Kindertagespflege

Kita-Gutscheinsystem und Qualifizierung und Absicherung der Kindertagespflege Rund 5900 Kinder werden mit städtischer Unterstützung in Hamburg von Kindertagesmüttern und (deutlich seltener) von Kindertagesvätern betreut. Berücksichtigt man auch die Kinder, deren Eltern allein für die Bezahlung der Kindertagespflege aufkommen, dann kann nach Angaben des Hamburger Kindertagesmütter und -väter e.V. von mehr als 10000 Kindern in der Tagespflege ausgegangen werden.

Für viele Familien leisten Tagesmütter und -väter unverzichtbare und wertvolle Arbeit. Viele von ihnen nehmen mit Engagement die Qualifikationsangebote der zuständigen Behörden wahr, die seit 1993 regelhaft organisiert werden.

Im Interesse der Hamburger Kinder und ihrer Familien ist die Qualifizierung der Tagespflege weiter zu entwickeln. Das SPD-geführte Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) hat deshalb gemeinsam mit dem Deutschen Institut für Jugendhilfe (DJI) und dem Bundesverband der Tagesmütter ein Curriculum zur Qualifizierung der Kindertagespflege erarbeitet. Seit Dezember 2002 liegt dieses Curriculum vor, es soll bundesweit fachliche Standards in der Kindertagespflege anheben und Tagesmütter und -väter in ihrer erzieherischen Arbeit unterstützen und qualifizieren.

Zugleich muss anerkannt werden, dass Hamburger Kindertagesmütter und -väter für wenig Geld sehr viel leisten. Für Tagesmütter und -väter ist es wichtig, dass Kostensteigerungen regelhaft jährlich durch Steigerungsraten im Tagespflege- und Erziehungsgeld aufgefangen werden, damit es nicht zu schleichenden Einbußen eines ohnehin nicht allzu großen Einkommens kommt.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

1. Inwieweit hat sich das 160 Stunden umfassende Langzeitqualifizierungsprogramm der Freien und Hansestadt Hamburg das Curriculum des Bundesfamilienministeriums und des Deutschen Jugendhilfe Instituts zu Eigen gemacht?

Das von den zuständigen Behörden in Hamburg entwickelte Langzeitprogramm zur Qualifizierung von Tagespflegepersonen berücksichtigt die einschlägigen Forschungsergebnisse des Deutschen Jugendinstituts (DJI) und das von ihm im Auftrag des Bundesfamilienministeriums entwickelte Curriculum. Die Einführungs- und Vertiefungsphase des Hamburger Qualifizierungsprogramms sind in ihrem Umfang und in den inhaltlichen Schwerpunktsetzungen mit den Vorschlägen des DJI vergleichbar.

2. Wie viele Plätze werden in dieser Fortbildung jährlich vorgehalten und wie hoch soll der Anteil der so qualifizierten Tagesmütter an allen Hamburger Tagesmüttern in der mittelfristigen Perspektive bis zum Jahr 2005 sein?

Es gibt keine festen Platzzahlen. Die Fortbildung ist vielmehr so flexibel und bedarfsorientiert ausgerichtet, dass nach langjähriger Erfahrung davon ausgegangen werden kann, dass alle Tagespflegepersonen, die sich qualifizieren wollen, auch adäquate Angebote wahrnehmen können.

3. Ist eine Zertifizierung der Tagesmütter nach diesen bundeseinheitlich vorgeschlagenen Standards in Hamburg geplant?

Für die abgeschlossenen Fortbildungsbausteine erhalten die Tagespflegepersonen Zertifikate.

4. Welche praxisbegleitenden Angebote für Tagesmütter werden zurzeit in Hamburg vorgehalten sowohl im Weiterbildungsbereich als auch im Bereich von Supervisionen und anderen Hilfen bei Erziehungskrisen?

Grundsätzlich besteht für die Tagespflegepersonen gemäß § 23 Absatz 2 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) ein Beratungsanspruch, der von den Fachkräften der Tagespflegebörsen der bezirklichen Jugendämter bedarfsorientiert eingelöst wird. Im Rahmen der bisherigen Grund- und Aufbauqualifikation werden den Tagespflegepersonen von den Tagespflegebörsen in Kooperation mit der sozialpädagogischen Aus- und Fortbildung der zuständigen Behörde praxisbegleitende Fortbildungen in Form von Qualifizierungsbausteinen angeboten. Die Angebote umfassen unter anderem pädagogische, psychologische und musische Themen. Bei Bedarf können die Tagespflegepersonen Supervision/Praxisberatung in Anspruch nehmen.

5. Aus dem Entwurf zur Tagespflegeverordnung geht nicht hervor, dass das Erziehungs- und das Tagespflegegeld den realen Preisentwicklungen jährlich automatisch angepasst wird.

Das stellt die Tagespflegepersonen schlechter als die Träger der Kindertagesstätten. Für Kitas wurde ein solcher Kostenausgleich in den Grundsatzvereinbarungen zur Leistungsentgeltermittlung (Anlagen zu §8 Absatz 1 und §9) festgeschrieben. Ist ein Inflationsausgleich für Tagesmütter, wie er in §4 der Tagespflegeverordnung hätte festgeschrieben werden können, an anderer Stelle geplant?

6. Gibt es Absprachen mit der Oberfinanzdirektion, um sicherzustellen, dass das Einkommen der Tagesmütter auch im Rahmen der neuen 200-Stunden-Regelung (Tagespflegeverordnung §7) weiterhin steuerfrei bleibt?

Nein.