Ausbildung

Zuständigkeitsregelung für Naturschutzgebiete

In Hamburg werden die großen Naturschutzgebiete von der Behörde für Umwelt und Gesundheit (BUG) und die kleinen Naturschutzgebiete von den Bezirken verwaltet.

1. Welche Naturschutzgebiete befinden sich in der Verwaltung der BUG?

In der Verwaltung der Behörde für Umwelt und Gesundheit (BUG) befinden sich die folgenden zwölf Naturschutzgebiete, von denen acht Bestandteil des europäischen ökologischen Netzes „ (Bitte angeben, wie viele Gebiete die einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betreuen.)

Für die Verwaltung der in der Zuständigkeit der BUG befindlichen Naturschutzgebiete steht eine Person zur Verfügung. Die Betreuung der Gebiete im Außendienst wird von drei hauptamtlichen und fünf nebenamtlichen Naturschutzwarten (je 20 Stunden im Monat) in folgender Aufteilung wahrgenommen:

Duvenstedter Brook, Stellmoorer Tunneltal und Höltigbaum: Ein hauptamtlicher Naturschutzwart und ein nebenamtlicher Naturschutzwart für Höltigbaum

Boberger Niederung: Ein hauptamtlicher Naturschutzwart

Fischbeker Heide und Moorgürtel: Ein hauptamtlicher Naturschutzwart und ein nebenamtlicher Naturschutzwart für Fischbeker Heide

Kirchwerder Wiesen und Borghorster

Elblandschaft: Ein nebenamtlicher Naturschutzwart

Finkenwerder Süderelbe, Westerweiden: Ein nebenamtlicher Naturschutzwart

Neßsand: Ein nebenamtlicher Inselwart

1. c) Welche Aufgaben nehmen sie im Rahmen der Betreuung der Naturschutzgebiete wahr?

Zu den Aufgaben der Verwaltung gehört die Planung, Vergabe und Kontrolle der Pflegemaßnahmen in den Naturschutzgebieten, die Fachaufsicht über die landschaftspflegerischen Maßnahmen der Naturschutzverbände, die Beaufsichtigung von Maßnahmen Dritter (z.B. bei Anlage von Wanderwegen, Straßenbau, Deichbau), Monitoring und Dokumentation von Maßnahmen und Entwicklungen, Fachaufsicht über die Naturschutzgebiete in bezirklicher Betreuung, Bearbeitung von Befreiungsanträgen, Betreuung der Hamburger Naturschutzverbände, Öffentlichkeitsarbeit für den Naturschutz sowie Anleitung und Einsatz der Naturschutzwarte.

Die Aufgaben der Naturschutzwarte bestehen in der Überwachung der Gebiete auf Einhaltung der Naturschutzgebietsverordnung, kleineren Pflegearbeiten sowie Betreuung und Aufklärung der Besucher über Sinn und Zweck der Unterschutzstellung und der bestehenden Verbote und Gebote.

1. d) Welche Ausbildung haben diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und welche Stellen haben sie inne?

Die aufgeführten hauptamtlichen Mitarbeiter verfügen über eine Ausbildung als Forstwirte oder Handwerker bzw. langjährige, qualifizierte Berufserfahrung.

Die Stellen sind im Stellenplan der BUG im Kapitel 8800 ausgewiesen (1 Ang. VergGr. III BAT, 1 Ang.

VergGr. VIb BAT, 1 Ang. VergGr. VII BAT, 1 Arb. Lohngr. 6a).

Die nebenamtlichen Naturschutzwarte kommen aus dem ehrenamtlichen Naturschutz und haben keine naturschutzfachliche Ausbildung. Die Leistung wird pauschal mit 20 Stunden pro Monat abgegolten.

1. e) Wie viel Geld wurde für die einzelnen Naturschutzgebiete ausgegeben?

Im Haushaltsjahr 2002 standen für Pflegemaßnahmen und Betriebskosten der von der BUG verwalteten Naturschutzgebiete 210000 Euro zur Verfügung, die wie folgt verwendet wurden: Laufende Ausgaben, die nicht einzelnen Naturschutzgebieten zuzuordnen sind: 89 934 Euro (z.B. Unterhaltung der Naturschutzinformationshäuser, Müllentsorgung, Kraftstoff für Fahrzeuge, Fäkalabfuhr, Telefon der Außenstellen, Funkdienst der Schutzgebietsüberwachung, Werkzeuge zur Pflege der Gebiete, Gas für Heizung der Außenstellen, Ausschilderung, Beiträge für Entwässerungsverbände). Kosten für besondere Pflegemaßnahmen in einzelnen Gebieten: 120 066 Euro hiervon für:

Die Kosten für Pflegemaßnahmen in den einzelnen Naturschutzgebieten variieren jährlich nach aktuellem Bedarf.

