Jugendamt

Nach Aussage des Hamburger Krankenhauses mit Fachabteilung für Psychiatrie und Psychotherapie des Kindes- und Jugendalters haben insbesondere die hyperkinetische Störung, Störungen des Sozialverhaltens sowie Essstörungen in der klinisch-psychiatrischen Behandlung von Kindern und Jugendlichen an Bedeutung zugenommen. Zum einen führe die verbesserte Information von Eltern und Lehrern über die Krankheitsbilder, zum anderen die abnehmende Bedeutung familiärer Unterstützungssysteme zu einem frühzeitigeren Aufsuchen fachärztlicher Hilfe. Hinsichtlich der in allen westlichen Industrienationen zu verzeichnenden Zunahme der Magersucht und der Ess-Brech-Sucht werden neben familiären Gründen vor allem auch allumfassende Mode- und Werbediktate verantwortlich gemacht. Eine aktuelle Übersicht zur Entwicklung der Morbidität psychisch kranker Kinder und Jugendlicher findet sich in der Dissertation von Dipl.-Psych. Claus Barkmann aus der Klinik und Poliklinik für Psychiatrie und Psychotherapie des Kindes- und Jugendalters mit dem Thema „Psychische Auffälligkeit bei Kindern und Jugendlichen in Deutschland ­ ein epidemiologisches Screening", 2003, 150 Seiten.

D. I. 3. Wie hat sich die Zahl der im Krankenhaus und in den außerklinischen Einrichtungen behandelten psychisch kranken Kinder und Jugendlichen in den letzten fünf Jahren entwickelt?

Spezielle Einrichtungen der Jugendhilfe zur Betreuung psychisch kranker Kinder und Jugendlicher bestehen nicht, so dass hierzu keine Angaben gemacht werden können.

Die Zahl der stationären Behandlungsfälle in der Kinder- und Jugendpsychiatrie in Hamburger Krankenhäusern ist der nachstehenden Tabelle zu entnehmen.

Tabelle 24

Diagnosen in der Kinder- und Jugendpsychiatrie in Krankenhäusern auf hamburgischem Staatsgebiet im Jahre 2000

Geschlecht Diagnosen (ICD 10) Weibl. In % Männl. Anstieg der Fallzahlen infolge der Kapazitätserweiterung im Katholischen Kinderkrankenhaus Wilhelmstift Quelle: Belegungsdaten der Hamburger Krankenhausstatistik (BUG)

Die Zahl der Fälle nach der Hamburger Krankenhausstatistik weicht von der Zahl der Fälle nach der Krankenhausdiagnosestatistik (vgl. Tabellen 1, 3 und 5) ab, da es sich hierbei um unterschiedliche Datenquellen handelt.

D. I. 4. Wie viele Kinder und Jugendliche wurden zwangsweise eingewiesen und auf welcher Rechtsgrundlage ist dies geschehen? Wie beurteilt der Senat die zwangsweise Unterbringung von Kindern und Jugendlichen?

Die zwangsweise Unterbringung von Kindern und Jugendlichen erfolgt überwiegend nach § 1631b BGB. Die Unterbringung nach §12 HmbPsychKG ist im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie die Ausnahme.

Daten über zwangsweise Einweisungen von Kindern und Jugendlichen werden durch den Zentralen Zuführdienst des Wirtschafts- und Ordnungsamtes Altona nicht regelhaft gesondert erfasst. In die Abteilung für Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie des Kindes- und Jugendalters des Katholischen Kinderkrankenhauses Wilhelmstift wurden im Jahr 2002 32 Patientinnen und Patienten und im ersten Halbjahr 2003 23 Patientinnen und Patienten, in die Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie des Kindes- und Jugendalters des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf werden jährlich rund fünf bis zehn Kinder und Jugendliche mit Gerichtsbeschluss eingewiesen.

Diese Unterbringungen sind medizinisch indiziert und durch Gerichte angeordnet und entziehen sich daher einer gesonderten Bewertung durch den Senat.

5. Wie viele psychisch kranke Kinder und Jugendliche wurden in geschlossenen Stationen der Psychiatrie untergebracht?

a) Wo werden sie untergebracht?

Die Klinik bzw. Abteilung für Kinder- und Jugendpsychiatrie im Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf bzw. im Katholischen Kinderkrankenhaus Wilhelmstift verfügen über keine dezidiert ausgewiesenen Plätze zur geschlossenen Unterbringung von Kindern und Jugendlichen. Die dafür erforderlichen Behandlungsplätze werden nach Bedarf im Rahmen der Gesamtkapazitäten vorgehalten. Im Übrigen siehe auch Antwort zu D. I. 7.

5. b) Wie viele Kinder und Jugendliche wurden in den letzten fünf Jahren in Abteilungen für Erwachsenenpsychiatrie überwiesen?

Siehe Antwort zu A. 5.

5. c) Wie viele Plätze gibt es für psychisch kranke Kinder und Jugendliche in geschlossenen Einrichtungen?

Siehe Antwort zu D. I. 5. und D. I. 5. a).

5. d) Welche Diagnosen werden bei den Kindern und Jugendlichen festgestellt, die in geschlossenen Einrichtungen untergebracht werden?

Die Diagnosen von psychisch kranken Kindern und Jugendlichen in geschlossener Unterbringung werden nicht gesondert erfasst.

5. e) Werden die Kinder und Jugendlichen mit unterschiedlichen Erkrankungen auf den gleichen Stationen untergebracht, z. B. Aggressive und Depressive?

