Darüber hinaus sind die Beschäftigten angeschrieben und auf die Beachtung dieser Vorschrift hingewiesen worden

Anlage 5 zur Antwort des Senats (Zu 5.1.2. bis 5.1.4.) Behörden Einzelplan Senatskanzlei 1.1

Für die Senatskanzlei wurde als Zentralstelle eine Korruptionsbeauftragte bestellt, die die Umsetzung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung zur Aufgabe hat.

Darüber hinaus sind die Beschäftigten angeschrieben und auf die Beachtung dieser Vorschrift hingewiesen worden. Die Bekanntmachung des Senats über die Annahme von Belohnungen und Geschenken wird den Beschäftigten jährlich zur Kenntnis gegeben. Die Kenntnisnahme wird dokumentiert.

Senatsamt für die Gleichstellung 1.1

Als Ergebnis ist festzuhalten, dass es keinen Fall von Korruption gegeben hat. Die Maßnahmen werden daher beibehalten: Das Vier-AugenPrinzip wird konsequent durchgeführt, die Prüfung der Vereinbarkeit von Dienstausübung und Nebentätigkeit wird im Einzelfall eingehend geprüft, die Anordnung über die Annahme von Belohnungen und Geschenken wird in regelmäßigen den Beschäftigten bekannt gegeben.

Personalamt 1.1

Die Verwaltungsvorschrift ist hinsichtlich der Ermittlung korruptionsgefährdeter Bereiche im PA noch nicht flächendeckend, aber punktuell umgesetzt worden, da es weder ausgesprochene Risikobereiche noch Anhaltspunkte für eine Gefährdung gibt. Maßnahmen aus dem Katalog

- Überprüfung der Vereinbarkeit von Dienstausübung und Nebentätigkeiten, jährliche Belehrung über die Annahme von Belohnungen und Geschenken, Vier-Augen-Prinzip ­ werden beachtet.

Das Personalamt bietet im Rahmen der Zentralen Fortbildung für alle Beschäftigten der Freien und Hansestadt Hamburg regelmäßig Seminare zu dem Thema „Korruption im öffentlichen Dienst ­ Erkennen und Bekämpfen" an.

Senatsamt für Bezirksangelegenheiten 1.1

Zusammenfassende Darstellung Risikoanalyse:

Von der Innenrevision des Senatsamt für Bezirksangelegenheiten wurde bereits im Jahr 1999 unter aktiver Mitarbeit der Bezirksämter eine sehr detaillierte Risikoanalyse für die Bezirksverwaltung durchgeführt (vgl. Antwort zu 1.8.2). Dabei habe die Bezirksämter 79 Produkte in korruptionsgefährdeten Bereichen ermittelt und diese in 5 Gefährdungskategorien unterteilt.

Fortbildung:

Im Senatsamt für Bezirksangelegenheiten wurde in der Innenrevision eine Zentralstelle für die Bekämpfung der Korruption (Zuständigkeit SfB) eingerichtet. Weiterhin hat die Innenrevision des SfB Workshops für Multiplikatoren aus der Bezirksverwaltung durchgeführt. Die Workshops hatten den folgenden Inhalt: Vorführung und Besprechung des BKA-Videofilm „Korruption ­ hinnehmen oder handeln?" Erkennen korruptionsbegünstigender Faktoren Möglichkeiten der Prävention Aufdeckung Verhalten bei Verdacht Empfehlungen zur Korruptionsbekämpfung noch Anlage 5 zur Antwort des Senats Behörden Einzelplan Nebentätigkeiten:

In die Prüfung von Nebentätigkeitsanträgen wird der Aspekt der Korruptionsprävention einbezogen. Mitarbeiterschaft und Vorgesetzte wurden für die Gefahr von Interessenkollisionen bei Nebentätigkeiten weiter sensibilisiert.

Annahme von Belohnungen und Geschenke:

Die Bekanntmachung des Senats über die Annahme von Belohnungen und Geschenken wird den Mitarbeiter jährlich zur Kenntnis gegeben.

Die Kenntnisnahme wird dokumentiert.

Zentralstellen zur Korruptionsbekämpfung:

Im Senatsamt für Bezirksangelegenheiten und in allen Bezirksämtern wurden Zentralstellen zur Bekämpfung der Korruption im Sinne der Verwaltungsvorschrift eingerichtet.

Bezirksämter

­ 1.8

Bezirksamt Hamburg-Mitte:

Die Maßnahmen, die sich aus Nr. 4 der „94er Vereinbarung" ergeben, werden im BA HH-Mitte umgesetzt und haben zu einem zufriedenstellenden Ergebnis geführt.

