Zukunft der Kleingärten am südlichen Flughafenrand

Auf der Internetseite „Wachsende Stadt" präsentiert der Senat Flächen für künftige Gewerbeansiedlungen ­ unter anderem im südlichen Flughafenbereich. Zurzeit sind dort Kleingärten und Grünflächen für die Naherholung. Die betroffenen Kleingärtner bringen bereits ihren Protest zum Ausdruck.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat.

Im Rahmen der Zielsetzung des Senats, Hamburg zu einer wachsenden Stadt zu entwickeln, sind die zuständigen Behörden unter anderem beauftragt worden, für das südliche Flughafenumfeld ein Konzept zur Bereitstellung von gewerblichen Bauflächen zu entwickeln und entsprechendes Planrecht zu schaffen. Die in der Schriftlichen Kleinen Anfrage genannten Kleingartenvereine (KGV 309 und 310) liegen außerhalb der von diesem Auftrag betroffenen Flächen.

Das Konzept wird zurzeit erarbeitet, so dass zu der Inanspruchnahme von Kleingärten, Erschließung, Erschließungskosten, naturschutzrechtlichen Ausgleichserfordernissen und Einzelheiten von planungsrechtlichen Verfahren noch keine Aussagen gemacht werden können.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt.

A. Planungsrechtlicher Status der Flächen

1. Für welche Nutzung sind die Flächen der KGV 309 und 310 planrechtlich zurzeit ausgewiesen?

Durch den B-Plan „Niendorf 30" vom 3. Mai 1978 sind als Dauerkleingartenfläche ausgewiesen und damit planrechtlich gesichert

­ 9,6 ha des Kleingartenvereins „Horst" (KGV 309, Gesamtfläche = 10,7 ha) (1,1 ha der Kleingartenfläche haben eine planrechtlich ältere Ausweisung im Baustufenplan bzw. Teilbebauungsplan),

­ die Gesamtfläche von 2,7 ha des Kleingartenvereins „Tarpenhöh" (KGV 310).

2. Wie viel Parzellen gibt es in den genannten KGV?

- KGV 309: 205 Parzellen.

- KGV 310: 52 Parzellen.

3. Wie groß ist die gesamte Fläche aller genannten KGV? 13, 4 ha.

4. Wie viele Menschen nutzen die Kleingärten?

Siehe Antwort des Senats auf die Große Anfrage ­ Drucksache 17/2731 ­ zu 6.

A. 5. Wären in den genannten KGV auch Behelfsheime betroffen, wenn ja, wie viele in welchen Kolonien und mit wie vielen Bewohnern?

6. Wie viel Hektar Naherholungsgebiet gehen durch eine Umwidmung der Flächen der Allgemeinheit verloren?

Entfällt, siehe Vorbemerkung.

B. Informationspolitik

1. Hat es bereits Kontaktgespräche zwischen Senat, Landesbund und Vorständen der KGV über eine bevorstehenden Räumung der Gärten gegeben?

a) Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

b) Wenn nein, wann gedenkt der Senat die Kleingärtner zu informieren?

2. Sind die betroffenen Bezirke und ihre Gremien informiert oder in die Planungsvorbereitungen einbezogen worden?

Siehe Vorbemerkung; im Übrigen ist vor Realisierung einer Gewerbeansiedlung ein neuer Bebauungsplan aufzustellen. Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens werden die Betroffenen gehört.

C. Ausgleich und Ersatzmaßnahmen

1. Wie viele der betroffenen Kleingärten in den genannten Gebieten sind ersatzlandpflichtig?

2. Wenn ja, wo sind Flächen für Ersatzland vorgesehen? Wie viele neue Parzellen stehen wo zur Verfügung?

3. Werden alle Kleingärtner Ersatzland erhalten, wenn ja, in welcher Größe und wann?

Wenn nein, warum nicht?

Hinsichtlich der Kleingartenvereine 309 und 310 siehe Vorbemerkung. Im Übrigen lässt sich derzeit nicht beurteilen, inwieweit eine Ersatzlandpflicht entsteht, da es keinen Bebauungsplan gibt, auf dessen Grundlage Kleingärten gekündigt und geräumt werden könnten.

