Wettbewerb

Bei der gemeinsamen Präsentation mit Jeff Koons hieß es auf eine Nachfrage, ob die Baukräne nicht passender Hafenkräne sein sollten, dass Pflasterung, Baukräne, Schnurrbart und Gummitiere ein Gesamtkunstwerk darstellten, das nicht in einzelnen Elementen veränderbar sei. Nach der heftigen Kritik in der Öffentlichkeit stellte der Bausenator die Kräne und die Gummifiguren in der „Bild"-Zeitung zur Disposition. In dem gestrigen Interview in der „Welt am Sonntag" unterschied der Senator drei Bestandteile des Projektes: Den Platz selbst, das „eigentliche Kunstwerk" (Schnurrbart mit den Gummifiguren dran) und „den Teil, an dem das Kunstwerk befestigt werden muss". Weiter: „Das können Kräne, kann aber auch etwas anderes sein."

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat.

Trifft es zu, dass von Jeff Koons nur das „eigentliche Kunstwerk" stammt, nämlich der Schnurrbart mit den Gummifiguren, nicht aber die Idee der Baukräne?

Der New Yorker Künstler Jeff Koons hat, wie mit der Behörde für Bau und Verkehr vereinbart, einen Vorschlag zur Gestaltung des Spielbudenplatzes vorgestellt. Dabei handelt es sich um einen Vorentwurf eines aus mehreren Teilen bestehenden Gesamtkunstwerks, der im Rahmen der weiteren Diskussion mit der Bürgerschaft, der Öffentlichkeit, der Verwaltung und dem Künstler für Modifikationen offen ist. Gegenwärtig wird die technische Machbarkeit geprüft. Der Senat hat sich mit dem Projekt noch nicht befasst. Demnächst wird das Vorhaben dem Kulturausschuss und dem Bau- und Verkehrsausschuss der Bürgerschaft vorgestellt werden.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: Nein.

Wenn nein, warum gilt dann die Unveränderbarkeit des Gesamtkunstwerks nicht mehr?

Zu Äußerungen seiner Mitglieder und deren Wiedergabe in den Medien nimmt der Senat grundsätzlich nicht Stellung.

Wenn ja, von wem stammt die Idee der Baukräne? Stammt sie von Mitarbeitern der BBV, die der Bausenator dann als Koons Idee ausgegeben hat?

Entfällt.

Ein Kunstwerk über 3 m Höhe ist eine „bauliche Anlage".

Ist für solch eine bauliche Anlage eine Baugenehmigung erforderlich?

Wenn ja, wer muss diese Baugenehmigung erteilen?

Die Baugenehmigungsbedürftigkeit eines Kunstwerks beurteilt sich nach den allgemeinen bauordnungsrechtlichen Vorschriften, die Zuständigkeit nach der Zuständigkeitsanordnung zum Bauordnungswesen.

Wem gehört der Spielbudenplatz und wer ist insofern hinsichtlich Gestaltung und Nutzung des Spielbudenplatzes zu beteiligen bzw. zuständig?

Der Platz befindet sich im Eigentum der FHH. Zuständigkeiten und Beteiligungsnotwendigkeiten hängen von den anzuwendenden Rechtsvorschriften ab.

Eine bauliche Anlage von 110 m Höhe stellt einen erheblichen Eingriff in eine gewachsene städtebauliche Struktur dar. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage nach der Notwendigkeit eines neuen Bebauungsplanes für die angedachte Gestaltung des Spielbudenplatzes.

Sehen die zuständigen Stellen im Bezirksamt Hamburg-Mitte die Notwendigkeit eines neuen B-Planes für die angedachte Gestaltung des Spielbudenplatzes?

Sehen die zuständigen Stellen in der Behörde für Bau und Verkehr die Notwendigkeit eines neuen B-Planes für die angedachte Gestaltung des Spielbudenplatzes?

Falls eine der beiden vorstehenden Fragen mit Ja beantwortet wurde: Wie viel Zeit würde die Aufstellung dieses Bebauungsplanes mindestens in Anspruch nehmen?

Der erreichte Entwurfsstand erlaubt noch keine abschließende planungsrechtliche Bewertung.

2. Die Finanzierung

In der Diskussionssendung „Schalthoff live" auf Hamburg 1 führte der Bausenator aus, dass die Finanzierung der Neugestaltung des Spielbudenplatzes in Höhe von etwa 5 Millionen Euro folgendermaßen vorgesehen sei: Die Befestigung des Platzes zahle die Stadt (1,78 Millionen Euro), das Kunstwerk (hier: Baukräne, Schnurrbart und Gummifiguren) würde mit Hilfe von Sponsoren (2,5 Millionen Euro) und europäischen Mitteln (1 Million Euro) finanziert. Diese europäischen Mittel seien speziell für Kunst einsetzbar. Dem Bürgerverein St.Pauli gegenüber äußerte der Bausenator, dass die europäischen Mittel für den Spielbudenplatz „geblockt" seien.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat.

