Krankenversorgung

Erwartung, dass eine Reihe von dezentral organisierten Einrichtungen und Angeboten besser zentral zu organisieren sei.

Daher unterstützt der Wissenschaftsrat die Planungen des Fachbereichs, alle strahlentherapeutischen Kapazitäten in einer zentralen Strahlenklinik zusammenzufassen, ein unabhängiges Zentrallabor für Routineaufgaben einzurichten und den gemeinsamen Bereich (Transport, Bettenaufbereitung und Patientenaufnahme) zentral anzubinden.

Zur fachlichen Orientierung in der Verbesserung der wissenschaftlichen Zusammenarbeit und zum Ausgleich für Bereiche, die in Lehre und Forschung im UKE nicht vertreten sind, schlägt der Wissenschaftsrat eine engere Kooperation mit den leistungsstarken hamburgischen außeruniversitären Forschungseinrichtungen Bernhard-Nocht-Institut (BNI) und dem Heinrich-Pette-Institut (HPI) sowie dem Institut für Hormon- und Fortpflanzungsforschung (IHF) vor. Zur Beteiligung in Lehre und Weiterbildung im Fach Pulmologie, das im UKE nicht vertreten ist, wird eine verstärkte Kooperation mit dem Krankenhaus Großhansdorf vorgeschlagen.

Der Wissenschaftsrat bedauert, dass das UKE derzeit „keinesfalls als ein einheitlicher Gesamtorganismus", sondern als Summe zahlreicher Einzel- und Gruppeninteressen zu verstehen sei. Hieran schließen sich Vorschläge zu einer veränderten Organisations- und Leitungsstruktur an. So empfiehlt der Wissenschaftsrat die Trennung der Ämter „Dekan" und „Ärztlicher Direktor". Er hält die Rechte der Klinik- und Institutsräte für zu weitreichend und nicht mehr zeitgemäß. Zumindest sollte eine Beschränkung der Mitsprachetatbestände und allgemein eine Begrenzung beratender Gremien erfolgen. Eine Ursache für die Dominanz von Einzelinteressen sieht der Wissenschaftsrat im allgemeinen Liquidationsrecht habilitierter Oberärztinnen und Oberärzte, das ungewöhnlich sei, und empfiehlt dem Land eine deutliche Begrenzung der Liquidationsmöglichkeiten der mittleren Führungsebene.

Der Wissenschaftsrat hält eine weitgehende Transparenz der Finanzströme zwischen Forschung und Lehre einerseits und Krankenversorgung andererseits für notwendig, um überhaupt erst die Voraussetzungen für eine an Leistungskriterien orientierte Zuweisung der Ressourcen für Lehre und Forschung im Verantwortungsbereich des Fachbereichs zu schaffen.

Der Wissenschaftsrat fordert eine klare Definition der Führungs- und Verantwortungsstruktur in der Leitung der einzelnen Kliniken und Institute sowie des gesamten UKE. Er betont die Notwendigkeit klarer Abstimmungs- und Konfliktlösungsverfahren zwischen Klinikumsvorstand und Fachbereich. Aus Sicht des Wissenschaftsrates hat die klare Abgrenzung der Trägerverantwortung von der Betriebsverantwortung, die Zurücknahme staatlichen Einflusses auf Detailentscheidungen, die eindeutige Zuordnung der Kompetenzen der Leitungsorgane des Klinikums und des Fachbereichs und die Ordnung ihrer Zusammenarbeit, die Präzisierung der Leitungsstruktur der Kliniken und Institute sowie die Transparenz der Finanzierungsmodalitäten Vorrang. Entscheidend seien daher die Entwicklung gemeinsamer wissenschaftlicher und wirtschaftlicher Zielvorstellungen für das UKE mit Konsensprinzip. Eine noch weitergehende Verselbständigung des UKE hängt nach Auffassung des Wissenschaftsrates vom Gelingen der angestrebten Neuordnung ab.

