Zahlung von Zulagen an Beamte der Besoldungsgruppe A16
Das 5. Gesetz zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften vom 28. Mai 1990 hat die Vorbemerkung Nummer 21 zu den Bundesbesoldungsordnungen A und B erweitert. Danach können nach Maßgabe des Haushalts Planstellen der Besoldungsgruppe A16
für die Leiter von besonders großen und besonders bedeutenden unteren Verwaltungsbehörden sowie
für die Leiter von Mittelbehörden oder Oberbehörden mit einer Amtszulage (derzeitige Höhe 305,81 DM monatlich) ausgestattet werden.
Auf eine Kleine Anfrage des damaligen Abgeordneten Peter Tucholski (Drucksache 14/3246) hatte der Senat mitgeteilt, dass sich aus den betroffenen 16 Stellen (14 Stellen für Finanzamtsvorsteher im Kapitel 9101 und zwei Stellen für Leiter von Strafvollzugsanstalten im Kapitel 2300) insgesamt vier Zulagemöglichkeiten ergeben, die angesichts der Stellenrelation für Finanzamtsvorsteher genutzt wurden. Zwischenzeitlich ist eine weitere Stelle des Leiters einer Strafvollzugsanstalt mit der Besoldungsgruppe A16 ausgestattet worden.
Ich frage den Senat:
1. Kommen weiterhin nur die Stellen für Finanzamtsvorsteher und die Stellen für Leiter von Justizvollzugsanstalten für die oben erwähnte Zulage in Betracht? Wenn nein: Welche weiteren Stellen kommen in Frage?
Ja.
2. Bei nunmehr mindestens 17 betroffenen Stellen ergibt sich die Möglichkeit, insgesamt fünf Stellen mit einer Zulage auszustatten. Dabei erscheint es sachgerecht und erforderlich, auch eine Stelle eines Leiters einer JVA mit der Zulage zu versehen. Ist eine der im Strafvollzug mit der Besoldungsgruppe A16 ausgestatteten Stelle eines Leiters einer Justizvollzugsanstalt mit der oben erwähnten Zulage ausgestattet?
Nein; es werden nach wie vor nur vier Zulagemöglichkeiten für die Leitung von Finanzämtern genutzt.
Wenn nein:
2. a) Warum nicht?
Es besteht keine Verpflichtung, alle im Rahmen gesetzlicher Obergrenzen bestehenden Optionen auszunutzen.
2. b) Wann beabsichtigt der Senat, gemäß den oben beschriebenen Möglichkeiten eine dieser Leiterstellen mit der Zulage auszustatten?
Der Senat hat sich mit dieser Frage nicht befaßt.