Auch wenn die Namen der Sponsoren vom Bausenator nicht genannt werden, stellt sich zumindest die Frage: In welcher Höhe liegen Zusagen für Sponsorengelder vor?

Konkrete Gespräche mit Sponsoren können erst dann geführt werden, wenn eine Entscheidung über die Realisierung des Projektes getroffen ist.

Die Sponsorengelder sollen nach Aussage des Bausenators zunächst durch die Stadt verauslagt werden. Hat es in der hamburgischen Geschichte bereits einmal die Situation gegeben, dass durch die Stadt verauslagte Gelder danach von Sponsoren übernommen worden sind?

Ist beabsichtigt, für die Finanzierung der Umgestaltung des Spielbudenplatzes Mittel des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in Anspruch zu nehmen?

Kann die von Jeff Koons vorgestellte Kunst-Installation aus EFRE-Mitteln mitfinanziert werden?

Falls nein, welche europäischen Mittel hat der Bausenator dann gemeint?

Ja.

Lassen sich die für 2003 vorgesehenen EFRE-Mittel für den Spielbudenplatz bei einer Nichtinanspruchnahme in das Jahr 2004 übertragen, insofern also „blocken"? Nein.

Wie viel Geld erhält Jeff Koons für seine künstlerische Arbeit?

Die Höhe des Honorars wird in Abhängigkeit vom Umfang der vom Künstler zu erbringenden Leistungen festgelegt werden.

Wie viel wird die baulich-technische Realisierung des Entwurfes von Jeff Koons kosten?

Die Kostenschätzung kann erst auf der Grundlage eines abgestimmten Entwurfs erfolgen.

3. Der Zeitplan

Nachdem der Erste Bürgermeister Baubehörde und Bezirk Hamburg-Mitte für die Planungen zur Gestaltung des Spielbudenplatzes eine Frist bis Ende Januar gesetzt hatte, wurden fristgerecht nur die konkretisierten Planungen des Landschaftsarchitekten Ando Yoo vom Bezirk Hamburg-Mitte eingereicht. Ando Yoo hatte neben Niki de St.Phalle einen 1. Preis in dem Ideenwettbewerb zur Gestaltung des Spielbudenplatzes von 1997 gewonnen. Der Wettbewerb war damals unter Beteiligung des Stadtentwicklungssenators, des Oberbaudirektors und zahlreicher Akteure des Stadtteils St.Pauli von der Stadtentwicklungsbehörde ausgelobt und durchgeführt worden. Der Bürgermeister hat öffentlich geäußert, dass im Februar bezüglich der Gestaltung des Spielbudenplatzes entschieden und im März mit der Gestaltung des Spielbudenplatzes begonnen werden sollte. Der Bausenator hat nun Ende April die Planungen von Jeff Koons der Öffentlichkeit vorgestellt und betont, dass im Juni der Auftrag erteilt werden soll, damit im Herbst mit dem konkreten Umbau begonnen werden könne.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat.

Ließe sich vor dem Hintergrund des 1. Preises in dem genannten Wettbewerb für die Gestaltung des Spielbudenplatzes ein Auftrag an den Landschaftsarchitekten Ando Yoo freihändig vergeben, ohne eine erneute europaweite Ausschreibung vorzunehmen?

Wenn ja, mit welcher rechtlichen Begründung?

Wenn nein, mit welcher rechtlichen Begründung?

Der Senat beantwortet hypothetische Fragen grundsätzlich nicht.

In dem damaligen Wettbewerb hat die Gruppe VIVRE einen 1. Preis für die Idee erhalten, eine so genannte Nana-Figur von Niki de St.Phalle auf dem Spielbudenplatz zu verwirklichen. In einer zweiten Sitzung der Jury wurde daraus die Idee von Drachenfiguren kombiniert mit einer schwarz-weißen Pflasterung des Spielbudenplatzes fortentwickelt. Ist vor diesem Hintergrund die Verwirklichung des Entwurfes von Jeff Koons gleichsam die Umsetzung des 1. Preises des damaligen Wettbewerbs oder hat vielmehr die Idee von Jeff Koons nichts mit dem damaligen Wettbewerb zu tun?

Ergebnis des Bürgerwettbewerbs waren im Wesentlichen drei Ziele:

­ Erhalt einer frei zugänglichen, multifunktional nutzbaren Fläche,

­ Betonung der jeweiligen Kopfseiten des Platzes,

­ Gestaltung durch einen Künstler/eine Künstlerin mit internationalem Renommee.

Der Vorschlag von Jeff Koons erfüllt alle drei Anforderungen.

Ist vor dem Hintergrund der Befassung der Bürgerschaft, der Notwendigkeit eines Bebauungsplanes, statischer bzw. sicherheitstechnischer Probleme oder notwendiger Ausschreibungen von Baumaßnahmen der ambitionierte Zeitplan des konkreten Umbaus in 2003 umsetzbar?

