Kreditwirtschaft

Es wurde lediglich auf die Firma verwiesen, die die Anlage installiert hat. Eine Einweisung sei zwar beabsichtigt gewesen, bisher jedoch nicht erfolgt. Unterlagen darüber lagen ebenfalls nicht vor. Da es sich bei dieser Videoüberwachung um ein Verfahren automatisierter Verarbeitung handelt, ist der Inhaber nach § 4 d Abs. 1 BDSG verpflichtet, eine Verfahrensbeschreibung nach Maßgabe des § 4 e BDSG zu erstellen. Hierin ist auch festzulegen, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Einsichtnahme durch wen erfolgt und welche technischen und organisatorischen Maßnahmen nach der Anlage zu § 9 Satz 1 BDSG getroffen werden, um dies zu gewährleisten.

In einer Fahrradstation: Ich bin darüber unterrichtet worden, auf die Videoüberwachung einer Fahrradstation am Bremer Hauptbahnhof würde nicht hingewiesen. Aufgrund meiner Anfrage wurde mir erklärt, es seien nunmehr Hinweise angebracht. Die nur außerhalb der Geschäftszeiten aktivierte Aufzeichnung von Bilddaten würde bis zu zwei Monate aufbewahrt werden.

Ich habe auf § 6 b Abs. 5 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) hingewiesen, wonach Aufzeichnungen unverzüglich zu löschen sind, wenn sie zur Erreichung des Zieles nicht mehr erforderlich sind oder schutzwürdige Interessen der Betroffenen einer weiteren Speicherung entgegenstehen. Nach allgemeiner Erfahrung werden Einbrüche und Diebstähle regelmäßig am nächsten Arbeitstag zu Beginn der Geschäftszeiten festgestellt. In diesen Fällen dürfen die Aufnahmen zur Verfolgung straf- und zivilrechtlicher Ansprüche eingesehen und ausgewertet werden. Hierbei besteht regelmäßig die technische Möglichkeit, die entsprechende Sequenz auszuschneiden und separat für die genannten Zwecke zu verwenden. Die übrigen Aufnahmen sind dann unverzüglich zu löschen.

Ich habe daher gebeten, für die Aufzeichnung eine Löschungsfrist von 24 Stunden technisch und organisatorisch zu gewährleisten. Nur in dem Fall, dass die Radstation am Wochenende oder an Feiertagen geschlossen ist, wäre eine Löschungsfrist von bis zu drei Tagen angemessen. Weiter habe ich eine Verfahrensbeschreibung nach § 4 e i. V. m. § 6 b BDSG gefordert. Dies wurde zugesichert.

19.10 Ordnungswidrigkeitsverfahren

Bei der Durchführung von Ordnungswidrigkeitsverfahren wird nur gelegentlich eine richterliche Entscheidung erforderlich. Es ist daher kein Wunder, dass in solchen Fällen die mit dem Verfahren betrauten Richterinnen und Richter, aber auch Staatsanwältinnen und Staatsanwälte mit der datenschutzrechtlichen Materie nur wenig vertraut sind. Häufig sind die Genannten auf Massenverfahren wie Verkehrsordnungswidrigkeiten spezialisiert, so dass das Verständnis für datenschutzrechtliche, insbesondere aber für datenschutztechnische Fallkonstellationen nur eingeschränkt vorhanden ist.

Um die Gerichte und Staatsanwaltschaften bei der Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Bundesdatenschutzgesetz besser unterstützen zu können, haben sich die obersten Aufsichtsbehörden für den Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich im Berichtsjahr nun darauf verständigt, eine gemeinsame Urteilssammlung aufzubauen, in die von ihnen alle erfolgreich abgeschlossenen Ordnungswidrigkeitsverfahren eingemeldet werden. Die vom hamburgischen Datenschutzbeauftragten geführte Sammlung ist außerdem geeignet, eine vergleichbare Behandlung von Ordnungswidrigkeitstatbeständen über die Ländergrenzen hinweg zu ermöglichen und Ordnungswidrigkeitsverfahren gezielter einzusetzen.

