Wohnungsbau

Ersatzland für Kleingärten

Durch die Senatsbeschlüsse zum Konzept „Wachsende Stadt" gewinnt das Thema „Ersatzland für Kleingärten" an Bedeutung. Landwirtschaftliche Flächen und Kleingärten sollen demnach zu Gewerbe- und Wohnungsbauflächen entwickelt werden. Mit Blick auf eine Umwidmung solcher Flächen spricht der Senat von „neuen Wegen", die zu beschreiten seien, lässt konkrete Maßnahmen hierzu aber offen. Widerstrebende Interessen bei derartigen Vorhaben sind vorprogrammiert. Der Senat verfolgt deshalb das Ziel, „in den betroffenen Bezirken eine Motivation zu entwickeln, die Umwidmung solcher Flächen mitzutragen, sie möglichst sogar zu befördern". Für die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen wird vom Senat die Entwicklung geeigneter Konzepte, z. B. die Prüfung des so genannten Ökomodells, gefordert.

Der Vertrag zwischen der FHH und dem Landesbund für Gartenfreunde über die Kündigung von Kleingartenflächen und die Bereitstellung von Ersatzland wurde im März 2002 um fünf Jahre verlängert. Die Bürgerschaft wurde dabei nicht beteiligt. Zur Begründung hieß es, dass eine Leistungsausweitung gegenüber dem Bürgerschaftsbeschluss von 1985 nicht vorliegen würde.

Der Rechnungshof hatte bezüglich einer flächen- und kostengünstigeren Erfüllung der Ersatzlandverpflichtungen Empfehlungen gegeben, denen die Finanzbehörde und die Behörde für Umwelt und Gesundheit weitgehend gefolgt seien.

Daher fragen wir den Senat:

1. Wie viel Hektar Kleingartenflächen gibt es derzeit in Hamburg?

a) Wie viel davon sind an den Landesbund der Gartenfreunde verpachtet?

Der gesamthamburgische Kleingartenbestand nimmt eine Fläche von 1925 ha ein. An den Landesbund der Gartenfreunde in Hamburg e.V. (im Folgenden: Landesbund) sind davon per Hauptpachtvertrag zurzeit 1353 ha stadteigene Kleingartenflächen verpachtet.

2. In welchen B-Plänen sind diese Flächen wie ausgewiesen?

Die vorhandenen Kleingartenanlagen sind sehr kleinteilig und in sehr unterschiedlicher Weise planungsrechtlich ausgewiesen. Oft gelten für die Fläche einer Anlage verschiedene planungsrechtliche Ausweisungen. Ein Teil der Kleingartenflächen ist in Bebauungsplänen als Dauerkleingärten planungsrechtlich gesichert.

Darüber hinaus gibt es viele Kleingartenanlagen, die im Bereich von Baustufenplänen liegen und häufig als Außengebiet, seltener als Dauerkleingärten dargestellt sind. Aufgrund von einschlägigen Gerichtsurteilen ist davon auszugehen, dass in Baustufenplänen als Außengebiet ausgewiesene Kleingartenflächen keine planungsrechtliche Sicherung besitzen.

Die verschiedenen planungsrechtlichen Ausweisungen sind in umfangreichem Kartenmaterial erfasst.

Eine detaillierte Auflistung der planungsrechtlichen Ausweisungen aller Hamburger Kleingartenanlagen kann in der für die Beantwortung der Großen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Aufwand nicht geleistet werden. Bei der zuständigen Behörde kann Einsicht in die entsprechenden kartographischen Unterlagen genommen werden.

3. Wie viele Kleingartenvereine gibt es in Hamburg?

a) Wie viel davon sind dem Landesbund angeschlossen?

b) Sonstige?

An den Landesbund sind 308 Kleingartenvereine angeschlossen. Die Anzahl aller Kleingartenvereine in Hamburg ist nicht bekannt. Eine Datenabfrage hat ergeben, dass im Vereinsregister des Amtsgerichts Hamburg 177 Vereine eingetragen sind, die in ihrem Namen die Bezeichnung „Garten" führen.

