JVA

Für die Bekanntgabe des Rücklaufs beantragter Ausweispapiere sollen die Bürger künftig auf der Basis des HamburgGateway informiert werden. Die Prüfung der Berechtigung auf die Rücklaufdaten zugreifender Personen könnte mit Hilfe der Funktionalität der dort implementierten 2. Sicherheitsstufe erfolgen, für die eine Freischaltung in den Kundenzentren nach Vorlage und Überprüfung entsprechender Ausweispapiere erfolgt.

Hierfür muss noch ein Geschäftsprozess definiert werden, in dem der Rücklauf der Ausweise und Pässe einschließlich begleitender Papiere von der Bundesdruckerei, die Bearbeitung und Speicherung notwendiger Daten im Melderegister und im über das HamburgGateway erreichbaren „Postfach" des Bürgers mit der entsprechenden Meldung dargestellt wird.

Für die Anforderung diverser Bescheinigungen soll ebenfalls eine Lösung über das HamburgGateway entwickelt werden.

Gleiches gilt für die Antragstellung für Auskunftssperren.

Im gegenwärtigen praktizierten Verfahren werden die Bescheinigungen und Anträge für Auskunftssperren (die Begründung des Antrages wird im Einzelfall einer besonderen Prüfung unterzogen) auf der Grundlage eines schriftlichen Antrages versandt.

Beantragung, Erst- und Ersatzausstellung einer Lohnsteuerkarte, Erklärung der steuerlichen Lebensgemeinschaft

Beide bisher definierten Vorhaben basieren auf dem geltenden Verfahren bei der Ausstellung von Lohnsteuerkarten. Dieses Verfahren wird nach den bisherigen Planungen ab dem Jahr 2006 grundlegend verändert werden.

Aller Voraussicht nach werden dann keine Lohnsteuerkarten in der bisherigen Form mehr ausgestellt. Das Vorhaben bleibt bis zu weiteren Klärung der Voraussetzungen im Aktionsfahrplan bestehen, da bei einer Konkretisierung des Veränderungsvorhabens ggf. bereits im Jahre 2004 entsprechende Aktivitäten umgesetzt werden könnten.

Personenstandswesen

Für die Ausstellung und Zusendung von Personenstandsurkunden soll es ebenfalls künftig möglich sein, die Urkunden über das HamburgGateway unter Nutzung der Bezahlfunktion zu bestellen. Das zur Zeit in den Standesämtern eingesetzte Verfahren AUTISTA des Verlages für das Standesamtwesen soll hierfür um eine E-Government-Komponente erweitert werden, deren Einsatzmöglichkeiten derzeit geprüft werden.

Beantragung eines Anwohnerparkausweises (Bezirksamt Hamburg-Nord, Bezirksamt Hamburg-Mitte)

Das Vorhaben ist in den beiden Pilotbezirken bisher nicht realisiert worden. Vor Beginn der Planungs- und Entwicklungsarbeiten sollte die Entwicklung eines für alle Bezirke einheitlichen Ansatzes geprüft und entschieden werden und damit ein standardisiertes Verfahren in der Entwicklung, Übernahme und im Einsatz sichergestellt werden.

Darstellung von Wartezeiten

Die entwickelten E-Government-Lösungen basieren auf den jeweils eingesetzten Systemen zur Publikumssteuerung. In den Dienststellen der Bezirke werden unterschiedliche Systeme eingesetzt, so dass jeweils angepasste Komponenten zur Darstellung der aktuellen Wartezeiten im Internet entwickelt werden müssen. Ein Transfer der in St. Pauli erprobten Lösung könnte gegenwärtig nur auf identische Systeme zur Publikumssteuerung durchgeführt werden. Bevor der weitere Prozess einer bezirksweiten Einführung begonnen werden kann, muss eine Bestandsaufnahme der eingesetzten Basissysteme durchgeführt und die spezifischen Anpassungsarbeiten analysiert und durchgeführt werden.

Versteigerung von exklusiven Fundobjekten

Das Zentrale Fundbüro plant ­ vorbehaltlich der Klärung der damit verbundenen Rechtsfragen ­ die Versteigerung exklusiver Fundobjekte über externe Internetanbieter.

