Europa-Passage

Der Bau der Europa-Passage wurde in der letzten Legislaturperiode vom sozialdemokratisch geführten Senat angeschoben. Mit der Europa-Passage soll ein Bindeglied zwischen der City West und der City Ost geschaffen und die Hamburger Innenstadt als Einkaufsstandort insgesamt gestärkt werden. Der Bau der Europa-Passage wird deshalb auch von allen Fraktionen der Bürgerschaft grundsätzlich begrüßt. Um die Gestaltung der Europa-Passage zur Binnenalster gibt es aber eine grundsätzliche Auseinandersetzung. Die überwiegende Mehrheit der Hamburgerinnen und Hamburger betrachtet die Fassaden um die Binnenalster als herausragende Visitenkarte der Stadt. Veränderungen in diesem Bereich sollten deshalb nur im größtmöglichen Einvernehmen erfolgen. Doch die jüngsten Entscheidungen auf Senatsebene zur Gestaltung der Fassade lassen erhebliche Zweifel daran aufkommen, ob diesem Punkt die richtige Sensibilität entgegengebracht wird. Senator Mettbach versprach in der Bürgerschaft einen Wettbewerb zur Fassadengestaltung an der Binnenalster ­ jetzt gab es nur ein Werkstattgespräch.

Wir fragen deshalb den Senat:

Für welche Gebäude, die wegen der neuen Europa-Passage abgerissen werden sollen bzw. müssen, liegen wann erteilte Abbruchgenehmigungen vor?

Es wurden für folgende Gebäude Abbruchgenehmigungen mit Bescheiden vom 21. Wenn nein: Wann und unter welchen Bedingungen sollen sie erteilt werden?

Ja, die Abbruchgenehmigung für das Gebäude Ballindamm 39 wurde am 21. Februar 2003 erteilt. Der Abbruchgenehmigungsbescheid weist folgenden Rechtswirksamkeitsvorbehalt auf: „Von der Abrissgenehmigung für das Europahaus darf erst Gebrauch gemacht werden, wenn der vorhabenbezogene Bebauungsplan Hamburg-Altstadt 33 festgestellt worden ist."

Liegen Baugenehmigungen für die Teile der Europa-Passage vor, die auf dem Gelände des jetzigen so genannten Europa-Hauses entstehen sollen? Wenn ja: Wann wurden sie erteilt?

Nein.

Für welche weiteren Teile der künftigen Europa-Passage liegen wann erteilte Baugenehmigungen vor?

Genehmigungen wurden noch nicht erteilt.

Gibt es Baugenehmigungen für die Fassaden zum Ballindamm? Wenn ja: Wann sind sie erteilt worden? Wenn nein: Wann und unter welchen Bedingungen sollen sie erteilt werden?

Nein, die Fassade am Ballindamm wird Bestandteil der Baugenehmigung zur Errichtung der EuropaPassage. Bedingung/Voraussetzung für die Genehmigung ist die Übereinstimmung mit den planungsrechtlichen Vorgaben des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Hamburg-Altstadt 33.

Gab es eine Beteiligung des Denkmalschutzamtes bezüglich des Abrisses bestehender Gebäude und Fassaden sowie im Hinblick auf die zukünftige Gestaltung der Europa-Passage? Wenn ja: Wie sieht die Stellungnahme aus? Wenn nein: Warum werden die Belange des Denkmalschutzes nicht berücksichtigt?

Das Denkmalschutzamt wurde im Rahmen der Prüfung der Abbruchanträge beteiligt. Nachfolgend die Stellungnahmen des Denkmalschutzamtes zu den Abbruchanträgen: Paulstraße 6, 10, 12, Raboisen 101: „Da es sich bei den oben genannten Gebäuden nicht um Kulturdenkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes handelt, hat das Denkmalschutzamt hier keine Belange zu vertreten." Kleine Rosenstraße 8: „Das Denkmalschutzamt hat gegen den vorliegenden Antrag... keine Bedenken." Ballindamm 39, Paulstraße 5­7, Hermannstraße 31, Paulstraße 11, Raboisen 98, Hermannstraße 13­15, Bergstraße 22: „Das Denkmalschutzamt teilt mit, dass gegen den Abbruch des Gebäudes... / der Gebäude... keine Bedenken erhoben werden.