Als eine Maßnahme zur Reduktion der Risiken wird die Personalrotation empfohlen. Hiervon macht das BA HH-Mitte in den verschiedenen Bereichen Gebrauch. Durch personelle Veränderungen (Fluktuation, Umsetzung von Führungskräften) findet eine natürliche bzw. eine gewollte Rotation statt. Ein weiterer Rotationseffekt entsteht i.d.R. durch Veränderung der Buchstaben- bzw. regionalen Zuständigkeiten. Weiterhin entsteht Rotation durch neue Aufgabenzuschnitte, die sich bei Umorganisation oder Umstrukturierung ergeben.

Das Bezirksamt Hamburg-Mitte hat z.Zt. 16 Moderatoren, die an einem

1/2 -tägigen Workshop mit dem Thema „Durchführung einer Informationsveranstaltung Thema Korruption" teilgenommen haben. Es handelt sich um Vorgesetzte aus den Gefährdungsbereichen, die damit in die Lage versetzt wurden, Informationsveranstaltungen fachbereichsintern durchzuführen. Bei den Info-Veranstaltungen dient ein vom Bundeskriminalamt hergestellter Videofilm als Einstieg für Diskussionen, und mit Hilfe von Folien und anderen Unterlagen werden die Unterthemen „Erkennen", „Vorbeugen", „Agieren" vermittelt.

Im Rahmen der dezentralen Fortbildung bietet das Bezirksamt Hamburg-Mitte Seminare zum Thema „Vergaberecht und Korruption" im Verwaltungsbereich an.

Anmeldungen zur zentralen Fortbildung „Korruption im öffentlichen Dienst" werden sehr unterstützt.

Bezirksamt Altona:

Alle unter Punkt 5.1 aufgezählten Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung wurden im Bereich des Bezirksamtes Altona eingeführt bzw. umgesetzt. Seither hat es keinen aktenkundigen Verdacht der Korruption mehr gegeben. noch Anlage 5 zur Antwort des Senats Behörden Einzelplan Bezirksamt Eimsbüttel:

In dem Abschlussbericht des AK Rotation vom 17.12.1999 ist dargestellt, welche Rotations- und Ausgleichsmaßnahmen im Bezirksamt Eimsbüttel praktiziert werden.

Das Vier ­ Augen - Prinzip ist u. a. mit den einschlägigen kassenrechtlichen Bestimmungen sowie mit den mit Einführung von SAP vorgegebenen Bedingungen realisiert.

Es hat eine hauseigene Fortbildung in Zusammenarbeit mit der D.I.E. im Rahmen des so genannten Fachamtsleiterforums stattgefunden. Die Fachamtsleiter (und Abteilungsleiter des Bauamtes, des Verwaltungsamtes sowie der Ortsämter) fungierten anschließend als Multiplikatoren. Darüber hinaus wurden durch die „Zentralstelle", die personenbezogen im Rechtsamt angesiedelt ist, Informationsveranstaltungen angeboten. Die „Zentralstelle" ist allen Mitarbeitern durch Schreiben des Bezirksamtsleiters bekannt gegeben und inhaltlich erläutert worden.

Bezirksamt Hamburg-Nord: Folgende Maßnahmen wurden im Bezirksamt Hamburg-Nord eingeleitet:

· Den jeweiligen Vorgesetzten wurde Personalrotation in korruptionsgefährdeten Bereichen empfohlen.

· In den Jahren 2002 und 2003 wurden zum Thema Korruption zehn Fortbildungsveranstaltungen durch DIE angeboten, an denen insgesamt 187 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bezirksamtes Hamburg-Nord teilgenommen haben. Die Teilnahme war für Vorgesetzte Pflicht, für Mitarbeiter freiwillig.

Bezirksamt Wandsbek:

Im Oktober 2001 wurde eine hochrangige Arbeitsgruppe gegründet, um die Allgemeine Verwaltungsvorschrift über Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung vom 31.8.2002 umzusetzen. Dies führt zu folgenden Ergebnissen und Maßnahmen:

Die maßgeblichen Führungskräfte des Bezirksamts haben an intensiven Schulungen zum Thema Korruption teilgenommen.

Im Rahmen des fachpraktischen Unterrichts für Nachwuchskräfte wird das Thema Korruption ausführlich behandelt.

Das Thema Korruption wird in Dienstbesprechungen thematisiert.

Bezirksamt Bergedorf:

Alle vorgesehenen Maßnahmen waren in Bergedorf bereits umgesetzt oder wurden es nach Erlass der Verwaltungsvorschrift.

Justizbehörde 2

Zum Thema „Korruptionsprävention und ­bekämpfung ist das Schulungsangebot ausgeweitet worden. Darüber hinaus sind die Beschäftigten angeschrieben und auf die Beachtung der „Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung" hingewiesen worden. Jährlich erfolgt ein Rundschreiben zur Beachtung der Anordnung über die Annahme von Belohnungen und Geschenken.