IR hat jederzeitiges und unbeschränktes Informationsrecht zu allen Vorgängen im Verantwortungsbereich der von ihr zu prüfenden

Behörde und jeweils nachgeordnete Dienststellen

c) Aufgaben, Kompetenzen und Prüfungsbefugnisse

d) verdachtsunabhängige Kontrollen Behörde für Soziales und Familie a)

· Prüfung der Kontrollsysteme in allen Bereichen der Behörde,

· Berichterstattung über die Prüfungsergebnisse,

· Überwachung der Durchführung vereinbarter Maßnahmen zur Verbesserung des Kontrollstandards oder der Effizienz in den untersuchten Bereichen,

· Anlass bezogene Sonderprüfungen.

IR hat jederzeitiges und unbeschränktes Informationsrecht zu allen Vorgängen im Verantwortungsbereich der von ihr zu prüfenden Einrichtungen.

Ja.

Behörde für Bau und Verkehr

a) Aufgaben unterliegen keinen Einschränkungen, IR hat Einsichtsrecht in alle Unterlagen, alle Ämter der Behörde sind verpflichtet, IR auf Verlangen in jeder Weise zu unterstützen. Aufgabenzuweisung erfolgt in Form eines Jahresprüfungsplanes. Daneben werden kurzfristig Prüfungen aus aktuellem Anlass durchgeführt.

b) ja Behörde für Wirtschaft und Arbeit (BWA)

a) Aufgaben, Kompetenzen und Prüfungsbefugnisse entsprechen grundsätzlich den Richtlinien des Senats für die Einrichtung von Stellen der „Innenrevision" (Drs. 13/3265). Abweichend hiervon werden Rechnungshofangelegenheiten nicht von der Innenrevision bearbeitet.

b) ja BWA - Strom- und Hafenbau a) wie BWA

b) ja Behörde für Inneres (BfI)

a) Prüfung ob

· die Zielvorgaben der Behördenleitung zweckmäßig umgesetzt und ordnungsgemäß erfüllt werden,

· die Aufbaustrukturen und Verfahrensabläufe wirtschaftlich und sicher gestaltet sind,

· die geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften sowie Dienstanweisungen korrekt eingehalten werden und praxisgerecht sind,

· die internen Kontrollen angemessen ausgeübt werden und zuverlässig funktionieren,

· die Vermögenswerte ausreichend gesichert sind,

· die Behördenleitung aussagekräftige und korrekte Daten und Informationen erhält, die die Betriebsrealität widerspiegeln.

IR besitzt jederzeitiges und umfassendes Informationsrecht, soweit nicht rechtliche Gründe entgegenstehen.

b) Ja.

BfI -Landesbetrieb Verkehr wie BfI Behörde für Umwelt und Gesundheit (BUG) a + b) Überprüfung der Einhaltung der geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften, der Anordnungen und Zielvorgaben der Behördenleitung und der Amtsleitungen, der Nutzung und Funktionsfähigkeit der Internen Kontrollsysteme sowie der Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Strukturen und Abläufe der BUG. Die Prüfungen erfolgen verdachtsunabhängig nach einem auf einer Risikoanalyse basierenden Prüfungsrahmenplan. Die Innenrevision hat die Befugnis, alle Akten und sonstigen Unterlagen einzusehen.

Finanzbehörde (FB) a)

· Prüfung der Funktionsfähigkeit (Ordnungsmäßigkeit, Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit) des regulären Internen Kontrollsystems (IKS); Überprüfung der Einhaltung der Rechtsund Verwaltungsvorschriften.

· Erarbeitung von Vorschlägen für die Behördenleitung zur Beseitigung von Beanstandungen und Mängeln.

· Überprüfung der Beseitigung von Beanstandungen und Mängeln (Follow-up).

· Beratung der Dienststellen.

IR hat linienunabhängige, prozessneutrale Stabsfunktion inne und besitzt umfassende Informationsrechte im Verantwortungsbereich des Präses der FB. Prüfaufträge erfolgen durch die Behördenleitung.

b) Ja.

Zuständig für die Hochschule für Wirtschaft und Politik, Hochschule für Musik und Theater, Hochschule für bildende Künste, Staats- und Universitätsbibliothek, das Hamburgische Welt-WirtschaftsArchiv. Diese IR übt auch die Rechts- und Fachaufsicht über die IRen der drei nachfolgenden Hochschulen der BWF aus.

1. 1. Verfügen jede Behörde und deren nachgeordnete Dienststellen über eigene bzw. über mehrere Innenrevisionen? Wann wurden welche Innenrevisionen jeweils in den einzelnen Behörden eingesetzt?

Behörde und jeweils nachgeordnete Dienststellen

e) Aufgaben, Kompetenzen und Prüfungsbefugnisse

f) verdachtsunabhängige Kontrollen Landesamt für Informationstechnik (LIT)

a) Der IR obliegt die Prüfung aller LIT-Bereiche. Geprüft werden

· die Einhaltung aller relevanten Rechts- und Verwaltungsvorschriften sowie Direktiven der Geschäftsleitung,

· die Wirtschaftlichkeit der Aufgabenwahrnehmung,

· die Angemessenheit der Prozesse sowie

· die Ordnungsmäßigkeit der Datenverarbeitung (DV-Revision).

