Firmenkunden haben die Möglichkeit die interne Benutzerverwaltung im Rahmen ihrer Firmenkennung selbst zu organisieren

Firmenkunden haben die Möglichkeit, die interne Benutzerverwaltung im Rahmen ihrer Firmenkennung selbst zu organisieren. Die Einführung weiterer Sicherheitsstufen erfolgt nach Bedarf und richtet sich nach der Schutzwürdigkeit der Daten. So ist eine Erweiterung um die digitale Signatur geplant, für Fachverfahren mit besonders schutzwürdigen Daten werden anlassbezogen weitere Maßnahmen geprüft und ggf. umgesetzt.

Auch die zuverlässige Abwicklung von Bezahlvorgängen (Lastschrifteinzug und Kreditkartenzahlung, bei wirtschaftlicher Machbarkeit auch anonyme Bezahlverfahren) ist über das HamburgGateway möglich. Hamburg hat damit eine technologische Strategie, die auf Kundenakzeptanz und bewährte Technologien setzt.

Ab Sommer 2003 wird dem Bürger mit der Online-Melderegisterauskunft der erste Online-Dienst über das HamburgGateway zur Verfügung stehen. Sukzessive werden danach weitere Anwendungen in das HamburgGateway aufgenommen. Dabei wird der Schwerpunkt darauf liegen, kurzfristig weitere Verfahren, die sich an einen größeren Nutzerkreis wenden, in das HamburgGateway aufzunehmen.

Mittelfristig ist die Erweiterung des HamburgGateway um die Nutzung qualifizierter digitaler Signaturen geplant. Ebenfalls mittelfristig soll geprüft werden, ob und wann eine Ausweitung der bisher implementierten „Zeitstempelfunktion" in Richtung auf eine Fristüberwachung möglich und sinnvoll ist.

Shop-System

Ein gemeinsames Shop-System für alle Behörden und Ämter der Freien und Hansestadt Hamburg soll einen einfachen Zugang zu allen käuflich zu erwerbenden Produkten der Freien und Hansestadt Hamburg ohne Kenntnis der Zuständigkeiten und Strukturen ermöglichen. Die Einführung eines elektronischen Vertriebs dieser Produkte ­ wie umfangreichere Broschüren, Statistiken, geographische Karten oder auch Souvenirs ­ hat sich wegen der notwendigen Restrukturierung bei hamburg.de verzögert. Eine Implementation wird nunmehr in Zusammenarbeit mit hamburg.de und dritten Anbietern kurzfristig angestrebt.

FHHportal

Als leistungsfähige Infrastruktur für das verwaltungsinterne Wissens- und Informationsmanagement ist mit dem FHHintranet die erste Stufe einer behördenübergreifend nutzbaren Portalinfrastruktur (FHHportal) aufgebaut worden. Für eine flexible Struktur und ein einheitliches Design im FHHintranet wird das ContentManagement-System (CMS) genutzt, mit dem auch der Internetauftritt der Verwaltung auf hamburg.de gestaltet wird. Dadurch erhalten alle Behörden und Ämter die Möglichkeit, relevante Informationen strukturiert und allgemein zugänglich aufzubereiten.

Das FHHportal soll kurzfristig um die Einrichtung geschlossener Benutzergruppen und Funktionen der Zusammenarbeit und des Dokumentenmanagement (Portalserver) erweitert werden, um die Nutzung von Informationsbeständen und Informationsanwendungen durch alle Beschäftigten der FHH effektiver zu gestalten und die gemeinsame Nutzung des in der gesamten Verwaltung vorhandenen Wissens zu ermöglichen.

Abschied von der Papierakte

Die im LIT aufgebaute Infrastruktur zur digitalen Aktenführung wird inzwischen über die Behörde für Inneres hinaus in weiteren Behörden (Senatskanzlei, Kulturbehörde, Behörde für Wirtschaft und Arbeit, Behörde für Umwelt und Gesundheit, Finanzbehörde) pilothaft eingesetzt. Darüber hinaus setzten einige weitere Behörden das Modul zur Aktenplanverwaltung ein. Zur Erarbeitung der notwendigen Verfahrensregeln für eine sachlich und rechtlich korrekte elektronische Aktenführung ist ­ unter Federführung des Staatsarchivs und mit Beteiligung der nutzenden Behörden, des Staatsarchivs sowie des hamburgischen Datenschutzbeauftragten ­ ein behördenübergreifender Beirat eingesetzt worden. Die Nutzung der digitalen Aktenführung soll kurzfristig auf zusätzliche Bereiche ausgeweitet und die Funktionalität des Verfahrens erweitert werden.

