Finanzierung einer blauen Uniform für die Polizei

Betreff: Finanzierung einer blauen Uniform für die Polizei. Ende Februar 2002 hat der Innensenator gegenüber Medien erklärt, viele Bürger und Unternehmen seien bereit, den Polizeibeamten „den Wunsch nach angemessener Kleidung zu erfüllen. Das" ­ so der Präses der Innenbehörde ­ „wird noch in diesem Jahr sein, ohne dass wir dafür Steuergelder ausgeben."

In Beantwortung einer Anfrage des SPD-Abgeordneten Michael Neumann (Drucksache 17/1435) hatte der Senat Ende September 2002 mitgeteilt, „konkrete und abschließende Aussagen zu den Kosten der Uniform, zum Finanzierungsvolumen bzw. zum -konzept" seien „derzeit nicht möglich". Auch in den Beratungen des Haushaltsplans 2003 hat der Senat keine weitergehenden Angaben machen können.

Wir fragen daher den Senat (erneut).

Die Polizeibeamtinnen und -beamten sollen mit funktionalen, einsatztauglichen, bequemen und attraktiven Uniformen ausgestattet werden. Dabei soll die in Europa vorherrschende Uniformfarbe Blau wieder übernommen werden. Die Umstellung auf die neuen Uniformen hat ohne Mehrbelastungen für den Hamburger Haushalt zu erfolgen.

Dementsprechend wird die Finanzierung dieses Vorhabens über ein Sponsoring-Verfahren, das durch eine Agentur kostenfrei für die Freie und Hansestadt Hamburg betrieben wird, abgewickelt.

Das Prinzip des Sponsorings gilt auch für die Finanzierung der Präsentation in der Handelskammer.

Die Handelskammer Hamburg unterstützt diese Bemühungen, indem sie ihre Mitglieder aufruft, sich an der Finanzierung der Umstellung auf neue Uniformen zu beteiligen.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt.

Arbeitsteilung Handelskammer/Innenbehörde/Dritte Ende September 2002 hat der Senat mitgeteilt (Drucksache 17/1435), in Gesprächen mit der Leitung der Behörde für Inneres habe die Handelskammer frühzeitig ihre Bereitschaft signalisiert, sich bei der Umstellung auf blaue Uniformen nachhaltig für eine Finanzierung durch Wirtschaftsunternehmen einzusetzen. Zu diesem Zweck habe sie eine „federführende Funktion gegenüber den Unternehmen" übernommen.

1. Wie ist die konkrete Arbeitsteilung zwischen Innenbehörde und Handelskammer bei den Bemühungen um die Einführung einer blauen Uniform, einschließlich der Überlegungen und Planungen zu ihrer Finanzierung?

Die Handelskammer Hamburg unterstützt die Umstellung auf neue Polizeiuniformen und betreibt Werbung unter den Mitgliedern der Handelskammer. Sie wird den Großen Börsensaal für die Präsentation der neuen Hamburger Uniformen zur Verfügung stellen. Der Behörde für Inneres obliegt die Gesamtleitung und Steuerung des Projektes.

2. Sind neben der Innenbehörde und der Handelskammer weitere Institutionen, Behörden, Unternehmen oder andere Dritte kontinuierlich an den Bemühungen beteiligt? Wenn ja, wer?

Neben der in der Vorbemerkung genannten Agentur ist ein privates Unternehmen direkt in das Projekt eingebunden. Dieses Unternehmen ist verantwortlich für die Erstellung der Uniform-Prototypen.

3. Welche verschiedenen Aufgaben sind wahrzunehmen und wer ist für was zuständig?

Wahrzunehmen sind neben den klassischen Projektaufgaben, die im Rahmen einer üblichen Projektorganisation (vgl. Drucksache 17/1435) abgearbeitet werden, die Herstellung der Uniformteile (vgl. Antwort zu 2.) sowie die Durchführung des Sponsoring-Verfahrens (vgl. Vorbemerkung).

4. Welche schriftlichen Vereinbarungen bestehen seit wann zwischen wem und wie ist deren Wortlaut?

Die Zusammenarbeit mit der Agentur, die das Sponsoring-Verfahren durchführt, wird zurzeit schriftlich fixiert.

