Der investive Aufwand die Personalkosten und der Zusatzaufwand der Behörden werden sich auf eine etwa

9.2 Laufende Ausgaben während der Projektlaufzeit

Über die investiven Ausgaben mit dem IuK-Schwerpunkt hinaus werden für das Projektteam für die 4 bis 5-jährige Projektdauer Personalkosten in Höhe von rund 1,5 Mio. Euro anfallen, die aus den Ressourcen für behördenübergreifende Projekte gedeckt werden. Zusätzlich werden die Behörden und Ämter insbesondere für die Ersterfassung des Vermögens zusätzlichen Aufwand zu bewältigen haben, der nicht mehr mit den vorhandenen Ressourcen abgedeckt werden kann. Um diese Belastungen der Behörden und Ämter zu begrenzen, wird das Projekt für diesen Zusatzaufwand bis zu 1 Mio. Euro bereitstellen. Dafür soll der Haushaltsplan-Entwurf 2004 mit einem Ansatz von 300 Tsd. Euro zuzüglich einer Verpflichtungsermächtigung von 700. Tsd. Euro ergänzt werden.

Der investive Aufwand, die Personalkosten und der Zusatzaufwand der Behörden werden sich auf eine etwa 4 bis 5-jährige Projektdauer verteilen und mithin im Jahresmittel rund 2,5 Mio. Euro betragen. In welchem Umfang die geschätzten Aufwendungen tatsächlich anfallen, hängt von einer Reihe von Entscheidungen ab, die unter Einbeziehung der Lenkungsgruppe getroffen werden.

Hierzu gehören vor allem organisatorische Fragen: Keinesfalls sollte das bisherige grundlegende Ziel der Verwaltungsmodernisierung, die Fach- und Ressourcenverantwortung dezentral zusammen zu führen, in Frage gestellt werden. Es könnte jedoch sinnvoll werden, bestimmte Buchungstätigkeiten (z. B. Jahresabschlussbuchungen), für die höhere Qualifikationen erforderlich sind, zu zentralisieren. Eine Entscheidung hierüber kann jedoch erst nach Abschätzung auch der laufenden Folgekosten und unter Beteiligung sowie im Einvernehmen mit den betroffenen Behörden und Ämtern getroffen werden.

Laufende Betriebskosten des doppischen Rechnungswesens

Für die kaufmännische Buchführung werden nach Abschluss des Projektes und Überführung der Projektaufgaben in Linienfunktionen voraussichtlich keine zusätzlichen laufenden Kosten für den Betrieb der SAP R/3-Software anfallen.

Mit der Einführung der kaufmännischen Buchführung werden jedoch organisatorische Änderungen verbunden sein. Daraus können sich folgende Konsequenzen ergeben:

­ Die personellen Kapazitäten im Bereich der fachlichen Leitstelle/Ressourcensteuerung sind umzuschichten und zu ergänzen.

­ Für zentrale Buchungsaufgaben (z. B. Jahresabschlussarbeiten) sind Beschäftigte mit speziellen Fachkenntnissen erforderlich.

Welche laufenden Kosten aus diesen Organisationsveränderungen tatsächlich resultieren, kann zum heutigen Zeitpunkt noch nicht abgeschätzt werden. Das Projekt wird ­ soweit möglich haushaltsneutrale ­ Lösungen entwickeln.

Sofern dennoch bei einzelnen Behörden oder Ämtern zusätzliche laufende Betriebskosten auf Grund der Einführung des kaufmännischen Rechnungswesens entstehen, wird für eine entsprechende Budgetaufstockung Sorge getragen.

Finanzierung:

Die Personalkostenschätzung für das Projektteam basiert auf einer Kalkulation für fünf bis sechs hauptamtliche Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter. Das Projektteam wird durch zugeordnete Nachwuchskräfte, fallweise von Spezialisten aus den Behörden und Ämtern und externen Beratern (s. o.) unterstützt. Die Beschäftigten werden auf vorhandenen Projektstellen geführt und aus den hierfür veranschlagten Personalmitteln finanziert. Zur Unterstützung der Behörden und Ämter bei der erforderlichen Mitwirkung durch Spezialisten an Projektaufgaben wird mit dieser Drucksache zugleich ein Haushaltstitel eingerichtet, aus dem den Behörden der dort entstehende Zusatzaufwand erstattet werden kann (s. o.).

Für einmalige Ausgaben für externe Beratung, Anpassung der Hard- und Software SAP R/3, Schulungen sowie Raum- und sonstige Bedarfe für das Projekt in Höhe von rund 9 Mio. Euro stehen Mittel im Rahmen flexibler Bewirtschaftung des Titels 9090.812.56 „Global veranschlagte Investitionsausgaben für Informations- u. Kommunikationstechnik-Maßnahmen" zur Verfügung. Das Projekt unterliegt den spezifischen IuK-Kategorien (hier: Kategorie 2 b: „dringliche politische Leistungsverbesserung") und den entsprechenden Regularien der IuKGesamtplanung.