3 Behördenübergreifende E-Government-Ansätze Nachfolgend werden Themen aufgelistet, die eine Zusammenarbeit zwischen einigen oder allen Behörden und Ämtern oder staatlichen Stellen erfordern.

Bürger- und Firmenservice im Internet

Der Bürgerservice auf hamburg.de bietet behörden- und organisationsübergreifend über 2000 Informationen von öffentlichem Interesse mit Hilfe einer Datenbank nach dem Stichwortprinzip an. Der Bürgerservice wird seit März 2000 bei hamburg.de betrieben und ist hier die erfolgreichste Einzelanwendung.

Die Hauptinhalte stammen aus der Bezirksverwaltung, von Fachbehörden und der FHH nahestehenden Organisationen, aber auch aus dem Bereich des Bundes, der EU und der UN. Sie sind nach der Interessenlage und aus der Sicht der Bürger optimiert. Sie geben und verknüpfen ausführliche Informationen zu einer Dienstleistung und führen adress- und raumgenau zu ihr, ohne dass Nutzer städtische oder föderale Zuständigkeitsregelungen kennen müssen. Die Aktualisierung erfolgt monatlich oder zu bestimmten Anlässen durch benannte Redakteure.

Zusätzlich zur Datenbankauskunft können sich die Bürger und Bürgerinnen per Download Formulare aus dem Datenbestand herunterladen und amtliche Urkunden bestellen. In Kooperation mit dem Bürgerbüro der Senatskanzlei garantiert ein gut genutzter E-MailService eine schnelle und fachlich qualifizierte Antwort auf Bürgerfragen.

Seit Sommer 2003 steht für die Hamburger Wirtschaft zusätzlich der in Kooperation mit der Handelskammer entwickelte Firmenservice zur Verfügung, der wirtschaftsbezogene Stichworte und Formulare bündelt.

Für den Bürger- und Firmenservice ist kurzfristig der Ausbau und die Verbesserung des zugrundeliegenden verwaltungsinternen Informationssystem und der internen Datenpflege geplant.

HamburgService am Telefon

Die telefonische Erreichbarkeit sowohl der Bezirks- wie der Gesamtverwaltung ist derzeit objektiv wie in den Beurteilungen der Verwaltungskunden verbesserungswürdig.

Zuletzt hat die Bürgerbefragung 2003 die Notwendigkeit bestätigt, den telefonischen Zugang zur Verwaltung zu verbessern: Hier geben die Bürger der Stadt mit einem Schnitt von 2,9 wiederum ­ wie schon 2000 ­ das schlechteste Ergebnis aller Kommunikationskanäle.

Die Bezirksverwaltung und die Finanzbehörde haben deshalb in einer Reihe von verschiedenen Projekten geprüft, ob und wie der telefonische Service für die Verwaltung wirtschaftlich verbessert und kundenfreundlicher organisiert werden kann. Im Ergebnis liegt ein Sollkonzept mit konkreten Vorschlägen und Handlungsschritten für einen in der ersten Ausbaustufe bezirksübergreifenden und in weiteren Ausbaustufen auch behördenübergreifenden telefonischen „HamburgService" vor, der Erreichbarkeit und Servicequalität der Stadt am Telefon deutlich verbessern kann.

Teil dieses Konzepts ist die Unterstützung durch ein Informationssystem, das den Agenten die für den Prozess erforderlichen Informationen ermittelt und anzeigt. Dieser künftige gemeinsame Datenbestand für Organisations- und Kommunikationsdaten soll nicht nur die zentrale Informationsbasis für den HamburgService, sondern auch für andere Anwendungen der Hamburger Verwaltung (z. B. die Verbesserung der Datenpflege für den Bürger- und Firmenservice, Telefonlisten und Organigramme der Behörden, Hamburg Handbuch) sein und in die an allen Büroarbeitsplätzen schon genutzte Infrastruktur des FHHinfoNET integriert werden.

Der HamburgService soll wegen des fachlichen Bezugs zu den Kundenzentren der Bezirke und den umfassenden Kompetenzen der Bezirksverwaltung für einen qualifizierten Bürgerservice bei einem Bezirksamt angebunden werden. Die Bezirksämter werden als zukünftige Betreiber des HamburgService somit eine zentrale Rolle für die Neuorganisation und Gestaltung der Telefonie für die hamburgische Verwaltung übernehmen. Eine Umsetzung wird kurz- bis mittelfristig angestrebt.