5. Einbindung von Beschäftigten des öffentlichen Dienstes

Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes welcher Funktion sind kontinuierlich an der Umstellung auf blaue Uniformen beteiligt?

Welche Aufgaben nehmen diese wahr und in welchem Umfang ihrer Arbeitszeit?

Wie kommt es, dass (neben dem Pressesprecher) eine weitere Bedienstete im Senatorenbüro der Innenbehörde als „B2-Projekt" firmiert und als „Projektmanagerin" in der Innenbehörde öffentlich in Erscheinung tritt?

Neben dem Projektleiter, dessen Projekttätigkeit rund ein Drittel seiner Arbeitszeit bindet, ist seit dem 1. Januar 2003 eine Beamtin des allgemeinen gehobenen Verwaltungsdienstes (Bes.Gr. A12) für das Projekt abgeordnet worden und ausschließlich mit dem Projektmanagement betraut.

Vier weitere Mitarbeiter unterstützen funktionsbezogen stundenweise das Projekt, insbesondere im Rahmen der wöchentlich stattfindenden Sitzungen der Lenkungsgruppe „Blaue Uniform". Die Mitarbeit von Polizeivollzugsbeamten, die an dem Design der neuen Uniformen mitwirken, geschieht anlassbezogen. Ein konkreter Zeitaufwand kann insofern nicht errechnet werden.

Zeitplan

6. Wird es eine Ausschreibung geben?

Ja.

Wenn ja, wann und wie viel Zeit wird das Ausschreibungsverfahren bis zur abschließenden Entscheidung über den Gewinner in Anspruch nehmen?

Die Ausschreibung wird nach der öffentlichen Präsentation der neuen Uniformen, der erforderlichen Erstellung der Technischen Richtlinien für die neuen Uniformen sowie nach Abschluss des Sponsoring-Verfahrens beginnen. Die Dauer der Ausschreibung richtet sich nach den einschlägigen Vorschriften der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL/A und VOL/B), der Beschaffungsordnung (BO) sowie der Verdingungsordnung für Freiberufliche (VOF) in der jeweils geltenden Fassung.

Wenn nein, weshalb nicht?

Entfällt.

7. Wann wird voraussichtlich mit der (End- bzw. Massen-)Produktion begonnen werden?

Mit der „Endproduktion" kann nach Abschluss des Ausschreibungsverfahrens und entsprechender Auftragsvergabe begonnen werden.

8. Wann soll die blaue Uniform an die ersten, wann an die letzten Bediensteten ausgeliefert werden? Wie viele neue Uniformen werden im „ersten Schwung" ausgeliefert werden?

Mit der Ausstattung der ersten Polizeivollzugsbeamten ­ finanziert durch Sponsoring-Mittel ­ soll unmittelbar nach der Präsentation in der Handelskammer begonnen werden. Die Zeitdauer der vollständigen Ausstattung der Schutzpolizei mit neuen Uniformen richtet sich nach den zur Verfügung stehenden Sponsoring-Mitteln. Der Anteil der Uniformen, der nicht über Sponsoring-Mittel finanziert werden kann, wird aus dem Haushaltstitel für Ersatzbeschaffung gedeckt. Je größer dieser Anteil ist, umso länger dauert also die Umstellung.

Kosten der Einführung blauer Uniformen

9. Der Senat hat mitgeteilt, „der Umfang der Erstausstattung" solle „sich an den schon bisher zur Verfügung stehenden Mitteln orientieren" (Drucksache 17/1435). „Die bereitzustellenden Mittel haben sich an den Kosten für die bisherigen Uniformen zu orientieren, wobei die Kosten der Beschaffung, der Pflege und der Haltbarkeitsdauer zu berücksichtigen sind" (Drucksache 17/1434).

Halten der Senat bzw. die Innenbehörde daran fest? Wenn nein, inwiefern nicht und weshalb nicht?

Ja.

Sehen sich auch die anderen Beteiligten diesem Grundsatz verpflichtet? Wenn nein, wer nicht?

Ja.

Wie viel kostet derzeit die Uniform (Grundausstattung und Lederblouson) einer Beamtin bzw. eines Beamten der Schutzpolizei? Wie viel soll bzw. darf sie in Zukunft kosten?