A.2.1 Stellungnahme

Zur Forderung des Wissenschaftsrates nach Straffung und fachlicher Ausgewogenheit finden derzeit im UKE intensive Überlegungen und Diskussionen statt, die eine Unterteilung bzw. Untergliederung der wissenschaftlichen Einrichtungen in Zentren zum Gegenstand haben. Dies wird in den Planungen für ein Zentrum Chirurgie, ein Zentrum Medizinische Universitätsklinik und ein Zentrum für Psychosomatische Medizin deutlich.

Vorstellbar sind aus Sicht des UKE Zentren (bezogen auf die Patientenversorgung), in denen die großen Abteilungen der Kliniken selbst zu Kliniken werden (stationäre Patientenversorgung). Darüber hinaus gäbe es Polikliniken für die ambulante Patientenversorgung und Institute für Serviceleistungen (ohne unmittelbare Patientenversorgung). Möglich ist auch ein Zentrumsmodell, insbesondere für die „Chirurgie" und „Innere Medizin", in dem die großen Abteilungen zu Kliniken und kleinere Abteilungen in eine dieser Kliniken integriert werden. Unabhängig davon, für welches Modell sich der Fachbereich Medizin entscheidet, werden die Zentren über eine übergeordnete Leitungs- und Verwaltungsstruktur in Form einer Zentrumsleitung bzw. -vorstand mit einer Geschäftsordnung verfügen müssen, in der beispielsweise die Labornutzung geregelt wird.

Neben den genannten Zentren für Chirurgie und Innere Medizin und anderen ist im Bereich der Kliniken auch ein „Operatives Zentrum" denkbar, in dem die HNO-Klinik, die Orthopädische Klinik und die Abteilung für Zahn-, MundKiefer- und Gesichtschirurgie zusammengefaßt werden. Die Institute, die zur Lehreinheit „Vorklinische Medizin" gehören, könnten ebenfalls in ein gemeinsames Zentrum eingebunden werden. Für die klinisch-theoretischen Institute müßten ggf. mehrere Zentren geschaffen werden (u. a. Zentrum für Labormedizin mit dem Institut für Medizinische Mikrobiologie und Immunologie, der Abteilung für Klinische Medizin und der Abteilung für Transfusionsmedizin). Der Meinungsbildungsprozeß zur Zentrumsbildung ist noch nicht abgeschlossen, gleichwohl halten die Mitglieder des Fachbereichsrats des UKE die Zusammenfassung der wissenschaftlichen Einrichtungen generell für sinnvoll.

Die Forderung des Wissenschaftsrates, die Anästhesiologie als eigenständige Einheit zu führen, ist in direktem Zusammenhang mit der Diskussion der Bildung von Zentren ­ hier: Zentrum für Chirurgie ­ zu sehen. Dennoch haben sich die Mitglieder des Fachbereichsrats darauf verständigt, die Verselbständigung der Abteilung für Anästhesiologie von dieser Frage zu entkoppeln und die Diskussion fortzuführen. Die Detailfrage der Zuordnung der Intensivbetten müsse abschließend geklärt werden.

Das UKE hat dem Hinweis des Wissenschaftsrats, eine strukturelle Schwäche des UKE liege in der allzu starken Untergliederung in Abteilungen, inzwischen Rechnung getragen.

So wurden u. a. die Abteilung für ophtalmologische Elektrophysiologie der Augenklinik, die Abteilung für Cytogenetik des Instituts für Humangenetik, die Abteilung für Blutgerinnungsstörungen der Chirurgischen Klinik, die Allergieabteilung der Hautklinik und die Laborabteilung der Psychiatrischen Klinik aufgelöst. Das UKE beabsichtigt, im Rahmen seiner organisatorischen und rechtlichen Möglichkeiten die Straffung und damit Optimierung der Abteilungsstruktur fortzusetzen.