Zentrales Management von Anfragen

Die Idee einer behördenübergreifenden Adresse für Anfragen, Meinungen und Beschwerden von Verwaltungskunden ist mit dem Bürgerbüro in der Senatskanzlei mit einer zentralen Telefonnummer und E-Mail-Adresse bereits heute ansatzweise umgesetzt. Können dort Fragen nicht zentral beantwortet werden, so werden die E-Mails an das zuständige Bezirksamt, die zuständige Fachbehörde oder das zuständige Senatsamt weitergeleitet.

Mittelfristig ­ realistisch allerdings erst nach dem erfolgreichen Aufbau der ersten Ausbaustufe eines telefonischen HamburgService ­ wird hier die Entwicklung einer interaktiven Lösung geprüft, mit der eine Auswertung, Zuordnung und Bearbeitung der eingegangenen Mitteilungen durchführbar sein soll.

Fördermittel/Gewährung von Zuwendungen Fördermittelprogramme werden in Hamburg je nach Förderungsgegenstand bei verschiedenen Behörden beantragt und bewilligt (z. B. die Bezirksämter für Kultur und Jugend, Behörde für Bildung und Sport für Sportförderung, Behörde für Wissenschaft und Forschung für Forschungsprojekte, Kulturbehörde für kulturelle Förderprogramme, Behörde für Wirtschaft und Arbeit für die Wirtschaftsförderung sowie Behörde für Umwelt und Gesundheit für die Umweltförderung).

Um auch in diesem Bereich E-Government-Ansätze aufwandssparend und kundenfreundlich implementieren zu können, soll mit erster Priorität die Erarbeitung einer gemeinsamen behördenübergreifenden Lösung angestrebt werden. Deshalb wird derzeit untersucht, ob das EDV-gestützte Zuwendungsverfahren INEZ (Integrierte Erfassung und Bearbeitung von Zuwendungen für Zwecke der Arbeitsmarkt-, Sozial- und Gesundheitspolitik) der Behörde für Soziales und Familie als Ausgangspunkt für eine solche Lösung genutzt werden kann.

Durch das Verfahren INEZ, das in der Behörde für Soziales und Familie, der Behörde für Wirtschaft und Arbeit, der Behörde für Umwelt und Gesundheit und im Bezirksamt Hamburg-Mitte als Pilotanwendung eingesetzt wird, wird eine schnelle, zeitnahe Zuwendungsprüfung mit zuverlässigen Ergebnissen und mehr Transparenz umfassend von der Antragserfassung über Bewilligung, Zahlungsabwicklung und Controlling bis zur Nachweiserfassung und -prüfung unterstützt. Die bestehende Internetanwendung für den Datenaustausch zwischen den Zuwendungsempfängern und den Behörden wird noch im Herbst 2003 in das HamburgGateway integriert.

Mittelfristig ist die Nutzung dieser Anwendung durch alle anderen zuwendungsverwaltenden Behörden geplant.

Aufgrabescheine

Für das Verlegen von Ver- und Entsorgungsleitungen in öffentlichen Straßenflächen werden sog. Aufgrabescheine erteilt. Jährlich werden ca. 40.000 dieser Scheine jeweils bis zu 25 mal kopiert, in der Regel mit der Post verschickt und in diversen Behörden und Unternehmen gesammelt.

Eine Online-Abwicklung kann den Aufwand für Verwaltung und Unternehmen deutlich reduzieren.

Die Bezirksverwaltung bearbeitet den größten Teil dieser Vorgänge. Aufgrund der Gesetzeslage sind in bestimmten Bereichen die Behörde für Bau und Verkehr und das Amt Strom und Hafenbau für die Ausgabe von Aufgrabescheinen zuständig. Da die Erteilung von Aufgrabescheinen zu baulichen Maßnahmen führt, ist die Koordinierungsstelle (KOST) der Behörde für Bau und Verkehr grundsätzlich beteiligt.

