Brandschutz in Kindertagesstätten: Kein Geld mehr für Sicherheit?

Sollte es in der Kindertagesstätte Löwenzahn einmal brennen, dann fehlt es an einem zweiten baulichen Rettungsweg für Kinder und Personal. Dies war das Ergebnis einer Brandverhütungsschau vom 10. Juni letzten Jahres. Seit Monaten bemühen sich nun die Kindertagesstätte und ihr Träger, die Arbeiterwohlfahrt, darum, vom Amt für Kindertagesbetreuung rund 8000 Euro für die Planungskosten zu bekommen, damit die Baumaßnahmen für den zweiten baulichen Rettungsweg geplant und die Investitionskosten für den Umbau bei der Behörde beantragt werden können. Am 4. Juni diesen Jahres teilte das Amt für Kindertagesbetreuung der Arbeiterwohlfahrt mit, dass für den von der Feuerwehr und der Bauprüfabteilung des zuständigen Ortsamtes dringend angeratenen zweiten baulichen Fluchtweg leider die Mittel fehlen: Solange die Kita wegen dieser Mängel nicht schließen müsse, gebe es dringlichere Aufgaben, die mit dem schmalen Investitionshaushalt im Kita-Bereich zu bestreiten seien.

Nach den Erkenntnissen der Feuerwehr dauert eine Rettung über die Leitern der Feuerwehr mindestens zwei Minuten pro Kind. Bei der Rettung ganzer Kita-Gruppen aus den Fenstern eines Obergeschosses geht damit zu viel Zeit verloren. Für die Kita-Neubauten ist deshalb seit ein paar Jahren ein zweiter baulicher Rettungsweg vorgeschrieben. Wie aber steht es mit den Kindertagesstätten, die vor dieser Regelung gebaut worden sind? Es steht zu vermuten, dass die Kita Löwenzahn nicht die einzige Kindertagesstätte ist, die den neuesten Sicherheitsstandards nicht genügt.

Im Jahr 2003 ist der Investitionsetat im Kita-Bereich von 8,5 Millionen Euro auf 2 Millionen Euro abgesenkt worden. Ob es für das Jahr 2004 überhaupt noch Investitionsmittel für Baumaßnahmen im Kindertagesstättenbereich gibt, konnte in der Drucksache 17/2632 nicht beantwortet werden, weil dazu noch keine abschließende Senatsentscheidung vorlag.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat.

Für Investitionen im Bereich der Kindertagesbetreuung sind im Haushalt 2003 2 Millionen EUR eingestellt. Soweit diese Mittel für die Berücksichtigung aller notwendigen Maßnahmen nicht auskömmlich sind, können Träger diese ggf. mit Fremdkapital durchführen, wenn einzusetzendes Eigenkapital nicht verfügbar ist. Die Kosten hierfür werden ­ nach vorheriger Vereinbarung ­ im Teilentgelt für Gebäude berücksichtigt.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt.

1. Welche dringlicheren Vorhaben als die Brandschutzsicherheit einer Kindertagesstätte gibt es?

Die Sicherstellung einer gefahrlosen Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen hat Priorität.

2. Können der Kita Löwenzahn über die Verpflichtungsermächtigung Mittel für Planungskosten für 2004 zugesichert werden?

a) Wenn ja, geschieht dies?

b) Wenn nein, welchen anderen Weg gibt es, die Kita Löwenzahn in der Finanzierung ihres Brandschutzes zu unterstützen, und ist der Senat willens, dies zu tun?

Dem Träger ist ­ gleichzeitig mit der Entscheidung über eine Zuwendung ­ angeboten worden, die Maßnahme im notwendigen Umfang und in dem Maße, wie eigene Mittel nicht eingesetzt werden können, mit Fremdkapital durchzuführen.

3. Wann ist die Bestimmung für den Neubau von Kindertagesstätten erlassen worden, die einen zweiten baulichen Rettungsweg vorsieht?

Es gibt keine eigene gesetzliche Regelung für die Anforderungen an den Bau von Kindertagesstätten.

Die Feuerwehr orientiert sich deshalb in ihren Stellungnahmen zum vorbeugenden Brandschutz in Kindertagesstätten an den Regelungen für Schulbauten. Die Muster-Schulbau-Richtlinie vom 10. Juli 1998 fordert zwei unabhängige bauliche Rettungswege für Unterrichtsräume, die zu Ausgängen ins Freie oder zu notwendigen Treppenräumen führen. Einer dieser Rettungswege darf dabei z. B. über eine Außentreppe ohne Treppenraum führen. Rechtsbezug für den Bauprüfdienst, der ebenso bei Kindertagesstätten angewandt werden kann, ist § 51 Hamburgische Bauordnung (HBauO), wonach bei baulichen Anlagen und Räumen besonderer Art und Nutzung auch weitergehende besondere Anforderungen gestellt werden dürfen.

4. Wie viele Kindertagesstätten wurden nach diesen Bestimmungen gebaut?

Tageseinrichtungen sind seit Juli 1998 fertig gestellt worden, davon verfügen die acht zweigeschossigen Gebäude über einen zweiten baulichen Rettungsweg.

5. Bei wie vielen Kindertagesstätten älterer Bauweise wurde der zweite Rettungsweg nachträglich geschaffen?

Bei vier Tageseinrichtungen ist die nachträgliche Errichtung eines zweiten Rettungsweges gefördert worden.

6. Bei wie vielen Kindertagesstätten älterer Bauweise wurden feste Rutschen oder Rettungsschläuche angebracht, um eine schnellere Rettung aus den oberen Geschossen zu ermöglichen?

Bei zehn älteren Tageseinrichtungen wurden Rettungsschläuche installiert; für etwa 20 ist eine entsprechende Nachrüstung geplant.

7. Ist dem Senat bekannt, wie viele Kindertagesstätten den neuen Anforderungen an die Rettungswege Genüge tun und wie viele Kindertagesstätten hier noch Nachbesserungsbedarf haben?

Aufgrund der Trägervielfalt kann diese Frage in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht beantwortet werden. Die zuständige Behörde hat die Erhebung eines aktuellen Sachstands bis Ende Oktober 2003 veranlasst.

8. Nachdem der Senat nun seinen Haushaltsbeschluss gefasst hat: Werden in 2004 für den Bereich Kindertagesbetreuung Investitionsmittel zur Verfügung stehen?

a) Wenn ja, in welcher Höhe hat der Senat Investitionsmittel eingestellt und in welcher Höhe sind Mittel für die neuesten feuerpolizeilichen Sicherheitsstandards eingerechnet worden?

b) Wenn nein, auf welchem Wege will die Stadt dann für eine zeitgemäße Brandschutzsicherheit in Hamburger Kindertagesstätten Sorge tragen?

Für 2004 hat der Senat rund 2 Millionen EUR im Titel 3330.893.41 ­ Investitionen im Bereich der Kindertagesbetreuung ­ veranschlagt. Diese Mittel können auch für nachträgliche bauliche Maßnahmen zur Erhöhung des Brandschutzes verwendet werden.