Umgang der Behörde für Inneres mit Dienstaufsichtsbeschwerden

Aus Kreisen von Flüchtlingsinitiativen und Anwälten für Ausländerrecht ist Unmut über die Behandlung von Dienstaufsichtsbeschwerden seitens der Innenbehörde laut geworden.

Dies vorausgeschickt, frage ich.

Im Einwohner-Zentralamt eingehende Dienstaufsichtsbeschwerden über Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter der Ausländerabteilung des Einwohner-Zentralamtes werden dem Amtsleiter vorgelegt, der die Dienstaufsicht für die Leitung der Behörde für Inneres ausübt. Er fordert die betreffende Mitarbeiterin bzw. den Mitarbeiter zu einer Stellungnahme auf. Parallel hierzu erhält der Beschwerdeführer eine Eingangsbestätigung. Nach Eingang der Stellungnahme prüft der Amtsleiter den Sachverhalt und beantwortet die Dienstaufsichtsbeschwerde. Wenn diese begründet ist, wird auf die betroffene Mitarbeiterin bzw. den betroffenen Mitarbeiter mit dem Ziel der Verhaltensänderung eingewirkt. Sollte es sich um Probleme in den Arbeitsabläufen handeln, wird versucht, diese zu verbessern. Über das Ergebnis der Prüfung erhält der Beschwerdeführer eine Nachricht.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt.

1. Wie viele Beschwerden über Sachbearbeiter und Sachbearbeiterinnen der Ausländerabteilung sind beim Leiter der Ausländerabteilung bzw. beim Leiter des Einwohner-Zentralamtes oder anderswo in den letzten zwei Jahren eingegangen?

Im Zeitraum März 2001 bis einschließlich Februar 2003 sind insgesamt 27 Beschwerden über Sachbearbeiterinnen oder Sachbearbeiter der Ausländerabteilung eingegangen.

2. Sind einzelne Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mehrfach betroffen? Wenn ja: Wie oft?

Über einen Mitbearbeiter sind sechs Beschwerden eingegangen, über drei weitere Mitbearbeiter jeweils zwei.

3. Werden Schlussfolgerungen daraus gezogen und ggf. Maßnahmen ergriffen, wenn sich Dienstaufsichtsbeschwerden über eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter bzw. in einem Behördenabschnitt häufen? Wenn ja: Welche?

4. Wie verfährt die Behörde mit Beschwerden und hat es im Einzelfall konkrete Folgen gegeben?

Siehe Vorbemerkung. Eine Häufung von Beschwerden hat zur Umorganisation des Sachgebietes für Einreiseangelegenheiten beigetragen.

5. In wie vielen Fällen wurden die Beschwerden als begründet eingestuft?

In vier Fällen wurden die Dienstaufsichtsbeschwerden als teilweise begründet angesehen.

6. In wie vielen Fällen wurden die Beschwerden als nicht begründet eingestuft?

In 23 Fällen.

7. Was kann bzw. sollte ein Beschwerdeführer, dessen Dienstaufsichtsbeschwerde nicht zu seiner Zufriedenheit behandelt wurde, unternehmen?

In solchen Fällen besteht die Möglichkeit, sich nochmals an den Leiter des Einwohner-Zentralamtes oder aber an die Leitung der Behörde für Inneres zu wenden.

8. Gibt es eine Stelle innerhalb der Innenbehörde der auf Senatsebene, die die Bearbeitung von Dienstaufsichtsbeschwerden überwacht?

Nein.

9. Wie lange dauert erfahrungsgemäß die Bearbeitung einer Dienstaufsichtsbeschwerde in der Ausländerbehörde?

Drei bis vier Wochen.

10. Gibt es Empfehlungen oder gar Dienstanweisungen, in welchem Zeitraum Dienstaufsichtsbeschwerden abschließend bearbeitet werden sollten?

Nein.

11. Was wird einem Beschwerdeführer geraten, dessen Dienstaufsichtsbeschwerde seines Erachtens ungebührlich lange bearbeitet wird?

Siehe Antwort zu 7.