Im Berichtsjahr erließ ich nur einen Bußgeldbescheid wegen der Nichterteilung von Auskünften gegen den Geschäftsführer eines Unternehmens. Trotz mehrfacher Aufforderung und Fristsetzung, mir die erforderlichen Auskünfte zu der von ihm betriebenen Videoüberwachung zukommen zu lassen, bekam ich diese von dem betreffenden Unternehmen nicht. Letztendlich hat der Beschuldigte das gegen ihn verhängte Bußgeld bezahlt.

20. Schlussbemerkungen

Pflege und Entwicklung der Datenschutzhomepage

Die Seiten meiner Homepage datenschutz.bremen.de, informationsfreiheit.bremen.de und datenschutz4school.de werden im Monat von ca. 19.000 Usern besucht, wobei die Datenschutzseite zu meiner am besten besuchten Seite gehört. Die am häufigsten ausgewählten Menüpunkte sind Tipps für Bürger, Gesetzestexte und Veröffentlichungen. Über 65 % der Besucher kommen über die Suchmaschine Google auf meine Seiten, viele auch über das Virtuelle Datenschutzbüro und einige über das Bremen.de-Portal. Die Seite www.datenschutz4school.de, die eine Lerneinheit enthält, wurde in den letzten beiden Monaten 820-mal aufgerufen. Um auch auf meinen anderen Homepageseiten einen besseren Überblick über Besucherzahlen zu bekommen, startet zum 1. Januar 2008 ein Besucherzähler.

Meine Homepageseiten wurden in diesem Jahr umfangreich überarbeitet. Auf der Datenschutzseite wurden allein drei neue Orientierungshilfen aufgenommen, und zwar die Orientierungshilfe Datenschutzgerechter Einsatz von RFID sowie eine Orientierungshilfe zur datenschutzgerechten Nutzung von E-Mail und anderen Internetdiensten am Arbeitsplatz und eine Anleitung zur Entwicklung eines Konzeptes zur Löschung und Datenträgervernichtung durch Behörden und Unternehmen.

Unter Tipps für Bürger wurden fünf neue Artikel zum Thema Arbeitnehmerdatenschutz veröffentlicht, sie geben Hinweise und Verhaltensregeln für beschäftigte, aber auch für Arbeitgeber unter den folgenden Titeln: Firmeninterne Warnsysteme und Beschäftigtendatenschutz, Erhebung von Gesundheitsdaten im Bewerbungsverfahren, Videoüberwachung am Arbeitsplatz, Namensschilder auf Arbeitskleidung und E-Mail-Weiterleitung nach Ausscheiden eines Mitarbeiters aus dem Betrieb?. Die Bereiche Selbstverteidigung im Internet und Gesetze wurden fast komplett überarbeitet und ausgebaut. Außerdem wurden Teile der CD 25 Jahre Datenschutz in Bremen auf meiner Homepage abgebildet. Damit wurden Empfehlungen Rechnung getragen, auch die historische Entwicklung des Datenschutzes in Bremen zu dokumentieren.

Schriftliche Eingaben und Anfragen

Die Zahl der schriftlichen Eingaben per Brief, immer häufiger aber auch per E-Mail oder Fax, und die telefonischen Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern, die die Datenverarbeitung von Behörden, Unternehmen oder anderen Stellen betreffen, stieg im Jahr 2007 weiter an. Besonders häufig betrafen die Eingaben im öffentlichen Bereich Fragen der Personaldatenverarbeitung. Darüber hinaus hatten, wie bereits im Vorjahr, die Datenverarbeitung der Polizei und der Bereich Jugend, Familie und Soziales, speziell die einen hohen Anteil. Eine erhebliche Anzahl der Eingaben richtete sich auf die Verarbeitung personenbezogener Daten in den Schulen und in der Schulverwaltung.

