Gastgewerbe

­ Berufsvorbereitungsjahr mit Plätzen für Behinderte (BVJ) für Jugendliche mit geistiger Behinderung und mit Körperbehinderungen an der Fachschule für Sozialpädagogik Wagnerstraße (FSP I) mit bis zu fünf Plätzen.

­ Berufsvorbereitungsjahr für Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich der geistigen Entwicklung, gegliedert in ein Jahr BVJ mit 16 Plätzen pro Schule und einen anschließenden Aufbaukurs (BVJ-A) mit ebenfalls 16 Plätzen pro Schule; ein drittes Jahr in Teilzeitform in Verbindung mit einem Praktikum (BVJ-P) kann sich anschließen. Das Angebot besteht an der Beruflichen Schule Uferstraße (W 2) und an der Staatlichen Gewerbeschule Metalltechnik (G 17).

­ Berufsvorbereitungsjahr für Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich der geistigen Entwicklung zur Vorbereitung einer beruflichen Tätigkeit als Helferin in Kindertagesstätten an der Fachschule für Sozialpädagogik Altona (FSP II) als BVJ mit zwölf Plätzen und BVJ-A mit zwölf Plätzen; daran schließen sich zwei Jahre in Teilzeitform in Verbindung mit einem Praktikum in Kindertagesstätten an. Die Maßnahme erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Arbeitsamt Hamburg und verschiedenen Kindertagesstätten. Die Maßnahme ist als Versuch auf zwei Durchgänge (Einschulungen in den Schuljahren 2001/02 und 2002/03) begrenzt. Die Zuweisung auf die Plätze in der Maßnahme erfolgt über den Reha-Berater des Arbeitsamtes Hamburg.

­ Berufsvorbereitungsjahr für Jugendliche mit Sehbeeinträchtigungen an der Staatlichen Handelsschule für Blinde und Sehbehinderte (H Blin) mit 15 Plätzen.

­ Berufsvorbereitungsjahr für Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich der körperlichen und motorischen Entwicklung sowie für mehrfachbehinderte Jugendliche an der Staatlichen Gewerbeschule Ernährung und Hauswirtschaft (G 3) mit bis zu zwölf Plätzen.

Darüber hinaus können auch Jugendliche oder junge Menschen mit Behinderung in Regelmaßnahmen der Berufsvorbereitungsschule vermittelt werden, wenn dort eine angemessene Förderung gewährleistet ist.

Die Werkstätten für Behinderte bieten mit dem Berufsbildungsbereich ebenso wie die Hamburger Arbeitsassistenz mit dem ambulanten Arbeitstraining Plätze zur beruflichen Eingliederung an. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer besuchen die Teilzeitform der Berufsvorbereitungsschule; zum Stichtag der Bundeserhebung im September des Jahres 2000 waren es 187, 2001 217 und 2002 224.

Das Arbeitsamt Hamburg stellt für behinderte Jugendliche verschiedene Maßnahmearten zur Verfügung, deren Teilnehmerinnen und Teilnehmer ebenfalls die Teilzeitform der Berufsvorbereitungsschule besuchen:

­ Förderlehrgänge 1 zur Vorbereitung auf eine Ausbildung,

­ Förderlehrgänge 2 zur Vorbereitung auf eine Tätigkeit im Ersten Arbeitsmarkt,

­ BBE i (Eingliederungslehrgang in integrativer Form: nichtbehinderte und behinderte Jugendliche in einem Lehrgang),

­ Berufsfindungsmaßnahmen (Berufsbildungswerke),

­ Trainingsmaßnahmen (Berufliches Trainingszentrum btz),

­ Reha-Vorbereitungslehrgänge (Berufsförderungswerke) und

­ Einzelmaßnahmen für Einzelpersonen.

Welche Träger oder Schulen stellen jeweils wie viele

­ Förderlehrgangsplätze zur Vorbereitung auf eine Tätigkeit im Ersten Arbeitsmarkt,

­ Förderlehrgangsplätze zur Vorbereitung auf eine Ausbildung zur Verfügung?

Die Förderlehrgänge werden in einjähriger Form, und zwar als Förderlehrgang 1 zur Vorbereitung auf eine Ausbildung und als Förderlehrgang 2 zur Vorbereitung auf eine Tätigkeit im Ersten Arbeitsmarkt angeboten. Wahlperiode Drucksache 17/2990

Welche Angebote der betrieblichen Ausbildung für Jugendliche mit Behinderung wurden bzw. werden in welchen in Hamburg in den Jahren 2000 bis 2003 in speziellen Einrichtungen oder beruflichen Schulen angeboten?

