Die Notwendigkeit und Machbarkeit ist hierbei in jedem Einzelfall zu überprüfen

1. Anlass

Die Bürgerschaft hat am 12. Juni 2002 an den Senat das Ersuchen gerichtet,

1. zu prüfen, auf welchen Autobahnabschnitten auf Hamburger Gebiet eine Verbesserung des Verkehrsflusses durch eine Verlängerung der Ausfahrten zu erreichen ist,

2. zu prüfen, auf welchen hochbelasteten Autobahnabschnitten auf Hamburger Gebiet durch die Nutzung der Standstreifen eine Verbesserung des Verkehrsflusses zu erreichen ist,

3. die Kosten für diese Maßnahmen zu ermitteln,

4. die Bürgerschaft über das Ergebnis der Prüfung zu unterrichten.

Hierzu gibt der Senat folgenden Sachstandsbericht:

2. Bericht

Verlängerung der Ausfahrten

Die Länge von Ausfädelungsstreifen an Anschlussstellen hat der Bund in seinen Richtlinien für die Anlage von Landstraßen (RAL-K-2) festgelegt (einspurig l = 250 m, zweispurig l = 500 m). Sofern besondere örtliche Situationen (z. B. regelmäßiger Rückstau von der Ausfahrt auf die Autobahn oder regelmäßige Staubildung auf der Autobahn mit Behinderung durch die an einer Ausfahrt die Autobahn verlassenden Fahrzeuge) es erforderlich machen, kann in Ausnahmefällen von dieser Richtlinie abgewichen werden.

Die Notwendigkeit und Machbarkeit ist hierbei in jedem Einzelfall zu überprüfen. Häufig verhindern bauliche Gegebenheiten (z. B. Brücken, Stützwände), die nur mit erheblichem finanziellen Aufwand zu ändern sind, eine Realisierung.

Auf Grund der örtlichen Gegebenheiten wurden die Ausfahrten bereits an der Anschlussstelle Waltershof der A 7 verlängert (Rückstau Elbtunnel, Kosten rund 16.000 Euro). Ebenso wurde die Ausfahrt der Anschlussstelle Bahrenfeld von Norden kommend verlängert (ebenfalls Rückstau Elbtunnel, Kosten rund 13.000 Euro). Zwischen der Anschlussstelle Bahrenfeld und Othmarschen sowie zwischen den Anschlussstellen Stellingen und Volkspark und auf der Richtungsfahrbahn Norden zwischen der AS Schnelsen bis zur AS Schnelsen-Nord sind bereits beim Bau der A 7 die Verzögerungs- und Beschleunigungsspuren auf ganzer Länge durchgehend ausgeführt worden.

An der BAB A 1 wurde die Ausfahrt der Anschlussstelle Billstedt verlängert. Eine Verlängerung der Ausfädelungsspur an der Anschlussstelle Harburg der A 1 in Fahrtrichtung Norden ist aus sicherheitsrelevanten Aspekten in der Vorbereitung.

An den weiteren Anschlussstellen bestehen keine Situationen, die Vorteile aus einer Verlängerung der Ausfahrten erwarten lassen. Die weitere Verkehrsentwicklung wird dabei ständig überprüft. Bei der Vorbereitung zukünftiger Maßnahmen wird jeweils geprüft, inwieweit eine Verlängerung der Ausfahrspuren geboten ist.

Standstreifennutzung

Die Standstreifen gehören zum festen Bestandteil von Autobahnquerschnitten und sind grundsätzlich für einen sicheren und störungsfreien Betrieb der Autobahnen unverzichtbar. Standstreifen haben damit erhebliche Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit. Sie dienen in erster Linie

­ dem sicheren Abstellen liegen gebliebener Fahrzeuge. Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft Stellungnahme des Senats zu dem Ersuchen der Bürgerschaft vom 12. Juni 2002 (Drucksache 17/906)

­ Sofortmaßnahmen zur Erhöhung des Verkehrsflusses auf Autobahnen in Hamburg ­ Drucksache 17/3160

­ als seitlicher Ausweichraum bei unerwarteten Hindernissen auf der Fahrbahn,

­ der einseitigen mehrstreifigen Behelfsverkehrsführung neben Unfall- oder Arbeitsstellen,

­ der Streckenkontrolle, den Unterhaltungsarbeiten und Winterdiensteinsätzen,

­ dem Befahren durch Notfallfahrzeuge,

­ dem Pannenhilfsdienst.

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) hat in seinem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nr. 20/2002 vom 5. August 2002 mitgeteilt, dass eine dauerhafte und temporäre Benutzung des Seitenstreifens für Zwecke des fließenden Verkehrs insbesondere aus o. g. Sicherheitsgründen nur in besonderen Ausnahmefällen im Vorgriff auf den geplanten Ausbau in Betracht kommt und sehr restriktiv angewendet werden soll. Hierbei müssen die Sicherheitsnachteile infolge des fehlenden Seitenstreifens gegenüber den Vorteilen, die im Gewinn einer Kapazitätserhöhung liegen, abgewogen werden. Nur wenn auf Autobahnabschnitten ständig Staus oder schwere Verkehrsstörungen auftreten, die häufig Auffahrunfälle nach sich ziehen, können die negativen Auswirkungen auf Verkehrssicherheit, Betrieb und Unterhaltung sowie Kosten kompensiert werden. Die angestrebte Erhöhung der Leistungsfähigkeit stellt sich dabei nur ein, wenn mit der Nutzung des Standstreifens ein örtlich begrenzter Engpass beseitigt werden kann. Bei längeren überlasteten Streckenabschnitten kommt eine provisorische Umnutzung des Querschnitts für den gesamten Abschnitt nicht in Betracht. Seitens des BMVBW wurden hierzu folgende Gründe genannt:

