Verlegung der Gefangenen in die JVA Billwerder ­ Müssen potenzielle Freigänger in den geschlossenen Vollzug umziehen?

In Beantwortung meiner Anfrage Drucksache 17/1567 hat der Senat Ende Oktober 2002 betont, der geschlossene Justizvollzug in Hamburg werde nach der Inbetriebnahme der Justizvollzugsanstalt Billwerder „bessere Differenzierungsmöglichkeiten als bisher haben" im Hinblick auf die „Klientel" und die Situation der Gefangenen und die auf ihre Bedürfnisse abzustimmenden Beratungs- und Arbeitsangebote. Seinerzeit ­ im Herbst 2002 ­ war jedoch nach Senatsauskunft „noch keine abschließende Entscheidung darüber getroffen" worden, „nach welchen Kriterien die JVA Billwerder belegt werden" soll.

Ich frage den Senat: Zahl der Gefangenen

Wie viele Gefangene waren insgesamt am 1. Juni 2003 in den Hamburger Justizvollzugsanstalten untergebracht, aufgeschlüsselt nach Vollzug von Freiheitsstrafen (hier auch nach Frauen, Jugendlichen bzw. Heranwachsenden sowie Männern), Abschiebehaft und Untersuchungshaft?

Wie viele Gefangene waren am 1. Juni 2003 jeweils in welchen Justizvollzugsanstalten zum Vollzug von Freiheitsstrafen im geschlossenen, wie viele im offenen Vollzug untergebracht?1. Wie viele Haftplätze für den Vollzug von Freiheitsstrafen gab es am 1. Juni 2003 im geschlossenen, wie viele im offenen Vollzug? (Bitte aufschlüsseln nach Plätzen für Frauen, für Jugendliche bzw. Heranwachsende sowie für Männer.)

Wie viele Haftplätze wird es nach Inbetriebnahme der JVA Billwerder am 1. Juli 2003 jeweils in welchen Justizvollzugsanstalten im geschlossenen Vollzug, wie viele im offenen Vollzug geben? (Bitte aufschlüsseln nach Plätzen für Frauen, für Jugendliche bzw. Heranwachsende sowie für Männer.)

In welchen Schritten soll die JVA Billwerder in Betrieb genommen werden? Wie viele Haftplätze wird es nach vollständiger Inbetriebnahme der JVA Billwerder jeweils in welchen Justizvollzugsanstalten im geschlossenen und wie viele im offenen Vollzug geben?

Die erfragten Zahlen ergeben sich aus der folgenden tabellarischen Übersicht: Vorher: Untersuchungshaft- und Vollzugsanstalt Vierlande.

Neu: JVA Billwerder.

Haftplätze im offenen Vollzug (für männliche, erwachsene Gefangene)

Wie viele Haftplätze hat es am 1. Juni 2003 insgesamt im offenen Vollzug gegeben und wie viele davon waren belegt?

Siehe Übersichten zu 1. und 2.

Wie viele Gefangene waren am 1. Juni 2003 für den offenen Vollzug geeignet und wie viele von ihnen waren noch nicht im offenen Vollzug untergebracht? Wie viele standen am 1. Juni 2003 auf der Warteliste?

Entsprechende Zahlen werden nicht erhoben. Eine nachträgliche Erhebung ist mit vertretbarem Aufwand nicht zu leisten. Eine Warteliste bestand am Stichtag nicht.

Wie viele Haftplätze des offenen Vollzuges wird es nach Inbetriebnahme der JVA Billwerder am 1. Juli 2003 geben?

Siehe Antwort zu 3.1.

Haftplätze für Freigänger (für männliche, erwachsene Gefangene)

Wie viele Haftplätze hat es am 1. Juni 2003 insgesamt für so genannte Freigänger gegeben und wie viele davon waren belegt?

Haftplätze für Freigänger werden bisher nicht gesondert ausgewiesen. Am Stichtag nahmen insgesamt 152 Gefangene am Freigang teil.

Wie viele Gefangene waren am 1. Juni 2003 für den Freigang geeignet und wie viele davon noch nicht in entsprechenden Haftplätzen im offenen Vollzug untergebracht?

Wie viele Haftplätze für Freigänger wird es nach Inbetriebnahme der JVA Billwerder am 1. Juli 2003 geben?

Ab Oktober 2003 wird die JVA Billwerder über eine Freigängerabteilung mit dann 35 Haftplätzen verfügen. Im Übrigen werden die Haftplätze für Freigänger auch künftig nicht gesondert ausgewiesen.

