Kulturring der Jugend

Dem „Hamburger Abendblatt" vom 7. Juni 2003 war zu entnehmen, dass die Behörde für Bildung und Sport (BBS) bis zur Sommerpause Möglichkeiten zur Kostenreduktion beim seit den 1940er Jahren bestehenden Kulturring der Jugend prüfen wolle. Der Kulturring hat neben dem Verkauf von vergünstigten Eintrittskarten zu Kulturereignissen aller Sparten die Aufgabe, diese Kulturbereiche ihrer Zielgruppe zu vermitteln und näher zu bringen. In entsprechenden Presseberichten wird darauf verwiesen, dass der Landesrechnungshof im Jahresbericht 2002 das Verhältnis von abgesetzten Karten zu den internen Kosten gerügt habe, zudem sei die Zahl der abgesetzten Karten im Lauf der Jahre deutlich zurückgegangen. Laut Pressesprecher der BBS solle ein Angebot der Art, wie es der Kulturring der Jugend darstellt, auch nach der aktuellen Überprüfung der Kostenstruktur ermöglicht werden. Zudem wird auf einen gegenüber den siebziger Jahren stark rückläufigen Absatz von Karten verwiesen, wegen fehlender Referenzinformationen lässt diese Aussage für sich genommen aber noch keine Bewertung zu.

Der Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg hat in seinem Jahresbericht 2002 (Textziffern 292 bis 299) aufgrund einer Prüfung im Jahr 2001 festgestellt, dass der Verkauf von Eintrittskarten durch den Kulturring der Jugend (Kulturring) seit der Spielzeit 1984/85 (knapp 168 000 verkaufte Karten) bis zum Jahr 2000 (rund 30 000 verkaufte Karten) ständig rückläufig gewesen ist. Im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung für das Jahr 2000 hat der Rechnungshof außerdem berechnet, dass im Durchschnitt jede verkaufte Karte rechnerisch mit rund 10 EUR Verwaltungskosten beim Kulturring belastet war.

Da die Verwaltungs- und Beratungskosten je verkaufter Karte auch im Jahr 2002 deutlich höher als die durchschnittliche Subvention je Karte sind und keine Möglichkeit besteht, dieses Verhältnis grundlegend zu ändern, ist dem Rechnungshof im Rahmen der Berichtspflicht gegenüber dem Unterausschuss „Prüfung der Haushaltsrechnung" des Haushaltsausschusses der Bürgerschaft mitgeteilt worden, dass die Umgliederung der Aufgaben des Kulturrings mit dem Ziel einer effizienteren Aufgabenerfüllung des Kulturrings betrieben werden soll (vgl. Drucksache 17/2100).

Derzeit wird von der zuständigen Behörde außerdem geprüft, ob und ggf. in welcher Form Teile der Aufgaben des Kulturrings auch künftig in veränderter Form weitergeführt werden könnten. Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt.

1. Seit wann läuft die genannte Überprüfung des Kulturringes der Jugend?

2. Welche konkreten Fragen sollen dabei geklärt werden?

Vgl. Vorbemerkung.

3. Sollen die Ergebnisse bereits in die Beratungen zum Haushalt 2004 einfließen?

4. Wann werden die Ergebnisse der Bürgerschaft zur Kenntnis gebracht?

Durch die in der Vorbemerkung beschriebenen Veränderungen beim Kulturring sollen Einsparungen aus aufgabenkritischen Maßnahmen teilweise konkretisiert werden, über die die Bürgerschaft bereits mit der Drucksache 17/1533 informiert wurde. Eine weitergehende Information der Bürgerschaft ist bisher nicht vorgesehen.

5. Welche Stelle nimmt die Überprüfung vor?

Die zuständige Behörde.

6. Trifft es zu, dass ein möglicher Ersatz des Kulturringes der Jugend durch eine neue Organisationsform als Konsequenz aus der genannten Überprüfung in Erwägung gezogen wird?

7. Trifft es ferner zu, dass in diesem Zusammenhang auch eine vollständige oder teilweise Übertragung der Aufgaben des Kulturringes an Private in Erwägung gezogen wird? Wenn ja: Seit wann bestehen entsprechende Planungen?

Vgl. Vorbemerkung.

8. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat der Kulturring der Jugend derzeit, wie viele waren es 1998 und wie viele 1978?

9. Wie sind diese Zahlen nach Art des Beschäftigungsverhältnisses aufzuschlüsseln?

Für den Kulturring sind derzeit vier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendinformationszentrums (JIZ) im Umfang von insgesamt drei Stellen mit unterschiedlichen Zeitanteilen tätig (55 Prozent einer Stelle der Bes.Gr. A11, 85 Prozent einer Stelle der Bes.Gr. A 8, 90 Prozent einer Stelle der Bes.Gr. A 8 und 70 Prozent einer Stelle der Verg.Gr. VIb). Im Jahr 1998 betrug der Beschäftigungsumfang noch dreieinhalb Stellen. Im Jahr 1978 verfügte der Kulturring über insgesamt acht vollbeschäftigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Wertigkeiten der von diesen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern damals besetzten Stellen sind in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht zu ermitteln.

10. An welchen Orten und mit welchen Präsenzzeiten ist bzw. war der Kulturring der Jugend in Hamburg für junge Menschen erreichbar:

a) 2002/03?

­ JIZ-Ladengeschäft Steinstraße, geöffnet Montag bis Freitag von 13.30 bis 18 Uhr, in den Sommerferien Montag bis Freitag von 12 bis 15 Uhr.

­ Universität Hamburg, geöffnet während der Vorlesungszeiten Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 12 bis 14 Uhr.

10. b) 1989/90?

­ Hauptgeschäftsstelle Hamburger Straße, geöffnet Montag bis Freitag von 13 bis 17.30 Uhr.

­ Thalia-Buchhaus Große Bleichen, geöffnet Montag bis Freitag von 13 bis 18 Uhr.

­ Drei so genannte Wanderkassen in Bergedorf, Altona und Harburg.

10. c) 1978/79?

­ Hauptgeschäftsstelle Hamburger Straße, geöffnet Montag bis Freitag von 13 bis 18 Uhr.

­ Peek & Cloppenburg Mönckebergstraße, geöffnet Montag bis Freitag von 13 bis 18 Uhr.

­ Drei so genannte Wanderkassen.

­ Kommissionsstelle Osdorf.

­ Freizeitbüro der Bundeswehr Sophienterrasse.

­ Vertriebsstelle des Hamburger Fußballbundes Schäferkampsallee.