Wohnheime für Studentinnen und Studenten
Ein quantitativ wie qualitativ gutes Angebot an Wohnheimplätzen ist eine Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Vermarktung des Studien-Standorts Bremen, insbesondere auf dem globalen Bildungsmarkt.
Wir fragen den Senat:
1. Wie viele Wohnheimplätze stehen insgesamt in Bremen und Bremerhaven (bitte getrennt ausweisen) zur Verfügung?
2. Wie teilen sich die Wohnheimplätze auf nach Appartements und Wohngemeinschaften?
3. Wie hoch sind die Quoten für ausländische Studierende und für Studierende mit Kindern?
4. Wie hat sich die prozentuale Auslastung der Wohnheime in den letzten fünf Jahren entwickelt?
5. Wie hoch war im gleichen Zeitraum der Grad der Versorgung der eingeschriebenen Studierenden mit Wohnheimplätzen im Land Bremen (bitte getrennt nach Geschlechtern und nach Inländern/Ausländern darstellen) und im Bundesvergleich?
6. Wie hoch sind die aktuellen Mieten (pro qm) und die Mietnebenkosten (bitte nach Wohnheimen getrennt aufschlüsseln, falls Unterschiede in der Miethöhe bestehen)?
7. Wie hat sich die durchschnittliche Wartezeit auf einen Wohnheimplatz in den letzten fünf Jahren entwickelt (bitte differenziert nach Wohnheimen sowie Appartements/kleinen und großen Wohngemeinschaften darstellen)?
8. Wie ist die maximale Mietdauer begrenzt?
9. In welcher Frequenz wurden und werden die Studenten/-innen-Wohnheime renoviert und grundsaniert?
10. In welchem Umfang sind die Wohnheime mit direkten Anschlüssen an das Wissenschaftsnetz (Breitbandnetz der Hochschulen und Forschungseinrichtungen) ausgestattet?
11. Wie bewertet der Senat die quantitativen und qualitativen Aspekte der Wohnheimversorgung in Bremen und Bremerhaven?
12. Wie bewertet der Senat die Möglichkeit, Wohnheimplätze im innerstädtischen Bereich anzubieten, um die Frequentierung der Innenstadt zu erhöhen und die Attraktivität des Wohnangebots zu steigern?
13. Wie bewertet der Senat die Möglichkeit, anstelle von Neubauten bestehende Wohnhäuser zu Studenten/-innen-Wohnheimen umzubauen?
14. Welche Möglichkeiten sieht der Senat, die Wohnheimplätze in Bremen auch anderen Personengruppen, z. B. Auszubildenden zu öffnen?
Die o. a. Anfrage beantwortet der Senat wie folgt:
Zu Frage 1.: Wie viele Wohnheimplätze stehen insgesamt in Bremen und Bremerhaven (bitte getrennt ausweisen) zur Verfügung?
Grundsätzlich stehen 1.444 Wohnheimplätze in zehn bremischen und 143 Wohnheimplätze in zwei Wohnheimen Bremerhavens zur Verfügung. Das Ökumenische Wohnheim mit 72 Wohnheimplätzen, das zwar nicht vom Studentenwerk verwaltet, aber ausschließlich von Studierenden bewohnt wird, ist in dieser Gesamtzahl ebenfalls enthalten.
Wegen des Explosionsunglücks können allerdings zurzeit im Wohnheim Geschwornenweg zwölf Wohnungen nicht bewohnt werden.
Zu Frage 2.: Wie teilen sich die Wohnheimplätze auf nach Appartements und Wohngemeinschaften?
- s. Anlage 1 -Die 72 Wohnheimplätze des in der Statistik nicht enthaltenen Ökumenischen Wohnheims gelten als Gruppenwohnungen.
Zu Frage 3.: Wie hoch sind die Quoten für ausländische Studierende und für Studierende mit Kindern?
Der Anteil der ausländischen Studierenden in den landesbremischen Studentenwohnheimen steigt kontinuierlich an; waren es 1998 noch 32 %, so stieg der Anteil 1999 bereits auf 37 % an.
Erhebungen des Deutschen Studentenwerks zufolge wohnt jeder zweite Studierende aus Entwicklungsländern in einem Wohnheim; von den ausländischen Studierenden aus Industrienationen sind dies 30 %. Bundesweit wohnen von 100 deutschen Studierenden ca. 13 % in einem Wohnheim.
