Bei Genehmigung einer Nebentätigkeit wird auf die Vereinbarkeit mit dem Dienst geachtet
Anlage 5 zur Antwort des Senats Behörden Einzelplan Behörde für Wissenschaft und Forschung 3.2
In der BWF wurden die korruptionsanfälligen Bereiche im Rahmen einer Risikoeinschätzung ermittelt. Diese Bereiche finden in der Prüfungsplanung der Innenrevision besondere Bedeutung. Weiter wurden fast alle Mitarbeiter zum Thema Korruptionsprävention geschult.
Bei Genehmigung einer Nebentätigkeit wird auf die Vereinbarkeit mit dem Dienst geachtet. Hierzu muss der Vorgesetzte eine Stellungnahme anfertigen.
Alle Mitarbeiter mussten die neue Fassung der Anordnung über die Annahme von Belohnungen und Geschenken gegenzeichnen.
Kulturbehörde 3.3
In der Kulturbehörde ist es bisher zu einer formalen Bestimmung der korruptionsgefährdeten Bereiche und Funktionen nicht gekommen, da Leistungen nur in geringem Umfang vergeben werden und bei dem Erlass von begünstigten Verwaltungsakten in der Regel ein „Mehrfachaugen-Prinzip" stattfindet. Schon bei den Fachabteilungen ist neben dem Fachreferenten immer zusätzlich ein Verwaltungsbeamter des gehobenen Dienstes bei Erlass von Zuwendungsbescheiden beteiligt, der direkt dem Abteilungsleiter unterstellt ist. Darüber hinaus ist neben der Fachabteilung ab bestimmten Grenzen der BfH und ggf. zusätzlich der Amtsleiter beteiligt. Bei Werkverträgen muss immer der BfH mit unterzeichnen.
Das Recht zum Eingehen von Verpflichtungen und die Beteiligung von Vorgesetzten und Verwaltungsabteilung ist in einer Verfügung des BfH im Einzelnen genau geregelt
In mehreren Veranstaltungen innerhalb der KB haben Vertreter von Innenrevision und D.I.E. Vorträge zu Thema Korruptionsprävention und bekämpfung durchgeführt, um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für diesen Komplex zu sensibilisieren Behörde für Soziales und Familie
Der Maßnahmenkatalog wurde wie folgt umgesetzt:
Zu Intensivierung der Aus- und Fortbildung zum Thema Korruption hat im Jahr 2002 eine interne Schulung zur Korruptionsprävention für potentiell betroffene Bereiche in der BSF stattgefunden. Für 2003 ist eine Schulung in Zusammenarbeit mit der IR geplant.
Behörde für Wirtschaft und Arbeit
Maßnahmen im Kernbereich der Behörde: Ermittlung korruptionsgefährdeter Bereiche und Funktionen:
Aufgrund eines Anschreibens seitens der Zentralstelle erfolgten Meldungen der Ämter über die in den gefährdeten Bereichen vorgenommenen oder geplanten organisatorischen Maßnahmen. Umsetzung erfolgt zuständigkeitsgemäß in Absprache zwischen Fachamt und Zentralverwaltung.
Aus- und Fortbildung:
Für die Beschäftigten im Dienstgebäude Alter Steinweg/ Wexstraße haben 5 Fortbildungsveranstaltungen in Zusammenarbeit mit dem DIE stattgefunden. Teilgenommen haben jeweils bis zu 25 Beschäftigte aller Ämter. Weitere Veranstaltungen fanden auf dem Großmarkt sowie in der Eichdirektion statt. noch Anlage 5 zur Antwort des Senats Behörden Einzelplan Vereinbarkeit von Nebentätigkeiten und Dienstausübung: Schriftliche Aufforderung an die Ämter, Überprüfung wird in Zusammenarbeit mit der Zentralstelle vorgenommen.
Beachtung der Anordnung über die Annahme von Belohnungen und Geschenken: Hinweis an alle Beschäftigten zum Zeitpunkt der Neufassung; im übrigen jährlicher Umlauf mit Abzeichnung durch jeden einzelnen Beschäftigten.
Maßnahmen bei Strom- und Hafenbau:
· Bekanntmachung der „Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über Maßnahmen der Korruptionsbekämpfung"
· Bekanntmachung der „Anordnung über die Annahme von Belohnungen und Geschenken"
· Ermittlung korruptionsgefährdeter Bereiche mittels einer Risiko- und Prioritätenanalyse abgeschlossen, Ergebnisse fließen ein in die Prüfungsplanung
· Zentrale Ansprechstelle beim Leiter des Prozesses Recht eingerichtet
· Formale Verpflichtung von externen Architekten- und Ingenieurbüros sowie sonstiger freiberuflicher Leistungserbringer
· wiederholte Aus- und Fortbildungsveranstaltungen zum Themenkreis Korruption und Begleitdelikte
· Restriktive Handhabung bei Genehmigung von Nebentätigkeiten
· Personalrotation im Rahmen der Personalentwicklung Behörde für Inneres 8.1 Zur Umsetzung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung (AVwV) in den Geschäftsbereichen der Behörde für Inneres ist mit Wirkung vom 29. April 2002 eine Durchführungs- und Zuständigkeitsanordnung (DAO-AVwV, s. Anlage 2) ergangen. Die AVwV und die DAO-AVwV sind den Beschäftigten der Behörde für Inneres unter besonderem Hinweis auf die Mitteilungspflichten nach Ziffer 5. der AVwV und den dazu eingerichteten Zentralstellen sowie deren Erreichbarkeiten bekannt gegeben worden. Die Bekanntgabe ist regelmäßig zu wiederholen.
