Zuwendungen aus den Bußgeldfonds

Zuwendungen aus den Bußgeldfonds sind für viele gemeinnützige Einrichtungen in Hamburg eine wichtige Einnahmequelle.

Im Jahr 2001 kamen insgesamt 5185995,88 DM zur Verteilung. Davon 2613577,12 DM als Direktzuweisung der Gerichte oder Staatsanwaltschaften und 2 572 418,76 DM über den Sammelfonds.

Dem Haushaltsausschuss wurde zu den Beratungen des Haushalts 2003 über die Bußgeldzuwendungen in den Jahren 2000 und 2001 berichtet. Laut Drucksache 16/319 vom 30. Januar 1998 berichtet der Senat der Bürgerschaft in Zwei-Jahres-Abständen über die Verteilung aus den Bußgeldfonds.

In den Jahren 2000 und 2001 hat es demnach jeweils zwei Verteilungen gegeben. Dies entspricht der bisherigen Praxis einer halbjährlichen Verteilung der Mittel aus dem Sammelfonds.

Pressemeldungen zufolge hat es im Januar 2003 eine Verteilung aus dem Bußgeldfonds gegeben.

Der Rechnungshof hat in seinem jüngsten Bericht Änderungen bei der Verwaltung der Mittel sowie bei der Kontrolle ihrer Verwendung durch die Zuwendungsempfänger angemahnt.

Grundsätzlich steht es dem Gericht bzw. der Staatsanwaltschaft frei zu entscheiden, welcher Organisation eine Geldbuße zugute kommen soll. Auf Grundlage eines Senatsbeschlusses vom 15. August 1972 wurden den Gerichten und Staatsanwaltschaften folgende vier Sammelfonds zur Verfügung gestellt, die der Aufnahme und Verteilung anfallender Bußgelder dienen:

­ Allgemeine Strafsachen,

­ Verkehrsstrafsachen,

­ Jugendstrafsachen,

­ Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaften.

Zur Verteilung der in den einzelnen Fonds angesammelten Beträge hat die Justizbehörde vier entsprechende Verteilungsgremien gebildet, die die zur Verfügung stehenden Gelder der Fonds halbjährlich an die bei der Justizbehörde in zehn Fördergebieten registrierten gemeinnützigen Einrichtungen (FG) verteilen:

­ FG 1 Straffälligen- und Bewährungshilfe,

­ FG 2 Allgemeine Jugendhilfe,

­ FG 3 Hilfe für das behinderte Kind,

­ FG 4 Hilfe für Gesundheitsgeschädigte,

­ FG 5 Hilfe für Suchtgeschädigte,

­ FG 6 Allgemeine Sozial- und Hinterbliebenenhilfe,

­ FG 7 Wissenschaft, Bildung und Kunst,

­ FG 8 Verkehrserziehung und Verkehrssicherheit,

­ FG 9 Natur- und Umweltschutz,

­ FG 10 Hilfe für Opfer von Straftaten.

Über das Fördergebiet 11 werden Bußgeldzahlungen abgewickelt, bei denen die Gerichte Bußgelder nicht dem Sammelfonds für Bußgelder zugewiesen haben, sondern bei denen durch eine so genannte Direktzuweisung eine bestimmte Organisation als Empfänger benannt wird. Hierzu gehören aber auch Zuweisungen, wie

­ „ohne nähere richterliche Zweckbestimmung",

­ „Zinsgutschriften",

­ „Rückläufe aus Verteilung".

Aufgrund der vom Rechnungshof in 2002 vorgenommenen Prüfung wurden die Kriterien für die Aufnahme in die Liste der als Bußgeldempfänger in Betracht kommenden gemeinnützigen Einrichtungen geändert. Die Überprüfungsmöglichkeiten für die sachgemäße Verwendung der Mittel wurden vereinfacht. Deshalb wurde im Frühjahr/Sommer 2002 mit allen registrierten Einrichtungen ein neues Aufnahmeverfahren durchgeführt und in diesem Zusammenhang über die Verfahrensänderung informiert.

Voraussetzung für die Aufnahme ist neben dem Nachweis der Gemeinnützigkeit, dass sich die Einrichtung

­ verpflichtet, innerhalb von neun Monaten nach Auszahlung einer etwaigen Zuweisung einen schlüssigen, qualifizierten Nachweis über die sachgemäße Verwendung dieser Gelder vorzulegen,

­ mit der Rückforderung durch die Justizbehörde einverstanden erklärt, wenn dieser Nachweis nicht fristgemäß erbracht wurde, und

­ bereit erklärt hat, die sachgemäße Verwendung der zugewiesenen Bußgelder durch die Justizbehörde und den Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg vor Ort prüfen zu lassen.

Für die 59. Bußgeldverteilung im vierten Quartal 2002 wurden von den Verteilungsgremien nur Bittschriften von den Einrichtungen angenommen, die diese Grundvoraussetzungen erfüllten.

Bußgeldverteilungen erfolgen zweimal jährlich, im Frühjahr und im Herbst. Für die Verteilungen werden die angesammelten Gelder per Rechnungsstand 15. Februar bzw. 15. August eines Jahres bereitgestellt. Die Verteilungssitzungen finden ca. drei Monate nach diesen Stichtagen statt.

