Kommission für Bodenordnung

Im Laufe des Berichtsjahres trat ein neues Gesetz über die Kommission für Bodenordnung in Kraft. Damit werden die Entscheidungen über Grundstücksgeschäfte in einem Gremium zusammengefaßt. Für die bislang nicht in den Zuständigkeitsbereich der Kommission für Bodenordnung fallenden Grundstücksgeschäfte, wie z. B. die Vergabe von Einzelhausbauplätzen, Veräußerungen im Rahmen der Vermögensmobilisierung oder Geschäfte in außerhamburgischen Gebieten, entfällt jetzt der zeit- und arbeitsaufwendige Entscheidungsweg über die Gremien der Bezirksverwaltung, den Grundstücksausschuß der Finanzdeputation, die Finanzdeputation, Senat und

­ bei Veräußerungen ­ Bürgerschaft (je nach Wertgrenze).

Das am 29. April 1997 von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz ist am 8. August 1997 in Kraft getreten. Von diesem Zeitpunkt an hat sich also der Zuständigkeitsbereich der Kommission erheblich erweitert, und auch die Anzahl der von der Verwaltung vorgelegten Vorlagen hat im zweiten Halbjahr zugenommen.

Die Kommission für Bodenordnung hat im Jahr 1997

Plenarsitzungen abgehalten. Sie beriet über 338 Vorlagen mit einem Finanzvolumen von rund 206,4 Mio. DM. Über 58 Vorlagen mit 816 579 DM Finanzvolumen entschied der Vorsitzende aufgrund seiner Ermächtigung. Art und Maß der Entscheidungen sind der anliegenden Übersicht zu entnehmen. Gegliedert nach Zusammenhängen befaßte sich die Kommission mit folgenden Grundstücksangelegenheiten, vorgelegt durch die Finanzbehörde ­ Liegenschaftsverwaltung ­, die Liegenschaftsdienststellen der Bezirksämter sowie die Stadtentwicklungsbehörde ­ Amt für Stadterneuerung und Bodenordnung ­. II. Vorkaufsrechte:

Der Kommission wurden 5 Vorkaufsrechtsfälle zur Entscheidung vorgelegt.

In einem Falle im Bereich Barmbek-Süd/Uhlenhorst wurde der Ausübung eines Vorkaufsrechtes im Geltungsbereich einer sozialen Erhaltungsverordnung nach § 172 BauGB zugestimmt. In Neugraben wurde der Ausübung des Vorkaufsrechtes für die Herrichtung eines Schmutzwassersieles zugestimmt.

Die übrigen Vorkaufsrechtsfälle in Barmbek, Duvenstedt und Sasel betrafen jeweils Straßenverkehrsflächen.

III. Enteignungen:

Die Kommission befaßte sich mit einem Enteignungsfall.

Dabei handelte es sich um den letzten Grundeigentümer im Hafenerweiterungsgebiet in Altenwerder.

IV. Hafenerweiterung Moorburg:

Im Zusammenhang mit der Hafenerweiterung in Moorburg wurden keine Fälle an die Kommission herangetragen. 80. Jahresbericht der Kommission für Bodenordnung für die Zeit vom 1. Januar 1997 bis zum 31. Dezember 1997

Der Senat überreicht der Bürgerschaft den anliegenden Bericht der Kommission für Bodenordnung, den diese in ihrer 1565. Sitzung am 14. Mai 1998 gemäß § 2 Absatz 8 des Gesetzes über die Kommission für Bodenordnung beschlossen hat.

V. Sonstiger Erwerb für Hafen, Hafenerweiterung und für den Hochwasserschutz

In Wilhelmsburg stimmte die Kommission mehreren Grundstücksgeschäften mit einer Flächengröße von zusammen rund 1900 m2 für den Ausbau des Pollhorner Hauptdeiches zu. Ebenfalls im Bereich Wilhelmsburg wurde dem Erwerb zweier insgesamt rund 4,5 ha großen Flächen für die Deichrückverlegung im Gebiet „Spadenländer Busch" zugestimmt. Ferner wurde im Bereich Wilhelmsburg dem Erwerb von rund 2 ha Hafengelände zugestimmt. Die dortigen Gebäude und Anlagen wurden einem Furnierbetrieb im Rahmen des sogenannten gesteigerten Nutzungsrechtes zur Verfügung gestellt. Im Bereich Kirchwerder wurde der Erwerb einer rund 15 m2 großen Fläche beschlossen. In diesem Falle wurde auch der Zahlung einer Entschädigung für ein abzubrechendes Gebäude zugestimmt.

