Kleiner Grasbrook ­ Ein neues Wohnquartier

Der Kleine Grasbrook gehört derzeit zum Freihafen. Entsprechend herrscht dort eine hafenorientierte Nutzung vor. Zugleich bietet er aber ein städtebauliches Entwicklungspotenzial, da er attraktiv am Wasser zwischen der HafenCity und dem Bereich Veddel/Rothenburgsort liegt.

Denkbar ist, den Kleinen Grasbrook für den Wohnungsbau zu entwickeln und auf diese Weise eine städtebauliche Verbindung der genannten Stadtgebiete herzustellen.

Zusätzliche Relevanz bekommen derartige Überlegungen durch die Olympia-Bewerbung Hamburgs. Für die Spiele 2012 ist unter anderem geplant, das Olympiastadion auf dem Kleinen Grasbrook entstehen zu lassen. Eine Umnutzung des Geländes ist insofern nicht nur vorstellbar, sondern aktiv anzustreben.

Deshalb fragen wir den Senat:

I. Flächenbereitstellung

1. Welche Nutzung findet derzeit in dem durch Norderelbe, Bahnstrecke Hamburg­Hannover, Spreehafen und Reiherstieg begrenzten Gebiet (inklusive der Spreehafeninsel) im Einzelnen statt?

Das Spektrum der Nutzungen umfasst Umschlagnutzungen (im Wesentlichen konventionelles Stückgut, Projektladung, Roll on/Roll off/ so genannter RoRo-Umschlag und Fruchtumschlag), Nutzungen aus dem Logistik- und Dienstleistungssektor (Lagerei, Distribution, Schiffsausrüstung, Containerpacken u.a.), Betriebe aus dem maschinen- und schiffbautechnischen Bereich bis hin zu industriellen Nutzungen (Raffinerie für Schmieröle, Produktionsbetrieb für Paraffine und Wachse).

2. Gibt es Überlegungen im Senat oder in den dafür zuständigen Behörden, das Gebiet oder Teile davon aus dem Freihafen herauszulösen? Wie sehen diese ggf. aus?

Nein. Für den Fall der Realisierung der Olympischen Spiele 2012 in Hamburg ist beabsichtigt, aufgrund der überragenden Bedeutung der Spiele für den Wirtschaftsstandort Hamburg einige Flächenanteile des Areals „Kleiner Grasbrook" aus dem Hafengebiet zu entlassen (vgl. Drucksachen 17/1130 und 17/699).

3. Wie stellen sich die Eigentumsverhältnisse der Flächen auf dem Kleinen Grasbrook dar?

Die Flächen befinden sich vollständig im Eigentum der FHH. Zum weit überwiegenden Anteil sind diese Flächen in hafenüblicher Weise langfristig an Hafenunternehmen vermietet.

4. Wenn Flächen auf dem Kleinen Grasbrook nicht mehr für die bisherige Nutzung zur Verfügung stehen, was geschieht dann mit den zurzeit dort ansässigen Unternehmen? Gibt es Pläne, diese zu verlagern? Wie hoch werden in der fachlich zuständigen Behörde die hierfür erforderlichen Kosten für die Stadt überschlägig eingeschätzt?

Siehe Antwort zu I.2.

I. 5. Kann in diesem Zusammenhang das derzeit von der Hafenbahn als Rangierbahnhof genutzte Gelände ganz oder teilweise auch für andere Zwecke genutzt werden? Ist z.B. eine Verlagerung seiner Funktion nach Maschen denkbar?

Nein.

II. Olympia

1. Welche für die Olympischen Spiele notwendigen Sportstätten oder sonstigen Einrichtungen sind in dem oben eingegrenzten Gebiet vorgesehen?

Für den Kleinen Grasbrook ist der Ausbau eines „Olympiaparks" vorgesehen, in dem die zentralen Sportstätten eingebunden sind: Olympiastadion, Olympisches Schwimmstadion, Olympia-Dome, Trainingsstätten.

2. Wie weit sind die diesbezüglichen Planungen fortgeschritten?

Der Planungsstand wird dokumentiert über das Bewerbungskonzept Hamburg 2012, Stand Mai 2002, einschließlich der Ergänzungen für den Besuch der Evaluierungskommission im Oktober 2002.

3. Können diese für Olympia vorgesehenen Bauten bzw. die hierfür erforderlichen Flächen rückgebaut oder umgenutzt und insofern nach Durchführung der Olympischen Spiele für eine Wohnbebauung oder der hierfür erforderlichen Infrastruktur genutzt werden?