Im nichtöffentlichen Bereich hatten Fragen besonderen Anteil an den Eingaben, die den Arbeitnehmerdatenschutz, die Datenverarbeitung im Bereich der Kreditwirtschaft/Auskunfteien, die Verarbeitung von Mieterdaten sowie die Videoüberwachung betrafen.

Eine Auswahl der telefonischen Anfragen, die ich im Berichtsjahr erhielt und die bereits im Telefongespräch mit dem Anrufer beantwortet werden konnten, habe ich wieder in einer Tabelle diesem Bericht als Anlage beigefügt (vgl. Ziff. 24.2).

Öffentlichkeitsarbeit, Vorträge, Fortbildungsangebote und Kooperationen

Die meisten Bürgerinnen und Bürger erreiche ich sicherlich mit meinem Internetauftritt www. datenschutz.bremen.de. Das verdeutlicht die Zahl von 19.000 Zugriffen auf meine verschiedenen Internetseiten, wobei der Datenschutz den Hauptanteil hat. Bei telefonischen Anfragen oder Eingaben per Mail erfahre ich häufig positive Anerkennung für die Inhalte, auch wenn das Design der Seiten schon etwas in die Jahre gekommen ist. Es gilt diesen Bereich noch weiter auszubauen, um eine noch bessere Beratung der Bürger zu erzielen und gleichzeitig meine Dienststelle von weiteren allgemeinen Anfragen zu entlasten. Leider musste ich die Aktualisierung und Fortentwicklung meiner Internetseiten für den Datenschutz zugunsten des Aufbaus der Internetseite für die Informationsfreiheit im letzten Jahr zurückstellen und auch im Berichtsjahr waren hierfür nicht genügend Kapazitäten frei. Ein Stück weit hilft hier die vom Virtuellen Datenschutzbüro betriebene Frontpage der Datenschutzbeauftragten und der Kooperationspartner www.datenschutz.de mit brandaktuellen Themen weiter, die ich ebenfalls unterstütze.

Die Zusammenarbeit mit den Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder, mit den obersten Datenschutzaufsichtsbehörden in verschiedenen Gremien, mit Verbänden und anderen Organisationen erleichtert häufig die Aufgabe, Datenschutzforderungen zu präzisieren, aber auch im Bundesgebiet zu vereinheitlichen wie auch die Anforderungen des Datenschutzes in die Fläche zu bringen. Gastreden wie z. B. zum 30-jährigen Bestehen des Erfa-Kreises Bremen/Weser-Ems, dem organisatorischen Zusammenschluss der hier tätigen betrieblichen Beauftragten für den Datenschutz, sind neben der regelmäßigen Teilnahme an deren Sitzungen ebenso unter diesem Punkt zu erwähnen wie die Mitwirkung im Rahmen einer Veranstaltung Jugend im Parlament oder die durchgeführten Fortbildungsveranstaltungen der oder der behördlichen Beauftragten für den Datenschutz in Bremerhaven und Bremen.

Schließlich ist die Pressearbeit ein wichtiges Instrument, um auf aktuelle Themen zu reagieren, die von mir herausgegebenen Pressemitteilungen sind auf meiner Internetseite veröffentlicht. Da die Diskussion um Fragen des Datenschutzes und der inneren Sicherheit in 2007 teilweise sehr stark eskalierte, wurde ich auch mehrfach um Interviews von der lokalen Presse, aber auch von Hörfunk und Fernsehen gebeten. Immer wieder beeindruckend finde ich dabei, dass nach Erscheinen der Presse oder Ausstrahlung der Sendung sich oft eine ganze Reihe von Bürgern bei mir melden und über ihre oft aktuellen negativen Erfahrungen, verursacht durch elektronische Datenverarbeitung, berichten und um Rat fragen. Eine Übersicht über die im Berichtsjahr erschienenen Berichte mit Datenschutzthemen oder mit Datenschutzbezug in Presseorganen der Region befindet sich im Anhang (vgl. Ziff. 24.1 dieses Berichts).