Wenn ja, wie sieht der genaue Zeitablauf aus?

Wenn nein, welche Folgen hätte die Nichteinhaltung des zugesagten Zeitplans?

Die Behörde für Bau und Verkehr geht derzeit von der Möglichkeit eines Realisierungsbeginns noch im Jahr 2003 aus. Ein konkreter Zeitplan kann erst in Abhängigkeit von den Ergebnissen der laufenden Prüfungen festgelegt werden.

4. Die Bürgerbeteiligung

Beim ersten Besuch Hamburgs durch Jeff Koons hat dieser im Beisein des Bausenators und der Kultursenatorin deutlich gemacht, dass er eine intensive Beteiligung des Stadtteils an seinen Planungen wünsche. Sein Kopf sei „leer" und er wolle die Ideen des Stadtteils aufsaugen „wie ein Schwamm".

Zum Widerstand gegen das Koons-Projekt in der Bevölkerung äußert der Bausenator in der gestrigen Ausgabe der „Welt am Sonntag" den Eindruck, „dass hier ein Bezirksamtsleiter ausschließlich und alleine den Kampf gegen dieses Projekt aufgenommen hat". Bezüglich des Bezirksamtsleiters frage er sich, wo er „seine Legitimation hernimmt, für den Bezirk zu sprechen. Corny Littmann ist beispielsweise für das Projekt und der kommt auch aus Mitte."

Vor diesem Hintergrund frage ich:

Welche Art der angekündigten Bürgerbeteiligung hat stattgefunden?

Das Projekt wird derzeit auf vielen Ebenen erörtert. Der Künstler hat sich bei seinem ersten Besuch im Februar 2003 zunächst mit einzelnen Hamburgerinnen und Hamburgern unterhalten. Die Präsentation des Vorentwurfs erfolgte am 29. April 2003 gegenüber Anliegern und Vertretern örtlicher Initiativen.

Warum ist nach dem Tode Niki de St.Phalles nicht der gleichwertige 1. Preis des damaligen Bürgerwettbewerbs umgesetzt worden (Ando Yoo), dem alle Akteure des Stadtteils einstimmig zugestimmt haben?

Bei dem durchgeführten Wettbewerb handelte es sich nicht um einen förmlichen Wettbewerb, sondern um einen „Bürgerwettbewerb" mit dem Ziel, die Ideen und Anregungen Hamburger Bürgerinnen und Bürger zur Umgestaltung des Spielbudenplatzes kennen zu lernen. Im Rahmen dieses Bürgerwettbewerbs wurden drei gleichwertige Preise vergeben. Der Entwurf Ando Yoos und Klaus Meinhardts wurde in erster Linie für seine vielfältigen Nutzungsideen und die originelle Darstellungsweise ausgezeichnet. Diese Kriterien allein genügen nicht den Anforderungen an eine herausragende Gestaltung eines öffentlichen Platzes von gesamtstädtischer Bedeutung.

Ist dem Senat bekannt, dass sich in dem gegenwärtig über das Internet laufenden Ideenwettbewerb zum Spielbudenplatz (www.kunst-fuer-den-spielbudenplatz.de) der Bürgerverein St.Pauli, die IG St.Pauli und viele andere mehr auf Grundlage des Entwurfes von Ando Yoo Gedanken zur künstlerischen Gestaltung des Spielbudenplatzes machen?

Ist dem Senat der einstimmig beschlossene und noch immer gültige Antrag der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte zum Spielbudenplatz bekannt (Drucksache 17/244/02), wonach der Bezirksamtsleiter sich für den Entwurf von Ando Yoo einsetzen soll?

Die angesprochenen Aktivitäten und Äußerungen sind der Behörde für Bau und Verkehr bekannt.

Ist dem Senat die Ablehnung des Entwurfes von Jeff Koons durch die Freie Akademie der Künste und den Bund deutscher Architekten (BDA) bekannt?

Die ablehnende Position der Freien Akademie der Künste ist der Behörde für Bau und Verkehr bekannt; die Position des Bundes deutscher Architekten nicht.

Ist dem Senat die Ablehnung des Entwurfes von Jeff Koons von 95 Prozent der Anrufer beim NDR, von 85 Prozent bei Hamburg 1, von 97,5 Prozent der Zuschriften beim „Hamburger Abendblatt" bekannt?

Entsprechende Presseveröffentlichungen über nicht repräsentative Leser- und Zuschauerumfragen sind der Behörde für Bau und Verkehr bekannt.

Vertritt der Bezirksamtsleiter des Bezirks Hamburg-Mitte den Bezirk gegenüber anderen Behörden und der Einwohnerschaft?

Ist der Senat der Auffassung, dass ein Einwohner des Bezirks genauso wie ein Bezirksamtsleiter für den Bezirk sprechen kann?

Siehe Antwort zu 1.1.1.