Die Zusammenführung des Ordinariats für Allgemeine Hygiene mit der „Abteilung" für Krankenhaushygiene des Instituts für Medizinische Mikrobiologie und Immunologie wird erst nach Freiwerden der entsprechenden Professuren realisiert werden können. Die Etablierung einer eigenständigen „Klinischen Pharmakologie" durch den Fachbereich Medizin ist beabsichtigt. Ein Konzept hierfür liegt vor. Die Planungen für ein Zentrum für Immunologie sind im Grundsatz abge Drucksache 16/653 schlossen. Das Konzept sieht die Zusammenlegung der Abteilung für Pädiatrische Immunologie der Universitäts-Kinderklinik und der Abteilung für Immunologie und Allergologie der Medizinischen Universitätsklinik vor. Der Ausschreibungstext für die Leitungsposition des Institutes liegt vor.

Die geforderte einheitliche Struktur der radiologischen Bereiche unter der Leitung der Radiologischen Universitätsklinik und Strahleninstitut ist vom Fachbereich Medizin bereits weitgehend realisiert und bis auf wenige Bereiche (Orthopädie, Urologie und Kinderklinik), die einer gezielten Prüfung bedürfen, umgesetzt. Die Abteilung für Gynäkologische Radiologie der Universitäts-Frauenklinik und -Poliklinik wurde aufgelöst. Die strahlentherapeutischen Aufgaben dieser Abteilung werden der Abteilung für Strahlentherapie und Radioonkologie (früher: Abteilung für Strahlentherapie) der Radiologischen Universitätsklinik und Strahleninstitut zugeordnet. Die Aufgabe der bildgebenden Mamma-Diagnostik verbleibt in der Universitäts-Frauenklinik und -Poliklinik und wird künftig von der Kernklinik wahrgenommen. Die nuklearmedizinischen Aufgaben der bisherigen Abteilung für Gynäkologische Radiologie werden der Abteilung für Nuklearmedizin der Radiologischen Universitätklinik und Strahleninstitut zugeordnet.

Zum Thema „Reorganisation der Labormedizin" ist die laufende Organisationsuntersuchung noch nicht abgeschlossen, soweit die Laborleistungen im Bereich der Krankenversorgung betroffen sind. Diese Überprüfung hat bereits insbesondere bezogen auf die Einkaufskonditionen durch Veränderung des Vergabeverfahrens erhebliche Einsparungen erbracht.

Eine mögliche Zentralisierung von Routinediagnostik wird ebenfalls geprüft. Die Frage der Überprüfung von Laborleistungen in der Forschung wird fachbereichsintern noch gesondert geregelt werden müssen, wobei zunächst Verfahrensfragen im Vordergrund stehen.

Bezüglich der „engeren Kooperation mit dem Krankenhaus Großhansdorf" sind die Gespräche zum Abschluß der Kooperationsvereinbarung wieder aufgenommen worden.

Der Forderung des Wissenschaftsrates nach verstärkter wissenschaftlicher Zusammenarbeit des Fachbereichs Medizin mit dem Bernhard-Nocht-Institut (BNI) und dem HeinrichPette-Institut (HPI) trägt der Fachbereich Medizin Rechnung.

Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler beider Institute arbeiten mit dem UKE im Sonderforschungsbereich „Molekulare Mechanismen genetisch bedingter Erkrankungen" (SFB 1615) zusammen. Das UKE ist mit dem HPI in den von der DFG geförderten Forschungsgruppen „Molekulare Pathomechanismen der Alzheimer-Demenz" und „Hypertriglyzeridämien und Arteriosklerose/Stoffwechsel triglyzeridreicher Lipoproteine" verbunden.

Der Fachbereich Medizin ist weiterhin an einer engen Zusammenarbeit mit dem Institut für Hormon- und Fortpflanzungsforschung (IHF) interessiert und nutzt die bestehenden Kontakte insbesondere auf den Gebieten der Reproduktionsmedizin, Andrologie und Geriatrie.

Darüber hinaus wird der Senat sich zukünftig um verstärkte Kooperationen mit anderen Hamburger Krankenhäusern der Zentral- und Schwerpunktversorgung sowie mit den norddeutschen Universitätskliniken ­ sowohl in den Bereichen Krankenversorgung und Lehre als auch in geeigneten Forschungsfeldern ­ bemühen.