Hinsichtlich der Erteilung von Baugenehmigungen für die geplante Passage ist das Denkmalschutzamt weiterhin einzubeziehen."

In der Aktuellen Stunde der Bürgerschaft am 22. Januar 2003 kündigte Senator Mettbach an, dass es einen Wettbewerb zur Fassade am Ballindamm geben werde, wenn nicht alle Beteiligten mit einem vorgelegten Entwurf einverstanden sind. In einer Pressemitteilung der Baubehörde vom 21. März 2003 wird der Senator mit der Aussage zitiert: „Gleichwohl habe ich mich in einem Gespräch mit Vertretern aller Fraktionen der Bezirksversammlung Mitte dazu entschlossen, im Senat... einen Fassendenwettbewerb zu fordern."

In der mündlichen Fragestunde der Bürgerschaft am 10. April 2003 verkündete Senator Mettbach dann, dass es keinen Fassadenwettbewerb, sondern ein Moderationsverfahren geben werde. Am 14. und 15. Mai 2003 fand schließlich ein so genanntes Werkstattgespräch zur Fassadengestaltung der Europa-Passage statt.

Warum wurden die Zusagen vom Januar und März nicht eingehalten?

Es war zu erwarten, dass sich keine renommierten Architekten lediglich an einem Fassadenwettbewerb beteiligen werden. Auch hätte das Ausschreibungs-, Durchführungs- und Entscheidungsverfahren eines internationalen Wettbewerbs eine wirtschaftlich nicht mehr zu vertretende Verzögerung des Projekts zur Folge gehabt.

Wer hat wann und warum entschieden, dass es keinen Fassadenwettbewerb geben wird?

Die Entscheidung wurde am 24. März 2003 in einer gemeinsamen Besprechung zwischen Vertretern des Senats und der Bauherrin getroffen. Zu den Gründen vgl. im Übrigen die Antwort zu 3.1.

Mit welchen Vertretern und welchen Kompetenzen wurden Bürgerschaft, Bezirksversammlung Hamburg-Mitte und Bezirksamt Mitte an dem „Werkstattgespräch" beteiligt?

Welche der eingeladenen Personen haben tatsächlich daran teilgenommen?

Vertreter des Bezirksamtes Mitte, Vorsitzende der Bezirksversammlungsfraktionen, Stadtentwicklungspolitische Sprecher der Bürgerschaftsfraktionen, Architekt Professor Joachim Schürmann, Köln, als außenstehender Berater mit Partnern aus seinem Büro, Vertreter des Denkmalschutzamtes, Vertreter der Bauherrin, Vertreter des Architekturbüros BRT, Vertreter der Behörde für Bau und Verkehr.

Teilgenommen haben alle Geladenen außer die Vertreter der Bezirksfraktionen SPD und GAL.

Welche Rolle mit welchen Kompetenzen spielt das Denkmalschutzamt in dem Verfahren zur Fassadengestaltung?

Das Europa-Haus wird als denkmalwürdig eingestuft, ist aber nicht in der Denkmalliste eingetragen.

Deshalb beschränkt sich die Zuständigkeit des Denkmalschutzamtes auf den Umgebungsschutz gemäß Denkmalschutzgesetz. Der Leiter des Denkmalschutzamtes war entsprechend am „Werkstattgespräch" beteiligt und hat dem darin entwickelten Fassadenentwurf zugestimmt.

Welche Architekten durften an dem Verfahren teilnehmen? Von wem und wie wurden sie ausgewählt?

Siehe Antwort zu 3.3.