2. Welche Naturschutzgebiete befinden sich in der Verwaltung der Bezirke?

In der Verwaltung der Bezirke befinden sich die folgenden 16 Naturschutzgebiete:

Bezirksamt Altona: Flottbektal, Wittenbergener Heide/Elbwiesen, Schnaakenmoor

Bezirksamt Nord: Raakmoor, Eppendorfer Moor

Bezirksamt Wandsbek: Rodenbeker Quellental, Stapelfelder Moor, Hainesch/Iland, Volksdorfer Teichwiesen, Wittmoor

Bezirksamt Harburg: Heuckenlock, Rhee, Schweenssand

Bezirksamt Bergedorf: Die Reit, Kiebitzbrack, Zollenspieker

2. a) Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betreuen diese Gebiete? (Bitte aufgeschlüsselt nach den Gebieten angeben.)

b) Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betreuen mehr als ein Gebiet? (Bitte angeben, wie viele Gebiete die einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betreuen.)

Die Anzahl der die bezirklichen Naturschutzgebiete betreuenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die jeweils betreuten Gebiete sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:

Die Naturschutzgebiete werden neben anderen Aufgaben im Bereich des Naturschutzes und der Landschaftspflege betreut. Eine Zuordnung von Arbeitszeitanteilen zu den einzelnen Naturschutzgebieten ist nicht möglich.

2. c) Welche Aufgaben nehmen sie im Rahmen der Betreuung der Naturschutzgebiete wahr?

Folgende Aufgaben werden im Rahmen der Betreuung der Naturschutzgebiete in allen Bezirken wahrgenommen: Umsetzung der Maßnahmen der Pflege- und Entwicklungspläne mit Erfolgskontrolle, Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, Bearbeitung von Befreiungsverfahren, Betreuung von Verbänden, Öffentlichkeitsarbeit, Verkehrssicherung, Auftragsvergabe an Fremdfirmen.

2. d) Welche Ausbildung haben diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und welche Stellen haben sie inne?

Die in den Bezirken mit der Betreuung der Naturschutzgebiete beauftragten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügen über folgende Ausbildungen und Stellen:

2. e) Wie viel Geld wurde für die einzelnen Naturschutzgebiete ausgegeben?

Für die seit 1997 in der Zuständigkeit der Bezirke befindlichen Naturschutzgebiete hat die BUG Pflegepläne erlassen, in denen ein endgültiges Pflege- und Entwicklungsziel in Fünfjahresschritten vorgegeben ist. Alle fünf Jahre ist von den Bezirken ein Bericht über den Pflege- und Entwicklungsstand zu geben. Diese Berichte können frühestens im Laufe des Jahres 2003 vorgelegt werden. Eine abschließende Bewertung ist erst danach möglich.

4. Welche Gründe sprachen bei Einführung für diese Zuständigkeitsregelung?

Im Rahmen der Bezirksverwaltungsreform sollten 1997 weitere Zuständigkeiten auf die bezirkliche Ebene verlagert werden. Die Naturschutzgebiete mit überregionaler Bedeutung sind aufgrund des für die Verwaltung und Entwicklung erforderlichen komplexen naturschutzfachlichen Sachverstandes, der europarechtlichen Verpflichtungen und der länderübergreifenden Kooperation ­ vgl. hierzu Antwort zu 1. ­ in der Zuständigkeit der BUG verblieben. Gibt es Überlegungen des Senats, den Bezirken die Zuständigkeit für Naturschutzgebiete auch für die großen Schutzgebiete zu übertragen?

Der Senat hat sich hiermit nicht befasst.

6. Wenn ja, welche Vorteile erhofft sich der Senat?

7. Welche Nachteile sind ggf. damit verbunden?

8. Wenn ja, welche personellen und welche finanziellen Ressourcen werden von der Behörde für Umwelt und Gesundheit auf die Bezirke verlagert? (Bitte aufgeschlüsselt nach den Bezirken angeben.)

9. Ist dieses Vorhaben mit den Naturschutzverbänden abgesprochen?

Entfällt.