Der Senat hält es nicht für sinnvoll, zum jetzigen Zeitpunkt zu den Vorschlägen zur Führungs- und Verantwortungsstruktur Stellung zu nehmen. Diese Fragen sind Gegenstand der Überlegungen zu einer rechtlichen Verselbständigung des UKE sowie Diskussionsgegenstand der weiteren Ausgestaltung von Strukturen und Institutionen im akademischen Bereich der Universität, die nicht isoliert für das UKE entschieden werden können.

Unabhängig von der künftigen rechtlichen Konstruktion sind die Forderungen des Wissenschaftsrates zur größeren Transparenz der Finanzströme zwischen Forschung und Lehre einerseits und Krankenversorgung andererseits zu erfüllen. Diese Forderung nach größerer Transparenz als Voraussetzung besserer Steuerungsfähigkeit korrespondiert mit den Vorstellungen der Hamburger Bürgerschaft, über den Stand der Entwicklung einer leistungsfähigen Kosten- und Leistungsrechnung als Basis von Steuerungsentscheidungen zeitnah unterrichtet zu werden.

Die Thematik der „Präzisierung der Leitungsstruktur der Kliniken und Institute" und dem möglichen „Verzicht auf Klinik- und Institutsräte" wird im Rahmen der Bildung von Zentren und deren Leitungsstruktur bearbeitet werden.

Die Empfehlung des Wissenschaftsrats, das Privatliquidationsrecht habilitierter Oberärztinnen und Oberärzte einzuschränken, weil er es als Ursache der Dominanz von Einzelinteressen ansieht, wird entsprechend der Koalitionsvereinbarung im Gesamtzusammenhang der für die Nebentätigkeit geltenden Regelungen überprüft.

A.3 Empfehlungen des Wissenschaftsrats zur Lehre

Der Wissenschaftsrat anerkennt die großen Anstrengungen Hamburgs, eine über dem Bundesdurchschnitt liegende Ausbildungskapazität bereit zu stellen. Er hält die vom Senat angestrebte Reduktion der Zulassungszahlen für grundsätzlich vertretbar. Allerdings müsse damit eine Reduzierung des Personals insbesondere der vorklinischen Institute und eine ausgewogene Bilanz der Lehrdeputate in den einzelnen Instituten verbunden sein.

Hinsichtlich der Einrichtung von Aufbaustudiengängen, die grundsätzlich für sinnvoll gehalten werden, äußert der Wissenschaftsrat Skepsis gegenüber dem Studiengang Umweltmedizin wegen des bislang fehlenden Konzepts und der bisherigen hamburgischen Schwerpunktsetzung im Bereich Biomedizin. Erhebliche Bedenken bestehen gegen den Aufbaustudiengang Public Health, für den im Fachbereich Medizin derzeit wenig Anknüpfungspunkte gegeben seien.

Die in den vergangenen Jahren intensivierten Bemühungen zur Verbesserung der Lehre im UKE finden die Anerkennung des Wissenschaftsrates. Ein ungelöstes Problem sieht er in der dauerhaften Qualitätssicherung des Studiengangs Humanmedizin. Das im Bundesvergleich unterdurchschnittliche Abschneiden der Hamburger Studierenden in den bundeseinheitlichen schriftlichen Prüfungen, die ungleiche Lehrbelastung in Instituten der Vorklinik und die unzureichende Lehrerfüllung nimmt der Wissenschaftsrat als Hinweis für notwendige Verbesserungen. Dazu gehöre z. B. der Bedarf an weiteren zusätzlichen Räumlichkeiten für den Kleingruppenunterricht.

Weniger die Einrichtung zusätzlicher Gremien als eine Stärkung der Kompetenz und Ausstattung des Studiendekan und eine Einbeziehung der Studierenden seien qualitätssteigernde Maßnahmen. Probleme bei der Heranziehung geeigneter Patientinnen und Patienten in ausreichender Zahl sollten durch die größere Beteiligung von Lehrkrankenhäusern zumindest bei den klinischen Wahlveranstaltungen gelöst werden.