Der Abbruch war erforderlich geworden, weil das Gebäude teilweise in den Deichfuß hineinragte. Ebenfalls in Kirchwerder wurde dem Erwerb von insgesamt etwa 1,1 ha großen Flächen für den Ausbau des Warwischer und Overwerder Hauptdeiches zugestimmt. Im Bereich Ochsenwerder stimmte die Kommission dem Erwerb von rund 3430 m2 für den Ausbau von Overwerder und Gauerter Hauptdeich zu. Im Rahmen dieses Grundstücksgeschäftes wurde auch die Zahlung von Pachtaufgabeund Aufwuchsentschädigungen beschlossen. Für die Rückverlegung der Spadenländer Spitze hat die Kommission dem Erwerb von rund 5,5 ha sowie der Zahlung von rund 875 000 DM für den Kleiabbau zugestimmt. Im Bereich Billwerder Ausschlag wurde für den Ausbau des Kaltehofer Hauptdeiches dem Erwerb eines ca. 7900 m2 großen Flächenstreifens bei gleichzeitiger Entschädigungsleistung für ein Pförtnergebäude sowie notwendige Leitungsverlegungen zugestimmt.

VI. Sonstige Erwerbsgeschäfte

Insgesamt 40 Erwerbsgeschäfte mit über 365 ha, die nicht dem Hochwasserschutz oder dem Hafen dienten, wurden der Kommission zur Entscheidung vorgelegt. Das Finanzvolumen betrug etwa 40,7 Mio. DM.

Zum Zwecke der innerstädtischen Arrondierung wurde im Bereich St. Pauli-Süd dem Ankauf eines rund 220 m2 großen Grundstücks zugestimmt. In fünf Fällen wurde dem Erwerb von Flächen für den Gemeinbedarf mit einer Größe von rund 3,4 ha und einem Wert von rund 4,56 Mio. DM zugestimmt. In Farmsen wurde im Bereich der U-Bahn-Haltestelle Trabrennbahn dem Erwerb einer 5500 m2 großen Fläche für schulische Nutzungen zugestimmt. In Neugraben wurde der Erwerb einer rd. 2900 m2 großen Fläche beschlossen, die für ein Kindertagesheim vorgesehen ist. In Meiendorf wurde dem Ankauf einer rund 1,9 ha großen Fläche zugestimmt, die künftig durch einen örtlichen Sportverein genutzt werden soll. In Francop wurde einem Tauschgeschäft zugestimmt, bei welchem rund 3870 m2 für Ausgleichsmaßnahmen für den Schlickhügel Francop erworben wurden. In Alsterdorf stimmte die Kommission dem Erwerb einer rund 3000 m2 großen Fläche für Zwecke der freiwilligen Feuerwehr zu.

In vier Fällen wurde der Erwerb von Gewerbe- und Industrieflächen beschlossen. Herausragender Fall war in diesem Zusammenhang der Erwerb von rund 31 ha Flächen des Bundes im Bereich Finkenwerder zur Sicherung des Flugzeugbaues in Hamburg.

Die Beschlüsse über Verkehrsflächen betrafen ca. 3 ha mit einem Wert von rund 1,2 Mio. DM. Dabei handelte es sich um die unterschiedlichsten Maßnahmen im gesamten Stadtgebiet.

Der Bereich der Grün- und Landschaftsflächen war mit rd. 316 ha und einem Finanzvolumen von etwa 25,76 Mio. DM vertreten. Auch hierbei handelte es sich um verschiedene Zweckbestimmungen im gesamten Gebiet der Stadt. Hervorzuheben ist allerdings der Erwerb des ehemaligen Standortübungsplatzes Höltigbaum, der zum weitaus größten Teil der Erweiterung des Naturschutzgebietes Stellmoorer Tunneltal zugute kommen sollte. Die Umweltbehörde hat allerdings inzwischen entschieden, dass die angekaufte Fläche nicht dem bestehenden NSG Stellmoorer Tunneltal zugeschlagen, sondern als eigenständiges NSG Höltigbaum festgesetzt wird.