Die Uniform (Grundausstattung mit Sportbekleidung und Lederblouson) einer Beamtin bzw. eines Beamten der Schutzpolizei kostet derzeit ca. 1300 Euro. Der Anteil der davon durch Umstellung auf blaue Uniformteile betroffenen Bekleidungsstücke beträgt derzeit ca. 530 Euro. Dies ist gleichzeitig der vorgesehene Orientierungsrahmen für die Kosten blauer Uniformteile pro Ausstattung.

Wie wird sichergestellt, dass die Kosten der blauen Uniformen die bisher schon zur Verfügung stehenden Mittel nicht (oder nur sehr geringfügig) übersteigen?

Vgl. Antworten zu 8. sowie 9.1. und 9.2.

10. Sind inzwischen konkrete Aussagen möglich zu den Kosten der Uniform? Wenn ja, welche (pro Exemplar und für die Gesamtzahl)? Wenn nein, weshalb nicht?

11. Sind inzwischen konkrete Aussagen möglich zum Finanzierungsvolumen der Einführung blauer Uniformen? Wenn ja, welche? Wenn nein, weshalb nicht?

Für Aussagen über die Gesamtzahl ist die Zahl der mit einer Uniform auszustattenden Dienstkleidungsträger heranzuziehen. Hierbei handelt es sich derzeit um ca. 6000 Beamtinnen und Beamte.

Demzufolge ergäbe sich im Falle einer gleichzeitigen Umstellung der Ausstattung aller Beamtinnen und Beamten auf blaue Uniformteile zum derzeitigen Zeitpunkt ein theoretischer Beschaffungswert von 3,2 Millionen Euro. Im Übrigen vgl. Antwort zu 9.3.

Welche Kosten sind der Stadt bisher im Zusammenhang mit dem Vorhaben entstanden, die Uniform der Polizei zu ändern? (Bitte aufschlüsseln nach Sach- und Personalkosten und ggf. Aufwandsentschädigungen sowie jeweils erläutern.)

Welche Kosten sind insoweit absehbar?

Die anfallenden Aufgaben werden ausschließlich mit vorhandenem Personal erledigt. Zusätzliche Personalkosten sind nicht entstanden und werden nicht entstehen. Entsprechend der eingesetzten Arbeitszeit sind bis jetzt folgende Personalkosten entstanden (ermittelt auf der Grundlage der aktuell gültigen Personalkostentabelle ­ Stand Dezember 2002 ­): Sachkosten sind bislang im Rahmen der Wahrnehmung der üblichen Dienstgeschäfte entstanden. Sie können nicht beziffert werden. Absehbar sind weiterhin entsprechend Personal- und Sachkosten.

Sind inzwischen Aussagen möglich zu den Gesamtkosten der Entwicklung, Vorstellung, Erprobung, Beschaffung und Einführung der blauen Uniform? Wenn ja, wie hoch werden sie eingeschätzt? Wenn nein, weshalb nicht?

Die Kosten, die den an dem Projekt beteiligten Unternehmen entstehen, werden durch die Behörde für Inneres nicht erhoben, da die Zusammenarbeit mit der Behörde für Inneres unentgeltlich erfolgt.

Darüber hinaus siehe Vorbemerkung sowie Antwort zu 10. und 11.

12. Vorhandene Uniformen

Wie viel kostet es insgesamt, die im Jahr 2002 eingestellten Nachwuchskräfte mit Polizeiuniformen ­ Grundausstattung und Lederblouson ­ auszustatten? Wie hoch werden die Kosten für die Ausstattung der im Jahr 2003 einzustellenden Beamtinnen und Beamten (einschließlich Beamte aus Berlin) sein?

Im Jahre 2002 wurden insgesamt 431 Nachwuchskräfte der Schutzpolizei eingestellt bzw. aus Berlin übernommen. Für die Erstausstattung mit Uniformteilen einschließlich Lederjacke wurden auf Basis der aktuellen Beschaffungskosten 560 300 Euro aufgewendet.

Für 2003 werden für die Ausstattung von Nachwuchskräften einschließlich Übernahmen aus Berlin mit Uniformteilen der Schutzpolizei derzeit 669 Beamtinnen und Beamte zugrunde gelegt. Die dafür aufzuwendenden Beschaffungskosten betragen rechnerisch 869 700 Euro.