Hamburger Kammerspiele
Im Zusammenhang mit der anscheinend anstehenden Berufung von Axel Schneider an die Hamburger Kammerspiele für die Nachfolge von Ulrich Waller haben sich einige Fragen ergeben.
Bei den Hamburger Kammerspielen handelt es sich um ein privates Theater. Wie bei allen anderen Privattheatern wird die künstlerische Leitung auch hier nicht von der zuständigen Behörde berufen. Diese entscheidet über die Höhe des Zuschusses nach Prüfung des künstlerischen Konzepts.
Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt.
1. Stellt die Nachfolge von Axel Schneider für Ulrich Waller an den Hamburger Kammerspielen lediglich eine Interimslösung dar, so wie ursprünglich geplant? Wenn ja: Für welchen Zeitraum wird Axel Schneider dieses Theater zunächst leiten und auf welche Art und Weise wird der Senat nun für einen „wirklichen" Nachfolger sorgen?
Nach Auskunft der Vertragspartner ist das Pachtverhältnis für die Dauer von drei Jahren mit einer zweijährigen Verlängerungsoption abgeschlossen worden. Es handelt sich also nicht um eine Interimslösung.
2. Teilt der Senat meine Ansicht, dass die Kammerspiele langfristig zwangsläufig zur Zweigstelle des Altonaer Theaters degradiert werden, wenn der Intendant in Personalunion gleichzeitig drei Privatbühnen leitet? Wenn nein: Wie soll der so genannte Filialeffekt vermieden werden, um dieses Traditionshaus in Eigenständigkeit zu erhalten?
Nein. Mit Produktionen, die hinsichtlich der Stückauswahl und der verpflichteten Künstler eigens für dieses Theater konzipiert werden, kann dem Theater ein Profil im Sinne der Tradition des Hauses gesichert werden.
3. Welcher Zuwendungsbetrag wurde Axel Schneider für den Betrieb der Hamburger Kammerspiele für die nächsten Spielzeiten zugesichert?
4. Erhält Axel Schneider ebenfalls eine Anschubfinanzierung, so wie er ursprünglich auch Dominique Horwitz für die Intendanz der Kammerspiele versprochen wurde, und in welcher Höhe?
Der für die Spielzeit 2003/04 für die Hamburger Kammerspiele im Haushaltsplan vorgesehene Zuschussbetrag von 932000 Euro steht auch dem neuen Betreiber zur Verfügung. Darüber hinausgehende Beträge wurden nicht in Aussicht gestellt.
5. Wurde mit Axel Schneider vertraglich sichergestellt, dass die Hamburger Kammerspiele einen vom Altonaer Theater unabhängigen Spielplan erhalten? Wenn nein: Wie rechtfertigt der Senat die Höhe der Subventionen angesichts geringerer Produktionskosten im Verhältnis zu den Zuwendungen unter der Intendanz Waller/Tukur?
Der Vertrag enthält keine Aussagen zum Spielplan des Altonaer Theaters. Der für die Kammerspiele zweckgebundene Zuschussbetrag wird aber von der zuständigen Behörde mit einer Ziel- und Leistungsvereinbarung verbunden, in der ein unabhängiger Spielplan mit eigenen Produktionen festgeschrieben wird.
6. Welcher Zuwendungsbetrag wird ggf. bei der Suche nach einem neuen Intendanten der Hamburger Kammerspiele zugrunde gelegt?
Siehe Vorbemerkung.
7. Wird die Stadt Hamburg den Sollbetrag ausgleichen, falls die Hamburger Kammerspiele unter der Intendanz Waller/Tukur die Spielzeit 2002/2003 mit einem Defizit abschließen?
Wenn nein: Teilt der Senat meine Ansicht, dass die Stadt Hamburg nicht schuldlos ist, wenn sich das Einnahmesoll insbesondere aufgrund des eingeschränkten Spielbetriebs sowie der für Besucher unzumutbaren Räumlichkeiten während der von Herrn Hunke durchgeführten und von der Stadt geduldeten Bauarbeiten negativ entwickelt haben sollte?
Nein. Bei den Bauarbeiten handelte es sich überwiegend um dringend notwendige Maßnahmen des Verpächters, die im Rahmen zwingender Bauvorschriften von den zuständigen Behörden gefordert und genehmigt wurden.