Gastschulabkommen Mit den Ländern Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen gibt es bisher kein Gastschulabkommen

Gastschulabkommen

Mit den Ländern Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen gibt es bisher kein Gastschulabkommen. Zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein gab es ein Gastschulabkommen, aufgrund dessen Hamburg wegen der Beschulung von Schleswig-Holsteiner Landeskindern an Schulen in freier Trägerschaft jährlich ca. 6 Millionen Euro erhielt. Dieses Gastschulabkommen mit Schleswig-Holstein ist zum 31. Dezember 2002 ausgelaufen. Die Behörde für Bildung und Sport verhandelt seit fast einem Jahr mit Schleswig-Holstein über eine Neugestaltung und Verbesserung des Abkommens. Inzwischen ist offensichtlich ein neuer Vertrag abgeschlossen worden. Der Präses der Behörde für Bildung und Sport äußerte dazu auf einer Pressekonferenz am 26. Juni 2003: „Und dann haben wir mit Schleswig-Holstein inzwischen die Verhandlungen so weit vorangebracht, dass es über neun Millionen sind, statt sechs Millionen bisher."

Zu den Beweggründen äußerte sich der Senator: „Das knüpfen wir mal den Schleswig-Holsteinern ab, die sollen mal dafür bezahlen, was hier an Schulleistungen vollbracht wird, das ist gelungen. Viele der Kollegen waren der Auffassung, das wird nie was. Das wurde schon als Luftbuchung bezeichnet, in der Bürgerschaft fallen da ja manchmal harte Worte in der politischen Auseinandersetzung. Die Realität sieht so aus, dass wir nicht nur diese drei Millionen mehr als bisher ausverhandelt haben, sondern noch etwas darüber hinaus."

Die Verhandlungen über ein verändertes Gastschulabkommen zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Lande Schleswig-Holstein sind noch nicht abgeschlossen. In Bezug auf die geplante Größenordnung des schleswig-holsteinischen Beitrages hat sich der Präses der zuständigen Behörde auf einer Pressekonferenz am 26. Juni 2003 mit einer Tendenzaussage geäußert. Zu Einzelheiten des Verhandlungsstandes ist Stillschweigen vereinbart worden.

Gastschulabkommen sind mit solchen Ländern sinnvoll, aus denen eine nennenswerte Anzahl von Schülerinnen und Schülern an Hamburger Schulen stammt, die nicht in Hamburg schulpflichtig sind.

Dies gilt für die beiden unmittelbaren Nachbarländer Hamburgs und mit beiden Ländern bestehen eine Reihe von Verträgen, insbesondere die so genannten Gegenseitigkeitsabkommen. Im Verhältnis zu allen anderen Ländern wirken darüber hinaus Vereinbarungen der Kultusministerkonferenz (KMK) zur Ausbildung in den so genannten Splitterberufen. Mit der Frage, ob eine Ergänzung der Vertragslage mit Niedersachsen im Kontext der vielfältigen Beziehungen zwischen Hamburg und Niedersachsen anzustreben ist, hat sich der Senat noch nicht beschäftigt.

Dies vorausgeschickt beantwortet der Senat die Fragen wie folgt.

1. Wie viele Gastschüler/innen aus benachbarten Bundesländern gibt es aktuell und wie verteilen sich diese auf die verschiedenen Schulformen einschließlich der beruflichen Schulen und der Schulen in freier Trägerschaft (vgl. dazu die Antwort zur Kleinen Anfrage Drucksache 17/1739)?

2. Ist dem Senat bekannt, ob einzelne Schüler/innen, deren Wohnort in einem der benachbarten Bundesländer liegt, keine Hamburger Schule besuchen konnten, da es kein oder kein gültiges Gastschulabkommen gibt?

Entfällt, denn mit Schleswig-Holstein und Niedersachsen bestehen entsprechende Abkommen. Schülerinnen und Schüler aus weiteren Ländern werden in seltenen Einzelfällen im Wege einer Verwaltungsvereinbarung aufgenommen.

3. Gibt es aktuell Verhandlungen über ein Gastschulabkommen mit den Bundesländern Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern oder sind solche Verhandlungen geplant?

Wenn nein: Weshalb sieht der Senat hier keinen Handlungsbedarf?

Nein, vgl. Vorbemerkung.

4. Ist zu erwarten, dass in naher Zukunft ein Gastschulabkommen mit den benachbarten Bundesländern unterzeichnet wird?

Vgl. Vorbemerkung.

5. Rechtlich ist für das Jahr 2003 bezogen auf Schüler/innen aus Schleswig-Holstein von einer vertragsfreien Zeit auszugehen (vgl. Drucksache 17/1743): Wurde den Hamburger Schulen in freier Trägerschaft im laufenden Haushaltsjahr 2003 noch nicht bezahlten 6 Millionen Euro aus Schleswig-Holstein eine Ausgleichszahlung durch die Schulbehörde angeboten?

Die hamburgischen Schulen in freier Trägerschaft erhalten weiterhin Finanzhilfe nach dem Hamburgischen Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft (HmbSfTG) auch für Schülerinnen und Schüler aus Schleswig-Holstein.

6. Wann wurde das neue Gastschulabkommen mit Schleswig-Holstein unterschrieben und wann tritt es in Kraft?

7. Welche Veränderungen ergeben sich gegenüber dem alten Gastschulabkommen? Sind inzwischen darin auch Vereinbarungen hinsichtlich Schüler/innen enthalten, die staatliche allgemein bildende und berufliche Schulen besuchen?

8. Welche Ausgleichszahlungen wurden für das laufende Haushaltsjahr 2003 und welche in den folgenden Jahren vereinbart?

9. Hat der Senat damit seine ursprünglichen Forderungen gegenüber dem Bundesland Schleswig-Holstein von über 18,5 Millionen Euro jährlich aufgegeben?

10. Hat der Senat erreicht, dass die ursprünglich bezifferten Ausgleichszahlungen für die Hamburger Schulen in freier Trägerschaft von insgesamt 7 Millionen Euro bereits 2003 oder in den folgenden Jahren auch tatsächlich vom Bundesland Schleswig-Holstein geleistet werden? Wenn nein: Bietet der Senat den Schulen in freier Trägerschaft Ersatzzahlungen an?

11. Was bedeutet die Aussage des Bildungssenators, dass die zuständige Behörde „nicht nur diese drei Millionen mehr als bisher ausverhandelt" hat, „sondern noch etwas darüber hinaus"? In welcher Höhe sind hier zusätzliche Mittel zu erwarten?

Siehe Vorbemerkung.

Hauptwohnsitz bzw. ihre Ausbildungsstelle in einem anderen deutschen Bundesland haben

2) Bei den nicht staatlichen beruflichen Schulen wurden nur die Schülerinnen und Schüler der Schulen gezählt, die Finanzhilfe nach dem Privatschulgesetz erhalten.