Geeignete Gefangene können aus Einrichtungen des offenen Vollzugs uneingeschränkt zum Freigang zugelassen werden.

Belegung der JVA Billwerder

Nach welchen konkreten Kriterien wird die JVA Billwerder belegt (bitte begründen)?

Nach dem mit Wirkung zum 1. Juli 2003 aktualisierten Vollstreckungsplan ist die JVA Billwerder als Anstalt des geschlossenen Vollzuges zuständig für den Vollzug von Freiheitsstrafe bis zu zwölf Monaten an erwachsenen männlichen Gefangenen. In der Anstalt ist außerdem eine Abteilung des offenen Vollzuges eingerichtet für Gefangene, die nach § 11 Strafvollzugsgesetz (StVollzG) für die Teilnahme am Freigang geeignet sind.

Wie viele Gefangene ziehen Ende Juni 2003 in die JVA Billwerder um und in welchen Justizvollzugsanstalten waren sie bisher jeweils untergebracht, wie viele von ihnen waren bisher im geschlossenen, wie viele im offenen Vollzug untergebracht? Wie viele waren Freigänger?

Es werden ca. 260 Gefangene verlegt, die zuvor ausnahmslos in der offenen JVA Vierlande untergebracht waren. Davon nehmen 46 Gefangene am Freigang teil.

Wie viele Haftplätze werden Ende Juni 2003 in der JVA Billwerder im geschlossenen, wie viele im offenen Vollzug zur Verfügung stehen?

Mit der Inbetriebnahme der JVA Billwerder werden 320 Haftplätze des geschlossenen Vollzuges sowie die erforderliche Zahl an Haftplätzen des offenen Vollzuges für die Durchführung der gegenwärtig genehmigten oder in Vorbereitung befindlichen Freigangmaßnahmen (Stand per 18. Juni 2003: 46) zur Verfügung stehen.

Gibt es für alle Gefangenen aktuelle Vollzugspläne? Wenn nein, für wie viele nicht und weshalb nicht?

Für alle Gefangenen, deren Vollzugsdauer eine Behandlungsuntersuchung gemäß § 6 StVollzG gebietet, bestehen aktuelle Vollzugspläne. Für Gefangene, die sich erst seit kurzer Zeit in der Anstalt befinden, werden die Pläne ­ soweit erforderlich ­ zeitgerecht erstellt. Die genauen Zahlen werden insoweit nicht statistisch erfasst. Sie sind nachträglich im Rahmen der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Aufwand nicht zu ermitteln.

Wie wird sichergestellt, dass die plangemäße Behandlung der Gefangenen ­ die nach dem Strafvollzugsgesetz für die Eingliederung nach ihrer Entlassung notwendig ist ­ nicht infolge des Umzugs in die JVA Billwerder beeinträchtigt wird?

Die Kontinuität der Behandlung der Gefangenen wird sichergestellt, indem alle im Einzelfall wichtigen Maßnahmen, insbesondere Arbeit, Qualifizierung, Ausgang, Urlaub und Freigang für die Gefangenen, bei denen diese Maßnahmen in der JVA Vierlande begonnen wurden, in der JVA Billwerder fortgesetzt werden.

Wie viele Ausbildungs- und wie viele Arbeitsplätze standen für die umziehenden Gefangenen bisher zu Verfügung, wie viele werden jeweils in der JVA Billwerder zur Verfügung stehen?

Am 18. Juni 2003 befanden sich 243 Gefangene in der JVA Vierlande, davon nahmen 46 am Freigang teil und 185 waren innerhalb der Anstalt zur Arbeit eingesetzt oder einer Qualifizierungsmaßnahme zugewiesen. Diese Maßnahmen werden nach dem Umzug fortgesetzt, Arbeits- oder Ausbildungsplätze gehen nicht verloren. Im Übrigen siehe Antworten des Senats zu 1. bis 3. auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drucksache 17/2327.

Ist sichergestellt, dass die Gefangenen Urlaubstage, die ihnen zustehen, tatsächlich wahrnehmen können und sie nicht infolge der Inbetriebnahme der JVA Billwerder verfallen? Wenn ja, wie (wurde der Urlaub vorgezogen, wird er nachgeholt)? Wenn nein, weshalb nicht?

Die den Gefangenen grundsätzlich zustehenden Urlaubstage verfallen nicht. Lediglich die Tage, an denen der Umzug konkret stattfindet, stehen für Beurlaubungen nicht zur Verfügung.