4. Werden die Kleingärtner für ihre Investitionen in die Lauben bzw. die Anlagen und ihre Gärten entschädigt, wenn ja, in welcher Höhe, wenn nein, rechnet der Senat mit Schadensersatzforderungen?

5. In welcher Höhe werden die Bewohner von Behelfsheimen entschädigt?

6. Erhalten sie Ersatz, Entschädigung, einen neuen Kleingarten und/oder eine Wohnung?

Wenn ja, wo? Wenn nein, rechnet der Senat mit Schadensersatzforderungen?

7. Welche Ausgleichsmaßnahmen werden für die Vernichtung von Naherholungsmöglichkeiten und Naturräumen vorgesehen?

D. Kosten:

1. Wie hoch beziffert der Senat die Gesamtkosten für die Entschädigung der betroffenen Pächter, für Ersatzland, neue Lauben und die Herrichtung der Gärten und wer trägt die Kosten?

Siehe Antwort zu C. 1. und Vorbemerkung.

2. Wie hoch schätzt der Senat die Herrichtungs- und Erschließungskosten für die neuen Gewerbeflächen und wer trägt sie?

Siehe Vorbemerkung.

E. Bedarf an Gewerbeflächen im Flughafenumfeld

1. Wie viele Gewerbeflächen (nach B-Plänen) mit welcher Fläche sind rund um den Flughafen ausgewiesen, die noch nicht entsprechend genutzt werden?

2. Warum werden diese Flächen nicht genutzt?

Nur im Gewerbegebiet Garstedter Weg/Vierenkamp (Bebauungsplan Niendorf 78) stehen noch freie Ansiedlungsflächen in der Größenordnung von 25 180 m² zur Verfügung. Hierbei handelt es sich um Flächen, die teilweise ungünstig zugeschnitten sind, Bauauflagen haben oder besonders nah an Wohngebiete grenzen. Sie kommen grundsätzlich für Ansiedlungen in Betracht, wenn es sich um förderungswürdige Unternehmen handelt, die nicht auf die unmittelbare, südliche Flughafennähe angewiesen sind.

E. 3. Gedenkt der Senat, vorrangig die ausgewiesenen oder neue Flächen oder alle Flächen potenziellen Investoren zur Auswahl anzubieten?

Die gewerblichen Bauflächen der Stadt sollen zur Sicherung vorhandener und Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze im Rahmen der Wirtschaftsförderung an stadtwirtschaftlich interessante Unternehmen vergeben werden.

Vorrangig werden planrechtlich entsprechend ausgewiesene, noch freie städtische Gewerbeflächen am Garstedter Weg/Vierenkamp vermarktet, sofern sie dem spezifischen Anforderungsprofil förderungswürdiger Unternehmen entsprechen.

Neue Flächen werden nur bei Bedarf im engeren südlichen Flughafenumfeld geprüft. Im Übrigen siehe Antwort zu E. 4. bis 6.

4. Geht der Senat auf Investorensuche für die neuen oder für die bereits ausgewiesenen Flächen?

5. Welche Investoren haben sich für die Flächen beworben, welches Gewerbe wollen sie ansiedeln und wie viele Arbeitsplätze stellen sie in Aussicht?

6. Welches Gewerbe oder welche Betriebe will der Senat in dem Bereich ansiedeln?

Zu laufenden Ansiedlungsverhandlungen äußert sich der Senat grundsätzlich nicht. Die Bildung von starken, zukunftsfähigen Wirtschaftsclustern ist ein zentrales Anliegen des Senats. Im weltweiten Wettbewerb der Regionen zählen Luftfahrt und Luftfahrtindustrie zu den Stärken unserer Stadt. Hamburgs Position als drittgrößter Standort der zivilen Luftfahrtindustrie nach Seattle und Toulouse soll konsequent weiter ausgebaut werden. Der Flughafen bildet dabei zusammen mit der Lufthansa Technik GmbH, den Airbus Spares Support Services (weltweite Ersatzteilversorgung für die Airbus-Flotte) und anderen luftfahrtbezogenen Unternehmen wie z. B. Zulieferern einen wichtigen Nukleus, den es gilt fortzuentwickeln. Dazu bedarf es entsprechender Flächen im Umfeld des Flughafens, die gelegentlich auch kurzfristig, unabhängig von der langfristigen Flächenvorsorge, zur Verfügung stehen müssen.

