Börse

­ erhöhte Kriminalität im Umfeld sowie

­ erhebliche Belästigung und teilweise Bedrohung von Passanten und Anwohnern die Lebensqualität der Bewohner und Besucher St. Georgs sowie die Attraktivität und Akzeptanz des Hauptbahnhofs als Zentrum des öffentlichen Nah- und Fernverkehrs beeinträchtigt.

Seit Mai 1995 erfolgen die Gegenmaßnahmen der Polizei im Rahmen eines neu entwickelten „Handlungskonzeptes für die Polizei im Stadtteil St. Georg", das am 1. Juni 1995 der Öffentlichkeit vorgestellt wurde. Hauptbestandteil dieses Handlungskonzeptes, das vor dem Hintergrund der Notwendigkeit eines behördenübergreifenden Vorgehens in die Drucksache „Darstellung stadtteilentwicklungspolitischer Maßnahmen für St. Georg" (Drucksache 15/3622 vom 4. Juli 1995) integriert wurde, ist die konzentrierte Durchführung von gefahrenabwehrenden und strafverfolgenden Maßnahmen zur Verhinderung der Verfestigung einer offenen Drogenszene in St. Georg.

Im Rahmen dieses Auftrages wirkt die Polizei daruf hin,

­ den Stadtteil St. Georg für seine Bewohner und Besucher lebenswert zu erhalten,

­ die Akzeptanz des Hauptbahnhofes als Zentrum des Nah- und Fernverkehrs zu sichern sowie

­ auch in anderen Hamburger Stadtteilen der Verfestigung einer offenen Drogenszene entgegenzuwirken und Brennpunkte einzudämmen.

Das polizeiliche Handlungskonzept umfaßt insbesondere folgende Einzelmaßnahmen:

­ Massierter Einsatz von Polizeibeamten vor Ort mit täglich bis zu 110 zusätzlichen Polizeibeamten allein im Stadtteil St. Georg,

­ kombinierter Einsatz von uniformierten Präsenzkräften, zivilen Beamten des Polizeikommissariats St. Georg (PK 11) sowie einer Ermittlungsgruppe der Rauschgiftabteilung des Landeskriminalamts (LKA 6) zur repressiven Bekämpfung des Straßendeals in St. Georg (EG 957),

­ Festnahmen, Platzverweise und Ingewahrsamnahmen gegen Angehörige der Drogenszene, die zu deren Verfestigung beitragen, sowie

­ Aufenthaltsverbote gegen Intensivdealer (d. h. Personen, die ­ ohne selbst drogenabhängig zu sein ­ innerhalb von drei Monaten durch mindestens drei beweisbare Rauschgiftverkäufe auffällig geworden sind und bei denen prognostiziert werden kann, dass sie auch künftig mit Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz in Erscheinung treten werden).

An den Brennpunkten der Drogenszene geht die Polizei mit diesen Instrumenten besonders gegen gewerbsmäßige Dealer als wesentliche Adressaten strafverfolgender und gefahrenabwehrender Maßnahmen vor. Die Unterbindung und Verfolgung des illegalen Drogenhandels ist ein Schwerpunkt des polizeilichen Handlungskonzeptes. Der Konsument ist dabei nur insofern Ziel polizeilicher Maßnahmen, wie er durch sein Verhalten zur Verstärkung der offenen Drogenszene beiträgt oder Maßnahmen gegen ihn getroffen werden müssen, um einen Handel nachzuweisen.

Bestandteil des Handlungskonzeptes ist auch eine enge Zusammenarbeit mit der Ausländerbehörde, um bei ausländischen Dealern zu einer beschleunigten Abschiebung beizutragen (insgesamt wurden 310 ausländische Dealer bis zum 28. Februar 1998 in ihre Herkunftsländer abgeschoben).

Aufgrund des Erfordernisses einer übergreifenden Informations- und Kommunikationssteuerung auch innerhalb der Polizei sowie der Komplexität der Aufgaben wurde die Landespolizeidirektion im August 1995 mit der Koordination zwischen den am Handlungskonzept beteiligten Organisationseinheiten der Polizei beauftragt.