Gibt es derartige Überlegungen im Senat oder den fachlich zuständigen Behörden und wie sehen diese ggf. aus?

Das Bewerbungskonzept sieht für Sportstätten des Olympiaparks eine Nachnutzungsmöglichkeit als ein integrales Merkmal der Architektur und der Freiflächen vor. Diese Zielsetzungen werden nach einer positiven Entscheidung im April für Hamburg 2012 verfeinert und überprüft.

4. Welche weiteren Flächen auf dem Kleinen Grasbrook sind für Wohnungsbau geeignet?

5. In welchem Zeitrahmen und in welchen Planungsschritten ist eine solche Umnutzung des Geländes realisierbar?

Das Bewerbungskonzept Hamburg 2012 sieht für den Kleinen Grasbrook keine Flächen für Wohnungsbau vor, da diese Nutzungen innerhalb der städtebaulichen Konzeption des Olympiaparks nicht integriert werden können.

6. Was geschieht mit den für Olympia vorgesehenen Flächen, wenn Hamburg nicht den Zuschlag für die Olympischen Spiele erhalten sollte?

Im Rahmen des „Leitbild: Metropole Hamburg ­ Wachsende Stadt" sind unabhängig von der Bewerbung Hamburg 2012 in einem Strukturplan die übergeordneten städtebaulichen Zielsetzungen für die Achse City­HafenCity­Wilhelmsburg­Harburg formuliert. In diesem Zusammenhang werden auch die städtebaulichen Potenziale des Kleinen Grasbrooks einbezogen und untersucht.

III. Anbindung an HafenCity und Wilhelmsburg

1. Welche Entwicklungsmöglichkeiten ergäben sich durch eine Entwicklung des Kleinen Grasbrooks für die an das Areal angrenzenden Stadtteile Veddel, Wilhelmsburg sowie die HafenCity? Ist es möglich, insbesondere die Veddel und Wilhelmsburg auf diese Weise aufzuwerten?

2. Kann auf dem Kleinen Grasbrook im Falle einer Wohnbebauung zu schaffende Infrastruktur auch der Veddel und Wilhelmsburg dienen? Wie sieht es diesbezüglich hinsichtlich der gemeinsamen Infrastrukturnutzung zwischen HafenCity und Kleinem Grasbrook aus?

3. Welches Ortsamt wäre im Falle einer Wohnbebauung des Kleinen Grasbrooks für den neuen Stadtteil zuständig? Gibt es Überlegungen des Senats oder in der zuständigen Behörde, das Ortsamt Veddel-Rothenburgsort zu schließen?

Das Bewerbungskonzept für Hamburg 2012 setzt mit dem Ausbau des Olympiaparks auf dem Kleinen Grasbrook wesentliche Impulse für die städtebauliche Aufwertung und stadträumliche Integration der benachbarten Stadtteile Veddel, Wilhelmsburg und Rothenburgsort. Diese Möglichkeiten werden im Rahmen des Strukturplanes für die übergeordneten städtebaulichen Zielsetzungen zur Achse City­ HafenCity­Wilhelmsburg­Harburg näher untersucht. Ergebnisse dazu liegen noch nicht vor.

IV. Verkehr

1. Der Senat hat den geplanten Bau der neuen U-Bahn-Linie nach Steilshoop und Bramfeld einerseits und in die HafenCity andererseits (U4) unter anderem damit begründet, dass man sich mit einer solchen U-Bahn-Linie die Option offen halte, eine Verlängerung Richtung Wilhelmsburg und Harburg vornehmen zu können. Im Falle einer Erschließung des Kleinen Grasbrooks für den Wohnungsbau würde sich eine solche Verlängerung anbieten, sofern man ohnehin die vergleichsweise teure Lösung einer Anbindung der HafenCity mit der U-Bahn wählt.

Welche zusätzlichen Kosten sind für eine solche Verlängerung zu veranschlagen?

Wann könnte eine solche ÖPNV-Verbindung fertig gestellt werden, sowohl unter Berücksichtigung von Planungszeiten als auch mit Blick auf die Finanzierung?

IV. 2. Welche andere attraktive ÖPNV-Anbindung kann sich der Senat im Falle einer Wohnbebauung des Kleinen Grasbrooks vorstellen?

