Unsere Freiwillige Feuerwehr ­ Bestes Beispiel für ehrenamtliches Bürgerengagement

Die Feuerwehr Hamburg besteht aus der Berufsfeuerwehr und der Freiwilligen Feuerwehr, die 87 Wehren in Hamburg umfasst. In diesen 87 Wehren leisten über 2500 Hamburgerinnen und Hamburger aktiv Brandschutz und technische Hilfeleistung, 17 Wehren davon in der Erstversorgung. Hierfür erhalten die einzelnen Wehrmitglieder lediglich eine jährliche Aufwandsentschädigung von 88 Euro, die durch den Beschluss der einzelnen Wehren in die Gemeinschaftskasse der Wehren eingezahlt wird. Ohne dieses beeindruckende ehrenamtliche Bürgerengagement ist der Brandschutz wie auch der Katastrophenschutz in Hamburg nicht zu gewährleisten. Daneben leisten die Wehren der Freiwilligen Feuerwehr im Bereich der Jugendund Gemeinwesenarbeit Herausragendes. Dafür gebührt den ehrenamtlich Aktiven in unserer Freiwilligen Feuerwehr Dank und Anerkennung.

In diesem Zusammenhang frage ich den Senat.

Die 87 Freiwilligen Feuerwehren in Hamburg sind ein unverzichtbarer Bestandteil im Gefahrenabwehrsystem der Freien und Hansestadt Hamburg. Die Mitglieder in den Freiwilligen Feuerwehren leisten ein beispielhaftes ehrenamtliches Engagement für die Sicherheit dieser Stadt.

Unabhängig davon ist jede Großorganisation in regelmäßigen Abständen auf ihre Arbeitsabläufe und Strukturen zu überprüfen. Für die Berufsfeuerwehr ist dieses bereits mehrfach geschehen, für die Freiwilligen Feuerwehren noch nicht.

Daher wurde im Sommer 2002 zunächst eine interne Strukturuntersuchung der Freiwilligen Feuerwehren veranlasst (vgl. auch Antwort des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage, Drucksache 17/1048).

Im Februar 2003 wurde von der zuständigen Behörde festgelegt, dass ein externer Gutachter die Aufgabenverteilung und Zusammenarbeit zwischen Berufsfeuerwehr und Freiwilligen Feuerwehren untersuchen und bewerten soll. Er soll Vorschläge für zukunftsfähige ehrenamtliche Strukturen zur verlässlichen Sicherstellung der Aufgabenerfüllung der Freiwilligen Feuerwehren entwickeln. Dieses wurde mit dem Amtsleiter der Feuerwehr Hamburg und dem Landesbereichsführer der Freiwilligen Feuerwehren einvernehmlich durch die zuständige Behörde abgestimmt.

Eine Ausschreibung des Untersuchungsauftrages wird derzeit vorbereitet. Die Untersuchung soll noch im Sommer 2003 beginnen und innerhalb von vier Monaten abgeschlossen sein. Hierfür stehen bis zu 200000 Euro zur Verfügung.

Die zuständige Behörde beabsichtigt, die Ergebnisse der Untersuchung mit allen Beteiligten ausführlich zu diskutieren.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt.

1. Ist geplant, eine so genannte Strukturuntersuchung im Bereich der Freiwilligen Feuerwehr durchzuführen?

a) Wenn ja, wann ist dies durch wen entschieden worden?

b) Wenn ja, welches Ziel wird mit einer solchen Untersuchung verfolgt?

aa) Ist die Führung der Freiwilligen Feuerwehr an einer solchen Zieldefinition beteiligt worden?

bb) Wenn ja, wann?

cc) Wenn nicht, wann wird dies erfolgen?

c) Wenn ja, welche Bereiche der Freiwilligen Feuerwehr sollen untersucht werden?

aa) Ist auch hier die Führung der Freiwilligen Feuerwehr beteiligt worden?

bb) Wenn ja, wann?

cc) Wenn nicht, warum nicht?

d) Wenn ja, wann soll diese Strukturuntersuchung beginnen? Wann enden?

e) Wann werden die Ergebnisse einer solchen Untersuchung vorliegen?

f) Werden diese Ergebnisse mit der Führung der Freiwilligen Feuerwehr gemeinsam ausge- und bewertet? Wenn nicht, warum nicht?

Siehe Vorbemerkung.

2. Werden bereits jetzt Änderungen der organisatorischen Strukturen oder der Arbeitsabläufe in der Hamburger Feuerwehr, insbesondere an den Schnittstellen mit der Freiwilligen Feuerwehr seitens der Innenbehörde oder der Amtsleitung Feuerwehr vorgenommen?

a) Wenn ja, an welchen Stellen, mit welcher Begründung?

aa) Ist die Führung der Freiwilligen Feuerwehr an diesen Entscheidungen beteiligt worden?

bb) Wenn ja, wann?

cc) Wenn nicht, warum nicht?

b) Wenn ja, warum wird das Ergebnis der Strukturuntersuchung nicht abgewartet?

Durch organisatorische Maßnahmen bei der Berufsfeuerwehr (Auflösung der Branddirektionen) und die Neufassung der „Verordnung über die Freiwilligen Feuerwehren" ­ die unabhängig von der o.g. internen Strukturuntersuchung getroffen wurden ­ ergibt sich die Notwendigkeit, insbesondere Informations- und Kommunikationswege neu zu strukturieren, damit ein geordneter Dienstbetrieb gewährleistet ist. Letzte Abstimmungsgespräche mit der Führung der Freiwilligen Feuerwehren fanden Ende April 2003 statt.

Die Ergebnisse der vorgesehenen Untersuchung werden entsprechend zu berücksichtigen sein. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

3. Gibt es Pläne seitens der Innenbehörde oder der Amtsleitung Feuerwehr, einzelne Wehren der Freiwilligen Feuerwehr Hamburg zu schließen oder mit anderen zusammenzuführen?

a) Wenn ja, welche sollen geschlossen werden?

b) Wenn ja, mit welcher Begründung?

c) Wenn ja, warum soll eine Strukturuntersuchung durchgeführt werden, wenn bereits Pläne zur Schließung vorliegen?

d) Wenn nicht, warum soll dann eine Strukturuntersuchung durchgeführt werden?

e) Ist die Führung der Freiwilligen Feuerwehr an diesen Plänen oder anderen Überlegungen beteiligt worden? Wenn ja, wann? Wenn nicht, warum nicht?

Nein. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

4. Wer soll die Strukturuntersuchung im Bereich der Freiwilligen Feuerwehr durchführen?

a) Aus welchem Grunde?

b) Ist bei dieser Entscheidung die Führung der Freiwilligen Feuerwehr beteiligt worden?

c) Wenn ja, wann? Wenn nicht, warum nicht?

5. Was soll diese Strukturuntersuchung kosten?

Siehe Vorbemerkung.

6. Gibt es Einsparungsvorgaben seitens des Senates für die Freiwillige Feuerwehr?

a) Wenn ja, welche?

b) Wenn nicht, warum soll eine Strukturuntersuchung durchgeführt werden?

Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung muss auch die Feuerwehr Hamburg (Berufsfeuerwehr und Freiwillige Feuerwehren) ihren Beitrag leisten. Besondere Einsparvorgaben des Senats für die Freiwilligen Feuerwehren bestehen nicht. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.