Pflege

Umfangreiche Datensicherheitstests sollen dafür sorgen, dass E-Government in Hamburg so sicher wie möglich ist und das Vertrauen von Bürgern und Wirtschaft gewonnen werden kann.

Die erste Anwendung im HamburgGateway wird die elektronische Melderegisterauskunft ­ verbunden mit der Einführung einer Bezahlfunktion ­ sein. Überall dort, wo Hamburg als Land das selbst rechtlich regeln kann, soll durch die Novellierung des hamburgischen Verwaltungsverfahrensgesetzes und die Regelung der technischen Einzelheiten in einer Rechtsverordnung sichergestellt werden, dass Transaktionen über das Gateway die bisherige Schriftform ersetzen können.

Digitale Signaturen werden in der nächsten Ausbaustufe in das HamburgGateway integriert. Bei der Frage „Signatur oder Benutzerverwaltung" geht es nämlich nicht um ein Entweder-Oder, sondern um zwei denkbare Wege zum gleichen Ziel ­ eine breite Nutzung von Angeboten der digitalen Verwaltung. Nach dem derzeitigen Stand ist das HamburgGateway der schnellere, einfachere und marktnähere und darum der bessere Weg zu diesem Ziel, der bewusst kein hamburgischer Sonderweg sein soll. Die im Gateway eingesetzten Standardtechnologien machen es skalierbar und mandantenfähig. Deshalb bietet Hamburg ausdrücklich allen Ländern und Kommunen an, diese Technik für ihre eigenen E-Government-Angebote zu nutzen.

Dialog mit der Stadt Hamburg setzt bei all seinen E-Government-Planungen auf Transparenz und den Dialog mit Bürgern, Wirtschaft, Verbänden und Beschäftigtenvertretungen.

In der Bürgerbefragung 2003 wurden rund 7.000 Hamburgerinnen und Hamburger per Zufallsprinzip aus dem Melderegister ermittelt und über ihre Zufriedenheit mit den Kontaktmöglichkeiten, Angeboten und Leistungen der öffentlichen Verwaltung sowie über das vorhandene und gewünschte E-Government-Angebot der Stadt befragt.

Die Ergebnisse zeigen, dass Hamburgs Internetangebote zunehmend genutzt werden. Rund 18 Prozent der Befragten haben im letzten Jahr über das Internet Kontakt zur Verwaltung aufgenommen. Die Internetadresse hamburg.de kennen fast zwei Drittel der Hamburger. Die meisten Nutzer zeigten sich mit Umfang und Qualität der Informationen im Internet zufrieden, allerdings muss das Auffinden von Informationen über solche Angebote im Urteil der Nutzer noch verbessert werden.

Mit den Spitzenverbänden der Gewerkschaften hat die Verwaltung eine Vereinbarung über das weitere Vorgehen bei Bürokommunikation und E-Government abgeschlossen. Sie hat zum Ziel, die Beschäftigten der Stadt in den Weg zum E-Government einzubeziehen und sie diesen Weg mit gestalten zu lassen. Neue Techniken und neue Organisationsformen sind mit Veränderungen verbunden, die bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung nicht nur Freude über die Chancen, sondern auch Sorge über die Risiken auslösen. Deshalb ist ein regelmäßiger Dialog über solche Chancen und Risiken mit dem Ziel gemeinsamer Lösungen notwendig.

Im November und Dezember 2002 ist das politische Leitprojekt des Hamburger Senats „Metropole Hamburg

­ Wachsende Stadt" mit über 500 Teilnehmern und ca. 4.000 Beiträgen vier Wochen lang intensiv im Internet diskutiert worden. Das war ein wichtiges Stück Demokratie im 21. Jahrhundert und die bis dahin europaweit größte politische Online-Debatte. Die Teilnehmer der Diskussion haben im Laufe dieses Projekts mit gut ausgewählten Hintergrundinformationen zum Thema und einer professionellen Moderation viele mutige, kreative und zukunftsweisende Vorschläge entwickelt und untereinander fair und in einem positiven Klima debattiert. Der Erste Bürgermeister hat im Januar die besten 5 von 57 einer unabhängigen Jury zur Auswahl vorgelegten Ideen prämiert und allen Preisträgern zugesagt, dass ihre Ideen von der Verwaltung weiterverfolgt werden.

3. Senat legt zweiten Hamburger E-Government-Aktionsfahrplan vor Zwischen allen Behörden Hamburgs ist nach diesen strategischen Kriterien der im Anhang beigefügte 2. Hamburger E-Government-Aktionsfahrplan erarbeitet worden. Er beschreibt für wichtige Querschnittsanwendungen, behördenübergreifende Themen und die Aufgaben aller Behörden, welche E-Government Angebote bereits umgesetzt worden sind und kurz-, mittel- und langfristig für Wirtschaft und Bürgerinnen und Bürger bereitgestellt werden können.

