cop4u

Im Nachgang zur Anfrage Drucksache 17/1647 und zur Großen Anfrage der SPD-Fraktion frage ich den Senat:

1. a) Wie viele Polizeivollzugsbeamte werden derzeit als Kontaktbeamte (so genannte cop4u) an Schulen eingesetzt?

b) Wie viele davon sind Beamte des Besonderen Fußstreifendienstes (Bünabes)?

c) Wie viele davon sind sonstige Polizeivollzugsbeamte und wo wurden sie abgezogen?

Zurzeit sind insgesamt 235 Polizeivollzugsbeamte als „Cop4U" eingesetzt. Darunter sind 213 Beamte des Besonderen Fußstreifendienstes (BFS). 21 Beamte nehmen diese Funktion, ebenfalls im Rahmen ihrer bisherigen Tätigkeit, an den Polizeikommissariaten (PK) wahr, ein Mitarbeiter im Rahmen seiner Tätigkeit in der Landeseinsatzdirektion 4 (Verkehr).

2. Wie viele Schulen haben die einzelnen Kontaktbeamten jeweils in der Praxis zu betreuen (bitte jeweils nach Bezirken aufschlüsseln)

a) im Durchschnitt?

b) mindestens?

c) maximal?

Die „Cop4U" sind den PK zugeordnet. Die PK-Grenzen stimmen nicht mit denen der Bezirke Hamburgs überein. Eine Aufschlüsselung nach Bezirken ist daher nicht möglich. Die 235 „Cop4U" betreuen Schulen an 530 Standorten. Der Betreuungsbereich reicht von einer bis zu sieben Schulen, der Durchschnitt liegt bei 2,26 Schulen.

3. Wie hoch ist der zusätzliche Aufwand der Betreuung der Schulen im Rahmen des so genannten cop4u-Programms gegenüber der bisherigen Betreuung als Bünabes durch die Polizeibeamten erfahrungsgemäß

a) im Durchschnitt?

b) mindestens?

c) maximal?

Durch das Programm „Cop4U" wird ein flächendeckender Standard der Kooperation zwischen den Schulen und der Polizei geschaffen. Damit verbunden ist das Ziel, Kontakte zu Schulen zu verbessern, mit denen bislang die Zusammenarbeit weniger intensiv war, und das bisherige gute Zusammenwirken mit anderen Schulen zu unterstützen. Daraus ergibt sich, dass für einige Schulen der bisherige Aufwand beibehalten werden konnte, für andere Schulen dagegen ein deutlich höherer Aufwand erforderlich wurde.

Da in der Vergangenheit keine zentrale Erfassung des für die Zusammenarbeit mit Schulen betriebenen Zeitaufwands vorgenommen wurde, können keine Angaben zu den Steigerungen im Rahmen der Tätigkeit als „Cop4U" gemacht werden.

4. Wie wurden bei der Zuweisung der Beamten die vielfältigen Rahmenbedingungen in den Schulen konkret berücksichtigt (etwa ob es sich um Schulen mit jüngeren oder älteren Schülerinnen und Schülern sowie um eher unauffällige Schulen oder solche mit erfahrungsgemäß „schwierigeren" Schülerinnen und Schülern handelt)?

Die Benennung der „Cop4U" erfolgte durch die Leiter der örtlichen PK, da diese sowohl die Bedingungen an den Schulen als auch die Geeignetheit der Mitarbeiter bestmöglich einschätzen können.

In der Regel betreuen die BFS die in ihrem jeweiligen Betreuungsgebiet vorhandenen Schulen. In Betreuungsgebieten mit besonders vielen Schulen wird diese Aufgabe auch durch BFS aus anderen Betreuungsgebieten mit weniger Schulen bzw. durch andere Polizeivollzugsbeamte wahrgenommen.

5. Welche Auswirkungen hat der Einsatz als Kontaktbeamte für Schulen bei den Bürgernahen Beamten erfahrungsgemäß auf die Wahrnehmung ihrer übrigen Aufgaben als Beamte im Besonderen Fußstreifendienst?

Die Polizei Hamburg nimmt die ihr zugewiesenen Aufgaben im Rahmen einer Prioritätensetzung wahr.

Die Betreuung von Schulen zum Zwecke der Prävention von Jugendkriminalität nimmt hierbei einen hohen Stellenwert ein.

Bei der Wahrnehmung der Aufgaben als Polizeivollzugsbeamter entstehen grundsätzlich keine Konfliktlagen. Dabei mögen im Einzelfall durch die zuständige Dienststelle individuelle Entscheidungen zu treffen sein.