Professor Schürmann wurde nach Abstimmung zwischen der zuständigen Behörde, der Bauherrin und dem Büro BRT gebeten, sich als Berater und Vermittler zur Verfügung zu stellen.

Wie wurde in dem Moderationsverfahren eine Entscheidung gefunden? Gab es VetoRechte für bestimmte Vertreter? Bei wem hätte im Falle abweichender Meinungen die Letztentscheidung gelegen?

1. Eine Anforderungsmatrix wurde erarbeitet,

2. daraus eine Zielvorstellung als Überarbeitungsvorgabe für die Architekten BRT entwickelt,

3. der Überarbeitungsprozess erfolgte im Dialog mit den beratenden Architekten,

4. seine Ergebnisse wurden im Schlusskolloquium vorgestellt und diskutiert,

5. die abschließende Abfrage hatte zum Ergebnis: Grundsätzliche Zustimmung mit Überarbeitungsempfehlungen im Detail.

Veto-Rechte gab es nicht.

Die Frage nach der Letztentscheidung stellte sich nicht, weil der Workshop gerade zum Ziel hatte, zu einer einvernehmlichen Entscheidung unter allen Beteiligten zu kommen.

4. Die ersten Baumaßnahmen für die Europa-Passage werden bereits durchgeführt.

Welche Maßnahmen begleitend zu den Baumaßnahmen wurden eingeleitet, um potenziell negative Auswirkungen auf die Ladengeschäfte in der Hermannstraße und der Bergstraße zu mindern? Wurden vor Einleitung der Baumaßnahmen mit den dort ansässigen und verbleibenden Geschäftsinhabern Abstimmungsgespräche über Absperrungen, Bauzäune, Hinweisschilder auf deren Ladengeschäfte u.Ä. geführt? Wenn ja: Mit welchen Ergebnissen? Wenn nein: Warum nicht?

Maßnahmen zur Minderung der Auswirkungen auf die Nachbarn:

Aufgrund der unvermeidbaren Beeinträchtigungen, die eine Baumaßnahme mit sich bringt, hat die Bauherrin über die behördlichen Auflagen hinaus Vorkehrungen getroffen, um die Beeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten.

Bereits bei der Ausschreibung für Abbruch und Bau wurden Maßnahmen zur Immissionsminderung (Geräte neuester Technik, Standard Gütesiegel „Blauer Engel"; Reifenwaschanlagen; Beregnung während der Abbrucharbeiten) festgelegt und in Auftrag gegeben. Die Überwachung der Einhaltung der Maßnahmen zur Immissionsminderung erfolgt kontinuierlich durch Sachverständige und Bauleitung.

Im Bereich der Sielbauarbeiten zwischen Bergstraße und Rathausmarkt wurden hochwertige, ästhetisch ansprechende geschützte Durchgänge für die Fußgänger errichtet. Die Baustellenfläche wird so klein wie möglich gehalten. Zugänglichkeit und Anfahrbarkeit werden weitest möglich gewährleistet.

Für diese Arbeiten ist ab Januar 2003 unter Nennung von Ansprechpartnern zusätzlich eine eigene Anliegerinformation erfolgt, in deren weiterem Verlauf im Einvernehmen mit dem Investor mehrfach vor Ort auch Absprachen bezüglich Hinweisschilder auf Ladengeschäfte, Anpassung der Baustelleneinrichtungsfläche, Fußgängerführung und Schaufensterersatzflächen getroffen und umgesetzt werden konnten.

Den Anliegern aus diesem Bereich wurden hinterleuchtete Schaukästen im Fußgängerdurchgang für Hinweisschilder auf die betroffenen Geschäfte zur Verfügung gestellt. Die Mietkosten für diese Schaukästen werden für die Dauer der dortigen Baumaßnahme von der ALIDA GmbH getragen.

Für die Nachbarn aus den Gebäuden Hermannstraße 2 bis 18 wird auf Kosten der Bauherrin am Bauzaun Bergstraße ein Hinweisschild über die Erreichbarkeit der Anlieger angebracht.