Das Senatsamt für Bezirksangelegenheiten (SfB) hat inzwischen mit der Entwicklung einer E-GovernmentLösung für die ganzheitliche elektronische Bearbeitung von Anträgen auf Sondernutzung öffentlicher Wege nach § 22 Absatz 1 HWG (Aufgrabescheine) begonnen, die die Infrastruktur des HamburgGateway nutzt. Mit der entwickelten Lösung soll interessierten Stellen innerhalb der öffentlichen Verwaltung sowie Versorgungs- und Tiefbauunternahmen im HamburgGateway ein Angebot zur Unterstützung bei der Antragstellung und Verwaltung sowie bei der Veröffentlichung erteilter Aufgrabescheine zur Verfügung gestellt werden.

Die entsprechenden Daten werden im Verfahren BACOM II gespeichert. Darüber hinaus werden Lösungen für die Benutzeroberfläche im HamburgGateway sowie die Geschäftsprozesse und Internet-Schnittstellen zwischen dem Gateway und BACOM II entwickelt. Die Lösung bildet ­ im Anschluss an die Melderegisterauskunft ­ den Schwerpunkt der laufenden E-Government-Aktivitäten des SfB und wird deshalb kurzfristig realisiert.

Geodateninfrastruktur

Die hamburgische Geodateninfrastruktur (GDI-HH) umfasst alle politischen, institutionellen und technologischen Maßnahmen, mit denen sichergestellt wird, dass Basisdaten des Landesbetriebs Geoinformation und Vermessung sowie Fachdaten der einzelnen Behörden und Ämter entsprechend den Bedürfnissen von Verwaltung, Wirtschaft und Gesellschaft zur Verfügung stehen.

Die GDI-HH wird schrittweise technisch realisiert durch ein offenes Geodatennetz, das Interoperabilität zwischen den beteiligten IuK-Systemen gewährleistet. Dieser Ansatz erfordert eine behördenübergreifende Koordinierung. Er ist ferner ein notwendiger Beitrag zur bundesweiten Entwicklung einer Geodateninfrastruktur Deutschlands.

Der Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung informiert über die GDI-HH auf breiter Basis, sowohl behördenübergreifend als auch im Dialog mit einzelnen Behörden. Mit dem webbasierten Dienst GeoInfo.online werden bereits heute vielfältige Geoinformationen im Intranet bzw. Internet angeboten. Dazu gehören neben den bekannten Kartendarstellungen in verschiedenen Maßstäben und dem mittlerweile umgesetzten stadtweiten Leitungskataster auch digitale Luftbilder und weitere georeferenzierte Fachdaten. Im Internet wird dieser Dienst unter www.geonord.de zum Test kostenlos angeboten, bei intensiver Nutzung ist er kostenpflichtig.

Im Intranet steht ein großer Bestand an Geoinformationen den hamburgischen Behörden zur Verfügung.

Beide Angebote werden schrittweise weiter ausgebaut und sind schon derzeit für die intranetbasierte Unterstützung der behördeninternen und behördenübergreifenden Standortplanung verfügbar. Die Möglichkeiten für eine Schnittstelle zwischen diesen Informationen und dem HamburgGateway (vgl. 2.1) werden derzeit überprüft.

Bebauungs- und Grünordnungspläne, Planfeststellungsverfahren Bebauungspläne sind rechtsverbindliche Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Grundlage ist das BauGB in Verbindung mit dem Gesetz über die Feststellung von Bauleitplänen und ihre Sicherung (Bauleitplanfeststellungsgesetz). Sie werden in den Bezirksämtern bearbeitet, die Federführung bei Bebauungsplanungen mit übergeordneter Bedeutung hat die Behörde für Bau und Verkehr.

Je nach Inhalt und planerischen Bezügen sind auch weitere Fachbehörden und das Senatsamt für Bezirksangelegenheiten, die Bezirke sowie die Behörde für Umwelt und Gesundheit involviert.

Die Voraussetzungen für eine Bereitstellung der Bebauungspläne im Intranet und Internet liegen weitgehend vor. Die vor 2001 erstellten Bebauungspläne sind in der für die Veröffentlichung notwendigen Form durch die BBV nacherfasst worden. Ab 2001 liegen die Bebauungspläne in digitaler Form vor. Für alle Pläne stellt das SfB die ergänzenden Textdateien zur Verfügung. Die Veröffentlichung der Pläne im Intranet kann nach Prüfung der Pläne durch das Amt für Geodaten und Vermessung kurzfristig erfolgen, die im Internet mittelfristig.

Gleichermaßen wird für die Landschafts- und Grünordnungspläne nach dem Hamburgischen Naturschutzgesetz verfahren.