A.3.1 Stellungnahme

Das Votum des Wissenschaftsrats bestätigt die Zielsetzung des Senates, die Ausbildungskapazität im Fachbereich Medizin zu reduzieren (vgl. Ausführungen unter Teil B, Tz. B.4). Bezogen auf die beiden (Aufbau-)Studiengänge „Umweltmedizin" und „Public Health" sieht der Fachbereichsrat die Priorität bei der Umweltmedizin, da sich eine Vielzahl von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern des Fachbereichs Medizin mit entsprechenden Fragestellungen befaßt. Zudem gibt es einen konkreten Auftrag, hierfür eine Konzeption einschließlich eines Studienplanes zu entwickeln. Die Fachrichtung „Public Health" ist eingebettet in einen Norddeutschen Forschungsverbund, der durch das BMBF gefördert wird. Welche Folgerungen der Senat vor diesem Hintergrund aus den Empfehlungen des Wissenschaftsrats für die beiden Studiengänge ziehen wird, wird noch geprüft.

A.4 Empfehlungen des Wissenschaftsrats zur Forschung

Das Bestreben, die Situation der Forschung im UKE zu verbessern, wird ausdrücklich anerkannt. In einer Gesamtbewertung der wissenschaftlichen Aktivitäten, der Einwerbung von Drittmitteln und der Förderung von Sonderforschungsbereichen kommt der Wissenschaftsrat zu dem Urteil, dass die Forschungsleistungen des Fachbereichs Medizin akzeptabel seien, aber wissenschaftliche Spitzenleistungen nur von wenigen Einrichtungen erbracht würden. Verbesserungen dieser Situation erwartet der Wissenschaftsrat durch ein System der leistungsgebundenen Zuweisung fachbereichseigener Ressourcen, insbesondere durch die befristete Zuweisung von Personalstellen, Sachmitteln und Laborplätzen. Die Einrichtung von Rotationsstellen für wissenschaftliche Assistentinnen und Assistenten, die Freistellung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zugunsten von Forschungstätigkeit und die Bildung fachbereichsinterner Klinischer Forschungsgruppen sollen gleichfalls zur Verbesserung der Forschungsergebnisse des UKE beitragen. Ergänzend sollte der Anteil an Hausberufungen bei C 4-Stellen drastisch reduziert werden und eine höhere Fluktuation bei der Besetzung von C 3-Stellen erreicht werden.

Auch zur Steuerung dieser Prozesse ist eine höhere Transparenz der Finanzströme unabdingbar. Ein weiteres Instrument zur leistungsgebundenen Vergabe fachbereichsinterner Ressourcen ist die Übersicht über Drittmitteleinwerbungen durch eine zentrale einheitliche Drittmittelverwaltung und -buchung in der Fachbereichsspitze.

Voraussetzung für eine positive Entwicklung der Spitzenforschung sei, dass alle Berufungszusagen hinsichtlich der Personalausstattung und der Räumlichkeiten für Forschung nur noch befristet erfolgen.

A.4.1 Stellungnahme

Die Empfehlung des Wissenschaftsrates, ein leistungsorientiertes (Anreiz-)System zu schaffen, mit dessen Hilfe befristet Personalstellen zugewiesen und Laborplätze vergeben werden können, wird begrüßt.

Der Fachbereichsrat Medizin hat hierzu im Februar 1996 eine „Scoring-Kommission" eingesetzt, die den Auftrag hat, Kriterien für eine bezüglich der Forschung leistungsorientierte Etatzuteilung zu erarbeiten. Der Fachbereich Medizin steht allerdings vor der Schwierigkeit, dass die Zuweisung leistungsorientierter Personal- und Sachmittel in Abhängigkeit bzw. Konkurrenz zur vorhandenen Grundausstattung zu sehen ist. Da eine vollständige Transparenz der Finanzströme bzw. Finanzierungskreise noch nicht gegeben ist, gibt es hierzu gesonderten Klärungsbedarf.