Fördermittel/Gewährung von Zuwendungen

Die integrierte Erfassung und Bearbeitung von Zuwendungen (INEZ) wird im Bezirk Hamburg-Mitte in einem Pilotvorhaben in den Ortsämtern (Jugendamt) und im Verwaltungsamt zur Verwaltung von Sondermitteln eingesetzt. Der Einsatz ist grundsätzlich erfolgreich verlaufen, hat aber auch gezeigt, dass bei geringen Fallzahlen und deshalb nur gelegentlichen Nutzung die Anwendung für die Beschäftigten trotz entsprechender Verfahrensschulungen nicht leicht beherrschbar ist. Vor einem flächendeckenden Einsatz im Bezirk Hamburg-Mitte und einer Ausdehnung auf weitere Bezirke soll deshalb die Bearbeitung von Zuwendungen organisatorisch gebündelt werden. Auf Basis einer entsprechenden Konzeption, die derzeit entwickelt wird, soll INEZ in allen Bezirken eingeführt werden.

Langfristig Gewerberegister und Auskünfte, Gewerbeerlaubnisse, An-, Um- und Rückmeldungen

Den Schwerpunkt der Arbeiten in diesem Bereich bildet die Einführung des neuen Verfahrens zur Lebensmittelkontrolle (HAMLET) und der Ersatz der veralteten Lösung „Gewerberegister". Der Einsatz von E-Government-Lösungen muss parallel dazu im Rahmen einer IuKStrategie für die Wirtschafts- und Ordnungsämter geplant werden.

Beantragung von Ausweisen

Eine E-Government-Lösung zur Unterstützung des Passund Ausweiswesen ist im hohen Maße von der eingesetzten Technik (Projekt DIGANT der Bundesdruckerei) abhängig. Die Installation dieser Technik in den Einwohnerämtern erfordert allerdings einen hohen finanziellen Aufwand bei noch nicht abschließend geklärten Nutzenerwartungen. Geltende gesetzliche Regelungen sehen vor, dass die Beantragung von vorläufigen Pässen und Ausweisen ab dem 1. Januar 2006 auf der Basis der DIGANTTechnik erfolgen müssen. Damit wären ab diesem Zeitpunkt auch die technischen Voraussetzungen für eine Unterstützung regulärer (nicht vorläufiger) Pass- und Ausweisbeantragungen gegeben.

Ohne Zeitangabe Sonstiges bezirkliches Ordnungswesen

Die Bezirksverwaltung wird wie bisher die Entwicklungen anderer Behörden (z. B. Akteneinsicht für Verfahrensbeteiligte, Einleitung rechtlicher Schritte und ­ in angepasster Form ­ Ordnungswidrigkeitensachen) beobachten und erprobte Lösungen ggf. übernehmen.

Online-Anbindung des Baugenehmigungsverfahrens (BACOM II)

Die Bereitstellung von BACOM II in einer E-Government-Lösung bleibt langfristiges Ziel. Die dazu notwendigen Kapazitäten sind aber zur Zeit in anderen kurz- und mittelfristigen E-Government-Vorhaben (Online-Melderegisterauskunft, Aufgrabescheine) eingesetzt.

Abrechnung mit externen Partnern (z. B. Pflegediensten, Sozialstationen)

Im Rahmen synergetischer Überlegungen für die in den Verfahren PROSA und PROJUGA ­ und hier speziell im Projekt Hilfe zur Erziehung ­ bearbeiteten Inhalte müssen einheitliche Anforderungen definiert und Konzepte einer konventionellen und einer E-Government-Lösung entwickelt werden. Hierzu sollten auch die im Rahmen der SAP-Umstellung erarbeiteten Lösungen für eine externe Abrechnung abgewartet werden.

Justizbehörde Aufgabe der Justizbehörde als Justizverwaltung ist die Dienstaufsicht über die Gerichte, Staatsanwaltschaften, Prüfungsämter und den Justizvollzug. Sie forciert die Modernisierung in den Verwaltungen der Justizbereiche und die Stärkung der Kunden- und Bedarfsorientierung.