Im Jahre 2002 fand aufgrund der Prüfung des Rechnungshofes der Freien und Hansestadt Hamburg und der gleichzeitigen Umsetzung von Forderungen, wie oben aufgeführt, aus zeitlichen und organisatorischen Gründen nur eine Bußgeldverteilung statt. In dieser Verteilung, die im November/Dezember 2002 stattgefunden hat, wurde von den Verteilungsgremien über die im Zeitraum vom

­ 16. August 2001 bis 15. Februar 2002 sowie vom

­ 16. Februar bis zum 15. August 2002 angesammelten Bußgelder entschieden. Die tatsächliche Auszahlung dieser Gelder erfolgte am 10. Februar 2003.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt.

1. Hat es im Jahr 2002 Bußgeldverteilungen aus den Sammelfonds gegeben?

a) Wenn ja, wann, wie viele und in welcher Höhe?

Die vier Verteilungsgremien haben am 29. November, 2. Dezember, 5. Dezember und 20. Dezember 1262734,32 Euro verteilt. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

1. b) Wenn ja, an wen wurden Mittel in welcher Höhe vergeben? Bitte getrennt nach Fördergebieten darstellen.

Siehe beigefügte Anlage 1.

1. c) Wenn ja, in welchem Zeitraum sind jeweils die Mittel für die Verteilung in den Fonds angesammelt worden?

Vom 16. August 2001 bis 15. August 2002.

1. d) Wenn ja, wann wird dem Haushaltsausschuss darüber berichtet?

Der Bericht für den Haushaltsausschuss wird alle zwei Jahre gefertigt. Der nächste Bericht wird in 2004 für die Verteilung der Bußgelder im Zeitraum 15. Februar 2002 bis 15. August 2003 vorgelegt. Künftig werden die Bußgeldzuweisungen im Zuwendungsbericht dargestellt.

1. e) Wenn nein, warum wurde der halbjährliche Turnus nicht beibehalten?

f) Wenn nein, wurden die Bittsteller rechtzeitig darüber informiert?

Siehe Vorbemerkung.

2. Zur Bußgeldverteilung im Januar 2003.

a) In welcher Höhe kamen Mittel zur Auszahlung?

b) Wann haben die Verteilungsgremien getagt?

c) Wie verteilt sich die Gesamtsumme der ausgezahlten Gelder auf die verschiedenen Fördergebiete?

d) In welchem Zeitraum sind die verteilten Gelder angesammelt worden?

Bußgelder aus 2003 wurden bisher nicht verteilt. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

3. In welcher Höhe wurden im Jahr 2002 Bußgelder zugunsten der Staatskasse verhängt?

In Höhe von 747907,82 Euro.

3. a) Wo werden diese Einnahmen im Haushalt verbucht?

Beim Titel 2000.119.98.

3. b) Wofür wurden diese Einnahmen in 2002 verwendet?

Zugunsten des „Allgemeinen Haushalts".

3. c) Wie hoch werden diese Einnahmen vermutlich in 2003 sein?

Die Höhe der Zahlungen lässt sich nicht im Voraus schätzen.

4. Hat es irgendwelche Änderungen in der Vergabepraxis (beispielsweise Turnus der Verteilungen) oder der Zusammensetzung der Verteilungsgremien gegeben?

a) Wenn ja, welche genau?

b) Wenn ja, wann und wie wurden die Antragsteller darüber informiert?

c) Wenn ja, wer hat diese Veränderungen veranlasst und darüber entschieden?

Ein Gremiumsmitglied aus dem Bereich „Verkehrsstrafsachen" ist ausgeschieden und durch ein Neues ersetzt worden. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

5. Wie hat sich das Bußgeldaufkommen im Jahr 2002 in den vier Fonds entwickelt:

a) Allgemeine Strafsachen?

b) Verkehrsstrafsachen?

c) Jugendstrafsachen?

d) Staatsanwaltschaften?

6. In welcher Höhe und an wen gab es Direktzuweisungen im Jahr 2002?

Bußgeldaufkommen in 2002:

Zu den Empfängern der Direktzuweisung siehe Anlage 2.

7. Wurden im Jahr 2002 Anträge auf Berücksichtigung gestellt? Wenn ja, wie viele?

a) Werden Träger, die sich für eine Berücksichtigung bewerben, generell benachrichtigt, wenn sie nicht berücksichtigt werden?

Der 59. Bußgeldverteilung lagen 533 Anträge vor, zum Teil mehrere für eine Einrichtung. Einrichtungen, die nicht berücksichtigt werden, werden benachrichtigt.

8. Sind weitere Verteilungen in 2003 geplant? Wenn ja, für wann?

Ja, im üblichen Rhythmus für das Frühjahr (Stichtag 15. Februar 2003) und für den Herbst (Stichtag 15. August 2003).

9. Der Rechnungshof hat in seinem jüngsten Bericht (laufende Nummer 197 ff.) eine bessere Verzinsung der Fonds sowie eine bessere Kontrolle der Verwendung der Zuwendungen angemahnt.

a) Wie hoch sind die Zinserträge in den Jahren 2000, 2001 und 2002 gewesen?

9. b) Fließen die Zinserträge den Fonds und damit der Verteilung zu?

Ja, allerdings sind aus den Zinserträgen die monatlich anfallenden Kontoführungsgebühren zu entrichten.

9. c) Mit welchen Maßnahmen soll die Zuwendungskontrolle konkret verbessert werden?