Dabei handelt es sich wie beim ersten Fahrplan auch um eine Potenzialanalyse, d. h. bei jedem der aufgeführten Themen wird vor der Realisierung geprüft, ob sich eine Win-Win-Situation für Verwaltung und Verwaltungskunden realisieren lässt. Der E-Government-Fahrplan wird in den nächsten Jahren kontinuierlich weiter entwickelt.

Bei der Realisierung will die Hamburger Verwaltung, wo immer es gute Vorbilder gibt, von den besten Lösungen lernen ­ bundesweit, europaweit und weltweit. Gleichzeitig sollen Hamburger E-Government-Lösungen an marktgängigen Standards orientiert sein und damit auch für andere Verwaltungen zur Verfügung stehen. E-Government lebt von Kooperation über Grenzen hinweg ­ dazu wird die Freie und Hansestadt Hamburg aktiv beitragen.

Die Ergebnisse wurden unterteilt in Basismodule, behördenübergreifende und behördenspezifische Ansätze:

­ Die Basismodule liefern für die einzelnen Anwendungen Infrastrukturvoraussetzungen und übergreifende Funktionalitäten.

­ Die behördenübergreifenden Ansätze erfordern eine intensive Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Verwaltungsstellen.

­ Alle behördenspezifischen Projekte sind in einen zeitlichen Rahmen eingeordnet. Dabei wird zwischen umgesetzt, kurzfristig (bis zu einem Jahr), mittelfristig (bis zu zwei Jahren) und langfristig (mehr als 2 Jahre) differenziert. Für einige Anwendungen lässt sich derzeit noch kein konkreter Zeitrahmen festlegen.

Die wichtigsten Kriterien für die Umsetzungsreife und die Prioritätensetzung zwischen einzelnen Projekten sind dabei der Nutzen für Kunden und Verwaltung (WinWin-Situation), die potenzielle Zahl und Bedeutung der Nutzerinnen und Nutzer der jeweiligen E-GovernmentAnwendung und die Nutzung vorhandener Infrastrukturelemente und IuK-Anwendungen.

2 Basismodule für E-Government-Lösungen

Die Basismodule werden in behördenübergreifenden Arbeitsgruppen unter Federführung der Finanzbehörde erstellt. Sie sind jeweils behördenübergreifend für andere E-Government-Lösungen nutzbar.

HamburgGateway (Authentifikation, Benutzerverwaltung, Bezahlfunktion, Fristeinhaltung)

Eine entscheidende Voraussetzung für eine effiziente elektronische Verwaltung ist die Schaffung einer leistungsfähigen Schnittstelle zu den Kunden. Diese wird in Hamburg durch das übergreifende Infrastruktur-Projekt „HamburgGateway ­ Das digitale Tor zur Stadt" realisiert.

Das HamburgGateway wird 7 Tage in der Woche und täglich 24 Stunden in Betrieb sein; die Kunden haben dadurch jederzeit Gelegenheit, mit Ihrer Verwaltung in Kontakt zu treten. Die Kommunikation der Kunden mit der Verwaltung findet über eine sichere und geschützte Verbindung statt.

Das HamburgGateway als einheitlicher Zugang zu allen E-Government-Angeboten der hamburgischen Verwaltung stellt an einer Stelle behörden- und verfahrensübergreifende Funktionen zur Verfügung, die von allen künftigen Transaktionsanwendungen der Behörden und Ämter genutzt werden können. Die Pflege und Weiterentwicklung des HamburgGateway findet ­ bereits im Hinblick auf das neue IT-Unternehmen dataport ­ zentral durch die Zentralstelle IuK des Senatsamtes für Bezirksangelegenheiten (SfB-IuK) statt. Die zugrundeliegende Technologie bietet hohe Sicherheit, ist leicht erweiterbar und soll darum zukünftig auch anderen Verwaltungen zur Nutzung angeboten werden.

So benötigen die Kunden dank einer zentralen Benutzerverwaltung lediglich eine Benutzerkennung (Benutzername und Passwort) und können damit sämtliche OnlineDienste nutzen. Je nach Art der Online-Dienste erfolgt die Registrierung unterschiedlich: Bei der niedrigsten Sicherheitsstufe für Privatkunden erfolgt die Freischaltung online sofort und automatisiert. Die Nutzung von Angeboten der höheren Sicherheitsstufe erfordert die Vorlage des Personalausweises in einem Kundenzentrum.