Für die Online-Abwicklung der Geschäftsprozesse der Justiz ist eine rechtliche Regelung über den elektronischen Rechtsverkehr notwendig. Wesentliche bundesgesetzliche gesetzliche Grundlagen (Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen und zur Änderung weiterer Vorschriften, Gesetz zur Anpassung der Formvorschriften des Privatrechts und anderer Vorschriften an den modernen Rechtsgeschäftsverkehr sowie Gesetz zur Reform des Verfahrens bei Zustellungen im gerichtlichen Verfahren) dafür sind bereits in Kraft getreten. Der Senat hat am 9. April 2002 eine Rechtsverordnung nach § 130 a ZPO bzw. § 77 a FGO über den elektronischen Rechtsverkehr in gerichtlichen Verfahren erlassen, mit der der elektronische Rechtsverkehr am Finanzgericht Hamburg ab 1. Mai 2002 eröffnet und die Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen für weitere Gerichtsbereiche auf die Justizbehörde übertragen wurde.

Die Justiz als dritte Gewalt im Staat hat eine vermittelnde Funktion. Für eine Implementierung elektronischer Geschäftsprozesse bedeutet dies, dass in der Regel neben einer entsprechenden Ausstattung der Gerichte auch die Bereitschaft und Fähigkeit zur elektronischen Kommunikation bei mindestens zwei externen Parteien gegeben sein müssen. Bis dahin erscheinen Registerverfahren und die öffentlich-rechtlichen Fachgerichtsbarkeiten als vorrangige Einsatzbereiche für E-Justice-Anwendungen.

Umgesetzt Internet-Angebot der Hamburger Justiz

Bereits heute verfügt die Justiz in Hamburg über ein umfangreiches und informatives Internet-Angebot, wo Rechtssuchende vielfältige Informationen zu Gerichtsorganisation und Verfahrensarten finden können.

Elektronischer Rechtsverkehr am Finanzgericht

Am Finanzgericht als erstem deutschen Gericht ist der elektronische Rechtsverkehr im laufenden Betrieb eingeführt.

Mahnverfahren am Amtsgericht

Ein spezieller Kundenkreis erwirkt bereits heute gerichtliche Mahnbescheide durch Übersendung der notwendigen Daten auf Datenträgern für das automatisierte Mahnverfahren. Das Amtsgericht Hamburg bietet darüber hinaus eine Online-Unterstützung für den elektronischen Antrag zum Mahnbescheid (ProfiMahn) der bremer-online-services (bos) auf seiner Homepage an.

Grundbucheinsicht

Die Online-Umsetzung der Grundbucheinsicht ist für einen speziellen Kreis Einsichtsberechtigter über ein Extranet bereits realisiert.

Angebote von Werkstätten der Justizvollzugsanstalten

Das Angebot von Produkten der JVA ­ Werkstätten und ihr Interesse an einer Zusammenarbeit mit der Wirtschaft wird in einer Online-Übersicht mit Kontaktadressen dargestellt.

Kurzfristig Insolvenzveröffentlichungen Insolvenzveröffentlichungen sollen im Internet erfolgen.

Handelsregister

Das Handelsregister legt u. a. die wesentlichen Rechtsverhältnisse, Sitz und Gegenstand des Unternehmens der eingetragenen Einzelkaufleute und Handelsgesellschaften offen. Die Einsichtnahme in das Handelsregister und der zum Handelsregister eingereichten Schriftstücke ist jedem zu gestatten. Im Rahmen eines länderübergreifenden Einwicklungsverbundes soll kurzfristig zunächst der

­ kostenpflichtige ­ Online-Einblick über das Internet ermöglicht und mittel- bis längerfristig ein bundesweites Handelsregisterportal mit übergreifender Suchfunktion eingerichtet werden. Die Online-Kommunikation insbesondere mit Notarinnen und Notaren, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten soll ausgeweitet, eine elektronische Einreichung von Unterlagen ermöglicht werden. Der Aufbau einer elektronischen Akte wird damit längerfristig erforderlich.