In einigen Berufen wird im Sinne des § 48b Berufsbildungsgesetz (BBiG) im Zusammenhang mit § 42b Handwerksordnung (HWO) im Rahmen begrenzter Anforderungen eine anerkannte Ausbildung ermöglicht; dieses Angebot ist vorgesehen für Absolventen der Förderschulen. Der Unterricht in der Berufsschule erfolgt für folgende Berufe:

­ Bau- und Metallmaler/-in in der Staatlichen Gewerbeschule Holztechnik, Farbtechnik und Raumgestaltung (G6),

­ Werker/-in im Gartenbau in der Staatlichen Gewerbeschule Chemie, Pharmazie, Agrarwirtschaft (G13),

­ Metallbearbeiter/-in in der Staatlichen Gewerbeschule Stahl- und Metallbau (G14),

­ Verkaufshilfen im Lebensmitteleinzelhandel in der Staatlichen Gewerbeschule Gesundheitspflege (W1),

­ Hauswirtschaftshelfer/-in an der Beruflichen Schule Niendorf (W3),

­ die Regelung für die Reinigungsfachkraft ist gegenwärtig nicht besetzt.

Im Berufsbildungswerk Hamburg werden für lern- und körperbehinderte Jugendliche und junge Erwachsene Ausbildungen in folgenden Ausbildungsberufen angeboten (Zahl der zum 2. Juli 2003 verbliebenen Auszubildenden:

Im Berufsbildungswerk werden Ausbildungsgruppen in der Regel mit neun Auszubildenden begonnen, mindestens jedoch mit sieben und höchstens mit zwölf Auszubildenden; insgesamt sind es jährlich in der Regel 135 Jugendliche.

Für körperbehinderte, sehbehinderte, blinde, schwerhörige und gehörlose Jugendliche und junge Erwachsene, die grundsätzlich in der Lage sind, eine Berufsausbildung zu absolvieren, bietet das Beratungs- und Unterstützungszentrum für körper- und sinnesbehinderte Jugendliche und junge Erwachsene (BUZ) beim Übergang in eine Ausbildung, während der Berufsausbildung und beim Übergang in einen Beruf Hilfen an. Das BUZ berät und unterstützt bei der Versorgung mit Hilfs- und Lernmitteln für den Unterricht, bei der Erstellung und Versorgung mit Unterrichtsmaterialien, bei der Durchführung des Unterrichts, bei der Vermittlung externer Fachkräfte und bei der Durchführung von Prüfungen. Die Beratung und Unterstützung des BUZ können unabhängig vom gewählten Ausbildungsberuf in Anspruch genommen werden. Ziel ist es, körper- und sinnesbehinderten Jugendlichen und jungen Erwachsenen eine wohnortnahe Ausbildung an der für sie zuständigen Berufsschule zu ermöglichen.

Über die genannten Angebote hinaus werden an den beruflichen Schulen zwei beruflich qualifizierende Bildungsgänge für junge Menschen mit Behinderungen angeboten:

­ Die Berufsfachschule Technisches Zeichnen an der Staatlichen Gewerbeschule Metalltechnik mit Technischem Gymnasium (G17) vermittelt Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten für den Beruf der Technischen Zeichnerin bzw. des Technischen Zeichners in den Berufsfeldern Stahl- und Metalltechnik, Heizungs-, Klima- und Sanitärtechnik, Holztechnik und Elektrotechnik.

­ Die Berufsfachschule Hauswirtschaftshilfe an der Beruflichen Schule Uferstraße (W2) führt junge Menschen mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich der geistigen Entwicklung zum anerkannten Ausbildungsberuf Hauswirtschaftshelferin oder Hauswirtschaftshelfer; diese dreijährige Ausbildung wird in Anlehnung an die Ausbildung zur Hauswirtschaftshelferin bzw. zum Hauswirtschaftshelfer nach § 48 BBiG durchgeführt. April 2003

Hamburg handelt: Mehr Ausbildungsplätze für unsere Jugend Gemeinsame Initiativen der Senatoren Lange und Uldall, der Handelskammer und der Handwerkskammer (bwa,28.04.2003) "Mehr Mut zur Ausbildung und Vertrauen in die eigene Zukunftsfähigkeit" fordern Handelskammer Präses Dr. Karl Joachim Dreyer, Handwerkskammer Präsident Peter Becker, Bildungssenator Rudolf Lange und Senator für Wirtschaft und Arbeit Gunnar Uldall in einem gemeinsamen Aufruf an die Hamburger Unternehmen.

"Politik und Wirtschaft müssen noch stärker an einem Strang ziehen, um für unsere Jugendlichen ausreichend Ausbildungsplätze und damit Perspektiven in Hamburg zu schaffen. Wer in die Zukunft der Jugend investiert, sichert auch die eigene Zukunft: Gerade in den nächsten Jahren werden viele ältere Fachkräfte ausscheiden.

