Wann kommt die „Zweigeteilte Laufbahn" für unsere Hamburger Schutz- und Wasserschutzpolizei?

In der Verantwortung sozialdemokratischer Senate wurde für unsere Hamburger Kriminalpolizei die „Zweigeteilte Laufbahn" umgesetzt. Dies war auch für unsere Schutz- und Wasserschutzpolizei geplant. Zahlreiche Qualifizierungs- und Hebungsprogramme legen dafür Zeugnis ab.

Ich frage den Senat:

Wann führt der Senat die „Zweigeteilte Laufbahn" für unsere Hamburger Schutz- und Wasserschutzpolizei ein?

Die Realisierung der „Zweigeteilten Laufbahn" für die Dienstzweige der Schutz- und der Wasserschutzpolizei ist nicht beabsichtigt.

Die Verbesserung der Stellenstruktur im uniformierten Polizeivollzugsdienst im Rahmen des damaligen Programms „Polizei 2000" wurde durch den Vorgängersenat aus dem vorhandenen Budget der Behörde für Inneres realisiert und in den Jahren 1997 bis 2000 entsprechend durch die Streichung von Stellen des Polizeivollzuges finanziert. Das Programm „Polizei 2000" ging dabei ausdrücklich von einer Beibehaltung des mittleren Dienstes bei der Schutz- und der Wasserschutzpolizei aus.

Nach wie vor soll auf einen mittleren Polizeivollzugsdienst nicht verzichtet werden, damit die Rekrutierung einer ausreichenden Anzahl von Nachwuchskräften zum Ersatz von absehbaren erheblichen Personalfluktuationen der nächsten Jahre sichergestellt werden kann. Dies einerseits, weil aufgrund der demographischen Entwicklung nicht genügend geeignete Bewerberinnen und Bewerber mit Hochschulreife zur Verfügung stehen, die direkt in die Ausbildung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst einsteigen können. Andererseits ist der Senat weiterhin der Auffassung, dass es Aufgabenstellungen im Polizeivollzugsdienst gibt, die dem mittleren Dienst zuzuordnen sind. Mit der Entscheidung zur Beibehaltung des mittleren Polizeivollzugsdienstes befindet sich Hamburg im Einklang mit anderen Bundesländern wie Bayern, Baden-Württemberg, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.

Die Hebungs- und Überleitungsmaßnahmen des Jahres 2003 wurden durch Zuweisung zusätzlicher Haushaltsmittel realisiert bzw. sind haushaltsneutral ausgestaltet worden. Dies stellt einen erheblichen qualitativen Fortschritt dar.