Sozialhilfe

Zusätzliche Leistungen zur Bekleidungspauschale für Sozialhilfeempfänger

Die Behörde für Soziales und Familie (BSF) hatte im Rahmen einer Überprüfung sämtlicher Leistungen im Sozialhilfebereich unter anderem festgestellt, dass die Kosten für die so genannte Bekleidungspauschale im Vergleich zu den Standards in anderen Großstädten überdurchschnittlich hoch sind. Zudem kam eine Auswertung des Statistischen Landesamtes zu dem Ergebnis, dass Familien mit niedrigem Einkommen durchschnittlich weniger Geld für Bekleidung ausgeben, als Sozialhilfebeziehenden aufgrund der Bekleidungspauschale zur Verfügung steht. Daher wurden nach dem Vorbild Bremens die bisher nach Alter und Geschlecht differenzierten Beträge dieser Pauschale vereinheitlicht und auf das dortige Niveau abgesenkt.

Der neue (einheitliche) Satz beträgt jährlich 277 Euro pro Person und wird wie bisher in zwei halbjährlichen Raten an die Hilfebeziehenden ausgezahlt; insgesamt wird dadurch mit einem Einsparvolumen in Höhe von rund 6 Millionen Euro gerechnet.

Dies vorausgeschickt, frage ich den Senat:

Wie hoch belaufen sich die Kosten, die durch Leistungen entstehen, welche über die Bekleidungspauschale für Sozialhilfeempfänger hinaus gewährt werden:

a) insgesamt für die Freie und Hansestadt Hamburg?

b) aufgeschlüsselt nach Bezirken?

Es wurden im Jahr 2002 folgende Mittel für laufende bzw.a.) ohne Bekleidungspauschale 30 353 000 Euro

Hiervon Sonderbedarfe Bekleidung (insbesondere Mehrkosten für Sondergrößen, Bekleidungsbedarfe aus Anlass einer Schwangerschaft, einer Geburt oder aufgrund von Familienfeiern bzw. wegen Arbeitsaufnahme) 1 506 010 Euro

Die Differenz zu den ausgezahlten Mitteln in Höhe von 629 525,80 Euro erklärt sich daraus, dass nicht alle Bewilligungen in 2002 auch in 2002 kassenwirksam werden, sowie daraus, dass Korrekturen zwischen Bewilligung und Auszahlung nicht zur statistischen Reduzierung der Bewilligungssumme führen.