Wasserqualität des Neuländer Baggersees
Im Juni 2003 soll eine Wasserski-Seilbahn auf dem Neuländer Baggersee eröffnet werden. Die Wasserski-Anlage soll zusammen mit der Badestelle und der ganzjährig geöffneten Gastronomie Besucher aus der Stadt, aber auch aus dem Umland nach Harburg locken. Der Bezirk verspricht sich davon unter anderem eine weitere Attraktivitätssteigerung der Region, die die zahlreichen neu eingestellten Arbeitskräfte im Zuge des Baus des Super-Airbus A380 dazu verlocken soll, dort nicht nur zu arbeiten, sondern auch zu wohnen.
Im Hochsommer jedoch droht erneut wegen der zu erwartenden vermehrten Algen und der dann verminderten Sichttiefe ein Badeverbot.
Die Wasserskianlage des Neuländer Sees wurde inzwischen in Betrieb genommen. Beim Neuländer See handelt es sich nicht um ein gemäß der Richtlinie 76/160/EWG vom 8. Dezember 1975 über die Qualität der Badegewässer ausgewiesenes Badegewässer. Nach den aktuellen Analysebefunden werden die Anforderungen der Hamburger Badegewässerverordnung hinsichtlich der Wasserqualität eingehalten.
Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt.
1. a) Welche konkreten Maßnahmen wurden bislang zur Stabilisierung der Wasserqualität umgesetzt und welche Maßnahmen werden zukünftig ergriffen?
b) Wenn bislang keine erforderlichen Maßnahmen umgesetzt wurden, warum nicht?
2. a) Wird zurzeit innerhalb des Bezirksamts Harburg an einem neuen Konzept zur Stabilisierung der Wasserqualität gearbeitet?
b) Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt wird dieses Konzept vorgelegt?
3. Wie hoch sind die Kosten für die erforderlichen Maßnahmen zur Stabilisierung der Wasserqualität?
Die Maßnahmen zur langfristigen Gewässerstabilisierung wurden noch nicht umgesetzt. Da für die Realisierung der ursprünglich geplanten Maßnahmen die zur Verfügung stehenden Mittel nicht ausreichen, werden gegenwärtig vom Bezirksamt Harburg unter Beteiligung der zuständigen Behörde die Planungen mit dem Ziel der Kostenminimierung überarbeitet. Der Planungsabschluss und die Kosten für die Umsetzung eines neuen Konzeptes stehen noch nicht fest.
4. Aus welchen Titeln werden die Kosten für diese Stabilisierungsmaßnahmen entnommen?
Vorzunehmende Stabilisierungsmaßnahmen zur Verbesserung der Gewässerbeschaffenheit des Neuländer Sees sind wasserwirtschaftliche Vorhaben. Zur Finanzierung unter anderem dieser Maßnahmen wurde im Haushalt 2002 der Titel 8700.742.84 „Wasserwirtschaftliche und naturschutzfachliche Maßnahmen am Neuländer See, Einzelzuweisung an das Bezirksamt Harburg" eingerichtet. Die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel von insgesamt 147000 Euro verteilen sich auf die Jahre 2002 (20 000 Euro Kassenmittel, 127000 Euro Verpflichtungsermächtigung [VE]) und 2003 (127000 Euro Kassenmittel als Abdeckung der VE).
Die Deckung eines eventuellen Mehrbedarfs wäre nur zulässig aus dem Titel 8700.742.84, weitere als die bisher bereitgestellten Mittel sind in den Haushaltsplanungen nicht berücksichtigt.
5. Welche Auswirkungen wird ein möglicherweise auszusprechendes Badeverbot auf den Betrieb der Wasserski-Anlage haben?
Zu hypothetischen Fragen nimmt der Senat grundsätzlich nicht Stellung, im Übrigen siehe Vorbemerkung.
6. Welchen gesundheitlichen Risiken werden die Wasserskiläufer ausgesetzt, wenn diese bei einem Badeverbot in den Neuländer Baggersee fallen?
Die gesundheitlichen Risiken sind bei einem Wasserskiläufer im Prinzip dieselben wie bei einem Badenden, wenn es zu einer Aufnahme von z. B. mikrobiologisch belastetem Wasser kommt.
7. Wie sind in diesen Fällen die haftungsrechtlichen Fragen geregelt?
Die haftungsrechtliche Situation im Hinblick auf die Gewässerqualität unterscheidet sich in diesen Fällen nicht von der einer trotz Badeverbots badenden Person. Sofern die Anforderungen über die Verhängung und Bekanntgabe des Badeverbots beachtet worden sind, besteht keine Haftung der FHH.
8. Wie beurteilt der Senat die Chance, dass die geplante Wasserski-Seilbahn zu einer Attraktivitätssteigerung des Bezirks Harburg beitragen könnte?
Die Chance einer Attraktivitätssteigerung ist positiv zu beurteilen.
9. Besteht die Möglichkeit, dass die erforderlichen Stabilitätsmaßnahmen der Wasserqualität bei einer fehlenden Finanzierbarkeit aus bezirklichen Mitteln aus den Haushalten der zuständigen Behörden entnommen werden könnten?
Siehe Antwort zu 4.