Mahnanträge

Das Amtsgericht Hamburg wird im Rahmen von OptiMahn auch den Weg der Online-Einreichung ohne vorangehendes Zulassungsverfahren eröffnen. Neben dem Amtsgericht werden mittelfristig auch die Arbeitsgerichte eine Lösung für Online-Anträge zum Mahnbescheid zur Verfügung stellen.

Mittelfristig

Derzeit bestehen keine Vorhaben für die mittelfristige Umsetzung.

Langfristig Einsichtnahme in das Grundbuch

Das Grundbuch ist die vollständige, aktuelle und richtige Dokumentation der rechtlichen Gegebenheiten eines Grundstücks. Es wird vom Grundbuchamt des Amtsgerichts geführt, in dessen Bezirk das Grundstück gelegen ist. Die Einsichtnahme ist an rechtliche Vorgaben geknüpft.

Grundsätzlich ist demjenigen Einblick in ein Grundbuch zu gewähren, der ein rechtliches Interesse darlegen kann.

Notare bzw. Notarinnen sind von der Darlegung eines berechtigten Interesses befreit. Die Online-Einsichtnahme ist kostenpflichtig. Für die Ausweitung der bisherigen Online-Zugriffe über ein Extranet ist eine bundesweit einheitliche Web-Schnittstelle noch zu konzipieren.

Elektronischer Rechtsverkehr

Am Verwaltungsgericht Hamburg soll ein weiterer Bereich für den elektronischen Rechtsverkehr geöffnet werden. In Kooperation mit Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten sowie betroffenen Einheiten der Innenverwaltung wird es darauf ankommen, die Formen der Online-Kommunikation so zu gestalten, dass sich insbesondere in weitgehend gleichartigen Verfahren WinWin-Situationen schaffen lassen. Der Datenaustausch über eine bundesweit einheitlich definierte und von den Fachverfahren bediente Schnittstelle (Grunddatensatz XJustiz) wird deshalb mittelfristig konzipiert.

Eine Verbreitung qualifizierter elektronischer Signaturen ist Voraussetzung für die flächendeckende Ausweitung des elektronischen Rechtsverkehrs. Wegen ihrer Kosten, fehlender Anwendungen in großer Breite und bestehender Interoperabilitätsprobleme ist ein Zeitpunkt dafür derzeit nicht absehbar

Behörde für Bildung und Sport

Die Behörde für Bildung und Sport trägt die konzeptionelle Verantwortung für die schulische Bildung und die berufliche Aus- und Weiterbildung, die Förderung von Kindern in Tagesstätten und den Sport in der Freien und Hansestadt Hamburg. Sie übt die staatliche Schulaufsicht aus und fördert die Schulen in freier Trägerschaft. Sie leitet, verwaltet und beaufsichtigt das gesamte staatliche Schulwesen.

E-Government-Projekte der Behörde für Bildung und Sport nehmen folgende Zielsetzungen auf:

­ Unterstützung von bestehenden Verwaltungsprozessen durch Bereitstellung eindeutiger Datenbank-gestützter Quellen für Verarbeitung, Einbindung und Recherche

­ Unterstützung von Dialogen in Verwaltungsprozessen mit definierten Zielgruppen: Schüler, Lehrer, Eltern, Kindertagesstätten, Schulen, Gremien.

­ Aufbau und Betrieb eines Netzes von Informations- und Servicedienstleistungen im Intranet und Internet.

Dieses dient einerseits zur Unterstützung der Verwaltungsarbeit in der Behörde in Zusammenarbeit mit Dienststellen und Schulen innerhalb und außerhalb des FHHinfoNET. Andererseits wird darüber eine Verbindung mit Dienstleistungen für die pädagogische und unterrichtliche Arbeit hergestellt.

Umgesetzt Intranet- und Internetauftritt der Behörde für Bildung und Sport

Die Behörde wird im Internet dargestellt und betreibt ein eigenes Intranet. Daneben gibt es eine Vielzahl von verschiedenen Internet-Auftritten von Dienststellen, Projekten und Schulen. Durch die Schaffung einer neuen zentralen Zuständigkeit für den Bereich Internet und Intranet werden diese divergierenden Aktivitäten zusammengeführt.