Ob es sich bei diesen Vereinen ausschließlich um Kleingartenvereine handelt oder ob es weitere eingetragene Kleingartenvereine gibt, die diese Bezeichnung nicht im Vereinsnamen führen, kann mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht ermittelt werden. Dies würde die manuelle Auswertung von rund 10 000 Registerakten erfordern. Demzufolge ist auch die Anzahl der nicht dem Landesbund angeschlossenen Vereine nicht bekannt.

4. Wie viele Pächter gibt es in Hamburg?

Zurzeit gibt es 33644 Pächter, die dem Landesbund angehören. Die genaue Anzahl aller Kleingartenpächter in Hamburg ist nicht bekannt; unter Berücksichtigung der Tatsache, dass teilweise Ehepaare oder Lebensgemeinschaften Pächter einer gemeinsamen Kleingartenparzelle sind, ist davon auszugehen, dass sie über dem Bestand an Kleingartenparzellen in Hamburg liegt (Stand 1. Januar 2003: 35736 Parzellen).

5. Wie viele Parzellen befinden sich an welchen Standorten?

Anzahl der Kleingartenparzellen und Standorte (Bezirke) ergeben sich aus der nachstehenden Tabelle.

Die Belegenheiten von Kleingartenanlagen/Parzellen sind in umfangreichem, manuell auszuwertendem Kartenmaterial erfasst. Eine differenziertere Darstellung der Parzellenstandorte ist daher in der für die Beantwortung der Großen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Aufwand nicht leistbar. Bei der zuständigen Behörde kann Einsicht in die Unterlagen genommen werden. Wie viele Parzellen/Kleingartenflächen liegen auf privatem Pachtland?

Auf privatem Pachtland befinden sich 3234 Kleingartenparzellen.

8. Gibt es Kleingartenflächen, die laut Planrecht nicht ausdrücklich als Kleingärten ausgewiesen sind? Wenn ja, welche?

Siehe Antwort zu 2.

9. Welches sind die inhaltlichen Schwerpunkte des neuen Vertrages zwischen der FHH und dem Landesbund für Gartenfreunde und welche Änderungen gegenüber dem vorherigen Vertrag wurden vorgenommen?

Der Vertrag zur Regelung von Kleingartenangelegenheiten vom 19. März 2002 (im Folgenden: „Anschlussregelung zum 10000er Vertrag") enthält folgende inhaltliche Schwerpunkte:

­ Verpflichtung des Landesbundes zur Herausgabe ordnungsgemäß gekündigter stadteigener Kleingartenparzellen, ohne dass von der Stadt zeitgleich geeignete Ersatzflächen zur Verfügung gestellt werden müssen.

­ Verpflichtung der Stadt, für ersatzlandpflichtige, geräumte Kleingartenparzellen in gleicher Anzahl Ersatzparzellen in Dauerkleingartenanlagen herzurichten und dem Landesbund zur Weiterverpachtung zu überlassen.

­ Recht der Stadt, hergerichtete Ersatzkleingärten schon vor der Inanspruchnahme einer gekündigten Kleingartenfläche oder auch erst nach der Räumung der gekündigten Fläche zu liefern.

­ Reduzierung der Nutzfläche der Kleingartenersatzparzellen auf im Mittel 300 m2.

Gegenüber der vorherigen Regelung wurde die neue Regelung um eine Nachverhandlungsklausel ergänzt, die für den Fall eingefügt wurde, dass die in Bearbeitung befindliche „Fachplanung Kleingärten" Auswirkungen auf diesen Vertrag hat. Zudem ist vereinbart worden, dass angebotene Ersatzkleingartenparzellen, deren Übernahme der Landesbund ablehnt, künftig ganz auf das Ersatzparzellenlieferungssoll der Stadt angerechnet werden. Übernimmt der Landesbund Flächen, die er nicht sofort für kleingärtnerische Zwecke einsetzt, wird auf die sofortige Herrichtung dieser Flächen verzichtet.

