Geisterhaus am Steindamm

Im Juni 2001 wurde in dem ehemaligen DAK-Haus am Steindamm 98­106 die Leiche einer drogenabhängigen Prostituierten gefunden. Durch diese Entdeckung wurden die Umstände in dem seit 1993 leerstehenden Gebäude sichtbar. Zeitweise hausten in diesem rund 720

Räume umfassenden Gebäude über 100 obdachlose und drogenabhängige Menschen unter schlimmsten Bedingungen.

Mitte Juli 2001 wurde das Gebäude mit dicken Holzplatten vernagelt, damit keine Menschen mehr in das Gebäude eindringen können.

Der damalige CDU-Bürgermeisterkandidat, Herr Ole von Beust, und sein damaliger Sicherheitsberater, Herr Dr. Roger Kusch, benannten diese Maßnahme als unzureichend. Im Juli 2001 stellten sie einen Hilfsplan für St.Georg vor, in dem ein vernünftiges Konzept für das ehemalige DAK-Gebäude gefordert wurde. Dem alten Senat wurde dabei ein Versagen vorgeworfen. Die Herren von Beust und Kusch forderten unter anderem einen Abriss des Gebäudes.

Nun, rund eineinhalb Jahre nach dem Amtsantritt des Bürgermeisters Herrn Ole von Beust und seines Justizsenators, Herrn Dr. Roger Kusch, ist festzustellen, dass sich die Situation des Gebäudes nicht im Geringsten verändert hat. Nach wie vor ist das Gebäude mit Holzplatten vernagelt. Weder das angekündigte zukunftsfähige Konzept noch ein Abriss des Gebäudes sind absehbar.

Daher frage ich den Senat:

1. Weshalb ist die Situation des Gebäudes am Steindamm 98­106 nach wie vor unverändert und entspricht damit der Situation vom Juli 2001?

2. Hat der regierende Senat ein Konzept entwickelt, welches die Zukunft des Gebäudes und des Grundstücks betrifft?

Wenn ja, wie soll die Zukunft des Gebäudes und des Grundstücks aussehen?

Wenn nein, warum ist der regierende Senat bisher in diesem Punkt untätig geblieben?

Ist die Entwicklung eines für den Stadtteil tragfähigen und zukunftsfähigen Konzepts überhaupt angedacht?

Wenn ja, wann wäre mit der Vorlage eines fertigen Konzepts zu rechnen?

3. Halten sich trotz der Holzabsperrungen weiterhin Obdachlose und Drogenabhängige in dem Gebäude auf?

Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich in etwa?

Wenn ja, warum wird das Eindringen von Menschen in das Gebäude nicht durch verbesserte Zugangsblockaden verhindert?

4. Hat sich der Senat bemüht, die Situation des Eigentümers des Gebäudes näher zu untersuchen, um mit diesem gemeinsam und, im Falle einer Insolvenz des Eigentümers, auf eigene Faust eine Lösung des Problems zu entwickeln?

Wenn nein, warum wurde ein solches Gespräch nicht geführt?

Wenn ja, welche Lösungsmöglichkeiten wurden dabei erörtert?

Ist es aus finanziellen und sonstigen Gründen überhaupt möglich, dass eine Lösung des Problems durch den Eigentümer erfolgt?

Sollte die finanzielle Situation des Eigentümers unklar sein, wie lange wird der Senat in dieser Frage abwarten?

Sollte dem Senat bekannt sein, dass der Eigentümer aus finanziellen Gründen nicht in der Lage ist, zur Problemlösung beizutragen, welche Handlungsalternative ist für diesen Fall angedacht?

Sollte der Eigentümer finanziell in der Lage sein, zur Problemlösung beizutragen, aber aus sonstigen Gründen nicht handeln, um welche Gründe handelt es sich dabei?

Warum wird der Senat nicht im Rahmen einer Ersatzvornahme für den Eigentümer tätig?

Nach § 83 Absatz 1 Hamburgische Bauordnung (HBauO) hat die Grundeigentümerin oder der Grundeigentümer oder die über die bauliche Anlage verfügungsberechtigte Person alle baulichen Anlagen in standsicherem und gesundheitlich einwandfreiem Zustand zu erhalten. Bei drohender Gefahr muss er oder sie sofort die nötigen Sicherheitsmaßnahmen treffen und dies der Bauaufsichtsbehörde schriftlich mitteilen.

Aufgrund einer Anordnung zur Herstellung ordnungsgemäßer Zustände nach § 76 HBauO durch das zuständige Bezirksamt vom 19. Juni 2001 wurden die Öffnungen in den Gebäudeaußenwänden mit Holzplatten dauerhaft verschlossen. Die Gebäudesicherungsmaßnahmen werden regelmäßig durch die Mitarbeiter der zuständigen Bauprüfabteilung und durch die Polizei kontrolliert.

Trotz dieser Sicherungsmaßnahmen verschaffen sich vereinzelt Personen Zugang zum Gebäude.

Diese Personen wurden jedoch nicht angetroffen, so dass nicht bekannt ist, um wie viele Personen es sich handelt. Die Gebäudesicherungsmaßnahmen werden in Abstimmung mit der Polizei laufend ergänzt und verbessert.

Nach Auskunft des zuständigen Bezirksamtes ist ein Gesellschafter der Eigentümergesellschaft im März 2003 schriftlich an das Bezirksamt mit dem Wunsch herangetreten, ein von einem Architektenbüro entwickeltes Konzept als Grundlage für die Fortführung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans St.Georg 36 zu unterstützen. Dieser Bebauungsplan wurde bereits am 4. September 1998 auf der Grundlage eines anderen Konzepts eingeleitet. Das nun vorliegende Konzept sieht eine Bruttogeschossfläche von 55000 m2 mit einem Wohnanteil von 5 Prozent vor. Der Stadtplanungsausschuss der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte, dem das Konzept am 9. April 2003 vorgestellt wurde, hat der Fortführung des Verfahrens auf dieser Grundlage zugestimmt. Der Miteigentümer steht derzeit in Verhandlungen mit einem Planungsbüro, welches das Bebauungsplanverfahren durchführen soll.

Unter der Voraussetzung einer zügigen Durchführung des Verfahrens zur Schaffung des erforderlichen Planungsrechts ist in ca. einem Jahr mit einer Baugenehmigung bzw. dem Baubeginn für das Projekt zu rechnen.