Stopp des Neubaus der Kindertagesstätte im Steenvort in Altona-Nord?

Die Neubaupläne für die Kita im Steenvort in Altona-Nord wurden in der letzten Woche überraschend gestoppt. Ursprünglich geplant waren 58 Ganztagsplätze in Altona-Nord. Träger ist das Kinderhaus e.V. in der Heinrichstraße, die ihren Standort in der Heinrichstraße nicht weiterbetreiben können. In Altona-Nord gibt es seit Jahren einen Mangel an Kita-Plätzen, dem durch die Plätze im Steenvort begegnet werden sollte.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat.

Anlässlich des bevorstehenden Auslaufens seines Mietvertrages trat der Träger Kinderhaus Heinrichstraße e.V. 1998 an die zuständige Behörde mit dem Wunsch heran, seine Einrichtung von Eimsbüttel nach Altona-Nord zu verlagern. Diese stimmte der Planung trotz Bedenken wegen des in Altona-Nord nahezu gedeckten Bedarfs unter der Bedingung zu, dass damit eine Platzreduzierung verbunden würde. Proteste der Anwohner gegen die zunächst zur Bebauung ausgewählte Fläche und langdauernde Entwurfsplanungen für die Ersatzfläche Steenvort, auf der sich ein Röhrenbunker befindet, verzögerten das Projekt.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt.

1. Liegen dem Senat neue Erkenntnisse über die Bedarfe nach Kindertagesplätzen vor, die diese Entscheidung der Einstellung des Neubaus im Bereich Bahrenfeld und Altona-Nord rechtfertigen?

Nein.

Welche Erkenntnisse sind das?

Entfällt.

Wenn keine neuen Erkenntnisse vorliegen, was hat die Behörde nach sieben Jahren Planung dann bewogen, von dem Neubau Abstand zu nehmen?

Gegenüber dem Bezirksamt sowie gegenüber dem Träger wird eine Neuauflage einer Prioritätenliste als Begründung genannt.

2. Nach welchen Kriterien wurde diese Liste neu geordnet?

Wie genau sieht diese Liste künftiger Neubauten im Kitabereich aus?

Welche Kriterien sind neu?

Welche Kriterien wurden herausgenommen?

Wie werden die einzelnen Kriterien bewertet?

Aufgrund der Haushaltslage der Stadt sind Anpassungen von Ausgaben ­ auch im investiven Bereich

­ erforderlich. Für Zuwendungen an Träger von Kindertageseinrichtungen wurden alle noch nicht begonnenen Neu- und Erweiterungsbauten zurückgestellt. Die verbliebenen Haushaltsmittel werden für Sanierungen eingesetzt.

3. Welche Neubauvorhaben können aufgrund dieser Liste eher als geplant realisiert werden?

Keine.

4. Welche Neubauvorhaben außer der Kita Heinrichstraße müssen zurückgestellt werden?

Folgende Neu- und Umbaubauvorhaben werden wegen der Reduzierung der Haushaltsmittel nicht mehr investiv bezuschusst: Kita Knabeweg, Vereinigung Hamburger Kindertagesstätten e.V. ­ Erweiterung, Kita Rabenhorst, Vereinigung Hamburger Kindertagesstätten e.V. ­ Erweiterung und Kita Olbersweg, Sternipark e.V. ­ Neubau.

Außerdem wurde die Planung der Kita Othmarschen Park, Sternipark e.V. ­ Neubau ­ wegen reduzierter Bedarfe ausgesetzt.

5. Auf welchem Platz in der Prioritätenliste steht der Neubau der Kita-Neubau Steenvort jetzt?

Eine Prioritätenliste für Neubauten wird zurzeit nicht geführt.

6. Sind von Seiten der BBS bereits Kosten für die Planung angefallen und in welcher Höhe?

Die zuständige Behörde erließ am 4. September 2002 einen Zuwendungsbescheid für Planungskosten in Höhe von 137000 EUR. Hiervon wurden 37136,47 EUR vom Träger abgerufen. Er wurde gebeten, die bisher entstandenen Planungskosten abzurechnen.

7. Sind von Seiten des Bezirksamtes Kosten für die Planung angefallen und in welcher Höhe?

Nein.

8. Werden diese Kosten dem Bezirksamt erstattet?

Entfällt.

9. Trifft es zu, dass der Träger Kinderhaus e.V. in der Heinrichstraße seine alten Räume bereits gekündigt hat?

Nach Information des Trägers ist der Mietvertrag bis zum 30. Juni 2004 befristet und erst danach halbjährlich kündbar.

Trifft es zu, dass diese Plätze dann ersatzlos entfallen würden?

Entfällt.

10. Welche Kosten sind dem Träger entstanden bzw. werden dem Träger noch entstehen?

Vgl. Antwort zu 6.

11. Wie hoch ist in Altona-Nord das aktuelle Defizit an Kita-Plätzen und wie soll dem begegnet werden?

Dies konnte in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht ermittelt werden. Die zuständige Behörde geht davon aus, dass sich spätestens nach Einführung des Kita-Gutscheinsystems eventuell bestehende Defizite dieser Region mit rechnerischen Überhängen der Nachbarregionen ausgleichen werden.