VII. Wohnungsbauland

In ihrer letzten Sitzung des Vorjahres hatte die Kommission den einheitlichen Grundstückskosten-Richtsatz für Grundstücksvergaben im Rahmen des öffentlich geförderten Mietwohnungsbaues (1. und 3. Förderungsweg) in Höhe von 430 DM/m2 Wohnfläche (WF) sowie für ebenerdige Garagen in Höhe von 600 DM/Stellplatz bis zum 31. Dezember 1997 bestätigt. Für den mit öffentlichen Mitteln geförderten sowie frei finanzierten Mietwohnungsbau und für den mit öffentlichen Mitteln geförderten sowie frei finanzierten Eigentumswohnungsbau stimmte die Kommission der Vergabe von rund 16,2 ha zu, davon etwa 21 480 m2 im Wege des Erbbaurechtes. Das Finanzvolumen betrug etwa 47 Mio. DM.

In Ottensen wurde der Vergabe von rund 5160 m2 der sogenannten „Zeisewiese" an mehrere Investoren zur Errichtung von 148 Wohneinheiten (WE) zugestimmt. Gleichzeitig stimmte die Kommission hier der Vergabe von rund 1325 m2 im Wege des Erbbaurechtes für 31 WE ­ Jugendwohnungen und Wohnprojekte ­ zu. In Groß Flottbek stimmte die Kommission dem Verkauf einer 7635 m2 großen Fläche für die Errichtung von 36 Eigentumswohnungen zu. In Nienstedten beschloß die Kommission den Verkauf einer rund 580 m2 großen Fläche zur Errichtung von sechs Eigentumswohnungen. In Osdorf wurde der Vergabe von zusammen rund 23 860 m2 großen Flächen für die Errichtung von 209 WE zugestimmt. In Altona-Nordwest stimmte die Kommission dem Verkauf einer rund 810 m2 großen Fläche zu, auf der 20 WE realisiert werden sollen. Zwei dieser Wohnungen sollen behindertengerecht ausgestattet werden. In Sülldorf stimmte die Kommission der Vergabe einer rund 3030 m2 großen Fläche zu. Dort sollen Gruppenwohnungen und Wohnungen für Behinderte sowie ein Gemeinschaftshaus errichtet werden.

In Eppendorf stimmte die Kommission dem Verkauf einer rd. 375 m2 großen Arrondierungsfläche zu. Auf dem Gesamtgrundstück sollen 43 frei finanzierte Wohnungen sowie Büround Ladenflächen entstehen. In Hohenfelde stimmte die Kommission der Vergabe von rund 1640 m2 für die Errichtung eines 3-geschossigen Gebäudes mit sieben Wohnungen sowie Läden und Büros zu. Der Investor ­ eine Genossenschaft ­ beabsichtigt, die Büroräume für die eigene Verwaltung zu nutzen. Ebenfalls in Hohenfelde stimmte die Kommission dem Verkauf einer insgesamt etwa 6970 m2 großen Fläche zu. Beabsichtigt ist die Schaffung von insgesamt 46 WE im 1. Förderungsweg, 18 Altenwohnungen ebenfalls im 1. Förderungsweg ­, sowie eines Kindertagesheimes. In Langenhorn beschloß die Kommission die Vergabe von rund 2260 m2 zur Errichtung von vier Mehrfamilienhäusern. In Winterhude stimmte die Kommission dem Verkauf einer rund 150 m2 großen Arrondierungsfläche zu. Das Gesamtgrundstück soll mit Eigentumswohnungen bebaut werden.