10. Der Rechnungshof hat der BUG empfohlen zu untersuchen, wie die Freimachung von Kleingärten für eine bauliche Nutzung erleichtert werden könnte. Die Ergebnisse hierzu sollten bis Ende März 2003 vorliegen.

a) Liegen bereits Ergebnisse vor?

b) Wenn ja, mit welchem Inhalt? Wenn nein, wann werden die Ergebnisse vorliegen?

c) An welchen Standorten wird geprüft?

Entfällt. Eine Empfehlung des Rechnungshofes, die erleichterte Freimachung von Kleingärten für bauliche Nutzungen zu untersuchen, liegt nicht vor.

10. d) Welche Kleingartenflächen will der Senat wofür künftig in Anspruch nehmen?

Im Rahmen des Senatsprogramms „Wachsende Stadt" werden Flächen, die zurzeit als Kleingärten genutzt werden, künftig zu Wohnbau- und Gewerbeflächen entwickelt. Überwiegend sind nur Teilflächen der Kleingärten betroffen.

Für die künftige Entwicklung von Wohnbauflächen sind folgende Kleingartenflächen vorgesehen:

­ Hamburg-Nord, Dieselstraße

­ Bergedorf, Südlich Rothenhauschaussee

­ Hamburg-Mitte, Diagonalstraße/Wendenstraße

­ Harburg, Niedergeorgswerder Deich/Südlich Buschweide

Für die künftige Entwicklung zu Gewerbeflächen sind folgende Kleingartenflächen vorgesehen:

­ Hamburg-Nord, Südliches Flughafenumfeld

­ Bergedorf, Curslacker Neuer Deich, östlich

­ Bergedorf, östlich Mittlerer Landweg, südlich Bahn

­ Eimsbüttel, Langenhorst

­ Harburg, Schlachthofstraße

Darüber hinaus sind in laufenden Bebauungsplanverfahren weitere Kleingartenanlagen/-parzellen zugunsten anderer planungsrechtlicher Ausweisungen betroffen:

­ Eimsbüttel, Bebauungsplan Stellingen 51/Lokstedt 51 (Kleingartenvereine [KGV] 331, 340, 329, 339, 337)

­ Hamburg-Nord, Bebauungsplan Groß Borstel 25 (KGV 424, 150)

­ Hamburg-Nord, Bebauungsplan Barmbek-Nord 13 (KGV 404)

­ Hamburg-Nord, Bebauungsplan Ohlsdorf 12 (KGV 411)

­ Harburg, Bebauungsplan Harburg 66 (KGV 725, 731)

­ Harburg, Bebauungsplan Wilhelmsburg 81 (KGV 723) 10. e) Sind bereits Ersatzflächen vorgesehen?

Als kurz- bis mittelfristig realisierbare Kleingartenersatzflächen in den Jahren 2003 bis 2007 sind vorgesehen: Stand: März 2003.

11. Der Rechnungshof hatte beanstandet, dass die BUG für die Herrichtung der Kleingärten Ausgaben ohne Konkretisierung des voraussichtlichen Bedarfs veranschlagt hatte und sie die bewilligten Mittel nicht annähernd verbrauchen konnte. Nun hat der Rechnungshof dargelegt, dass die Veranschlagung der Herrichtungskosten für Kleingartenparzellen jetzt „ordnungsgemäß" erfolgt.

a) Wie hoch ist der Bedarf an herzurichtenden Ersatzflächen für das Haushaltsjahr 2003?

b) Wie viele Flächen/Parzellen für 2003 werden tatsächlich hergestellt und übergeben?

Der Mittelbedarf für die in 2003 noch herzurichtenden ca. 155 Parzellen wird mit rund 1,3 Millionen Euro veranschlagt. Hierin sind die Grunderwerbskosten nicht enthalten. Die tatsächliche Anzahl der bis Ende 2003 hergerichteten Parzellen kann noch nicht angegeben werden, da unvorhersehbare Verzögerungen erfahrungsgemäß nicht auszuschließen sind.