6. Wie beurteilen die Beamten, die als cop4u im Einsatz sind, die Konflikte zwischen der Forderung nach ständiger Erreichbarkeit als Ansprechpartner der Schülerinnen und Schüler einerseits und der erwünschten Teilnahme an lokalen Gremien wie z. B. der Sicherheitskonferenzen?

Die als „Cop4U" zu gewährleistende Erreichbarkeit beschränkt sich in der Regel auf die allgemeine Schulzeit und auf die frühen Nachmittagsstunden. Die kommunalen örtlichen Gremien tagen außerhalb dieser Zeiten, so dass es in der Regel zu keinen gravierenden Überschneidungen oder terminlichen Problemen kommt.

7. Wie wirken sich die neuen Aufgaben als cop4u in Kombination mit den bisherigen Schwerpunkten der Arbeit der Beamten im Besonderen Fußstreifendienst auf die Gestaltung der täglichen Arbeitszeit aus?

Die BFS haben auch in der Vergangenheit ihre Dienstzeiten auf die Anforderungen des jeweiligen Betreuungsgebietes flexibel abgestimmt. Ebenso wird die Aufgabe als „Cop4U" wahrgenommen.

8. Wie viele Polizeivollzugsbeamte werden für die Aktion „cop4u" zusätzlich eingesetzt?

Siehe Antwort des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drucksache 17/1647.

9. Wer erfüllt nun die Aufgaben, die die Polizeibeamten infolge ihres verstärkten Einsatzes an den Schulen nicht mehr oder nur noch in geringerem Umfang wahrnehmen können?

Siehe Antwort zu 5.

10. Sind im Zusammenhang mit dem Programm „cop4u" Änderungen der Dienstvorschriften der Kontaktbeamten und/oder der Bürgernahen Beamten geplant oder erfolgt? Wenn ja, welchen Inhalts?

Nein.

11. Nach Auskunft des Senats hat die Polizei inzwischen Ansprechpartner für alle unter staatlicher Aufsicht stehenden Schulen benannt. Die Rahmenvereinbarung zwischen Polizei und den Ämtern für Schule sieht zudem vor, dass auch die Schulen Ansprechpartner für die Polizei benennen. Haben sämtliche Hamburger Schulen feste Ansprechpartner benannt? Wenn nein, wie viele nicht und weshalb nicht?

Schulische Ansprechpartner können alle Lehrkräfte sein, in der Regel aber sind es die Schulleitungen.

Eine Übersicht über die Art der Ansprechpartner für jede einzelne Schule liegt nicht vor, es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass in jeder Schule konkrete Ansprechpartner vorhanden sind. In den meisten Fällen sind die Schulleitungen selbst Ansprechpartner der „Cop4U" oder stellen die Kontaktaufnahme zwischen dem jeweiligen schulischen Ansprechpartner und dem „Cop4U" sicher. Dies steht im Einklang mit dem Curriculum zur Fortbildung der „Cop4U", in dem die Bedeutung der Schulleitung als Repräsentant der Schulen herausgestellt wird.

12. In der Fragestunde der Bürgerschaft am 6. Februar 2003 sprach Senator Schill für den Senat im Zusammenhang mit der Polizeilichen Kriminalstatistik 2002 davon, das „cop4u"Konzept trage „bereits erhebliche Früchte" und sei „ursächlich dafür", dass man auch in diesem Bereich „große Erfolge zu verzeichnen" habe.

a) Welche Früchte hat dieses Ende Oktober 2002 vereinbarte Konzept konkret im Jahr 2002 getragen?

12. b) Für welche Erfolge ist das Konzept ursächlich und wie wird die Ursächlichkeit gemessen?

Die vom Präses der Behörde für Inneres in der Fragestunde am 6. Februar 2003 zitierten Erfolge beim Rückgang der Straftaten bezogen sich auf das Gesamtkonzept zur Bekämpfung der Jugendgewaltkriminalität.

Gleichwohl wurde bereits im vergangenen Jahr durch die Kontaktaufnahme mit allen Schulen der Grundstein für eine erfolgreiche Entwicklung des Programms insbesondere im präventiven Bereich gelegt.

13. Ende Juni 2002 hat die Bürgerschaft den Senat ersucht, für jede Schule Kontaktbeamte bei der Polizei zu benennen, die Kooperation zwischen den Schulen und der Polizei zu intensivieren und der Bürgerschaft über die erzielten Ergebnisse zu berichten („Partnerschaftliche Zusammenarbeit von Schulen und Polizei in Hamburger Stadtteilen", Drucksache 17/1018). Wann kann die Bürgerschaft damit rechnen, dass sie ein Bericht des Senats erreicht?

Der Senat hat sich damit bisher nicht befasst.