Die Unterstützung eines Geschäftsprozesses zur Bearbeitung von Bebauungsplänen mit der Möglichkeit, Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange und aus Bürgerbeteiligungen in das Verfahren einzubeziehen, wird gegenwärtig im Arbeitskreis „Digitale Bebauung" unter Mitwirkung von Vertretern aus den Bezirksämtern bearbeitet. Eine Umsetzung kann wegen der Komplexität der technischen, rechtlichen und fachlichen Voraussetzungen erst langfristig erfolgen.

Auch für Planfeststellungsverfahren, die von den Bezirksämtern, der Behörde für Wirtschaft und Arbeit, Strom- und Hafenbau sowie in besonderen Fällen von der Behörde für Bau und Verkehr durchgeführt werden, wird

­ allerdings wegen der umfassenden Reorganisationsmaßnahmen in der Behörde für Bau und Verkehr in einer ab Mitte 2003 neu aufzubauenden Projektorganisation ­ eine E-Government-Unterstützung konzipiert, die mittelfristig umgesetzt werden soll.

Online-Bekanntgabe von Baustellen und geänderten Verkehrsführungen

In der Behörde für Bau und Verkehr verfügt die Koordinierungsstelle für Baumaßnahmen in Hauptverkehrsstraßen (KOST) über ein internes Informationssystem, mit dem Baustellen auf ca. 900 km des ca. 4.000 km umfassenden Straßennetzes koordiniert. werden, um daraus resultierende Verkehrsbehinderungen insbesondere für den Wirtschaftsverkehr so gering wie möglich zu halten.

Aktuelle Lageinformationen über solche Baustellen, die den Verkehr auf Hamburgs Hauptverkehrsstraßen besonders beeinträchtigen, werden bereits im Internet unter Verkehrsinfo Region Hamburg bereitgestellt.

Um Umfang, Aktualität und Qualität dieser Informationen grundlegend verbessern zu können, ist die Zusammenarbeit einer Vielzahl von Behörden (Tiefbauabteilungen, der Bezirksämter, Strom- und Hafenbau, Behörde für Inneres) und externen Partnern (Versorgungs- und Bauunternehmen, Veranstalter etc.) notwendig. Die Behörde für Bau und Verkehr hat mit dem Ziel einer solchen Koordination erste Sondierungsgespräche mit den Beteiligten eingeleitet und plant den Aufbau einer entsprechenden Projektorganisation. Eine leistungsfähige E-Government-Unterstützung kann aufgrund der Komplexität dieser Aufgabe nur langfristig umgesetzt werden.

Online-Bewerbungen

Nach den Planungen im ersten E-Government-Fahrplan waren Bewerbungen für den Vorbereitungsdienst des Lehramts an beruflichen Schulen als Pilotbereich für eine Online-Bewerbung vorgesehen. Dies musste aus Kapazitätsgründen bei der BBS zurückgestellt werden. Darum sind nunmehr die Bewerbungen für das IuK-Traineeprogramm der Finanzbehörde als Pilotanwendung vorgesehen. Die dort gewonnenen Erfahrungen und Softwaremodule sollen möglichst weitgehend für OnlineBewerbungen bei anderen Behörden nutzbar sein. Hierzu wird derzeit geklärt, ob es eine vielseitig verwendbare Formular-Software gibt, die als kostengünstiger Standard eingesetzt werden kann.

Im Pilotprojekt soll kurzfristig basierend auf dem HamburgGateway eine Bewerbungsmöglichkeit im Internet eingerichtet werden, sobald das Gateway technisch vollständig im Internet zur Verfügung steht und dort die erste externe Anwendung stabil eingerichtet ist. Die Bewerberinnen und Bewerber erhalten Online-Formulare über das Angebot „Ihr Arbeitgeber Hamburg" auf hamburg.de, erfassen Ihre Daten am PC und senden die ausgefüllten Formulare zurück. Der Erfassungsaufwand in der Sachbearbeitung entfällt.

3.10 Behördenübergreifende Fachportale im Intranet

Auf der Infrastruktur des FHHportal (vgl. 2.3) ist mit dem „Hamburger Rechtsportal" ein zentraler Informationsbestand für alle über das FHHinfoNET angeschlossenen Rechtsanwender aufgebaut worden, über den inzwischen auch der zentrale Zugang zu den Datenbanken Juris, Veris und CELEX für alle Behörden gewährleistet wird.