Kosten-Nutzen-Betrachtung ­ Nutzwertanalyse

Die kaufmännische Buchführung weist gegenüber der Kameralistik deutliche Vorteile auf, die im Abschnitt 2. ausführlich beschrieben sind. Die Bürgerinnen und Bürger sowie die politischen Entscheidungsträger erhalten erstmals einen vollständigen Überblick zur Vermögensund Schuldenlage sowie zum jährlichen Ressourcenverbrauch. Fach- und finanzpolitische Entscheidungen können auf dieser Grundlage verantwortungsvoller ­ insbesondere auch mit Blick auf die Generationengerechtigkeit

­ getroffen werden. Dazu gehört es auch, finanzpolitische Verschiebungen zwischen dem Kernhaushalt und ausgelagerten Einheiten zu vermeiden, zumindest aber laufend in den Folgewirkungen offen zu legen. Durch eine konsolidierte Bilanz („Konzernbilanz") könnte hierüber Transparenz hergestellt werden.

Im Übrigen wird die Doppik mit hoher Wahrscheinlichkeit der international gebräuchliche Rechnungsstil werden ­ entsprechende Reformkonzepte sind in den angloamerikanischen Ländern, in Skandinavien und Frankreich weit fortgeschritten. Auch wegen der wachsenden nationalen und internationalen Anforderungen an die Vergleichbarkeit der öffentlichen Haushalte (z. B. Stabilitätspakt/Maastricht-Kriterien) wird die Doppik künftig gefordert werden. Zudem ist zunehmend die Tendenz zu beobachten, dass die Kreditwürdigkeit öffentlicher Gebietskörperschaften anhand bilanzieller Kriterien überprüft wird (Rating), um diese in die Bildung des Kreditzinses einfließen zu lassen. Voruntersuchungen des Marktes für Finanzdienstleistungen lassen erhoffen, dass die Doppikeinführung bereits kurzfristig zu Einsparungen im Hamburger Haushalt auf Grund verminderter Zinszahlungen führen könnte: Erste Schätzungen ergeben, dass sich auf Grund der bilanziellen Darstellung der Hamburger Vermögens- und Schuldenlage neue und günstigere Kreditaufnahmemöglichkeiten für Hamburg erschließen könnten, auf Grund derer verbesserte Zinskonditionen in Höhe von bis zu 5 Basispunkten (ein Basispunkt entspricht dem hundertsten Teil eines Prozentes) realisierbar wären. Legt man das durch Umschuldungen, Kassenkredite und Neukredite bedingte Kreditvolumen Hamburgs von jährlich rund 2,8 Mrd. Euro zu Grunde, entspräche eine Zinsdifferenz von 0,05 % (5 Basispunkten) verminderten Zinszahlungen in Höhe von rund 1,4 Mio. Euro pro Jahr.

Neben diesen möglichen Wirkungen auf den Kreditmärkten lassen sich die aufgeführten Vorteile der Doppik nicht unmittelbar monetär bewerten. Die Forderungen aus Gesellschaft, Politik und anderen Organen verdeutlichen aber, dass der Nutzen der Doppik in der Öffentlichkeit sehr hoch eingeschätzt und die systemimmanenten Nachteile der Kameralistik auch unter Gerechtigkeitsaspekten als nicht mehr hinnehmbar bewertet werden. Ergänzend und diese Argumentation untermauernd soll im Folgenden eine qualitative Bewertung der Doppik im Rahmen einer vereinfachten Nutzwertbetrachtung angestellt werden.

Hierzu werden die beiden Alternativen „Doppik" und „Kameralistik" im Rahmen einer Nutzwertanalyse einander gegenüber gestellt. Für jedes Entscheidungskriterium können maximal 10 Nutzenpunkte vergeben werden. Die unterschiedliche Bedeutung der Kriterien wird durch die entsprechende Gewichtung berücksichtigt. Für jede Alternative wird aus den gewichteten Teilwerten ein Gesamtnutzenwert errechnet.

Diese ­ in Nuancierungen auch anders denkbaren ­ Bewertungen zeigen auf, dass die Methodik und Einführung der Doppik im Nutzwert die einfachere Kameralistik um mehr als das Doppelte übertrifft. Dies zeigt noch einmal die Vorteile der Doppik auf, die schon Goethe gepriesen hat (aus „Wilhelm Meisters Lehrjahre", zehntes Kapitel): „Welche Vorteile gewährt die doppelte Buchhaltung dem Kaufmanne! Es ist eine der schönsten Erfindungen des menschlichen Geistes, und ein jeder gute Haushälter sollte sie in seiner Wirtschaft einführen." 10. Petitum

Die Bürgerschaft wird um Kenntnisnahme gebeten. Die Bürgerschaft wolle zudem bei ihren Beratungen über den Haushaltsplan-Entwurf 2004 zugrunde legen:

­ Neueinrichtung des Titels 9020.971.01 „Zusatzaufwand der Behörden zur Einführung der Doppik" 300.000 Euro VE 700.000 Euro Haushaltsvermerk: „Mittel für einzelne Maßnahmen/Maßnahmegruppen werden auf vorhandene oder einzurichtende Titel der sachlich zuständigen Kapitel übertragen"

­ Herabsetzung des Ansatzes beim Titel 9890.971.03 „Rückstellung für Mehraufwendungen" um 300.000 Euro.