­ Planungs- und Kostenaufwand sind für die erforderlichen baulichen Maßnahmen (Standstreifen, Umbau von Anschlussstellen, Entwässerungseinrichtungen, Nothaltemöglichkeiten, Lärmschutz u. a.) in der Regel unvertretbar hoch,

­ die Nachteile für Unterhaltungs- und Betriebsdienste sowie für Rettungsdienste sind auf langen Abschnitten ohne Standstreifen nicht mehr hinnehmbar,

­ verkehrsrechtliche Restriktionen, wie vor allem die einschneidende Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit über lange Strecken stehen dem Sinn einer Autobahn entgegen.

Darüber hinaus sind Mindestanforderungen u. a. hinsichtlich der Fahrstreifenbreite, Seitenstreifenaufbau und -gefälle und Entwässerung (Querneigung, Rinnen, Abläufe, Leitungen etc.) sowie der Anordnung von Nothaltebuchten (i.d.R. mit Notrufsäulen) einzuhalten. Die Seitenstreifen müssen konstruktiv dem schweren Lkw-Verkehr standhalten. An Anschlussstellen und Autobahnknoten müssen Aus- und Einfädelungsstreifen neben dem befahrenen Standstreifen vorhanden sein bzw. neu geschaffen werden (letzteres ist nur im Rahmen einer Planfeststellung/ Plangenehmigung möglich).

Die Zweckmäßigkeit jeder konkret geplanten Umnutzung ist für jede einzelne Maßnahme unter Berücksichtigung der spezifischen Besonderheiten zu beurteilen. Das BMVBW behält sich aus diesem Grund die Zustimmung auf der Basis einer Wirtschaftlichkeitsberechnung nach einem spezifischen Verfahren in jedem Einzelfall vor. Eine generelle oder flächendeckende Umnutzung des Standstreifens kommt aus Verkehrssicherheitsgründen nicht in Frage.

Das BMVBW hat festgelegt, dass eine Seitenstreifennutzung nur im Vorgriff auf den regelgerechten Ausbau von überlasteten Bundesautobahnen in Betracht kommt.

Der Ausbau der betroffenen Strecke muss im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen (viertes Gesetz zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes vom 15. November 1993) vorgesehen sein.

Für Hamburg sind im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen ausschließlich die Bundesautobahnen (BAB) A 1 und A 7 für zukünftige Erweiterungen des Querschnitts vorgesehen. In Hamburg weist der Bedarfsplan (1992) für die Bundesfernstraßen Ausbaubedarfe für die Autobahn A1 südlich der Anschlussstelle Öjendorf und für die Autobahn A 7 zwischen der Anschlussstelle Othmarschen und der Landesgrenze mit Schleswig-Holstein aus.

Entsprechend den Vorgaben des Bundes hat Hamburg auf der Richtungsfahrbahn Nord der A 1 den Standstreifen zwischen der Raststätte Stillhorn und dem Kreuz Hamburg Süd für den fließenden Verkehr aktiviert (Kosten rund 153.000 Euro).

Auf der Brücke der A 1 über die Norderelbe wird unter Wegfall des Standstreifens die Fahrbahn bereits seit längerem 6-streifig genutzt.

Auf der A 1 zwischen dem Autobahndreieck HH-Südost und der Anschlussstelle Hamburg-Billstedt laufen zurzeit die Vorbereitungen für den 6-streifigen Ausbau mit dem Ziel, im Jahr 2004 (Vorarbeiten im Jahr 2003) mit den Bauarbeiten zu beginnen. Hier stellt sich das Thema daher nicht. Raum für die Vorbereitung einer zwischenzeitlichen Standstreifennutzung ist nicht gegeben.

Für die Autobahn A 7 wird zurzeit der 6- bzw. 8-streifige Ausbau der A 7 in Hamburg und Schleswig-Holstein zwischen der Anschlussstelle Hamburg-Othmarschen und dem Bordesholmer Dreieck in Schleswig-Holstein im Rahmen des Programms „Bauen jetzt ­ Investitionen beschleunigen" mit einer Realisierungsstudie vorbereitet.

Ein positives Ergebnis vorausgesetzt, könnte Anfang 2004 das Konzessionsausschreibungs- und Vergabeverfahren beginnen.

Die Standstreifen dieser Autobahn sind insbesondere auf den am stärksten belasteten Streckenabschnitten vom Unterbau, Gefälle und Breite her nicht als Fahrstreifen geeignet; zusätzlich würden aufwändige Um- bzw. Neubaumaßnahmen von Brückenbauwerken, Stützwänden und Anschlussstellen erforderlich. Wegen der hierfür erforderlichen Bauvorbereitungszeit und erheblicher aufzuwendender Kosten kommt daher eine zwischenzeitliche Standstreifennutzung nicht in Betracht.

In den weiteren Autobahnabschnitten der A 1 und der A 7 erfordert die bestehende Verkehrsabwicklung keine Mitbenutzung der Seitenstreifen durch den fließenden Verkehr. Auch hier erfolgt weiterhin die Beobachtung der Verkehrsabwicklung durch die zuständigen Stellen.

3. Petitum:

Die Bürgerschaft wird gebeten, Kenntnis zu nehmen.