Dazu wurde eine Projektorganisation geschaffen, in der Lageerhebungen zur Drogenszene nicht nur für St. Georg sondern ­ auch wegen möglicher Wechselwirkungen bzw. Verdrängungseffekte von Maßnahmen ­ für das gesamte Hamburger Stadtgebiet vorgenommen werden und die verschiedenen Dienststellen eng zusammenwirken. Dadurch werden die direkte Kommunikation und Information der Beteiligten ­ auch der Einsatzkräfte zur Stärkung ihrer Handlungssicherheit ­ intensiviert, Nahtstellenprobleme reduziert und Motivationsverluste vermieden.

In wöchentlichem Rhythmus finden Koordinierungsbesprechungen statt, an denen auch der Bundesgrenzschutz teilnimmt. Darin werden neben der aktuellen Lage insbesondere Ziele, Inhalte und Methoden der Arbeit und ihre Durchführung erörtert. Durch Einladung kompetenter Vertreter aus anderen Behörden und Ämtern, so z. B. vom Amtsgericht Hamburg, der Behörde für Arbeit, Gesundheit und Soziales oder der Ausländerbehörde, werden Informationen ausgetauscht und Kontakte vertieft.

Mit den bisherigen polizeilichen Maßnahmen konnten die sichtbaren Belastungen aus der Drogenszene für die Bürger in St. Georg reduziert bzw. erträglich gehalten und die Akzeptanz des Hauptbahnhofs als Zentrum des Öffentlichen Fern- und Nahverkehrs erhalten werden.

Insbesondere ist es durch die gefahrenabwehrenden und strafverfolgenden Maßnahmen gelungen, größere Ansammlungen von Drogendealern und -konsumenten in der Öffentlichkeit einzudämmen und die Szene zu dekonzentrieren.

Eine beschränkte Nutzbarkeit des öffentlichen Raums, die noch im Frühjahr 1995 dadurch entstand, dass sowohl Dealer als auch Konsumenten bestimmte Straßen, Wege und Plätze für ihre Zwecke in Anspruch nahmen, und das damals drohende „Kippen" des Stadtteils konnte verhindert werden.

Die polizeilichen Maßnahmen, insbesondere die präventiv ausgerichteten Präsenzstreifen, sind nach wie vor geeignet, das Sicherheitsgefühl des Bürgers zu stärken und die Lebensqualität im Stadtteil diesbezüglich zu bewahren.

Die strafverfolgenden Maßnahmen des Landeskriminalamtes (LKA 6/EG 957) haben eine deutliche Verunsicherung der Szene hervorgerufen und eine ungenierte und offene Abwicklung des Drogenhandels in der Öffentlichkeit begrenzt.

Durch Auswertung der polizeilichen Einsatzmaßnahmen in den Jahren 1996 und 1997 wurde deutlich, dass bereits bei einem zeitweisen Aussetzen erhebliche negative Auswirkungen wie

­ ein rapider zahlenmäßiger Zuwachs von Dealern und Konsumenten,

­ ein deutlich ungenierterer Handel und Konsum von Betäubungsmitteln und

­ eine Ausweitung des Rauschgifthandels auf inzwischen als unbelastet bewertete Straßen und Plätze in St. Georg eintreten und auf eine Fortsetzung der Maßnahmen zum Zwecke der Stabilisierung der Situation des Stadtteils nicht verzichtet werden kann.

Durch diese polizeilichen Maßnahmen konnte die Ausweitung der offenen Drogenszene am Hauptbahnhof verhindert werden. Selbst zur Begrenzung von Drogenszenen sind neben polizeilichen Maßnahmen Hilfsangebote an die Süchtigen unverzichtbar.

Um die Rechts- und Handlungssicherheit der eingesetzten Polizeibeamten zu erhöhen, nahm der Gesetzgeber zum 27. Juni 1996 eine Novellierung des Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG) vor. Darin wird geregelt, dass auch bisherige Auffälligkeiten von Personen zur Prognose über ihr künftiges Verhalten (hier: künftiger Drogenhandel durch Wiederholungstäter) herangezogen werden dürfen. Weiterhin wurde der anordnenden Behörde bei ablehnenden Entscheidungen über die Fortdauer von Ingewahrsamnahmen das Beschwerdeverfahren ermöglicht (siehe auch Drucksache 15/5177 vom 26. März 1996 ­ Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft zur Änderung des SOG). Unverändert werden gleichartige Anträge der Polizei auf Anordnung der Fortdauer der Ingewahrsamnahme eines Drogendealers nach dem Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG) zur Unterbindung eines bevorstehenden erneuten Drogenhandels oder zur Durchsetzung eines Platzverweises durch Richter des Amtsgerichts Hamburg uneinheitlich behandelt.