Die Arbeiten zur Realisierung der U-Bahn-Linie U4 konzentrieren sich, wie in Drucksache 17/2019 dargestellt, derzeit auf eine Nutzen-Kosten-Untersuchung sowie auf die Entwurfs- und Genehmigungsplanung. Vertiefende Überlegungen zu einer möglichen Weiterführung nach Süden wurden bisher nicht angestellt.

V. Nachbarschaft zum Hafen (Lärm, sonstige Immissionen)

1. Gibt es Untersuchungen darüber, ob und ggf. in welcher Form der Boden auf dem Gelände oder Teile davon mit Schadstoffen kontaminiert sind?

Ja.

Im östlichen Bereich des Gebietes, zwischen Norderelbe, der Bahnstrecke Hamburg­Hannover und dem Hansahafen, in dem auch die Standorte für das Olympiastadion, die Olympiahalle und die Schwimmhalle liegen sollen, ist nach bisherigen Erkenntnissen mit Bodenbelastungen zu rechnen, die nicht sanierungsbedürftig sind.

Im mittleren Bereich, zwischen Hansahafen, Spreehafen und Steinwerder Hafen, liegt der Standort des in der Sanierung befindlichen Gaswerkes NOKOCO, eine in der Sanierungsvorbereitung befindliche Fläche am Afrikahöft sowie der Untersuchungsraum Veddeler Damm, für den noch weiterer Untersuchungsbedarf besteht.

Im westlichen Bereich zwischen Norderelbe, Steinwerder Hafen und Reiherstieg sind sanierungsrelevante Belastungen bekannt, mit deren Sanierung in Zusammenarbeit mit den Verursachern begonnen wurde.

2. Mit welchem finanziellen Aufwand ist ggf. überschlägig zu rechnen, um die Grundstücke anderen Nutzungen zugänglich machen zu können?

Für die Bereiche der in der Antwort zu V.1. genannten drei Olympiastandorte wird der finanzielle Mehraufwand für die baubedingte Entsorgung verunreinigten Erdaushubs auf ca. 8 Millionen Euro geschätzt.

Aussagen über den finanziellen Aufwand zur Herrichtung des gesamten Gebietes für eine neue Nutzung sind ­ auch überschlägig ­ derzeit nicht möglich.

3. In welchen Teilen des Planungsgebietes ist eine Wohnnutzung aufgrund von Lärmund/oder Schadstoffimmissionen der angrenzenden Hafen- oder Verkehrsflächen u.U. nicht oder nur eingeschränkt möglich? Gibt es entsprechende Immissionsmessungen und welche Ergebnisse haben diese erbracht?

In dem Gebiet Kleiner Grasbrook werden heute Schalldruckpegel nachgewiesen, die den gewerblichindustriellen Nutzungen entsprechen. Messungen von Lärmimmissionen und von Luftschadstoffimmissionen zur Prüfung einer Wohnnutzung für dieses Gebiet sind nicht durchgeführt worden. Entsprechend ist eine Einschätzung, in welchen Teilen des Planungsgebietes eine Wohnnutzung aufgrund von Lärm- und/oder Schadstoffimmissionen der angrenzenden Hafen- oder Verkehrsflächen u.U. nicht oder nur eingeschränkt realisierbar ist, derzeit nicht möglich.

4. Beabsichtigt der Senat Lärmminderungspläne zu entwickeln, wenn auf den genannten Flächen Wohnungsbau oder Büroflächen entstehen sollen?

Über die Notwendigkeit von Lärmminderungsplänen wird zu gegebener Zeit entschieden. Dabei wird berücksichtigt werden, dass in den Umwelt- und Nachhaltigkeitsaspekten der Bewerbung Hamburgs für die Olympischen Sommerspiele 2012 empfohlen wurde, einen Lärmminderungsplan für das gesamte Olympiazentrum aufzustellen, der in einem abgestimmten Verfahren sämtliche Quellen erfasst und geeignete Maßnahmen zur Erreichung der notwendigen Immissionswerte benennt.

VI. Leitlinien für Umwelt-, Klima- und Ressourcenschutz

1. Werden die Umweltleitlinien gemäß „Bewertungskonzept für die Ausrichtung der Olympischen Sommerspiele 2012 in Hamburg" auf diesem Gebiet umgesetzt und, wenn ja, in welcher Form?

Bei erfolgreicher Bewerbung Hamburgs werden auch die Umweltleitlinien in der im Bewerbungskonzept dargestellten Weise umgesetzt. Über die Konkretisierung wird im Rahmen der weiteren Planungen entschieden.