Nach Meinung des Fachbereichsrats bedürfen die vom Wissenschaftsrat errechneten Relationen der Drittmitteleinnahmen dringend der Erläuterung bzw. Korrektur. Ein Erklärungsansatz für die vergleichsweise niedrigen Werte sei darin zu sehen, dass das UKE eine Vielzahl von Ärztinnen und Ärzten beschäftigt, die ausschließlich in der Krankenversorgung tätig sind, aber gleichwohl der Gruppe der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zugerechnet werden.

Der vom Wissenschaftsrat kritisierte „außerordentlich hohe Anteil an Hausberufungen, insbesondere auf C 4-Stellen"

­ es handelt sich um 16,7 % bzw. 5 Fälle ­ ist bei Betrachtung der Einzelfälle wenig dramatisch: in zwei Fällen handelt es sich um dem UKE zugeordnete Stellen mit besonderer Funktion (Abteilungsleiter im Bernhard-Nocht-Institut, Ordinariat für Arbeitsmedizin), in einem dritten Fall wurde nach erfolgloser Abarbeitung einer Vierer-Liste ein Privatdozent berufen (Zellbiochemie), an den auch Rufe auf eine C 4-Professur einer anderen Universität und eine vergleichbare Abteilungsleiterstelle einer Großforschungseinrichtung vorlagen. Der deutlich höhere Anteil an Hausberufungen bei C 3-Professuren (auf Lebenszeit bzw. auf Zeit) ist Folge vor allem der bereits geschilderten Ausbringung von Professuren mit der Funktion einer Oberärztin und eines Oberarztes am UKE anstelle von Oberassistentinnen und Oberassistenten. In anders verfahrenden Ländern werden allerdings die dort in der Funktion von Oberärztinnen und Oberärzten beschäftigten Oberassistentinnen und Oberassistenten oder Angestellten gleichfalls weit überwiegend nicht von außen geholt, nur werden sie dort in der Statistik nicht als „Hausberufungen" sichtbar.

A.5 Empfehlungen des Wissenschaftsrats zur Krankenversorgung Akuter Handlungsbedarf im Bereich der Krankenversorgung wird vom Wissenschaftsrat in folgenden Bereichen gesehen: Die Kapazität des UKE soll ­ auch im Vergleich mit den Kapazitäten anderer Hochschulklinika ­ auf 1350 voll- und teilstationäre universitäre Planbetten reduziert werden, insbesondere in der Frauen- und Kinderklinik, der Orthopädie, der HNO- und der Hautklinik. Sollte aus Gründen der regionalen Krankenversorgung eine höhere Bettenzahl für notwendig gehalten werden, müßten die dafür erforderlichen Investitionen auch aus diesem Bereich finanziert werden. Die Reduktion der Planbetten solle nicht gleichmäßig, sondern verbunden mit einer Straffung der Abteilungsstruktur und konsequenter Nutzung freiwerdender Räume erfolgen und sowohl den Schwerpunkten der klinischen Forschung als auch wirtschaftlichen Gesichtspunkten Rechnung tragen. Dies Programm könne mit der dringlichen Standardverbesserung in Mehrbettzimmern verknüpft werden. Der Wissenschaftsrat konstatiert gravierende hygienische Mängel, insbesondere im Operationsbereich der Neurochirurgischen und Orthopädischen Klinik, strukturelle Unzulänglichkeiten der Zuordnungen, die sich u. a. aufgrund der schlechten baulichen Substanz ergeben, eine fehlende übergreifende Datenverarbeitung und effiziente Infrastruktur.

Ein Konzept für die teilstationäre und ambulante Krankenversorgung, die insbesondere für die Augen-, HNO-, Haut-, ZMK-Klinik sowie die Urologie verstärkt werden solle, sei erforderlich. Eine gemeinsame Raumnutzung bei ambulantem Operieren und eine gemeinsame Nutzung der Infrastruktur für Chirurgische Endoskopie sei sinnvoll, hier soll der Ausbau getrennter Bereiche vermieden werden.