Soweit über von der Polizei eingelegte Rechtsmittel gegen ablehnende amtsrichterliche Entscheidungen bereits entschieden wurde, bestätigte das Landgericht bzw. das Hanseatische Oberlandesgericht die Rechtsauffassung der Polizei und damit auch die Zulässigkeit der einzelnen Ingewahrsamnahme. Eine einheitliche Rechtsprechung auf der Ebene des Amtsgerichts ist noch nicht erreicht.

Aus polizeilicher Sicht ist durch die SOG-Novellierung und die bestätigend obergerichtlichen Entscheidungen die notwendige Handlungssicherheit der eingesetzten Beamtinnen und Beamten gestärkt worden. Zur Verhinderung der Verfestigung offener Drogenszenen ist die Polizei besonders auf Befugnisse zu gefahrenabwehrenden Maßnahmen und auf Handlungssicherheit angewiesen.

Begrenzt wird der Erfolg polizeilicher Maßnahmen am Hauptbahnhof im übrigen durch die fortschreitende Vermischung der Drogenszene mit einer Szene aus Obdachlosen und Alkoholikern mit zunehmend massiertem Auftreten und teilweise rücksichtslosem Verhalten. Ein Einschreiten von Mitarbeitern des Bezirksamts oder der Polizei ist in bestimmten Fällen ­ wie z. B. bei stationärem Lagern oder Versperren von U-Bahnzugängen ­ nach dem Hamburgischen Wegegesetz oder der Straßenverkehrsordnung möglich und wird anlaßbezogen, ­ z. B. bei Belästigungen ­ durchgeführt.

Der polizeiliche Personaleinsatz im Stadtteil St. Georg ist aufgrund der dort vorhandenen besonderen Problemstellungen sowie ihrer Bedeutung für die gesamte Stadt ständig überdurchschnittlich hoch und an der oberen Grenze des unter Berücksichtigung der gesamtpolizeilichen Aufgaben Vertretbaren orientiert. Die polizeilichen Maßnahmen werden ständig überprüft und an die aktuelle Situation angepaßt. Insbesondere vor dem Hintergrund der sich verändernden Problemlagen am Hauptbahnhof (mit wechselnden Anteilen von Alkoholikern, Obdachlosen, Drogenabhängigen und -händlern in einer gemischten Szene) und der bei unterschiedlichen öffentlichen Stellen liegenden Zuständigkeiten sind weitere Effizienzsteigerungen vorrangig durch eine Verbesserung der bereichsübergreifenden Koordination zu erwarten.

Auch vor diesem Hintergrund ist die Polizei im Stadtteil St. Georg bereits durch das Polizeikommissariat 11

(PK 11) in eine Mehrzahl von Gesprächsrunden, Foren und Arbeitsgruppen eingebunden. Dazu gehören z. B. der Arbeitskreis „Soziale Probleme am Hauptbahnhof" sowie die Sitzungen des Kerngebietsausschusses, des Unterausschusses St. Georg und der Interessengemeinschaft Steindamm im Bürgerverein. Diese Form der polizeilichen Beteiligung entspricht auch dem Konzept der Sicherheitspartnerschaften Bürger ­ Polizei, die ein wesentliches Element bürgernaher Polizeiarbeit sind und vor allem der Verbesserung der subjektiven und objektiven Sicherheit im Stadtteil dienen, indem die Zusammenarbeit im Bereich der kommunalen Prävention gefördert und die Kommunikation vor Ort auf allen Ebenen ausgebaut wird. Die Polizei wirkt daran im Rahmen ihrer Aufgaben und Kompetenzen als ein Verantwortungsträger mit.

Maßnahmen im Zusammenhang mit der Straßenprostitution

In St. Georg gibt es etwa 700 bis 900 Frauen und Männer, die sich prostituieren. Ein Teil von ihnen übt die Prostitution entgegen dem sich aus der Sperrgebietsverordnung ergebenden Verbot auf dem sogenannten Straßenstrich aus.