Der Bedarf an gut ausgebildeten, jungen Fachkräften wird wachsen." "Die Hamburger Unternehmen werden daher dringend gebeten, insbesondere in diesem Jahr über den aktuellen Fachkräftebedarf hinaus auszubilden.

Alle Ressourcen müssen ausgeschöpft werden, um zusätzliche Ausbildungsplätze anzubieten." Um besonders Jugendlichen mit eingeschränkten Startchancen die Möglichkeit einer betrieblichen Ausbildung zu eröffnen, geht die Politik mit gutem Beispiel voran: Zu den rund 600 jährlich neuen Plätzen in den Förderprogrammen der Behörde für Bildung und Sport kommen in diesem Jahr mindestens 100 neue Plätze in regulärer betrieblicher Ausbildung hinzu. Das erklären die Senatoren Lange und Uldall. Hierzu sollen enge Kooperationen mit der Wirtschaft genutzt werden.

Senator Lange und Senator Uldall: "Auf dem Hamburger Ausbildungsmarkt fehlen Angebote vor allem für junge Menschen mit schlechten Startvoraussetzungen, wie etwa fehlenden oder schlechten Schulabschlüssen, Sprachproblemen oder fehlenden sozialen Kompetenzen. Viele Unternehmen würden trotz der unsicheren wirtschaftlichen Lage und der irritierenden Diskussion um die Finanzierung der Ausbildungsvergütung auch diesen Jugendlichen eine Chance geben. Dafür wünschen sich die Betriebe im Umgang mit diesem Personenkreis aber leichtere Verfahrensabläufe, Unterstützung bei der Auswahl der Auszubildenden und Begleitung während der Ausbildung. Einige Unternehmen erwarten aufgrund struktureller betrieblicher Änderungen neue KombinationsMöglichkeiten von Qualifikationen, scheuen aber den organisatorischen Aufwand für die Einführung neue Berufsbilder oder die Ausbildung mit Zusatzqualifikationen. An beiden Stellen müssen wir ansetzen."

· Gemeinsam mit der Ausbildungsinitiative Hamburger Wirtschaft e.V. werden neue betriebliche Verbundausbildungen zwischen jeweils einem Großunternehmen und kleinen Unternehmen geschaffen. Die Ausbildungsinitiative ist Spezialist für koordinierte Verbundausbildungen und hat durch Qualifikationskopplungen schon in der Vergangenheit sehr erfolgreich gearbeitet. Jetzt sollen 50 neue zusätzliche Ausbildungsplätze entstehen. Den Unternehmen werden jegliche Organisations- und Verwaltungsaufgaben abgenommen. Die Ausbildungsverträge schließen die Auszubildenden mit dem Verein Ausbildungsinitiative Hamburger Wirtschaft e.V.; die Ausbildung findet in mehreren Unternehmen statt. Pro Monat, den ein Auszubildender im jeweiligen Unternehmen verbringt, zahlt dieses einen Pauschalbetrag, der die Ausbildungsvergütung inkl. Lohnnebenkosten abdeckt. Info unter www.ausbildungsinitiative.de.

· Die Behörde für Bildung und Sport wird zusammen mit der Behörde für Wirtschaft und Arbeit in Abstimmung mit den zuständigen Kammern die Einführung des neuen Berufs Kosmetiker / Kosmetikerin zum 1. August d. J. unterstützen. Einmalig werden bis zu 20 Ausbildungsplätze mit einem monatlichen Zuschuss von 100 und einer Abschlussprämie nach erfolgreicher Prüfung in Höhe von 500 gefördert.

· Hamburger Hotelbetriebe werden 20 zusätzliche Ausbildungsplätze zur Fachkraft im Gastgewerbe für Jungerwachsene ausländischer Herkunft bereitstellen. Die Auswahl, Vorbereitung sowie Ausbildungsbegleitung der Zielgruppe werden aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und der Behörde für Wirtschaft und Arbeit (BWA) gefördert werden.

· Hamburger Einzelhandelsfachgeschäfte für ökologische Produkte werden im Rahmen eines von der BWA geförderten Betriebsberatungs- und Qualifizierungsprojektes ab Herbst Ausbildungskapazitäten für rund 15 zusätzliche Einzelhandelskaufleute schaffen.

· Die Arbeitsstiftung Hamburg wird in Kooperation mit der Initiative für Beschäftigung für Hauptschulabgänger mindestens 50 zusätzliche, bisher nicht gemeldete betriebliche Ausbildungsplätze akquirieren und in Kooperation mit dem Arbeitsamt Hamburg besetzen.