Auflösung der OFD-Zentralbibliothek?

Wie bekannt geworden ist, soll im Zuge des Umbaus der Oberfinanzdirektion (OFD) Hamburg die Besitz- und Verkehrsteuerabteilung geschlossen werden. An ihrer Stelle sollen andere Abteilungen der Finanzbehörde in das Dienstgebäude am Rödingsmarkt einziehen. Gleichzeitig soll die bisher vom Bund und vom Land je zur Hälfte finanzierte Zentralbibliothek der Oberfinanzdirektion, eine allgemein zugängliche Präsenz- und Ausleihbibliothek, aufgelöst werden. Die 1921 gegründete OFD-Zentralbibliothek verfügt als zweitgrößte Steuerbibliothek in Hamburg über einen Gesamtbestand von ca. 90000 Bänden und 196 laufend gehaltenen Zeitschriftentiteln (siehe auch www.hamburg.de/StadtPol/Gerichte/FG/bibliothek.htm).

In diesem Zusammenhang frage ich den Senat:

1. Wodurch werden die mit den vorgesehenen Behördenumzügen verbundenen Kosten gerechtfertigt?

Eine wirkliche Integration der Besitz- und Verkehrsteuerabteilung der Oberfinanzdirektion (OFD) Hamburg in das Amt ­ 5 ­ der Finanzbehörde Hamburg ­ mit den damit verbundenen Synergieeffekten ­ setzt voraus, dass auch die Bediensteten an einem Ort zusammengeführt werden. Damit sind die Umzugskosten unvermeidlich.

2. Gibt es eine entsprechende Kosten-Nutzen-Analyse? Wenn ja, welche Fragestellung wurde genau untersucht und zu welchem abschließenden Ergebnis kommt die Analyse?

Nein, da die Zusammenführung im Zuge der Integration als zwingend erscheint (siehe Antwort zu 1.).

3. Wird eine neue, allgemein und insbesondere für Rechtsanwälte und Steuerberater zugängliche Zentralbibliothek für das Finanzwesen, Steuer- und Zollrecht, Haushaltsrecht, Dienstrecht, Handelsrecht, Bürgerliches Recht, Öffentliches Recht, Zivilrecht, Strafrecht, EURecht und verwandte Gebiete eingerichtet?

a) Wenn ja, wo? Inwieweit ist die neue Einrichtung mit der bisherigen OFD-Zentralbibliothek vergleichbar? Welche Kosten fallen, abgesehen von den Umzugskosten, am neuen Standort im Vergleich zum bisherigen Standort der Bibliothek in den Räumlichkeiten am Rödingsmarkt für die Stadt Hamburg an?

b) Wenn nein, was geschieht mit dem Bestand der OFD-Bibliothek und welcher Ersatz steht den bisherigen Nutzern zur Verfügung?

Nein.

Die vom Bund genutzte Literatur verbleibt im Dienstgebäude Rödingsmarkt.

Die Steuerfachliteratur wird zum Teil in eine Präsenzbibliothek in das Dienstgebäude Gänsemarkt verlegt. Der übrige Bestand wird in die bereits bestehende Bibliothek des Bildungszentrums der Steuerverwaltung integriert und ist dort für alle Bediensteten der Steuerverwaltung (Finanzämter, Auszubildende) zugänglich.

Die Frage, ob und inwieweit die Präsenzbibliothek am Gänsemarkt für verwaltungsfremde Besucher geöffnet werden wird, ist noch nicht abschließend geklärt.

Umfangreiche allgemein zugängliche Literatur zum Steuerrecht bieten auch zukünftig sowohl die Commerzbibliothek als auch die Universität im Seminar für Finanz- und Steuerrecht und das Institut für Ausländisches und Internationales Finanz- und Steuerwesen an. Auf Anfrage kann auch die Bibliothek des Finanzgerichts Hamburg genutzt werden.

4. Was geschieht mit dem bisher bei der OFD beschäftigten Bibliothekspersonal?

In der Bibliothek der OFD sind derzeit drei Kräfte beschäftigt, eine Bundesbedienstete und zwei Landesbedienstete. Erstere verbleibt dort. Eine Landesbedienstete geht im März 2004 in den Ruhestand.

Die Stelle wird nicht wieder besetzt. Die zweite Landeskraft wird für die erweiterte Bibliothek im Bildungszentrum und die Präsenzbibliothek am Gänsemarkt benötigt. Zudem wird sie weiterhin die zentrale Aufgabe der Literaturbeschaffung auch für die nachgeordneten Dienststellen wahrnehmen.

5. Welche Gründe sprechen gegen den Erhalt der OFD-Zentralbibliothek an ihrem jetzigen Standort am Rödingsmarkt?

Die Steuerfachliteratur muss in erster Linie den Bediensteten des durch die Integration erweiterten Amtes ­ 5 ­ der Finanzbehörde, also weitgehend den bisherigen Nutzern, für ihre tägliche Arbeit und damit im direkten Zugriff zur Verfügung stehen. Der Verbleib der Bibliothek an ihrem jetzigen Standort würde doppelte Literaturbeschaffung erforderlich machen. Auch könnte dann kein Personal eingespart werden. Hierdurch würden unnötige Kosten verursacht.