Mit der DAO-AVwV wurden zur Konkretisierung des Maßnahmekatalogs der AVwV insbesondere folgende Maßnahmen veranlasst: Ermittlung korruptionsgefährdeter Bereiche und Funktionen und Reduktion der Risiken durch bereichsspezifische organisatorische Maßnahmen wie Rotation, Ausweitung des Vier-Augen-Prinzips:
Im Auftrag der Behördenleitung führt die Innenrevision der BfI derzeit eine „Risikoanalyse Korruptionsprävention" durch, die sich über alle Ämter der BfI und den Landesbetrieb Verkehr (LBV) erstreckt. Ziel der Analyse ist es, gemeinsam mit den Dienststellen risikobehaftete Aufgabenbereiche und Funktionen zu lokalisieren, die jeweiligen Risiken einzuschätzen und gegebenenfalls zu treffende Maßnahmen zur Korruptionsprävention zu initiieren. Dabei orientiert sich die Innenrevision noch Anlage 5 zur Antwort des Senats Behörden Einzelplan der BfI an der am 14.07.1998 in Kraft getretenen „Richtlinie der Bundesregierung zur Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung", die ein zweistufiges Verfahren empfiehlt:
1. Kursorische Prüfung der Gefährdung und der Wirksamkeit vorhandener Sicherungen.
2. Erfassen der korruptionsgefährdeten Arbeitsvorgänge und bereits vorhandener Sicherungen (Risikoanalyse) sowie Vorschlag oder Anordnung zusätzlicher Präventivmaßnahmen.
Die Empfehlungen der Innenrevision der BfI zu den einzelnen Aufgabenbereichen erstrecken sich von einem Ausbau des Internen Kontrollsystems (Vier-Augen-Prinzip, Stichprobenkontrollen), über organisatorische Maßnahmen (Funktionstrennung) bis hin zu Personalrotation.
Das Einwohner-Zentralamt hat für verschiedene Bereiche spezielle Maßnahmen getroffen. So wurde für die Abteilung für Ausländerangelegenheiten die Dienstanweisung „Sicherheit", die Regelungen über den Umgang mit sensiblen Dokumenten (Vordrucke für Aufenthaltsgenehmigungen, Duldungen etc.) enthält, überarbeitet. Die Ausgabestelle für diese Dokumente, für die das 4-Augen-Prinzip gilt, ist organisatorisch der Abteilung für allgemeine Angelegenheiten zugeordnet worden.
In der Abteilung für Staatsangehörigkeits- und Einbürgerungsangelegenheiten erfolgt die abschließende Unterzeichnung eines Vorganges seit langem nach dem 4-Augen-Prinzip jeweils durch den Vorgesetzten.
In der Abteilung für Bußgeld- und Verwarnungsangelegenheiten im Straßenverkehr sind bestehende Dienstanweisungen ebenfalls diesbezüglich überarbeitet worden.
Vereinbarkeit von Nebentätigkeiten und Dienstausübungen, Vermeidung von Interessenkollisionen:
Entsprechend ihrer Jahresprüfungsplanung hatte die Innenrevision der BfI beabsichtigt, nach Ablauf eines angemessenen Zeitabstands zum Inkrafttreten der Neuregelung des Nebentätigkeitsrechts und den damit einhergehenden Genehmigungserfordernissen die Bewilligungspraxis in der BfI Anfang dieses Jahres zu prüfen. Aufgrund einer aktuellen Prüfung des Rechnungshofs in Personalstellen der BfI, die sich ebenfalls mit diesem Thema befasst, wurde diese Revision zunächst zurückgestellt.
Aus- und Fortbildung:
Die Landesfeuerwehrschule, die Landespolizeischule und der Fachbereich Polizei der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung haben Ihren Auftrag, das Thema Korruptionsbekämpfung - insbesondere Korruptionsprävention - in der Ausbildung regelmäßig vorzusehen und in den Lehrplänen festzuschreiben, bereits bis November 2002 erfüllt.
Ebenso wurde der Auftrag erfüllt, über die Integration des Themas „Korruption" in die zentrale Fortbildung hinaus in der Behörde für Inneres auch dezentrale Fortbildungsveranstaltungen für die Beschäftigten