Kita-Info-System und Kita-Gutschein-System

Im Rahmen des Kita-Info-System können im Internet Kindertagesstätten online recherchiert werden. Über Voreinstellungen auf Bezirke oder ganz Hamburg ist eine gezielte Suche möglich. Das Kita-Gutschein-System befindet sich in Teilumsetzung. Im Internet stehen alle relevanten Informationen und Formulare für das System zur Verfügung.

Informationsverarbeitung an Beruflichen Schulen (IBeS)

Das Projekt IBeS unterstützt das Informationsmanagement an den Beruflichen Schulen Hamburgs auf Basis einer modernen IuK-Architektur. Kern dieser Unterstützung ist ein auf die spezifischen Bedürfnisse der Beruflichen Schulen zugeschnittenes Schulverwaltungsprogramm (WinSchool 2000), das die komplett rechnergestützte Schulverwaltung ermöglicht. Neben der Verwaltung erleichtert die IuK-Struktur die zeitnahe Gewinnung statistischer Daten. Einen zweiten Aspekt des Projektes stellt die Einbindung der Beruflichen Schulen in das FHHinfoNET dar. Diese ist Ende Mai 2003 zu 100 % umgesetzt.

Technikunterstützung im Verwaltungsbereich der Allgemeinbildenden Schulen (TUVAS)

In TUVAS wurden die Schulbüros der rund 380 Allgemeinbildenden Schulen mit einheitlicher Hard- und Software ausgestattet, um die vielfältigen Planungs- und Steuerungsaufgaben in der Schulverwaltung zu unterstützen und zu fördern. Die pädagogische Arbeit in den Schulen wird damit indirekt gestärkt. Über die Hamburger Volkshochschule werden derzeit Schulungen der Schulleitungen durchgeführt.

Wissensmanagement in Beruflichen Schulen (WiBeS)

Das Projekt WiBeS stellt in einer ersten Pilotphase Lehrern, Schülern, Ausbildungsbetrieben und der Schulverwaltung eine einheitliche Plattform zum Wissens- und Informationsaustausch zur Verfügung. Das System basiert auf der Internettechnik und kann so von unterschiedlichen Orten unkompliziert erreicht werden. Der Kreis der Nutzer kann dabei aufgabenorientiert definiert werden, um so in geschlossenen Benutzergruppen vertrauensvoll geschützt kommunizieren zu können.

Kurzfristig Intranet- und Internetauftritt Ziel ist die Schaffung eines einheitlichen Gesamtauftritts im Internet (Corporate Design) mit dezentralen aufgabenspezifischen Verantwortungsbereichen. Die Überführung des bestehenden BBS-Intranet in das FHHintranet wird Ende 2003 abgeschlossen sein.

Mit dem Relaunch des erfolgreichen Hamburger Bildungsserver wird der Nachfrage Rechnung getragen, aktuelle Unterstützung für unterrichtliche Themen und Fächer bereitzustellen und die Zusammenarbeit mit den Landesbildungsservern sowie mit dem Deutschen Bildungsserver kooperativ zu unterstützen. In die Neugestaltung des Internetauftritts gehört auch der Auftritt des neu gegründeten Landesinstituts für Lehrerbildung und Schulentwicklung in das die ehemaligen Dienststellen Staatliches Studienseminar, Institut für Lehrerfortbildung, Landesmedienzentrum, Lehrerprüfungsamt, Suchtpräventionszentrum und die Beratungsstelle für Besondere Begabungen integriert worden sind.

Kita-Info-System und Kita-Gutschein-System Intern befindet sich ein SAP-basiertes Abrechnungssystem in Vorbereitung.

Projekt Unternehmensdatenmanagement (PUMA)

Das Projekt PUMA soll ein globales Unternehmensdatenmanagement etablieren. Dieser Projektansatz wurde aufgrund prozessualer Notwendigkeiten darauf reduziert, eine zentrale Schuldatei zu entwickeln. Die fachliche Konzeption für die Weiterentwicklung der bestehenden zentralen Schuldatei zu einer Anwendung, mit der alle bekannten dezentralen Schuldateien entbehrlich werden, ist abgeschlossen.