Für die Auswahl der Prüfungsthemen erstellt die IR auf der Grundlage eines Rahmenplanes (5-Jahres-Zeitraum) einen Jahresplan, der dem Leiter des LIT zur Genehmigung vorgelegt wird. Dessen Änderungswünsche werden eingearbeitet. Außerplanmäßige Prüfaufträge durch den Leiter des LIT sind möglich.

b) Ja.

Oberfinanzdirektion

a) Prüfung der richtigen, vollständigen und zeitgerechten Aufgabenerfüllung der nachgeordneten Dienststellen im Rahmen der Leitungsfunktion als oberste Landesbehörde für die Finanzverwaltung. IR arbeitet als unabhängige Institution.

b) Ja Behörden und jeweils nachgeordnete Dienststellen Jahr der Einrichtung Senatskanzlei entfällt (Derzeit wird eine gemeinsame IR mit zusätzlicher Stellenausstattung von Personalamt und Senatskanzlei geprüft.) Personalamt entfällt (Derzeit wird eine gemeinsame IR mit zusätzlicher Stellenausstattung von Personalamt und Senatskanzlei geprüft.) Senatsamt für Bezirksangelegenheiten 1990

Senatsamt für die Gleichstellung entfällt (Angesichts des geringen Personal- und Sachbudgets des Senatsamtes für die Gleichstellung erscheint die Einrichtung einer Innenrevision nicht wirtschaftlich; durch gezielte Kontrollmechanismen wird eine sachgerechte Prüfung sicher gestellt.) Justizbehörde 1992

Behörde für Bildung und Sport (BBS) 1991

BBS - Landesbetrieb VHS entfällt.

(Der Landesbetrieb VHS ist Bestandteil der Behörde für Bildung und Sport und unterliegt damit dem Prüfungsrecht der Innenrevision der BBS.) Behörde für Wissenschaft und Forschung (BWF) 1994

BWF - Universität - 1991

BWF - Hochschule für angewandte Wissenschaften Hamburg - 1995

BWF -Technische Universität Hamburg-Harburg 1995

Kulturbehörde 1998

Behörde für Soziales und Familie 1990

Behörde für Bau und Verkehr 1984

Behörde für Wirtschaft und Arbeit (BWA) 1994

BWA - Strom- und Hafenbau - 1995

Behörde für Inneres (BfI) 1995

BfI -Landesbetrieb Verkehr 2000

Behörde für Umwelt und Gesundheit (BUG) 2000

Finanzbehörde (FB) 1991

Landesamt für Informationstechnik (LIT) 1999

Oberfinanzdirektion 1989

Beim Personalamt loziert die Revision für Personalausgaben seit Dezember 2001 nach Abschluss der Neuorganisation der Personalverwaltungen in neuer und erweiterter Qualität, vormals als Prüfstelle seit 1986, die als fachspezifische Revision behördenübergreifend verdachtsunabhängige Kontrollen der Personalausgaben bei den Behörden und Ämtern durchführt.

Die Innenrevision des Senatsamtes für Bezirksangelegenheiten ist für die sieben Bezirksämter zuständig.

Zuständig für die Hochschule für Wirtschaft und Politik, Hochschule für Musik und Theater, Hochschule für bildende Künste, Staats- und Universitätsbibliothek, das Hamburgische Welt-WirtschaftsArchiv. Diese IR übt auch die Rechts- und Fachaufsicht über die IRen der drei nachfolgenden Hochschulen der BWF aus.

1. 2. Wem waren und wem sind die Innenrevisionen in den einzelnen Behörden unterstellt?

Zuständig für die Hochschule für Wirtschaft und Politik, Hochschule für Musik und Theater, Hochschule für bildende Künste, Staats- und Universitätsbibliothek, das Hamburgische Welt-WirtschaftsArchiv. Diese IR übt auch die Rechts- und Fachaufsicht über die IRen der drei nachfolgenden Hochschulen der BWF aus.

1. 3. Welche Aufgaben, Kompetenzen und Prüfungsbefugnisse haben die einzelnen Innenrevisionen? Können (und konnten) die Innenrevisionen verdachtsunabhängige Kontrollen durchführen?

Siehe Antwort zu 1.

1. 4. Wie viele Stellen umfassen die einzelnen Innenrevisionen und wie viele Stellen sind davon jeweils besetzt? Welchen Besoldungs- bzw. Tarifgruppen sind die einzelnen Stellen zuzuordnen?

Sofern nicht gesondert ausgewiesen, entsprechen die Angaben zum Stellenbestand der Innenrevisionen der aktuellen Besetzung.

Behörde und jeweils nachgeordnete Dienststellen Anbindung Senatskanzlei entfällt Personalamt entfällt.

Senatsamt für Bezirksangelegenheiten Organisatorisch beim Leiter des SfB angebunden, Berichterstattung an den Staatsrat der Justizbehörde.

Senatsamt für die Gleichstellung entfällt Justizbehörde Amtsleiter „Allgemeine Verwaltung" als BfH Behörde für Bildung und Sport (BBS) bis 2001: BfH seit 2001: Staatsrat BBS -Landesbetrieb VHS entfällt Behörde f. Wissenschaft und Forschung (BWF) Staatsrat BWF - Universität Präsidium.

Im Rahmen der Aufgabenverteilung ist IR dem Kanzler zugeordnet. Vorher war sie dem Leitenden Verwaltungsbeamten unterstellt.

BWF - Hochschule für angewandte Wissenschaften Hamburg Wie vorstehend.

BWF -Technische Universität Hamburg-Harburg Vorstand der TUHH War vorher dem Leitenden Verwaltungsbeamten zugeordnet.