Töchtertag ohne Unterstützung der Behörde für Bildung und Sport?

Im Jahr 2001 wurde in Hamburg der Töchtertag von Frauensenatorin Krista Sager und Schulsenatorin Ute Pape eingeführt, damit Mädchen vielfältige Arbeitsplätze kennen lernen, um bei der Wahl des Berufszieles Anregungen zu erhalten, die über die klassischen Frauenberufe hinausgehen. In den Jahren 2001 und 2002 wurde dies sehr erfolgreich durchgeführt. Viele Hamburger Unternehmen haben diese Initiative aufgegriffen und Mädchen in den Unternehmen Berufe vorgestellt.

Auch in diesem Jahr hat das Senatsamt für die Gleichstellung für den 8. Mai wieder einen Töchtertag initiiert. Unklar ist nach Presseberichten jedoch, ob diese Aktion die Unterstützung anderer Fachbehörden und insbesondere die der Behörde für Bildung und Sport findet.

1. Wann begannen die Planungen für den Töchtertag in 2003?

Die Planungen begannen im Mai 2002.

Welche Behörden und Dienststellen waren und sind daran beteiligt?

Ist die Behörde für Bildung und Sport in die Vorbereitung einbezogen worden, wenn ja, in welcher Form?

Das Senatsamt für die Gleichstellung, die Behörde für Bildung und Sport sowie das Arbeitsamt Hamburg.

Welche Kosten entstehen bei welcher Fachbehörde bzw. Dienststelle durch die Vorbereitung und Durchführung des Töchtertages?

Das Senatsamt für die Gleichstellung hat dem Verein Dolle Deerns e.V. eine Zuwendung in Höhe von 3833 Euro gewährt. Weitere Kosten entstehen nicht.

Wie und durch wen werden die Hamburger Schulen im Jahr 2003 in die Vorbereitung und Durchführung des Töchtertages einbezogen, wie geschah dies in den Vorjahren?

Die Schulen wurden wie in den Vorjahren von der zur Vorbereitung gebildeten Arbeitsgruppe mit Informationsmaterialien zum TöchterTag versorgt und auf einschlägige Internetadressen hingewiesen.

Gibt es konzeptionelle oder organisatorische Veränderungen im Vergleich zu den Töchtertagen in den letzten beiden Jahren und, wenn ja, in welcher Form?

Im ersten Jahr (2001) hatte die zuständige Behörde die Schülerinnen, die am TöchterTag teilnehmen wollten, vom Unterricht befreit. Seit dem Zweiten Hamburger TöchterTag (2002) entscheidet die jeweilige Schule über die Teilnahme an der Aktion.

2. Ist es aus Sicht der Behörde für Bildung und Sport erforderlich, Maßnahmen zu ergreifen, um das Berufswahlverhalten von Mädchen und Jungen zu erweitern? Wenn ja, in welcher Form?

Die zuständige Behörde hat in den Rahmenplänen zum Aufgabengebiet Berufsorientierung verbindliche Inhalte vorgegeben, um im Rahmen der Berufsorientierung ab Klassenstufe 5 der Verengung des Berufswahlverhaltens bei Mädchen entgegenzuwirken. Sie unterstützt die Schulen mit entsprechenden Materialien.

Aktionen der einzelnen Schulen zum Töchtertag sollten in diese Maßnahmen der Berufsorientierung eingebettet sein.

Trifft es zu, dass der Leiter der Schulaufsicht auf der Sitzung des Kreiselternrates Nord gesagt hat, dass der Töchtertag in diesem Jahr nicht stattfinde, weil es in der Behörde für Bildung und Sport keine ungeteilte Akzeptanz für diesen Tag gebe, da er pädagogisch nicht sinnvoll sei und nicht in andere Aktivitäten eingebunden werde?

Trifft es zu, dass der Pressesprecher der BBS hingegen erläutert hat, dass der Tag nicht verboten werde, damit also stattfinden könne, aber dass es keine Förderung seitens der Behörde für Bildung und Sport geben werde?

Der Senat sieht in ständiger Praxis davon ab, Äußerungen einzelner Mitarbeiter in der Öffentlichkeit zu kommentieren. Im Übrigen siehe Antwort zu 2.

Was wird seitens der BBS unternommen, um die offensichtlichen unterschiedlichen Auffassungen über die Notwendigkeit eines Töchtertages in Hamburg zu einem einheitlichen Handeln zu führen?

3. Teilen Senatsamt für die Gleichstellung und BBS die Auffassung, dass es ohne Unterstützung des Töchtertages durch die BBS eine geringere Beteiligung als in den Vorjahren geben wird, und welche Schlussfolgerungen werden daraus gezogen?

Entfällt.

Trifft es nach wie vor zu, dass Senatorin Schnieber-Jastram die Schirmfrau für den Töchtertag ist? Wenn ja, hat die Senatorin andere Fachbehörden um Unterstützung dieser Aktion gebeten und, wenn ja, in welcher Form?

Ja.

Das Senatsamt für die Gleichstellung hat wie in den Vorjahren die Bürgerschaft, alle Fachbehörden, die hamburgischen landesunmittelbaren Unternehmen sowie die Gerichte über den TöchterTag informiert und sie eingeladen, sich zu beteiligen.

Wird die Schirmfrau dieser Aktion, Senatorin Schnieber-Jastram, sich bei ihren Senatskollegen für eine Unterstützung des Töchtertages in 2003 und für eine Fortsetzung im nächsten Jahr einsetzen? Wenn nein, warum nicht?

Über eine Beteiligung am TöchterTag und ggf. eine Weiterentwicklung des Konzeptes wird jedes Jahr nach Auswertung der Aktion entschieden.

4. Teilt der Senat die Auffassung, dass der Töchtertag eine sinnvolle Aktion ist, die dazu beiträgt, Mädchen bei der Berufswahl wichtige Hinweise zu geben, und dass die Unterstützung durch Hamburger Unternehmen belegt, dass dieses Anliegen auch von der Privatwirtschaft gesehen und daher unterstützt wird?