Berichte die zeitraumbezogene Analysen zum Gegenstand haben z. B. Fehlzeitenauswertungen beziehen sich auf das Berichtsjahr

Der diesjährige Personalbericht gibt wie in den Vorjahren auch Aufschluss über die Struktur des Personals der Freien und Hansestadt Hamburg. Die Berichte umfassen alle Einzelpläne, die Einrichtungen nach § 15 Landeshaushaltsordnung (LHO) sowie die Landesbetriebe nach § 26 Landeshaushaltsordnung. Juristisch selbständige Einheiten (z.B. Anstalten, Körperschaften, Stiftungen öffentlichen Rechts) und Kapitalgesellschaften sind nicht Gegenstand des Berichts. Gegenüber dem Vorjahr hat sich insofern eine wesentliche Veränderung ergeben, als das UniversitätsKrankenhaus Eppendorf durch die in 2001 erfolgte rechtliche Verselbständigung nicht mehr Teil des Personalberichtes ist.

Der überwiegende Teil der Auswertungen erfolgt stichtagsbezogen auf den Stichtag 31.12.2002.

Berichte, die zeitraumbezogene Analysen zum Gegenstand haben (z.B. Fehlzeitenauswertungen), beziehen sich auf das Berichtsjahr 2002.

Inhaltliche Schwerpunkte wurden im Personalbericht 2003 auf die Themen Personalbedarfsplanung und vergleichende Fehlzeitenanalyse gelegt. In beiden Feldern wurde das Analyseinstrumentarium inhaltlich weiterentwickelt.

Die methodische Grundlage der erhobenen Kennzahlen ist im Kennzahlenbuch (Leitfaden personalwirtschaftlicher Kennzahlen und Methoden ­ Kennzahlenbuch) dokumentiert. In diesem Kennzahlenbuch sind die Standards für die methodische Abgrenzung der einzelnen Kennzahlen festgelegt und verbindlich für alle hamburgischen Behörden vorgegeben.

Das umfangreiche statistische Material mit differenzierten Daten für alle Behörden findet sich im Tabellenanhang. Dieser ist sehr umfangreich, und wird aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht mehr zusammen mit dem Personalbericht veröffentlicht. Er wird den Behörden und Ämtern als Arbeitsmaterial zur Verfügung gestellt. Die für die Analyse relevanten Daten sind in den Analyseteil mit aufgenommen worden.

Das Personalberichtswesen der Freien und Hansestadt Hamburg setzt sich aus mehreren Teilen zusammen: Neben dem jährlich erscheinenden zentralen Personalbericht, der sich an die politische Führung sowie das Management der Behörden richtet, werden den Behörden Daten für ihr dezentrales PersonalControlling zur Verfügung gestellt. Dazu werden die zentral aus dem Bezügeabrechnungssystem Paisy gezogenen Daten in Form verschiedener Datenbanken (zukünftig monatlich) mit den Datensätzen der Einzelpläne an die Behörden ausgeliefert. Diese Form der Unterstützung ermöglicht es den Behörden auch, in kürzeren Abständen als bisher ein Fehlzeitencontrolling durchzuführen.

Es ist im Intranet des Personalamts der Freien und Hansestadt Hamburg ­ unter „Publikationen" - sowie im FHH-INFONET im öffentlichen Ordner „\_FHH\Personalinformationen\Kennzahlenbuch_FHH" zugänglich

Personalbericht 2003

B. Methodische Anmerkungen

Den Analysen im hier vorgelegten Personalbericht 2003 liegt die neue Behördenstruktur1 zugrunde. Der in einigen Abschnitten vollzogene Vergleich mit dem Vorjahr erfolgt auf der Basis einer rechnerischen Unterlegung der neuen Behördenstruktur schon für den 31.12.2001. Im Bereich der Einrichtungen nach § 15 LHO wirkt sich die Verselbständigung des Universitäts-Krankenhauses Eppendorf in eine Anstalt öffentlichen Rechts erstmals aus.

Bei Vorjahresvergleichen in den einzelnen Abschnitten des Personalberichts 2003 wird auf sich daraus ergebende Einflüsse hingewiesen.