Ist gewährleistet, dass die Unterbringung der Gefangenen auch in der JVA Billwerder entsprechend ihrer Eignung erfolgt? Wenn nein, weshalb nicht? Wenn ja, wie?

Alle Gefangenen, die sich vor dem Umzug im offenen Vollzug befanden, werden in der geschlossenen JVA Billwerder in allen wesentlichen Belangen ihre im offenen Vollzug erworbenen Rechte behalten.

Im Übrigen siehe auch Antwort zu 8.1.

Ist gewährleistet, dass die Gefangenen nicht länger als bisher auf eine ihrer Eignung entsprechende Unterbringung im offenen Vollzug bzw. in Plätzen für Freigänger warten müssen? Wenn nein, weshalb nicht? Wenn ja, wie?

Die erhebliche Überbelegung des geschlossenen Vollzuges hat in den vergangenen Jahren dazu geführt, dass in relativ großer Zahl Gefangene im offenen Vollzug untergebracht waren, die trotz einer anders lautenden Prognose der Einweisungskommission den besonderen Anforderungen des offenen Vollzuges nach § 10 StVollzG tatsächlich nicht genügten. Mit der Inbetriebnahme der geschlossenen JVA Billwerder wird dieser Mangel behoben. Die zuständige Fachbehörde geht davon aus, dass die verbleibende Zahl der Haftplätze im offenen Vollzug dem voraussichtlichen Bedarf entspricht. Es ist deshalb nicht zu erwarten, dass Gefangene, die für die Unterbringung im offenen Vollzug nach § 10 StVollzG oder für die Teilnahme am Freigang nach § 11 StVollzG geeignet sind, auf die Umsetzung dieser Maßnahmen länger als bisher warten müssen.

Ist sichergestellt, dass kein Gefangener, der bisher im offenen Vollzug untergebracht war und sich als für den offenen Vollzug geeignet erwiesen hat, infolge der Inbetriebnahme der JVA Billwerder im geschlossenen Vollzug untergebracht wird? Wenn ja, wie wird dies gewährleistet? Wenn nein, weshalb nicht?

Siehe Antworten zu 6. bis 6.2., 7. und 9.

Hat es Angebote an bisher im offenen Vollzug untergebrachte, prinzipiell für eine Verlegung nach Billwerder vorgesehene Gefangene gegeben, in andere Anstalten umzuziehen? Wenn ja:

a) Welcher Art waren diese Möglichkeiten?

b) Wie vielen Gefangenen wurden derartige Angebote unterbreitet und wie viele haben sie akzeptiert?

Trifft es zu, dass Gefangenen des offenen Vollzugs angeboten wurde, statt in geschlossene Haftplätze in Billwerder in die JVA Glasmoor umziehen zu können, wenn sie sich zugleich mit einer Saalbelegung einverstanden erklären?

In Einzelfällen wurde die Verlegung in die offene JVA Glasmoor angeboten. Die dort übliche Gemeinschaftsunterbringung entspricht der Unterbringung in der JVA Vierlande insofern, als auch in der JVA Glasmoor den Gefangenen nur im Ausnahmefall Einzelhaftplätze zur Verfügung stehen. Zwei Gefangene haben das Angebot angenommen und wurden bereits verlegt.

Werden Gefangene, die bisher im offenen Vollzug untergebracht sind, in Haftplätze des geschlossenen Vollzugs umziehen? Wenn ja, weshalb?

Siehe Antworten zu 6. bis 6.2. und 10.

Wie viele Gefangene werden in Haftplätze des geschlossenen Vollzuges umziehen und jeweils für welchen Zeitraum, obwohl

a) sie bisher im offenen Vollzug untergebracht waren?

Siehe Antworten zu 6. bis 6.2.

b) sie bisher im offenen Vollzug untergebracht waren und zwar für den Freigang geeignet sind, aber noch kein entsprechender Haftplatz zur Verfügung stand?

c) sie bisher Freigänger waren?

Siehe Antworten zu 6. bis 6.2. und 7.

Sind die Gefangenen persönlich schriftlich über ihre Verlegung in die JVA Billwerder informiert worden und darüber, ob und weshalb sie in Haftplätzen des geschlossenen bzw. offenen Vollzuges untergebracht werden? Wenn ja, wann? Wenn nein, weshalb nicht?

Die Gefangenen der JVA Vierlande werden seit mehreren Wochen in Gesprächen mit den Vollzugsabteilungsleitern sowie durch Aushänge über den bevorstehenden Umzug in die geschlossene JVA Billwerder informiert.