Das örtliche Polizeikommissariat 11 (PK 11) begrenzt seit Anfang 1996 mit einem neuen Maßnahmenkonzept die sich daraus ergebenden Belastungen für die Wohnbevölkerung in St. Georg. Zu diesem abgestuften Konzept gehören:

­ Aufklärung erstmalig auffälliger Prostituierter über die Rechtslage,

­ Systematische Personenüberprüfungen bei Verdacht auf Verstoß gegen § 120 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (Straßenprostitution im Sperrgebiet),

­ Platzverweise nach dem SOG bei beharrlichem Zuwiderhandeln und wiederholter Feststellung von Straßenprostitution,

­ Ingewahrsamnahmen nach dem SOG bei Nichtbefolgung von Platzverweisen,

­ Strafanzeigen gemäß § 184a Strafgesetzbuch bei beharrlichen Verstößen und

­ Verminderung des von Anwohnern als „Freierkreisel" wahrgenommenen erhöhten Straßenverkehrsaufkommens durch verkehrspolizeiliche Regelungen und Verkehrsüberwachungsmaßnahmen.

Seit Beginn des Maßnahmenkonzeptes wurde im Bereich des PK 11 gegen ca. 500 Straßenprostituierte polizeilich eingeschritten. Die Straßenprostitution konnte eingedämmt, nicht aber nachhaltig reduziert werden. Dies ist u. a. darauf zurückzuführen, dass es keine entsprechenden Vorgehensmöglichkeiten gegen die Kunden der Straßenprostitution gibt, und diese sich z. T. erfolgreich den Verkehrsüberwachungsmaßnahmen zur Beschränkung des örtlichen Kfz-Verkehrs auf Anlieger entziehen. Die polizeilichen Möglichkeiten werden aber auch durch Prioritätensetzung ­ z. B. wird die Drogenszene von Bewohnern als erheblich belastender wahrgenommen ­ begrenzt.

Inwieweit Sperrgebietsverordnungen überhaupt geeignet sind, um das Ausmaß von Belästigungen durch die Straßenprostitution erträglich zu halten und ihr Ausweichen in klassische Wohngebiete zu verhindern, soll unter Einbeziehung der Erfahrungen anderer deutscher Großstädte wie z. B. Berlin, Düsseldorf, Frankfurt oder München geprüft werden.

Unabhängig davon geht die Polizei gezielt gegen die Erscheinungsformen von Menschenhandel und Zuhälterei vor. Die polizeilichen Maßnahmen richten sich dabei nicht gegen die einzelnen Prostituierten, sondern gegen die im Hintergrund handelnden Zuhälter.

Beratungsangebote und Betreuung von jugendlichen drogenabhängigen Prostituierten übernehmen zudem die Einrichtungen „Cafe Sperrgebiet", „Ragazza Projekt" und „Basis Projekt e.V." (vgl. Ziffer 3.4).

Darüber hinaus wird im Rahmen planungsrechtlicher Möglichkeiten mit den in Aufstellung befindlichen Bebaungsplänen u. a. St. Georg 35, St. Georg 37 die weitere Ausbreitung von Sexshops in St. Georg entgegengesteuert.

Maßnahmen zur Verbesserung des Erscheinungsbildes des Umfeldes des Hauptbahnhofes

Zur kurzfristigen weiteren Verbesserung des Erscheinungsbildes des Umfeldes des Hauptbahnhofes sind außerdem im Herbst 1997 im Rahmen einer behördenübergreifenden Arbeitsgruppe in Zusammenarbeit mit der DB AG Maßnahmen erarbeitet worden, die seit Ende 1997 stufenweise umgesetzt werden.

Im einzelnen wurden folgende Maßnahmen eingeleitet:

­ Zur Verhinderung der mißbräuchlichen Nutzung öffentlicher und privater Flächen z. B. zum Drogen- und Tablettenhandel oder zur Kontaktanbahnung von Prostitution wurde Ende Dezember 1997 auf dem Hachmannplatz zwischen Fischerturm und Apotheke ein Zaun aufgestellt.

­ Zur Verhinderung des Urinierens in der Verkehrsanlage gegen Gebäude und Einrichtungen und der daraus resultierenden Geruchsbelästigung wurden am 13. Januar 1998 zwei Pissoirs aufgestellt. Die Errichtung der Pissoirs erfolgte durch eine Privatfirma. Für den Betrieb und die regelmäßige Reinigung sorgt die Betreuungsgesellschaft Hamburger Hauptbahnhof (BHH).