Die Differenzierung der Patientinnen und Patienten nach Alter, Geschlecht und Diagnose ist abhängig vom therapeutischen Konzept und dem jeweiligen Einzelfall.

6. Welche suizidalen Zwischenfälle gab es in den letzten fünf Jahren bei psychisch kranken Kindern und Jugendlichen in Hamburger Krankenhäusern?

a) In welcher Form wurde darauf reagiert?

b) Welche Maßnahmen hält der Senat für erforderlich, um Suizide von psychisch kranken Kindern und Jugendlichen in Hamburger Krankenhäusern zu vermeiden?

Die Behandlung von akutsuizidalen Jugendlichen gehört zur alltäglichen Aufgabe der Fachabteilungen für Psychiatrie und Psychotherapie des Kindes- und Jugendalters. Bei den dort behandelten schwer kranken Patientinnen und Patienten muss in der Regel von einer hohen Suizidgefährdung ausgegangen werden. Es ist im Katholischen Krankenhaus Wilhelmstift in den zurückliegenden fünf Jahren zu keinem Suizid, im Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf in diesem Zeitraum zu zwei vollendeten Suiziden Jugendlicher gekommen, beide in 2001. Anlässlich dieser beiden Fälle wurden die bestehenden Qualitätsstandards zur ärztlichen Einschätzung von Suizidgefährdung und deren Dokumentation sowie die therapeutischen Richtlinien für den Umgang mit Eigen- und Fremdgefährdung unter Einbeziehung unabhängiger internationaler Expertise sorgfältig überprüft.

D. I. 7. Hält der Senat die Unterbringung von psychisch kranken Kindern und Jugendlichen in Hamburger Krankenhäusern für ausreichend? Wenn nein, welche Maßnahmen hält der Senat für erforderlich, um die Missstände zu beheben?

Trotz des in den zurückliegenden Jahren erfolgten Ausbaus der klinischen Kinder- und Jugendpsychiatrie ist das klinische Versorgungsangebot nach wie vor noch nicht bedarfsgerecht. Auf dem Gelände des AK Harburg soll ein dritter Standort für Kinder- und Jugendpsychiatrie mit 24 Betten und acht teilstationären Behandlungsplätzen eingerichtet werden. Dieses Vorhaben hat unverändert hohe Priorität. Dem entsprechend plant der LBK Hamburg, bereits im vierten Quartal 2003 ein zunächst ambulantes und teilstationäres Versorgungsangebot am Standort des AK Harburg zu realisieren. Darüber hinaus wird das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf im Rahmen der voraussichtlich im Herbst 2004 erfolgenden Fertigstellung seines Umbaus der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie des Kindes- und Jugendalters zwei zusätzliche Betten in der Kinder- und Jugendpsychiatrie für akut krisenhafte Fälle vorhalten.

8. Inwieweit ist der Senat dem Anliegen der Enquete-Kommission „Jugendkriminalität" nachgekommen, eine engere, kontinuierlichere und institutionalisierte Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe, Drogenhilfe sowie medizinisch-psychiatrischen Einrichtungen zu verbessern?

II. Ambulante Versorgung

1. Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

1. Wie hat sich die Zahl der niedergelassenen Jugendpsychiaterinnen und -psychiater in den letzten fünf Jahren entwickelt? Ist die Versorgung ausreichend oder gibt es Engpässe?

Die Zahl der niedergelassenen Kinder- und Jugendpsychiaterinnen und -psychiater ist von 14 im Jahr 1997 auf 18 im Jahr 2002 gestiegen. Erkenntnisse über Engpässe in der Versorgung liegen nach Mitteilung der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg und der Krankenkassen nicht vor.

2. Wie hat sich die Zahl der Kinderpsychotherapeutinnen und -therapeuten in den letzten fünf Jahren entwickelt? Ist die Versorgung ausreichend oder gibt es Engpässe?

Die Zahl der Kinder- und Jugend-Psychotherapeutinnen und -therapeuten ist seit dem In-Kraft-Treten des Psychotherapeutengesetzes von rund 30 auf heute 50 Leistungserbringer gestiegen. Ein Teil dieser Leistungserbringer ist wegen festgestellter Versorgungsengpässe durch Sonderbedarfszulassungen in die Versorgung aufgenommen worden, um eine angemessene regionale Verteilung innerhalb Hamburgs zu gewährleisten. Derzeit steht einer bedarfsgerechten regionalen Verteilung die bundesgesetzlich vorgegebene gemeinsame Bedarfsplanung für Kinder- und Jugend- sowie Erwachsenenpsychotherapeutinnen und -therapeuten entgegen.

2. Jugendpsychiatrische Dienste

1. Wie viele Jugendpsychiatrische Dienste gibt es in den Bezirken?

Alle sieben Hamburger Bezirke verfügen über einen Jugendpsychiatrischen Dienst. Im Bezirk Nord wurden 1999 mit der Zusammenlegung der Erziehungsberatungsstellen mit den Jugendpsychiatrischen Diensten in den drei Jugendamtsregionen drei gemeinsame Einheiten „Erziehungsberatungsstelle/Jugendpsychiatrischer Dienst" geschaffen, von denen die jeweiligen Aufgaben der Dienste kooperativ wahrgenommen werden.

2. Wie viel Personal steht den einzelnen Diensten zur Verfügung? Wie ist das Verhältnis zwischen Personal und Kindern und Jugendlichen in den Bezirken?

3. Wie viele Stellen sind in den jeweiligen Bezirken nicht besetzt?