoch deutlich vorangekommen seien.

Die Parkentgelte werde sie künftig regelmäßig überprüfen und anpassen, die steuerrechtlichen Kontrollmitteilungen zeitnah erstellen und in Abstimmung mit der BWF eine Entscheidung über die Verbesserung der Kostendeckungsgrade in den Aufbau-/Kontaktstudiengängen herbeiführen.

Die Erörterungen sind noch nicht abgeschlossen. Die Hochschul-Informations-System GmbH (HIS) hat im November 2001 den Abschlussbericht über den von ihr im Auftrag der norddeutschen Wissenschaftsministerien durchgeführten „Ausstattungs- und Kostenvergleich norddeutscher Kunst- und Musikhochschulen 1998" veröffentlicht. Nach einer Auswertung des Rechnungshofs weist die Hochschule für Musik und Theater (HfMT) unter den fünf verglichenen norddeutschen Musikhochschulen fast durchgehend in allen Lehreinheiten/Studiengängen

- die höchsten Ausbildungskosten und

- den niedrigsten Anteil von Studierenden in der Regelstudienzeit Höchste Ausbildungskosten in Norddeutschland auf. Bei den Gesamtkosten für die Lehre in der Lehreinheit Musik/Musikwissenschaft ergeben sich z. B. Die hohen Ausbildungskosten in Hamburg sind in erster Linie durch die am Niveau der Professorenbesoldung orientierte Vergütung der nebenberuflichen Lehrkräfte begründet. Während an den anderen deutschen Musikhochschulen die Jahreskosten für eine volle Stelle eines dort üblicherweise beschäftigten Lehrbeauftragten rund 22.000 Euro betragen, liegen sie an der HfMT je nach der Ausgestaltung des Beschäftigungsverhältnisses zwischen rund 43.000 Euro und rund 67.000 Euro (Mehrkosten auf der Grundlage von 20 Stellen rund 1,3 Mio Euro jährlich). Grundlegender Ansatzpunkt für eine Kostenreduzierung muss daher beim Auslaufen jedes nebenberuflichen Lehrauftrages die Frage sein, ob künftig ggf. auch die Erteilung eines Lehrauftrages nach § 26 Hamburgisches Hochschulgesetz (HmbHG) anstelle einer Teilzeitprofessur nach § 32 HmbHG1 mit der Sicherstellung eines angemessenen Ausbildungsniveaus zu vereinbaren und arbeitsrechtlich unbedenklich ist.

Der Rechnungshof hat der Hochschule hierfür konkrete Hinweise gegeben.

Unabhängig von dieser generell erforderlichen Einzelprüfung mit der Folge einer ggf. kostengünstigeren Stellennachbesetzung wird die HfMT in Zukunft finanziell automatisch erheblich dadurch entlastet werden, dass die Arbeitsverhältnisse der zurzeit noch 63 nebenberuflichen Lehrkräfte nach den „Anstellungsbedingungen 1968" grundsätzlich spätestens mit Vollendung des 65. Lebensjahres auslaufen werden. Nach einer überschlägigen Schätzung des mit dem gesamten Aufgabenspektrum einer Professur; vgl. auch den vorangehenden Beitrag „Hochschule für Musik und Theater", Tzn. 237 und 242

Einsparpotenzial durch Beschäftigung von Lehrbeauftragten Einsparpotenzial durch Auslaufen von Arbeitsverhältnissen