Die Model-Affäre: Welche Rolle spielt der Staatsrat?

Seit Ende des vergangenen Jahres läuft wegen des Verdachtes auf Verrat von Dienstgeheimnissen ein Ermittlungsverfahren gegen eine Bedienstete der Behörde für Inneres. Seit Frühjahr 2003 läuft im gleichen Zusammenhang ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes der Anstiftung zum Verrat von Dienstgeheimnissen gegen einen Angestellten der SPD Hamburg.

Hintergrund war die Veröffentlichung eines Papiers des damaligen persönlichen Referenten des Innensenators, jetzigen Pressesprechers der Innenbehörde, wonach eine Stellenausschreibung zum Schein durchgeführt werden solle, die zum Ziele gehabt haben soll, den ehemaligen Pressesprecher der Fraktion der PRO, Herrn Marc März, auf eine Stelle in der Präsidialabteilung der Innenbehörde zu bringen. Herr März ist mittlerweile persönlicher Referent des Innensenators; der Personalrat des Amtes A der Innenbehörde hat dieser Maßnahme nicht zugestimmt und lässt den Sachverhalt derzeit vor dem Verwaltungsgericht klären.

In diesem Zusammenhang hat die SPD Hamburg am 17. Februar 2003 Anzeige wegen aller in Betracht kommender Delikte gegen Unbekannt erstattet. Grund hierfür sind Hinweise, dass Details aus dem laufenden Ermittlungsverfahren und/oder den Ermittlungsakten aus dem Zuständigkeitsbereich der Innenbehörde hinaus an die Öffentlichkeit lanciert wurden.

In diesem Zusammenhang frage ich den Senat:

1. Hat der Staatsrat der Innenbehörde am 13. Dezember 2002 ein Gespräch mit einem oder mehreren Medienvertretern geführt?

Ja, mit einem Medienvertreter.

1. a) Wenn ja, ging es in diesem Gespräch oder diesen Gesprächen um Ermittlungen o.Ä. gegen einen Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin der Behörde für Inneres/der Präsidialabteilung/des Senatorenbüros, gegen den/die wegen des Verdachtes auf Verrat von Dienstgeheimnissen ermittelt wurde?

Ja, neben anderen Themen.

1. b) Wenn ja, wurde dem oder den Medienvertreter(n) der Name der/des Angehörigen der Behörde für Inneres genannt?

Der Name des Angehörigen der Behörde für Inneres war dem Medienvertreter bekannt.

1. c) Wenn ja, wurden dem oder den Medienvertreter(n) Details aus den Ermittlungen mitgeteilt?

Nein.

2. Ist es zutreffend, dass der Staatsrat der Behörde für Inneres in einer E-mail, die innerhalb der Behörde für Inneres verschickt wurde, Stellung zu den Beschuldigungen gegen die/den Mitarbeiter/in genommen hat?

a) Wenn ja, aus welchem Anlass wurde diese Mail verschickt?

b) Wenn ja, wann wurde diese Mail verschickt?

Am 13. Dezember 2002 hat der Staatsrat der Behörde für Inneres veranlasst, dass das als Anlage beigefügte Schreiben als E-Mail intern an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes ­ A ­ verteilt wurde.

Die Begründung lag darin, dass der Staatsrat der Behörde für Inneres aus der Mitarbeiterschaft und von einem Medienvertreter (siehe Antwort zu 1.) angesprochen worden war.

3. Am 5. Februar 2003 wurde in der SPD-Zentrale/Kurt-Schumacher-Haus der Arbeitsplatz des Pressesprechers der SPD Hamburg durchsucht. Hat der Staatsrat der Innenbehörde am 4. oder 5. Februar 2003 einen oder mehrere Medienvertreter über die staatsanwaltschaftliche Durchsuchung in den Räumen des Kurt-Schumacher-Hauses informiert?

Nein.

3. a) Wenn nicht, haben andere Mitarbeiter der Behörde für Inneres oder anderer Behörden solche Informationen gegeben?

Hierüber liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor.

3. b) Wenn nicht, wie erklärt sich der Senat die Tatsache, dass Medienvertreter über die Durchsuchung informiert waren, noch bevor sie beendet war?

Entfällt.

4. Am 14. Februar 2003 berichtete eine Hamburger Boulevard-Zeitung unter Berufung auf Angehörige des Dezernates Interne Ermittlungen (DIE) über Details des Verfahrens. Zu diesem Zeitpunkt hatten mindestens ein Beschuldigter und sein Rechtsanwalt keine Einsicht in die Ermittlungsakten erhalten.

a) Welche Schritte hat der Staatsrat der Behörde für Inneres als Vorgesetzter von DIE daraufhin unternommen?

b) Wie erklärt sich der Senat die Tatsache, dass in einer Hamburger Boulevard-Zeitung mit Berufung auf DIE Details aus den Ermittlungsakten veröffentlicht wurden?

c) Wie bewertet der Senat diese Tatsache?

d) Welche Maßnahmen hat der Senat ergriffen, um aufzuklären, wie dies geschehen konnte?

e) Welche Schritte hat die Staatsanwaltschaft Hamburg im Hinblick auf die Berichterstattung der Boulevard-Zeitung über Details des Verfahrens unternommen?

Zu Zeitungsberichten äußert sich der Senat grundsätzlich nicht.

5. Hat der Staatsrat der Innenbehörde am 13. Februar 2003 in der Behörde für Inneres ein Gespräch mit einem Medienvertreter geführt?

a) Wenn ja, handelte es sich um denselben Medienvertreter, der am 14. Februar 2003 in einer Hamburger Boulevard-Zeitung aus den Ermittlungsakten berichtete?

b) Wenn ja, haben an diesem Gespräch auch der jetzige Pressesprecher der Behörde für Inneres und/oder der jetzige persönliche Referent des Innensenators teilgenommen?

c) Wenn ja, gibt es in diesem Gespräch um laufende Ermittlungen gegen eine/n Bedienstete/n, der/dem Verrat von Dienstgeheimnissen vorgeworfen wird?

d) Wenn ja, ging es in diesem Gespräch um laufende Ermittlungen gegen einen Angestellten der SPD Hamburg, dem im gleichen Zusammenhang Anstiftung vorgeworfen wird?

e) Wenn ja, wie bewertet der Senat dieses Verhalten des Staatsrates?

6. Am 17. Februar 2003 hat die SPD wegen der fortlaufenden Veröffentlichungen von Details des Verfahrens bei der Staatsanwaltschaft Anzeige wegen aller in Betracht kommender Delikte gegen Unbekannt erstattet. Ist DIE in diesem Zusammenhang mit Ermittlungen betraut worden?

a) Wenn ja, ist der Staatsrat der Innenbehörde in diesem Zusammenhang von DIE zur Sache befragt worden?

b) Wenn ja, wann?

Nein.