­ Zur Verbesserung der Ordnungs- und Sicherheitslage und der Sauberkeit der Gesamtverkehrsanlage sowie zur Vermittlung von Betroffenen in Betreuungseinrichtungen findet laufend eine Kooperation zwischen der Polizei vor Ort, dem Wegewart des Bezirksamtes und Sozialarbeitern statt.

­ Um der in der Vergangenheit immer wieder festgestellten Massierung von Drogenkonsumenten und -dealern, Obdachlosen und Alkoholikern im sogenannten Ringtunnel unter der Kirchenallee entgegenzuwirken, ist eine Schließung dieser Verkehrsanlage beabsichtigt.

Das soll mit möglichst geringem Aufwand geschehen.

Ein weiterer wichtiger Beitrag zur Verbesserung der Situation wird durch die DB AG geleistet, die im Frühjahr 1998 eine neue Sicherheitszentrale, eine sogenannte 3-S-Zentrale (Sicherheit, Sauberkeit und Service) im Hauptbahnhof eröffnet hat, die rund um die Uhr zunächst mit einer, ab Juni 1998 mit vier Personen besetzt sein wird.

Aufsuchende Sozialarbeit

Der Senat hat in den letzten Jahren wiederholt, zuletzt im Frühjahr 1997, Maßnahmen beschlossen und umgesetzt, die darauf zielten,

­ das Angebot an aufsuchender Sozialarbeit in den offenen Szenen zu verstärken ­ hierzu wurden zusätzliche Sozialarbeiterstellen geschaffen und mit dem bestehenden Drogen- und Suchtkrankenhilfesystem vernetzt;

­ komplementäre Betreuungs- und Behandlungsangebote sowohl stationärer Art (insbesondere Einrichtung zur therapievorbereitenden sozialen Orientierung, betreute Übernachtungsmöglichkeiten), als auch ambulanter Art (insbesondere Fortführung des sogenannten Hamburger Methadonvertrages) bedarfsorientiert weiter auszubauen;

­ die Vermittlung therapiewilliger Drogenabhängiger in geeignete Behandlungseinrichtungen durch eine sogenannte Therapieplatzbörse zu optimieren; und zugleich

­ die Abstimmungsprozesse und Koordinierung zwischen polizeilichen Maßnahmen und denen der Drogenhilfe zu verbessern.

Die Arbeit der aufsuchenden Sozialarbeiter (Projekt „Laufwerk" und „Streetwork des Park In") sowie ihre Einbindung in das bestehende Drogen- und Suchtkrankenhilfesystem gestaltet sich erfolgreich. Eine beachtliche Anzahl von Drogen- und Suchtkranken konnte in den zurückliegenden Monaten in stationäre oder ambulante Therapie- und/oder Betreuungsmaßnahmen vermittelt und zu einem Gutteil dauerhaft aus der Szene am Hauptbahnhof herausgelöst werden; allein durch das Projekt „Laufwerk" konnten in den ersten 6 Monaten seit Bestehen etwa 50 Drogenabhängige vermittelt werden, davon 30 in stationäre Einrichtungen; wie das Projekt berichtet, sind weniger als 10 % dieser Personen wieder in der Szene aufgefallen. Hierbei hat sich die konstruktive Zusammenarbeit zwischen den vor Ort tätigen Sozialarbeitern und dem Gros der Drogenhilfeeinrichtungen als sehr vorteilhaft erwiesen.

Auch die an die Szene der verelendeten Alkoholabhängigen gerichtete Arbeit der aufsuchenden Sozialarbeit der Einrichtung „Park In" (zu Beginn des Jahres 1997 wurde dieses Projekt um eine neue Stelle erweitert) zeigt sehr gute Ergebnisse. Pro Quartal werden von diesem Projekt im Durchschnitt etwa 24 Personen in Betreuungs- und Behandlungsmaßnahmen vermittelt. Bei beiden Projekten muß bedacht werden, dass die jeweilige Zielgruppe eine in der Regel nur sehr schwer zugängliche und überwiegend wenig motivierte ist, so dass es in jedem Einzelfall erheblicher Bemühungen bedarf, um zum Erfolg zu gelangen.