In Meiendorf beschloß die Kommission den Verkauf einer 1515 m2 großen Fläche zur Errichtung von 10 Eigentumswohnungen. In Oldenfelde stimmte die Kommission dem Verkauf einer rund 2640 m2 großen Fläche zum Bau von 40 WE zu. In Bramfeld beschloß die Kommission den Verkauf einer rund 150 m2 großen Arrondierungsfläche für den Bau von 44 Eigentumswohnungen. In Jenfeld wurde der Veräußerung einer rd. 2280 m2 großen Fläche zur Errichtung von 8 WE im 1. Förderungsweg sowie Schulungsräumen zugestimmt. Das Objekt soll einer Stiftung für Qualifizierungsmaßnahmen von alleinerziehenden Müttern zur Verfügung gestellt werden. Zwei der geplanten WE sind für Kinderreiche vorgesehen und können zu einem späteren Zeitpunkt zu vier normalen WE zurückgebaut werden. Im Bereich Alt-Rahlstedt beschloß die Kommission die Vergabe einer rund 490 m2 großen Arrondierungsfläche für eine Altenwohnanlage. In Poppenbüttel beschloß die Kommission den Verkauf einer rund 6500 m2 großen Fläche zur Errichtung von 5 Stadthäusern mit jeweils 3 WE. In Bramfeld stimmte die Kommission dem Verkauf von rund 5075 m2 für die Realisierung von 1994,28 m2 WF im 3. Förderungsweg zu. In Wandsbek wurde dem Verkauf von 4256 m2 zur Errichtung von 45 Wohnungen und 28 Stellplätzen zugestimmt. In Bergstedt wurde der Verkauf einer rund 3640 m2 großen Fläche für den Bau von 31 WE beschlossen.

In Allermöhe West wurde der Vergabe einer rund 6040 m2 großen Fläche zugestimmt. Auf dem Grundstück sind 40 WE im 1. und 37 WE im 3. Förderungsweg geplant. Auch dem Verkauf einer weiteren rund 6040 m2 großen Fläche in Allermöhe West, auf der 74 WE mit Tiefgarage und Stellplätzen realisiert werden sollen, stimmte die Kommission zu. Ebenfalls im Bereich Allermöhe West beschloß die Kommission die Vergabe einer rund 1920 m2 großen Fläche, auf der zwei Mehrfamilienhäuser mit 36 geförderten Eigentumswohnungen errichtet werden sollen.

In St. Pauli-Nord beschloß die Kommission den Verkauf eines rund 600 m2 großen Grundstückes, auf dem 17 WE im

1. Förderungsweg, 8 WE im 3. Förderungsweg, 19 Stellplätze sowie ein Kindertagesheim errichtet werden sollen. Im Bereich St. Pauli-Süd wurde der Vergabe einer rund 5440 m2 großen Fläche für 79 WE im 1. Förderungsweg zugestimmt. In Finkenwerder-Nord beschloß die Kommission die Vergabe von rund 525 m2 zur Realisierung von 14 WE. Ebenfalls in Finkenwerder-Nord wurde der Vergabe von rund 1,2 ha zugestimmt. Auf der Fläche sollen als 2. Bauabschnitt 128 WE und Stellplätze errichtet werden. Gleichfalls in Finkenwerder-Nord beschloß die Kommission den Verkauf einer rund 5230 m2 großen Fläche zur Errichtung von vier Mehrfamilienhäusern mit insgesamt 36 frei finanzierten WE.

In Eimsbüttel stimmte die Kommission dem Verkauf einer rd. 740 m2 großen Arrondierungsfläche für ein 5-geschossiges Wohngebäude zu. In Lokstedt schließlich beschloß die Kommission den Verkauf einer rund 7640 m2 großen Fläche, auf der

­ als Personalwohnungen für das UKE ­ 83 WE gebaut werden sollen.

Bei der Bestellung von Erbbaurechten handelte es sich um unterschiedliche Projekte wie Jugendklub, Jugendwohnungen, Kindertagesheime bzw. um die Verlängerung bestehender Erbbaurechte.

In den innerstädtischen Stadterneuerungsgebieten wurden rd. 1,46 Mio. DM als Kosten der Ordnungsmaßnahmen ­ überwiegend für Abbruch- sowie Entsorgungsmaßnahmen für kontaminierten Boden ­ eingesetzt. Dabei handelte es sich um Objekte in St. Pauli, Ottensen, Altona und Eimsbüttel.

Anhandgegeben wurden rund 10,35 ha, verteilt über das gesamte Stadtgebiet. Die Verlängerungen und Erneuerungen von Anhandgaben betrafen rund 2,83 ha.