Daneben dienen Gewerbeflächen in Flughafennähe weiterhin ebenfalls der Ansiedlung von anderen Unternehmen, für die diese Lage ein entscheidungserheblicher Faktor ist.

F. Erschließung

1. Wie sind Flächen am südlichen Flughafenrand bereits erschlossen und wie und über welche Straßenzüge können sie verkehrlich angebunden werden?

Eine verkehrliche Anbindung besteht über die Straßen Papenreye, Borsteler Chaussee und Weg beim Jäger. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

2. Hat der Senat auf den vorgesehenen Flächen bereits Bodenuntersuchungen vorgenommen, wenn ja, mit welchen Ergebnissen? Wenn nein, wann erfolgen diese?

Ja. Die im Kleingartenverein 309 in den Jahren 1988/89, 1990 und 2000 durchgeführten stichprobenartigen Untersuchungen ergaben keine Auffälligkeiten. Da sich Teilbereiche beider Kleingartenvereine auf Altablagerungen befinden, wurden hier im April 2003 Beprobungen des Oberbodens durchgeführt.

Die Bewertung ist noch nicht abgeschlossen. Nach den bislang vorliegenden Ergebnissen besteht keine Gefährdung.

G. Zuständigkeit und Motivation zur Überplanung

3. Wann ist eine Überplanung der Gebiete vorgesehen?

4. Wann müssen die Kleingärtner mit Kündigung ihrer Pachtverträge rechnen?

Siehe Vorbemerkung.

5. Werden die Pachtverträge gekündigt, bevor ein Investor vorhanden ist? Wenn ja, warum, wenn nein, wann dann?

Kleingartenpachtverträge können gemäß § 9 Absatz 1 Nummer 5 Bundeskleingartengesetz erst gekündigt werden, wenn die als Kleingartenfläche genutzte Grundstücksfläche alsbald der im Bebauungsplan festgesetzten anderen Nutzung zugeführt oder alsbald für diese Nutzung vorbereitet werden soll.

Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

6. Wer führt die Überplanung der betroffenen Gebiete durch?

Siehe Vorbemerkung.

7. Wird der Senat evozieren, falls die Bezirke kein Interesse an der Überplanung zeigen?

Zu hypothetischen Fragen nimmt der Senat grundsätzlich nicht Stellung.

8. Wie will der Senat die Bezirke veranlassen, die Überplanungen vorzunehmen?

Siehe Vorbemerkung. H. Planungshindernisse

1. Inwieweit gilt für die Flächen der KGV 309 und 310 das Gebot der Hindernisfreiheit und wie wirkt es sich auf die Planungen für Gewerbeansiedlungen aus?

2. Welche anderen planungsrechtlichen Beschränkungen gibt es am Flughafenrand bzw. in der Einflugschneise?

Die Flächen der Kleingartenvereine 309 und 310 liegen in dem Teil des Bauschutzbereichs des Flughafens, in dem alle Gebäude, unabhängig von dem Überschreiten einer bestimmten Gebäudehöhe, daraufhin geprüft werden müssen, ob sie hinsichtlich ihrer Lage, Höhe und sonstigen Beschaffenheit die Flugsicherheit beeinträchtigen können. Diese Anforderungen gelten unabhängig von der Nutzungsart von Gebäuden und würden somit auch für gewerblich genutzte Gebäude gelten. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

3. Gedenkt der Senat Befreiungen vorzunehmen, wenn ja, welcher Art?

Siehe Vorbemerkung.

4. Rechnet der Senat mit dem Widerstand der betroffenen Kleingärtner, wenn ja, wie will er damit umgehen?

Zu hypothetischen Fragen nimmt der Senat grundsätzlich nicht Stellung.