Islamkunde als Ersatzfach im Lande Bremen

Auf der letzten Sitzung der von Bundesinnenminister Schäuble initiierten Islamkonferenz wurde am 13. März 2008 vereinbart, langfristig islamische Religion als ordentliches Lehrfach an deutschen Schulen zu etablieren. Ziel dieser Bemühungen ist es, muslimischen Glaubens und deren Kinder zu leisten, oder wie der Bundesinnenminister es formuliert: Wir machen den Hasspredigern Konkurrenz.

In einigen Bundesländern bestehen bereits Schulversuche, unter anderem in Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und 2003/2004 einen Schulversuch Islamkunde ab Klasse 5, der sehr gut angenommen zur Schule allgemein, zur jeweiligen Schulleitung und zu den Klassenlehrern hat sich positiv entwickelt.

Bremen hat im Hinblick auf den konfessionellen Religionsunterricht an staatlichen Schulen eine Sonderstellung: Mit der sogenannten Bremer Klausel nach Artikel 141 GG ist Bremen von Artikel 7 Abs. 3 GG ausgenommen: Im Lande Bremen gibt es keinen Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach. Nach Artikel 32 der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen sind die allgemeinbildenden Schulen Gemeinschaftsschulen, an denen biblische Geschichte auf allgemein christlicher Grundlage (BGU) unterrichtet wird.

Nach Artikel 33 der Landesverfassung gilt für alle Schulen der Grundsatz der religiösen Duldsamkeit. In § 7 des Bremischen Schulgesetzes wird BGU ausgestaltet und der Besuch von durch den Senator bestimmten Alternativfächern geregelt. Auch wenn § 13 des Bremischen Schulgesetzes keine Vorgaben für die Dauer von Schulversuchen macht, so impliziert die Begrifflichkeit, dass ein Schulversuch zeitlich begrenzt ist.

Die Initiative des Bundesinnenministers sollte Anlass sein, auch in Bremen über eine Etablierung islamischer Religion als ordentliches Lehrfach an den öffentlichen Schulen zu debattieren und zu beschließen. Der unter Berücksichtigung der besonderen bremischen Rechtslage praktikabelste Weg ist die Überführung des Schulversuchs Islamkunde in ein nach § 7 Schulgesetz von der Senatorin für Bildung anerkanntes Ersatzfach zu BGU neben Philosophie.

Schulversuch vorbereitet hatte, beratend beteiligen, auch wenn Islamkunde als stehen darf, sondern analog zur Ausgestaltung der Biblischen Geschichte Grundlage sein muss.

Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:

Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf,

1. der Bildungsdeputation einen ausführlichen und abschließenden Bericht über

2. den Schulversuch Islamkunde in ein geeignetes und von der Senatorin für Bildung bestimmtes Alternativfach (nach § 7 Abs. 2 des Bremischen Schulgesetzes) neben Philosophie zum Unterricht in biblischer Geschichte auf allgemein christlicher Grundlage zu überführen;

3. die Voraussetzungen für eine Ausweitung des Unterrichtsangebots Islamkunde als Ersatzfach zum Schuljahr 2009/2010 zu schaffen und der vorzulegen. Dabei sind insbesondere bei der Erstellung verbindlicher Lehrpläne für die Primarstufe und die Sekundarstufe I, der Regelung der Ausbildung einschließlich des Referendariats sowie bei den Einstellungsvoraussetzungen folgende Punkte zu berücksichtigen:

a) Das Ersatzfach Islamkunde ist kein konfessioneller Religionsunterricht, sondern eine analog zur Ausgestaltung des Faches Biblische Geschichte auf allgemein christlicher Grundlage nicht in der Verantwortung der Religionsgemeinschaften stehende säkulare Islamkunde auf allgemein muslimischer Grundlage, die die theologischen und religiösen Grundlagen des Islam richtungsübergreifend vermittelt.

b) und Texte (einschließlich des Korans) sind in deutscher Sprache.

c) Hochschule nach entsprechenden Studien- und Prüfungsordnungen in verfügen.