VIII. Wirtschaftsförderung

Die Kommission hat beschlossen, die Verkaufspreise für die städtischen Gewerbe- und Industrieflächen nicht anzuheben, sondern entsprechend der Konjunkturlage auf dem Vorjahresniveau zu belassen. Die Preise lagen daher weiterhin zwischen 280 DM/m2 in dem Bereich Obenhauptstraße/Weg beim Jäger und 90 DM/m2 im Bereich Kirchwerder 12. Der für die Mischpreisberechnung zugrunde zu legende MK-Wert wurde, der Preisentwicklung auf dem Markt für vergleichbare MK-Standorte folgend, um 20 bis 50 DM/m2 ­ differenziert nach den einzelnen Erschließungsgebieten ­ nach unten korrigiert. Entschieden wurde über die Vergabe von rund 22,83 ha. Der Wert der Flächen betrug rund 46,25 Mio. DM. Wie schon in den Vorjahren lag auch im Berichtsjahr die Flächengröße der Einzelfälle größtenteils unter 5000 m2, was wiederum die starke Förderung kleinerer und mittlerer (mittelständischer) Betriebe unterstreicht. Neben der Sicherung bestehender, bewirkt die Vergabe von Grundstücken im Rahmen der Wirtschaftsförderung regelmäßig auch die Schaffung neuer Arbeitsplätze.

Der Flächengröße, des finanziellen Umfanges oder der wirtschaftlichen Bedeutung wegen sind sechs Fälle hervorzuheben:

In Barmbek wurde dem Verkauf von rund 12 800 m2 des ehemaligen Kampnagel-Geländes an eine Investorengesellschaft zugestimmt, die dort die Ansiedelung verschiedener Medienbetriebe, insbesondere aus dem Fernsehbereich plant. Im Bereich Allermöhe stimmte die Kommission der Vergabe einer rd. 1,3 ha großen Fläche zu, die als Erweiterungsfläche für Lagerhallen einer Lebensmittel-Handelskette dienen soll.

Ebenfalls in Raum Allermöhe beschloß die Kommission den Verkauf einer rund 1,5 ha großen Fläche an eine Firma, die eine Kleiderspedition betreibt. Auch in Allermöhe beschloß die Kommission die Vergabe von rund 2 ha zum Bau eines PostFrachtzentrums. In Billbrook beschloß die Kommission die Vergabe einer rund 3,8 ha großen Fläche an ein Unternehmen, das einen privaten Paketzustelldienst mit einer sehr hohen Wachstumsrate betreibt. In Rahlstedt stimmte die Kommission dem Verkauf einer rund 2,9 ha großen Fläche an einen Großhandel mit Presseerzeugnissen, Büchern, Bild- und Tonträgern zu. Das Unternehmen war bislang in angemieteten Räumen untergebracht und eine Erweiterung dort nicht möglich.

Darüber hinaus hat es im Westen die folgenden Vergaben gegeben:

In Altona beschloß die Kommission den Verkauf einer rund 1600 m2 großen Fläche für die Errichtung eines Synchronstudios. Gleichzeitig beschloß die Kommission in diesem Falle die Übernahme der Kosten der Beseitigung eines auf der Fläche vorhandenen Luftschutzbunkers. In Bahrenfeld beschloß die Kommission den Verkauf einer rund 2870 m2 großen Fläche für eine Tiefbaufirma als Abstell- und Lagerfläche. In Ottensen beschloß die Kommission den Verkauf einer 3125 m2 großen Fläche an ein Unternehmen, das sich mit der Herstellung und dem Vertrieb von Luftbefeuchtungs- und Wasseraufbereitungsanlagen befaßt. Ebenfalls in Ottensen stimmte die Kommission der Vergabe von zusammen rund 10 000 m2 großen Teilen einer Gleistrasse zu, die in die Firmengrundstück zweier Betriebe einbezogen werden sollen. In einem Falle im Bereich Osdorf erteilte die Kommission ihre Zustimmung zum Weiterverkauf.

Im Norden und Nordosten sind folgende Fälle zu nennen:

In Eidelstedt beschloß die Kommission die Vergabe einer rund 900 m2 großen Fläche einer ehemaligen Bahntrasse an den benachbarten Gewerbebetrieb zur Herrichtung von Firmenparkplätzen. Im Bereich Langenhorn stimmte die Kommission