Volkssport InlineSkaten in Hamburg. Der Tuesday Late Skate rund um die Binnenalster erfreut sich großer Beliebtheit in
Volkssport Inline-Skaten in Hamburg
Der „Tuesday Late Skate" rund um die Binnenalster erfreut sich großer Beliebtheit in Hamburg.
Mit der eigenen oder geliehenen Ausrüstung genießt das breite Publikum an jedem zweiten Dienstag im Sommer die Möglichkeit, auf den für Autos gesperrten Straßenzügen rund um die Binnenalster zu rollen. Mit dem „Tuesday Late Skate" wird unter anderem das Ziel verfolgt, möglichst vielen Menschen auch unter gesundheitspolitischen Aspekten Spaß an sportlicher Betätigung und Bewegung im Freien zu vermitteln. Selbstverständlich gehören solche Angebote auch zur Verbesserung der Freizeitqualität, die eine Großstadt wie Hamburg zu bieten hat.
Für das regelmäßige sportliche Training oder die ungestörte bzw. nicht störende Ausübung dieser Outdoor-Sportart lassen sich in Hamburg jedoch abgesehen von besonderen Aktionen, die mit Straßensperrungen für den MIV verbunden sind eher weniger geeignete Strecken finden.
Daher frage ich den Senat.
Die Thematik ist mit ähnlicher Fragestellung bzw. Zielrichtung bereits mehrfach in Senat und Bürgerschaft behandelt worden, zuletzt ausführlich mit der Beantwortung des bürgerschaftlichen Ersuchens durch Drucksache 16/5827. Die dabei erfolgten Hinweise auf zahlreiche bereits vorhandene Skatingmöglichkeiten in Sporthallen oder auf andere geeignete Flächen (z.B. Großparkplätze von Einkaufszentren usw.) haben im Wesentlichen weiterhin Bestand. Ebenso gilt weiterhin, dass Inline-Skates straßenverkehrsrechtlich als Sport- und Spielgerät einzuordnen sind und Skater damit die für Fußgänger vorgesehenen Flächen zu benutzen haben.
Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt.
1. Welche Strecken, Wege, Parks usw. gibt es in Hamburg, die für Skater geeignet sind, und zwar bezüglich
a) ihrer Oberflächenbeschaffenheit,
b) der Sicherheit und Verträglichkeit verschiedener Nutzungen und Verkehrsteilnehmer,
c) der geltenden Vorschriften und der StVO und
d) der Attraktivität der Umgebung?
Für Skater gibt es fast überall im Stadtgebiet Treffs und Routen, die vor allem in den Sommermonaten in organisierter Form oder individuell rege genutzt werden. So gibt es in vielen Grünflächen und Parks Skateranlagen, an der Eiffestraße eine Skaterhalle und in zahlreichen Sportvereinen entsprechende Angebote. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Teilnahme an verschiedenen Veranstaltungen im Hamburger Stadtgebiet.
Viele Interessenten suchen sich oft in kleineren Gruppen geeignete Laufstrecken beispielsweise in Vierlanden, in Moorfleet, an der Alster oder in Moorburg. Welche Strecken, Wege und Flächen dabei genutzt werden, richtet sich in erster Linie nach den individuellen Bedürfnissen und Fähigkeiten der einzelnen Skater. Im Übrigen vgl. Drucksache 16/5827.
2. In Moorwerder gibt es, ausgehend vom Hotel Le Meridian, eine von Skatern und Radfahrern gerne genutzte Strecken, die es diesen in Anbetracht der geringen Verkehrsdichte (bezogen auf motorisierte Verkehrsteilnehmer) erlaubt, die geteerten und normalerweise den Autos vorbehaltenen Straßen zu nutzen. Trifft es zu, dass das Skaten auf dieser Strecke nicht mehr erlaubt sein soll?
a) Wenn nein, weshalb wurden in der jüngsten Vergangenheit Skater von der Polizei zurechtgewiesen und weitere Kontrollen angedroht?
b) Wenn ja, mit welcher Begründung?
c) Aus welchen Gründen kam es in den vergangenen Jahren nie, jetzt aber mit Nachdruck und vermehrter Polizeipräsenz zu derartigen Zurechtweisungen?
Inline-Skater sind bei der angesprochenen Strecke verpflichtet, den dort vorhandenen Gehweg zu benutzen. Das Skaten auf der Fahrbahn ist nach wie vor aufgrund der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften nicht erlaubt (vgl. Vorbemerkung). Ausgelöst durch die Presseberichterstattung in den örtlichen Medien, nach der es in diesem Bereich zu Gefährdungen durch die Skater gekommen sein soll, z. B. durch im Pulk fahrende Inline-Skater, wurden gezielt Kräfte des örtlichen Polizeikommissariats zur Überprüfung eingesetzt. Die in den Presseberichten geschilderten Situationen hat die Polizei nicht festgestellt. Unabhängig davon sind einige auf der Fahrbahn fahrende Inline-Skater auf die geltende Rechtslage aufmerksam gemacht worden. Dieses geschah im Rahmen von gebührenfreien Verwarnungen.
3. Welche Alternativen bleiben den Inline-Skatern, ihre Sportart in erreichbarer Nähe auszuüben?
Siehe Antwort zu 1.