Förderung der Imker in Hamburg

Die Rolle der Bienenhaltung in Deutschland ist nicht nur für die qualitativ hochwertige Honigproduktion, sondern auch für die Landwirtschaft sowie den Naturschutz wichtig.

Die Imker ­ auch in Hamburg ­ stehen derzeit vor großen Schwierigkeiten, die zum einen aus gravierenden Nachwuchsproblemen resultieren, zum anderen aus einem Bienensterben im vergangenen Jahr, dem ca. 40 bis 60 Prozent aller Bienen zum Opfer fielen.

Daher frage ich den Senat.

Nach Kenntnis der zuständigen Behörden hat ein Bienensterben in dem Ausmaß, wie in der Vorbemerkung zur Schriftlichen Kleinen Anfrage dargestellt (40 Prozent bis 60 Prozent im Jahre 2002), nicht stattgefunden. Verluste hat es im vergangenen Winterhalbjahr unter anderem durch die Milbenerkrankung „Varroatose" gegeben.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat unter Berücksichtigung von Angaben des Imkerverband Hamburg e.V. die Fragen wie folgt.

1. Wie viele Imker gibt es in Hamburg, wie viele Bienenvölker halten sie und wo werden Bienenkästen vorwiegend aufgestellt?

Gemäß § 1a der Bienenseuchen-Verordnung vom 24. November 1995 besteht Meldepflicht für Imker, die die Tätigkeit neu aufnehmen, eine Abmeldung wird nicht gefordert. Seit 1995 sind 192 Imker mit 1268 Völkern gemeldet (Stand August 2003). Nach Informationen des Imkerverband Hamburg e.V. werden dort ca. 300 Imker mit etwas über 2000 Völkern betreut. Bienenkästen werden vornehmlich in umzäunten Arealen in oder in der Nähe von landwirtschaftlichen Flächen, Wald und Grünanlagen positioniert.

2. Welche Behörde ist für die Imker in Hamburg zuständig und seit wann?

3. Welche Veränderungen haben sich nach einem etwaigen Wechsel der Zuständigkeit für die Imker ergeben?

Es gibt keine generelle Zuständigkeit einer Behörde für Imker in Hamburg. Zuständigkeiten ergeben sich aus jeweils speziellen fachlichen Fragestellungen, so fällt z. B. die Bienenseuchen-Verordnung in den Zuständigkeitsbereich der Behörde für Umwelt und Gesundheit. Insofern hat es keinen Wechsel der Behördenzuständigkeit für Imker gegeben.

4. Wie unterstützt die Behörde die Imker in Hamburg?

a) Gibt es bestimmte Standorte für Bienenstöcke und wie werden sie gesichert?

b) Ist die Behörde den Imkern bei der Standortsuche behilflich, wenn ja, wie?

Sofern die Bienenstöcke nicht auf eigenen Grundstücken der Imker aufgestellt werden, liegen der Aufstellung private Vereinbarungen zwischen den Eigentümern und den Imkern zugrunde. Dies gilt auch für die Bieneneinwanderung zum Zeitpunkt der Obstblüte. Für die Einwanderung zur Obstblüte stellt die Obstbauversuchsanstalt in Jork bei Bedarf den Kontakt zu Obstbaubetrieben her.

4. c) Wie wurden Imker früher und wie werden sie heute dabei unterstützt, für ihre Arbeit öffentlich zu werben?

d) Warum erhalten Imker keine Möglichkeit mehr von der zuständigen Behörde, auf der Verbrauchermesse „Du und Deine Welt" für ihr Handwerk und seine Bedeutung zu werben?

e) Unterstützt die Behörde Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für Imker?

Im Rahmen der Förderung für Maßnahmen zur Verbesserung der Erzeugung und Vermarktung von Honig werden seit 1998 Zuschüsse für die Ausbildung von Jungimkern sowie für Fortbildungen über die Qualitätsanforderungen bei der Honigproduktion in Hamburg gewährt. Eine gezielte finanzielle Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit der Imker durch die Behörden erfolgt nicht. Für die Verbrauchermesse „Du und Deine Welt" und deren Gestaltung ist die Hamburg Messe und Congress GmbH verantwortlich. Sie entscheidet über die Teilnahme einzelner Aussteller.

5. Auf welche Ursachen führt der Senat das Bienensterben zurück?

6. Welche Rolle spielen Schädlingsbekämpfungsmittel als Ursache für das Bienensterben?

7. Was tut die zuständige Behörde, um den Einsatz bienenschädlicher Spritzmittel in der Landwirtschaft, dem Gartenbau und im privaten Bereich zu verhindern?

Aufgrund des Auftretens der Verluste im Winterhalbjahr kann ein direkter Einfluss von Pflanzenschutzmitteln ausgeschlossen werden. Zudem ist die Bienenverträglichkeit von Pflanzenschutzmitteln ein Kriterium für die Anwendungsvorschriften bei der Zulassung. Für bienengefährliche Mittel gelten strenge Anwendungsverbote während der Bienenflugzeit, deren Einhaltung den Anwenderkontrollen des Pflanzenschutzamtes unterliegt. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

8. Wie stark wurden Hamburger Imker durch das Bienensterben geschädigt?

Hierzu liegen keine Informationen vor.

9. Welche Folgen hat das Bienensterben in Hamburg für die hier ansässige Landwirtschaft und die Natur?

10. Wie können ein Bienensterben und seine Folgen künftig vermieden werden?

Siehe Vorbemerkung, im Übrigen müssen sich Maßnahmen gegen Bienensterben und seine Folgen an den jeweiligen Ursachen orientieren.