Der Anteil der Studierenden mit Kindern liegt bei 1 %; derzeit nutzen sieben Studierende mit neun Kindern die Wohnmöglichkeit in einem Studentenwohnheim.
Zu Frage 4.: Wie hat sich die prozentuale Auslastung der Wohnheime in den letzten fünf Jahren entwickelt?
Die Auslastung der Wohnheime in den letzten fünf Jahren lag regelmäßig zwischen 98 % und 99,5 %. Die hohe Auslastungsquote wurde u. a. dadurch erreicht, dass in den vorlesungsfreien Zeiten kurzfristige Vermietungen für Teilnehmer und Teilnehmerinnen an Sommerkursen und für Studierende anderer Hochschulen, die in Bremen ein Praktikum ableisten, ermöglicht wurden.
Zu Frage 5.: Wie hoch war im gleichen Zeitraum der Grad der Versorgung der eingeschriebenen Studierenden mit Wohnheimplätzen im Land Bremen (bitte getrennt nach Geschlechtern und nach Inländern/Ausländern darstellen) und im Bundesvergleich?
Der Versorgungsgrad im Jahr 2000 belief sich auf 6,21 %; zur Unterbringungsquote im Bundesvergleich wird auf Anlage 2 verwiesen. Eine Differenzierung nach Geschlechtern und nach In- und Ausländern gibt es im Bundesvergleich nicht; entsprechende Statistiken werden auch für das Land Bremen nicht geführt.
Zu Frage 6.: Wie hoch sind die aktuellen Mieten (pro qm) und die Mietnebenkosten (bitte nach Wohnheimen getrennt aufschlüsseln, falls Unterschiede in der Miethöhe bestehen)?
Die Gesamtmiete wird ermittelt aus der Grundmiete (bestehend aus der eigentlichen Grundmiete, den Kapital- und Verwaltungskosten) und den Mietnebenkosten (bestehend aus Betriebs- und Verbrauchskosten). Nur die Grundmiete und die Heizkosten werden nach der Quadratmeterzahl berechnet, so dass die Angabe der Miete pro qm nicht möglich ist. Bei der Gesamtmiete handelt es sich um eine Pauschalmiete, die sämtliche Kosten beinhaltet. Das Verhältnis liegt in allen Wohnheimen bei ca. 50 % Grundmiete und 50 % Mietnebenkosten.
Die Entspannung auf dem allgemeinen Wohnungsmarkt hat dazu geführt, dass heute auch Studierende preisgünstigen Wohnraum außerhalb der Studentenwohnheime finden können.
Diese veränderte Situation hat im Wesentlichen dazu beigetragen, dass sich die durchschnittliche Wartezeit auf ein Einzelappartement in einem Wohnheim in den letzten Jahren kontinuierlich verringert hat - betrug die Wartezeit vor fünf Jahren noch etwa acht Monate, sind es heute nur noch etwa drei Monate.
Für Gruppenwohnungen werden keine Wartelisten geführt. Für freie Zimmer in Wohngemeinschaften ist in den Allgemeinen Mietbedingungen ein Mitspracherecht der bisherigen Bewohner und Bewohnerinnen bei der Aufnahme neuer Bewohner und Bewohnerinnen geregelt. In der Praxis geschieht dieses problemlos; die freien Zimmer in Wohngemeinschaften werden regelmäßig sofort wieder belegt.
Zu Frage 8.: Wie ist die maximale Mietdauer begrenzt?
Die Wohnzeit ist in allen vom Studentenwerk verwalteten Studentenwohnheimen begrenzt. Sie endet für deutsche Studierende in der Regel nach 48 Monaten, in Härtefällen (z. B. Examensphase) nach maximal 60 Monaten und für ausländische Studierende grundsätzlich nach 60 Monaten Gesamtwohndauer unter Einschluss früherer Mietzeiten, ohne Rücksicht auf die Studiendauer.
Zu Frage 9.: In welcher Frequenz wurden und werden die Studenten/-innen-Wohnheime renoviert und grundsaniert?
Die Studentenwohnheime werden kontinuierlich renoviert und instand gesetzt.
Eine Übersicht über die verausgabten Mittel seit 1990 ist Anlage 3 zu entnehmen.