Zur Situation der Dienststelle

In einem Horoskop für 2007 wurde für mein Sternzeichen Folgendes prophezeit: Ihre Kollegen verweigern die Mitarbeit, weil Sie ihnen zuviel Arbeit aufgebürdet haben. Sie werden wohl oder übel einen Teil der Aufgaben selbst erledigen müssen. Und so ähnlich kam es denn auch. Es war zwar nur ein Wochenhoroskop, es sollte aber für das ganze Jahr seine Gültigkeit behalten. Nicht, dass von den mir verbleibenden Kolleginnen und Kollegen die Mithilfe verweigert wurde, sondern trotz Überstunden und Beschränkung auf das Allernötigste war die Arbeit nicht mehr zu schaffen. Belastet durch drei Beschäftigte in der Freistellungsphase der Altersteilzeit und bedingt durch eine Elternzeit nach Entbindung standen zum Anfang des Berichtsjahres für sechs juristische Referate noch gerade einmal zwei Referenten zur Verfügung. Dieses Verhältnis verbesserte sich dann im Laufe des Jahres auf drei für sechs und ab September 2007 auf vier für sechs, wobei jeweils eine Referentin bzw. ein Referent nicht mit voller Stundenzahl zur Verfügung stehen.

Hinzu treten die insoweit noch zusätzlichen Belastungen aus dem in 2006 neu hinzugekommenen Bereich der Informationsfreiheit (vgl. meinen dazu separat abgegebenen 2. Jahresbericht). Wenn also im Bericht über Aktivitäten in einigen Ressorts so gut wie nichts berichtet wird und im Bereich der Privatwirtschaft Prüfungen nur in ganz geringem Umfang durchgeführt werden konnten, so liegt dies an dem Umstand, dass in einer so kleinen Dienststelle wie meiner durch Umsteuerungen Ausfälle nicht mehr aufgefangen werden können.

In den letzten Jahren wurde in der Dienststelle eine ganze Reihe von Sparmaßnahmen durchgeführt. Die Möglichkeiten wurden hierbei ausgeschöpft. Die besonderen Probleme, die sich durch das Fehlen von Arbeitskräften, die sich in der Freistellungsphase der Altersteilzeit befinden, ergeben, werden anhalten. Eine vorübergehende personelle Kompensation ist weiterhin unbedingt erforderlich. Zu bemerken ist, dass immer mehr Gesetze sehr differenzierte Datenschutzregelungen enthalten, die u. a. mit der Vorgabe von Parlament und Regierung in Kraft gesetzt werden, die Einhaltung wird von den Datenschutzbeauftragten kontrolliert. Die drastische Zunahme der Zahlen bei der Kontenabfrage und der Telefonüberwachung oder der vielfältigen Datenaustauschregelungen zwischen Polizei und Nachrichtendiensten, um nur einige zu nennen, erfordern Datenschutzkontrollen im Lande, die ich mit Vertretungsregelungen nicht durchführen kann. Fakt ist auch, dass die Bremer Wirtschaft auf ihre Datenschutzfragen von mir zeitnahe Entscheidungen erwartet. Der wirtschaftliche Erfolg hängt oft mit gutem Datenschutz, aber auch vom Zeitpunkt der Einführung einer Dienstleistung oder eines Produktes auf dem Markt ab. Es gibt zahlreiche weitere Entwicklungen, insbesondere im Bereich der die sogar einen erhöhten Personaleinsatz erfordern.

Von den Fischen kann man nicht erwarten, dass sie für den Fischer mehr Netze verlangen. In den senatorischen Ressorts soll ich Kontrollen ausüben. Dass der Senat meine Dienststelle stärkt, kann ich nicht erwarten.