Ein mit der Aufbereitung des vorliegenden Personalberichts verfolgtes Ziel ist eine möglichst hohe Transparenz hinsichtlich der Methodik der Datenerhebung und -verarbeitung. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, sind alle den statistischen Darstellungen zu Grunde liegenden Verfahren und Methoden gesondert in einem „Leitfaden personalwirtschaftlicher Kennzahlen und Methoden - Kennzahlenbuch" dokumentiert. Diese Form der Darstellung ermöglicht eine detaillierte und nachvollziehbare Dokumentation der jeweils gewählten Methodik und eine Vereinheitlichung von personalwirtschaftlichen Verfahren in der hamburgischen Verwaltung. Für Aufbereitungen gegenüber Senat und Bürgerschaft sind diese Definitionen verbindlich.

Besondere Bedeutung kommt der Basiskennzahl des „Personalbestands" zu. Für die Interpretation der Daten und Statistiken ist das zu Grunde liegende Beschäftigtenaggregat, d.h. die Abgrenzung der in der hamburgischen Verwaltung Beschäftigten, als Ausgangsgröße statistischer Auswertungen von zentraler Bedeutung. Um ein hohes Maß an methodischer Transparenz zu erreichen, wurde zunächst eine Klassifizierung der bestehenden Beschäftigungsverhältnisse vorgenommen, die anschließend zu hierarchisch aufeinander aufbauenden Beschäftigtenaggregaten zusammengefasst wurden (vgl. Kennzahlenbuch A-01).

Im einzelnen werden folgende Aggregate unterschieden:

Der statistische Personalbestand (P stat) setzt sich aus allen unbefristeten und befristeten Beschäftigungsverhältnissen mit Bezahlung zusammen. Dieses Aggregat bildet die zentrale Grundlage fast aller im Personalbericht aufgeführten Berichtsfelder (vgl. Kennzahlenbuch A02).

Der budgetrelevante Personalbestand (P bud) enthält neben dem statistischen Personalbestand zusätzlich noch folgende Gruppen von Beschäftigungsverhältnissen: geringfügig Beschäftigte sowie die Gruppe der Auszubildenden, Anwärterinnen und Anwärter, Referendarinnen und Referendare und die Praktikantinnen und Praktikanten mit Ausbildungsvergütung. Außerdem sind in diesem Aggregat die sonstigen budgetrelevanten Beschäftigten enthalten. Der budgetrelevante Personalbestand umfasst damit alle Beschäftigungsverhältnisse, die im Berichtsmonat als bezahlte Arbeitskapazität zur Verfügung standen (vgl. Kennzahlenbuch A-03).

Um zu der Gesamtsumme aller Beschäftigungsverhältnisse der hamburgischen Verwaltung zu kommen, muss der budgetrelevante Personalbestand noch um folgende Beschäftigungsverhältnisse ergänzt werden: Bedienstete, die wegen längerer Arbeitsunfähigkeit ohne Krankenbezüge (d.h. ohne Entgeltfortzahlung bzw. ohne Krankengeldzuschuss) sind, ohne Bezüge Beurlaubte, Beschäftigte nach §§ 217ff und §§ 260ff SGB III (EGZ-/ABM-Beschäftigte3) und Sonstige Beschäftigungsverhältnisse ohne Zahlung zum Stichtag.

Da die maschinellen Umsetzungen des Personals erst zum 1.1.2002 oder - aufgrund bis ins Jahr 2002 laufender Mitbestimmungsverfahren - später erfolgte, zeigt ein Vergleich der Stichtage zum überwiegenden Teil die Veränderungen der Behördenstruktur.

Um Missverständnisse auszuschließen, sei darauf hingewiesen, dass unter „Personalbestand" sowie in allen Beschäftigtenaggregaten Beschäftigungsverhältnisse gezählt werden. Eine Person wird demnach mehrfach erfasst, wenn sie mehrere Beschäftigungsverhältnisse eingegangen ist.

EGZ: Eingliederungszuschuss, z. B. für schwer vermittelbare Beschäftigte; ABM: Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen.